Wieder mal die Frage zu folgendem Paragraphen (Teilauszug):
Was sagt ihr Winterfahrer dazu?
STVO § 2, Abs 3a
Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.
Mal abgesehen von der Scheibenwaschanlage…
Muss ich mir für den Winter jetzt doch ein Auto zulegen?
Hat da jemend einen Kommentar?
Gruß Michael
Servus Michael,
Das hängt davon ab, ob Du z.B. eine FAZER oder XT fährst.
Eine FAZER ähnliche Maschine, gilt natürlich für andere Marken genauso, ist bauartbedingt nicht wintergemäß auszurüsten und fällt deshalb unter Para.2 Abs. 3a STVO. Rechtlich gleichzusetzen mit einem WINTERFAHRVERBOT.
Hingegegen ist gegen eine endurobereifte XT (und ähnliche Fahrzeuge anderer Hersteller) in Verbindung mit einer Flasche Enteisungsspray in der Jackentasche für das Visier, im Sinne des Paragraphen wettermäßig angepaßt und fällt somit nicht unter ein Winterfahrverbot.
Der Gesetzgeber geht auch davon aus, daß bedingt durch den immer größer werdenden Anteil von Saisonkennzeichen, Krafträder überwiegend nur in den Sommermonaten genutzt werden.
Eine verschwindend kleine Anzahl von Fahrern kann deshalb problemlos in der glatten Jahreszeit auf die Bahn umsteigen.
Somit ist der Erwerb eines Autos auch nicht erforderlich.
Gruß
Tom
Hi Tom,
es ist schon klar, daß eine Enduro mit Stollenreifen natürlich aufgrund des groberen Profils Vorteile hat. Dumm nur, das der Gesetzgeber laut deinen Worten „davon ausgeht“, das die verschwindend geringe Anzahl von Motorradfahrern, die im Winter auch fährt ( sowenig sind das gar nicht ) problemlos auf die Bahn umsteigen kann. Das mag ja auf Großstädte zutreffen, wo Bus & Bahn ein dichtes Streckennetz haben, aber wehe, der Motorradfahrer wohnt ländlich.
Und mal die Frage: Was heißt eigentlich „den Wetterverhältnissen angepasst“ ? Bei PKW sind ja Winterreifen mit einer entsprechend weichen Gummimischung und Lamellenprofil ausgerüstet. Enduros, mit Tourenreifen ausgerüstet, haben sicherlich kaum eine solche Mischung, sind daher wahrscheinlich auch nicht unbedingt besser für den Winter geeignet.
Oder heisst das dem klassischen Hörensagen nach: bei Temperaturen ab +7 °C und darunter sind Winterreifen zu fahren ? Bin gespannt auch auf die Reaktionen der Versicherungen, wenn hier mal entsprechende Unfälle passieren.
Äüsserst schwammig, der Paragraph, wie ich finde…
Grüsse
Michael
Hi,
wenn du mit nem einspurigen Fahrzeug bei Glatteis oder bei Schnee auffe Schnüss fällst wird dir jeder Gutachter attestieren, das es früher oder später ja so kommen mußte…unabhängig vom verwendeten Reifen.
Da reissen danna auch Grobstoller mit M+S Kennung nix mehr…
Servus Michael,
nun, manchmal schlägt mein Sarkasmus bei mir durch und so habe ich ein wenig formuliert wie es sich so im typischen Staatsdeutsch anhören KÖNNTE.
Asche auf mein Haupt und Vergebung. Aber es klang irgendwie so echt, daß sogar Norbert von Motorrad einen neuen Link gesetzt hat um die Sache richtig zu stellen.
Was mich sehr gewundert hat ist, daß es die meisten hier einfach hinnehmen würden, ein Winterfahrverbot, mal wieder keine Reaktion.
DAS FINDE ICH BESCHÄMEND. diese Gesetzesergebenheit gibt es nur bei uns.
„Jo isch halt Gesetz das Moppedle stehe zu lasse, so lass ischs“
Voll und ganz stimmt jedoch was Du auch erkannt hast, es ist mal wieder wachsweich formuliert und könnte vielleicht so ausgelegt werden wie unter meinem ersten Beitrag geschildert. Und wie Du siehst, es regt noch nicht mal jemanden auf…
Wie aus unzähligen Beispielen ersichtlich, frei nach dem Motto, die Presse meldet „es ist ein Sack umgefallen“ und drei Tage später haben wir das „Anti-Sackumfallgesetz“ auf dem Tisch, besteht hier die durchaus reale Gefahr daß aus überzogenem Sicherheitsdenken ganz schnell ein Winterfahrverbot für Motorräder erwachsen kann !!
