Wie laut darf ein Motorrad

sein? Zu diesem Thema hab ich einen hochinteressanten Link gefunden:
[url=http://www.suf.at/motorradrecht/]http://www.suf.at/motorradrecht/[/url]
Speziell unter Auspuffanlage, da dürften keine Fragen mehr offen bleiben.
lg
Ed

stimmt leider nicht…

denn die 80dba düfen jederzeit dann überschritten werden, wenn dies im typenschein/zulassungsschein drinnen steht. sonst dürfte kaum ein motorrad mehr fahren…

eine suzuki gsxr 750 K6 hat z.B. unglaubliche 102db(A) bei 6600 u/min eingetragen…

gruss
peiper

… so nicht!

Das Motorrad darf den im Typen-/Zulassungsschein angegebenen Schalldruck bei einer Nahfeldmessung um maximal 3 dB überschreiten.
Meine LC8 hat eingetragene 92 dB, darf also bei einer Messung maximal 95 dB erreichen, die SV hat 86 dB eingetragen, darf also maximal 89 dB erreichen.

Alles andere sind Ammenmärchen.

LHG, Schlucki

Zitat:

„Bei verkleideten Motorrädern kann zur Messung des Nahfeldpegels die Demontage von Teilen für den freien Zugang zum Motor und zum Anschluss des Drehzahlmessers erforderlich sein“

Ich glaube nicht, dass das wirklich zulässig ist. Und ohne meine Zustimmung wird das ein Fall für den Rechtsanwalt.

…keiner kann dich zwingen zu blasen, aber dann wird halt der Wert mit dem höchsten Strafausmaß angenommen…

Beim „Blasen“ können keine Schäden auftreten (soweit mir das bekannt ist :-). Ich hatte aber das „amtliche Vergnügen“ noch nicht.

Das Zerlegen der Verkleidung ist aber bei machen Modellen eine aufwändige Sache. Als Besitzer bin ich nicht dazu verpflichtet mein Bike zu zerlegen (ich habe den Status eines techn. Laien). Und der Beamte wird eher selten ein auf Honda spezialisierter Mechaniker sein.

Wer zahlt also den Schaden, wenn

) Wenn die teure Repsol Verkleidung einen Kratzer bekommt oder sogar bricht? (Da sind schnell 1000 Euro fällig)

) Wer haftet, wenn die Verkleidung nicht mehr ordnungsgemäß montiert wird und bei Tempo 130 runtergeht?

Das ist sehr dünnes Eis, wenn ein „Laie“ an meinem Bike schraubt!

P.S.: Meine Speedy ist 100% original. Hat aber einen mörder Sound mit legalen 91 dB :wink:

natürlich sind die in typen- und zulassungsbescheinigung angegebenen und daher genehmigten db(A) verbindlich, auch wenn sie die 80-werte überschreiten.
mfg, heinz

du verwechselst da einiges. Erstens tritt bei Nichtblasen der Schaden in der Form auf, dass angenommen wird, du hättest mindestens 1,6 Promille Alkohol im Blut, entsprechernd sieht die Bestrafung aus (wenn das kein Schaden ist). Zweitens schraubt dir sicher kein Laie an deinem Motorrad herum. Das verhält sich ähnlich wie bei der Kennzeichenabnahme. Ist eine reine Kostenfrage.
mfg
Ed

im Zulassungsschein.

Der Inhalt der verlinkten „Motorradrecht“-Seite bezüglich Schallpegel ist leider vollkommen FALSCH:


Der im Zulassungsschein eingetragene Pegel (Standgeräuschmessung, DIN (ISO) 5130) unterliegt keinem gesetzlich festgelegten oder generell anwendbaren Grenzwert und ist somit für die Zulassung bedeutungslos. Er dient lediglich dazu, Manipulationen an der Abgasanlage, die die Lärmemission erhöhen, auf einfache Art u. Weise nachzuweisen (z.B. „Prüfbus“, Exekutive).

