Wisst ihr: wohin § 57 pickerl kleben?


vor meiner trafik bleibt sichtlich neuer piaggio (111er fsb??) stehen.kommt solch „ein halber polizist“ mit weissem kapperl,aber nicht der kurzparkschein überprüfer und auch kein echter polizist daher und meint zum lenker nach kuzem blick vorne aufs rad und zückt seinen block:ich muss sie jetzt anzeigen…
auf die frage des lenkers die antwort:sie haben zwar ein fast neues gerät ABER das § 57 pickerl gehört NUR auf die rechte seite vom fahrer und zwar rechts vom scheinwerfer oder rechte vordergabel nahe des scheinwerfers.
dieses „strassenaufsichtsorgan“ lies das weder kurzfristig beheben lassen noch mit 21 euronen bezahlen:NUR ANZEIGE UND AUS !!!

**********************************SCHAUT BITTE DRINGEND WO IHR EUER §57 PICKERL NACH DEM SELBSTANMELDEN HINGEKLEBT HABT UND FALLS AUCH FALSCH;DRINGEND EIN DUPLIKAT BESORGEN *************************************


gruss kurt


ps:ich pack dieses vorgehen noch immer nicht.aber leider stimmt das so!!!

schwachsinn!

Mir klebt der Öamtc immer innen bei den gabelholmen hin, innen links oder rechts oben, da stört es nicht und es wird auch nicht dursch steine oder ähnlichem zerstört. Also was solll das? Wenns mich wer aufhält, dann sage ich ihm er soll den öamtc anrufen und mich in ruhe lassen. Solche idioten, nur auf biker losgehen. Gsindl

chrisu

schneiden sollen…da sind die purschen empfindlich
:wink:

jkl

hab aber doch noch was gefunden.

über sinn oder unsinn will ich jetzt aber nicht nachdenken…

ciao chris


Kurztitel
Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung

Fundstelle
BGBl. II Nr. 78/1998 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 165/2001

Typ
V



§/Artikel/Anlage
§ 9



Inkrafttretedatum
20010425



Außerkrafttretedatum
99999999

Abkürzung
PBStV

Index
90/02 Kraftfahrgesetz 1967, Führerscheingesetz

Text
Anbringung der Begutachtungsplakette

§ 9. (1) Die Begutachtungsplakette muß so am Fahrzeug angebracht
sein, daß das Jahr und der Monat der vorgeschriebenen nächsten
wiederkehrenden Begutachtung des Fahrzeuges durch je eine in den
zugehörigen Feldern der Plakette angebrachte Lochmarkierung nach dem
Anbringen der Begutachtungsplakette auf dem Fahrzeug deutlich
sichtbar ist.
(2) Die Begutachtungsplakette muss außen am Fahrzeug und so
angebracht sein, dass ihr unterster Punkt nicht weniger als 40 cm
und ihr oberster Punkt nicht mehr als 190 cm über der Fahrbahn
liegt. Die Begutachtungsplakette darf nur angebracht sein
a) bei Kraftwagen und mehrspurigen Krafträdern mit
karosserieartigem Aufbau im rechten Seitenbereich der
Windschutzscheibe; bei klappbaren Windschutzscheiben sowie bei
Fahrzeugen mit Windschutzscheiben, die eine Anbringung der
Begutachtungsplakette innerhalb der oben angeführten Maße nicht
gestatten, an der rechten Seite vor der vordersten Türöffnung,
b) bei anderen als in der lit. a angeführten Krafträdern an der
rechten Seite des Scheinwerfers oder in der Nähe des
Scheinwerfers,
c) bei Anhängern an der Deichsel oder neben der Deichsel rechts
von der Längsmittelebene des Fahrzeuges, bei Sattelanhängern an
der Vorderseite rechts von der Längsmittelebene des Fahrzeuges.
(3) Das Anbringen mehrerer Begutachtungsplaketten an einem
Fahrzeug nebeneinander oder aufeinander ist unzulässig.


daher anzeige leider zurecht, da bei ihm auf der linken seite vom fahrer gesehen aufgeklebt.

