Witzige anzeige

i hab a anzeige wegen „parken am gehsteig“ bekommen …
also nur fuer den anhaenger.
dies is des foto vom tatbestand:
[image]http://sphotos.ak.fbcdn.net/hphotos-ak-ash2/hs305.ash2/58557_445686586784_184184501784_5183177_1891423_n.jpg[/image]

und so schauts ohne meine 2 kraxn dort aus:
[image]http://sphotos.ak.fbcdn.net/hphotos-ak-snc4/hs904.snc4/71751_460453791784_184184501784_5464362_534000_n.jpg[/image]

jetzt weiss i ned, was i der freundlichen helferin mit dem weissen kapperl unterstellen soll …
1; alkohol in der dienstzeit
2; rassismus (wiener kennzeichen in st.poelten)
oder 3; mangelnde sehkraft …

vielleicht kann mir wer bei der einschaetzung helfen? :grin: :grin:

ach ja … 40 € haettens gern … :rage:
einspruch is unterwegs … komisch, ned wahr :grin: :grin:

Hehe, sollte der liebe Schagerl, dann im Frühling ein paar mal mit ne KTM od Harley mit offenen Auspuff bei der nahegelegenen Station vorbeirollen…oder nen fetten Burnout produzieren :smiling_face:

Aber wirklich a „werner“ in St. Pölten? Was hast du erwartet? :grin:

…Weaner is ned des Problem. :smiling_face:
 
IVECO hat gestört!!! :wink: :grin:
 
 

nur um das mit dem wiener kenzeichen klarzustellen…wohne in stp und habe auch das
dazugehörige kennzeichen und muste auch schon einige male sinnlose strafen zahlen,
also sei froh das du nur mit 40 teuronen davon gekommen bist noch dazu mit einem W
auf deinem kenzeichen :wink: :wink:

just for info:   polizeiposten-traisenpark…aufpassen bei den sheriffs !!!  :eyes:

wennst a dei Fuhre vor die Parkplatztaferl stellst. :grin: :grin: :grin:

in St. Pölten kann man eben nicht kreuz und quer stehen. Da herrscht Ordnung. :wink:
Das hat sich auch mit dem Abgang vom Krenn nichts geändert.

Das große P bedeutet wahrscheinlich, nur für Pöltner. :grin:

98PS

das abstellen von anhängern ohne zugfahrzeug auf öffentlichen verkehrsflächen ist verboten !! und nachdem der gehsteig zur straße gehört (begriffsbestimmung in der stvo) darf der anhänger eben nicht alleine parken, wurscht ob auf der fahrbahn oder am gehsteig.

andererseits gilt die ausnahme des abstellens ohne zugfahrzeug fuer die dauer des be- oder entladens …
und i hab dort geladen, des haben der komikerin auch alle bestaetigt … hat man auch gesehen … also haett man sehen muessen :grin:

versteh … mein fehler … :grin: :grin: :grin: :grin:

es nexte mal achte ich auf die schraegparkordnung … :grin: :grin: :grin: :grin:

es nexte mal achte ich auf die schraegparkordnung … :grin: :grin:

aber man sieht nur was man will, und jetzt musst dich halt (leider) streiten. wie auch immer ich wünsch dir erfolg
 
ps: dass du den anhänger dort nicht zum spaß hingestellt hast ist mir vollkommen klar

schon an der „Gehsteig“ Definition scheitert …

Ich denk, dass Deine Schangsen recht gut stehen …

lg

wenn du es sagst :slight_smile:

i hab sie gar nix gefragt …
die gefahr ausfallend zu werden, is in so ana situation zu gross bei mir …
die belegschaft vom schagerl hat eh auf sie eingerdet wie auf a krankes tier :grin: :grin: :grin:

Tschulligung, bin schon a bissl spät mit meinem Senf. Aber: könnte Dein Transporter nicht in einer „Einfahrt“ gestanden sein? Dann sollte die Nutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche eventuell eine Ausnahme parat haben. Am Yppenplatz in Wien konnte sich der Parkscherrif mit seinen Strafzetteln brausen gehen, wenn wir in einer „Hauseinfahrt“ standen, auch bei Nicht-Anrainern ( ich hoffe, das ist jetzt politisch korrekt formuliert!). Alles Gute beim Einspruch!
M

servas … da san sogar 2 einfahrten … des is als kundenparkplatz beschildert und dort is KEIN gehsteig …
sollt eigentlich reichen, oder es artet in reine willkuer aus …
mal schaun was rauskommt :wink:

 
Meinst du ein Renault-Opel-Nissan ist weniger schlimm? :sunglasses:

… oder besser die Äffin gefragt ob sie mit eventuell erklären kann wie ich den Ladevorgang OHNE Abstellen des Hängers durchführen kann !

Nach dem neuen Sparpackerl unserer Kaschperlregierung solltens froh sein über jeden der noch arbeiten will !!!