Der in diesem Thread kursierende Grenzwert von 80 dB(A) bezieht sich auf das Außengeräusch, welches mit der „Methode der beschleunigten Vorbeifahrt“ (innerhalb der EU geregelt durch 70/157/EWG, ergänzt durch 96/20/EG, aufbauend auf ISO-Standard R 362, sie enthalten Anforderungen an die Instrumentierung, Wetterbedingungen, Beschaffenheit des Messplatzes, etc.) ermittelt wird und für !!ALLE!! Motorräder mit mehr als 175ccm Gültigkeit besitzt. Dieser Typprüfgrenzwert von 80 dB(A) ist lediglich für den Hersteller/Importeur eines Fahrzeuges im Zuge einer Typengenehmigung, keinesfalls für den Motorradfahrer selbst, relevant. Sollte jemand an den genauen Messverfahren interessiert sein kann ich dazu gerne Auskunft geben.

In diesem Zusammenhang soll nicht unerwähnt bleiben, dass KEIN kausaler Zusammenhang zwischen dem Fahrgeräusch und dem jeweiligen Standgeräusch-Typprüfwert besteht (d.h. das Standgeräusch kann sehr viel lauter sein als das Vorbeifahrtgeräusch). Deshalb haben auch die meisten Motorräder mehr als 80 dB(A) im Zulassungsschein eingetragen, da es sich um !!VÖLLIG VERSCHIEDENE MESSVERFAHREN HANDELT!!.

Die Nummerntafel wird abgenommen, wenn ein schwerer Mangel vorliegt.

Ich sehe aber nicht ein, dass es möglich ist, dass ich bei jeder Überpürfung mein Bike zerlegen (lassen) muss. Wenn das Schule macht, dann veranstaltet die Rennleitung täglich eine lustige Bastelstunde auf der Dopplerhütte.

Das kann nicht sein.

bin!

was ist da noch unklar?

gemeint. Ich red jetzt von der Zeit wo es diese göttlichen Kennzeichenhalterungen noch nicht gab und manche Kennzeichentafeln noch mit Blechtreibern an die Karosse geschraubt waren. War der Proband nicht bereit, die Tafeln selbst zu demontieren (die Rennleitung greift da nicht hin, könnte ja was kaputt gehen), wurde ein Schlosser zum Tatort bestellt, der die fachgerechte Demontage vornahm (gegen entsprechende Gebühr, versteht sich). Derart könnt ich mir das bei den Lärmmessungen vorstellen (hihi).
Mich bwetriffts ja nicht. Meine Twin hat zwar einen kernigen Klang, aber der Topf ist voll Original und in gutem Zustand.

mfg

noch aus meiner Mopedzeit :wink:

Habs ja schon oben beschrieben, dass mein Triple einen sehr guten Klang hat (legal). Aber wenn bei einer Kontrolle ein Schlauberger seinen Werkzeugsatz herbeischlebt, dann sehe ich rot.

Der Text im Motoradrecht bezieht sich lediglich auf eine Kurzdarstellung der Lärmmessung. MfG

die genannten 80 db(A) gelten eben NICHT für das Standgeräusch, welches im Zulassungsschein eingetragen ist, sondern für das Fahrgeräusch, welches für eine Typengenehmigung ausschlaggebend ist. Wie oben erläutert gibt es für das Standgeräusch (dessen Ermittlung im besagten Artikel solala beschriebene wird) KEINEN Grenzwert, der eingetragene Pegel dient lediglich dazu, etwaige Veränderungen an der Abgasanlage rasch nachzuweisen. Deshalb ist der Grenzwert von 80 dB(A) für den Motorradfahrer völlig irrelevant. Beide Messverfahren und somit auch deren Messergebnisse sind völlig verschieden und auch in keiner Weise miteinander zu vergleichen.
mfg

Danke, werd die Verwechslung korrigieren, mfG

…net das fahrgeräusch sondern des Standgeräusch bei ana fixen drehzahl!
die werte darfst net verwechseln - der unterschied, und vorallem dass des fahrgeräusch niedriger is - liegt am messverfahren!
Aber sonst stimmts scho - was typisiert is gilt! …die anderen grenzwerte werden nur dann gebraucht, wennst etwas neu genehmigen lassen willst, oder des ding noch nie oder nicht zugelassen is…

LG,
Erich

Hallo Erich, danke für deinen Hinweis, habs gestern korrigiert, war tatsächlich eine Verwechslung. MfG und gute Fahrt, Heinz