klaro,du stehst ja meistens so links neben deinem mopperl…ah da ist ein schöner platz und pickst es daher linksseitig auf gg und darfst schon löhnen…


ALSO:KONTROLLIERT ALLE SICHERHEITSHALBER !!!

gruss vom team wien11,
kurt&annemaria


ps:ums ersparte strafgeld kaufen wir uns doch lieber mehrere grosse eistüten.






wenns mirs der öamtc dort hin pickt, dann bleibt es auch dort ! Wenn nichtmal der es weiß, also wer solls dann wissen, häää?

chrisu

hatte auch schon zig kontrollen, bis heute hat das noch nie jemand beanstandet, und wenn ja, dann, wie gesagt, öamtc anrufen und fragen warum er es dort hin geklebt hat !! und das schon seit ca. 3 jahren !!!

chrisu

spiitzfindig sein willst:

Im Gesetz heist es offenbar: „b) bei anderen als in der lit. a angeführten Krafträdern an der
rechten Seite des Scheinwerfers oder in der Nähe des Scheinwerfers“

Dh. entweder direkt am Scheinwerfer rechts oder -ganz allgemein- in der Nähe des Scheinwerfers. Es steht da nicht „rechts in der Nähe d. Schei…“

Ob du damit beim Einspruch durch kommst ist fraglich, aber probierern kann man’s.

was bedeutet jetzt „in der nähe des scheinwerfers“ ? Dann kann ichs auch nebens Taferl Piken! Ist ja auch „in der nähe“

in der Nähe halt. Stell dich nicht so deppert an! Von mir aus kannst es auch auf den Kettenschutz kleben.

Wiederkehrende Begutachtung
Zur Überprüfung der erforderlichen Verkehrs- und Betriebssicherheit hat der Zulassungsbesitzer jährlich (historische Kraftfahrzeuge mit Baujahren vor 1960 alle 2 Jahre) und fristgerecht - frühestens 1 Monat vor bzw. spätestens 4 Monate nach dem Stichtag der erstmaligen Zulassung, auch wenn diese im Ausland erfolgte - dafür zu sorgen, dass das Kraftrad gereinigt, sowie mit dem Zulassungsschein vorgeführt wird.
Die Neuregelung betreffend verlängerte Intervalle des Überprüfungszeitraumes gilt nur für neue Kraftwagen und nicht für Krafträder; ausgenommen sind auch Anhänger die dazu bestimmt sind mit Motorrädern gezogen zu werden.

Allfällige zu behebende Mängel werden urkundlich auf einem Begutachtungsformblatt ausgewiesen. Dieses muss auf Fahrten nicht mitgeführt werden, sondern ist lediglich bei Verkauf des Fahrzeuges weiterzugeben. Der Käufer benötigt es zur Vorlage bei der neuerlichen Anmeldung (Zulassung).

Die Begutachtungsplakette (grün, mit geregeltem Kat weiß) ist bei Krafträdern ohne karosserieartigen Aufbau an der rechten Seitenwand des Scheinwerfergehäuses oder der rechten Vordergabel nahe dem Scheinwerfer anzubringen.

Die Entfernung abgelaufener Pickerl ist vorgeschrieben, ein Überkleben ist unzulässig.

der hat a Rad ab,
Paragarphenreiterei…


aber leider zu recht

Gabelstiefel picken.
Auf der linken Seite hab ich das AUtobahnpickerl
auch aufn Stiefel pickt.
Einen anderen Platz hab ich bei mein Jogurtbecher
nicht gefunden.
Mus vielleicht die Höhe abmessen (40cm).
Bis jetzt hab ich noch keine Props gehabt.
Grüsse Strohschedl

geht das auch wenn ich mir das Pickerl aufn arsch picke ??? gggggggggggggggggg

mir is wurscht, öamtc muss wissen was er tut, und passta.

chrisu

mir gehts genauso,vollig wurst,den butz möcht ich sehen,der mir wegen sowas schwierigkeiten machen will

kannst einkleines blech montieren,dann draufpicken