Misch wunnert nix mehr hier…
Gruß, Tom
Hallo Jörg,
ja ja, die Gutachter. Das wird wahrscheinlich deswegen passieren, weil man die ganze Zeit, besonders in Kurven, in den Rückspiegel schaut, weil einen der nächste Autofahrer fast wegschieben will…
Und zu Tom,
immerhin, uns 3 mal abgesehen, haben ja scheinbar doch ca. 60-70 Leute dieses Thema wenigstens mal angeschaut. Aber es wundert mich eigentlich auch, das alle so scheinbar damit einverstanden sind. Meine motorradfahrenden Freunde haben in der überwiegenden Mehrheit KEIN Saisonkennzeichen und fahren auch oft im Winter. Sinnvoller Weise sollte man bei Eisglätte und Schnee nun ja tatsächlich nicht fahren, aber die Winterzeit besteht ja nicht nur aus Eis und Schnee. Zumindest sollte der Gesetzgeber hier eindeutiger formulieren. Habe übrigens an meine Versicherung mal ne mail geschickt, wie die das so sieht. Bin mal gespannt…
Grüße
Michael
Mal so gesehen: bei Schnee und Eis wird sicher niemand seinen Supersportler aus Alu auf die Strasse bewegen. Würde lieber zu Fuß gehen, als meine R6 auf"s Glatteis zu bewegen.
Ne Enduro ist da schon die bessere Lösung, aber wie schon von Vorrednern erwähnt, haben auch Stollenreifen ihre Grenzen und Spikes darf man ja bei uns net mehr fahren.
Interessant wäre tatsächlich, ob ein Wintermoped auch unter diesen § fällt.
Gibt ja genug Azubis, die mit dem Moped zur Arbeit müssen, war bei mir ja auch so. Ich habe aber auf meine RD keine Enduroreifen gezogen.
Gut, mal eben das Thema überflogen und mir mal kurz Gedanken gemacht…
Da ich auch das ganze Jahr fahre, außer bei Schnee und Eis, werd ich mir den Spaß mal gönnen, mir hier eine Polizeikontrolle mit dem Bike zu suchen und eine Überprüfung meines Motorrades provozieren, die Herren Polizisten auf die falsche Bereifung hinweisen.
Für den Fall das ich eine Ordnungswidrigkeit begehen sollte werd ich endlich mal meine Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen und diesen Fall prozessieren.
Denn ganz einfach. Es gibt keinen Hersteller mehr, der für Motorräder Winterreifen herstellt. Bei Rollern gibt es die Firma Heidenau, die für gängige Rollergrößen sogar noch Winterreifen anbietet.
Sollte sich da was dementsprechendes anbahnen werde ich hier ein entsprechenden Eintrag vornehmen.
Gewagtes Unterfangen, das du da vorhast.
Mach das aber, wenn du nirgends dringend hin mußt, nicht daß die dir die Karre still legen.
Sowas mache ich doch gerne
Denn wenn ich nur das Fahrzeug Motorrad besitze, im Ländlichen wohne, mir von der Industrie NICHT die Möglichkeit geboten wird mein Fahrzeug entsprechend der Gesetzgebung auszurüsten dann will mir der Gesetzgeber verbieten mein Fahrzeug zu benutzen?
Ja bin ich denn hier in Amerika?
Was ist mit Traktoren und anderen landwirtschaftlichen und baulichen Fahrzeugen für die keine Winterbereifung angeboten wird? Die dürfen Fahren weil die ein entsprechendes grobstolliges Profil haben? Wo doch die Gummimischung immer als Maßgebend angegeben wird?
Na wenn ich da mal nicht einen Präsidenzfall aus der Taufe hebe…
Na, da bin ich ja mal gespannt, was da derbei rauskommt.
hi Doc, interessantes Vorhaben. Ich persönlich würde das nicht unbedingt riskieren, da ich mein Motorrad tatsächlich täglich brauche. Finde es aber auch enttäuschend, das hier die großen Biker-Clubs oder die sogenannten Lobbyisten nicht mal genauer nachbohren, um wenigstens, wenn schon ein Quasi-Verbot existiert, dieses entweder in einen klar definierten Gesetzestext gefasst wird, oder eben, per Ausnahme, das Fahren für 2-Räder doch erlaubt wird. Wie wäre es denn mit ner Unfallstatistik- Sparte, in der die Unfälle bekannt gegeben werden mit der Überschrift:
Unfallursache Wischiwaschi- Gesetze oder Auslegungssache des individuellen Gerichts.
Ähnliches fällt ja auch in Sachen „Bitumen“ vor.
Gruß
Michael
Eher wird die Sonne zur Supernova, als daß hier „klare“ Gesetze kommen.
Was ist denn nun ein Winterreifen, auch für PKW usw. ?
Muß „Winter“ draufstehen, oder „M+S“, oder „Schneflockenzeichen“, oder alles zusammen, oder in Kombination ? Was ist mit Millionen von Winterreifenreifen die auf Händlerlagern liegen und vielleicht nicht z.B. über das „Schneeflockenzeichen“ verfügen ?
Wer ersetzt dem Händler den Schaden ?
Kann es sein daß unsere „Berliner“ restlos durchgeknallt sind ?
Vergiß den Musterprozess, Du wirst niemals Recht bekommen.
Tom
Also ich fahre Sommer wie Winter und selbstverständlich auch bei Schnee und Eis und das werde ich mir nicht verbieten lassen. Da sind 40PS absolut ausreichend um Spass zu haben und wenn die Trottel in ihren Bürgersärgen dumm tuen überhole ich sie auch mal im Acker neben der Straße. (Ja, ich bin ein Raudi)
Ich hatte mir vor sechs Jahren extra eine alte XT600 für den Winter bzw. Schlechtwetterbetrieb zugelegt, da ich den ganzen langen Winter ständig vom Motorradfahren träumte. Kein Mensch kommt auf die Idee, seine Frau für sechs Monate in den Keller zu sperren und dabei auf sex zu verzichten.
Da es für den alten Bock (XT) keine Freigabe für schneetaugliche Crossreifen gab, hab ich mich kurzerhand entschlossen, mit Falschbereifung zu fahren. Bei Schnee und Eis reduziere ich den Luftdruck auf unter 0,5 bar und der Spass kann beginnen. Haftung und Fahrbarkeit ist deutlich besser als ich es vermutete. Wenn es richtig glatt ist setze ich öfter mal zum Überholen an.
Ich habe schon sehr oft kritisiert, dass es für Motorräder keine Winterreifen gibt. Wieso ihr da jetzt erst, seit es da so ein Gesetz gibt wach werdet, ist mir ein Rätsel. Ich zumindest habe die XT jetzt gegen eine Husaberg eingetauscht. Da gibt es schöne legale Crossreifen und wenn der Bock mal umfällt sind die 112Kg leicht wieder aufzustellen. Das kommt je Winter schon so ein bis zwei mal vor. Im Übrigen was für den Gutachter. Statistisch gesehen passieren die meisten Motorradunfälle im Sommer ohne Eis und Schnee und wer wie ich im Winter fährt, kann bestätigen, dass die Gefahr als langsamer Motorroller eingeschätzt zu werden weit größer ist. Es vergeht kein Tag, ohne dass mir einer die Vorfahrt nimmt.
Hans, der im Sommer mit der TL tanzt und im Winter mit der Berg rutscht.
Hallo Hans, also die Sache mit dem Sex… recht hast du. Aber da gehen ja auch andere Gummis… Sehe an deiner Antwort, du fährst sogenannte Crosser oder Enduros oder wie sie auch immer heißen mögen. Ich fahre auch den ganzen Winter durch (täglich zur Arbeit) und tue das mit ner XJ 900 S, wohl nicht miteinander zu vergleichen, bestimmt nicht beim Gewicht und es gibt dafür auch keine Stollenreifen (sähe bestimmt auch sch… aus). Es geht mir aber auch gar nicht darum, Gesetze zu umgehen oder zu ignorieren, sondern um klare (Rechts) Verhältnisse. Wegen der Jahre lagen Rechtsstreits im Falle eines Unfalles mit den Versicherungen alleine schon. Im Übrigen: Die Sache mit den langsamen Rollern kann ich nicht bestätigen. Müsste sonst auch meinen Kids raten, ihre Roller zu tunen, damit sie schneller sind.
Gruß
Michael