bitte machts mich nicht schwach … ich suche schon seit tagen wie ein esel nach der 30km/h grenze im ortsgebiet bzgl führerscheinentzung und finde einfach nix anderes als das führerscheingesetz, wo aber als deckelzupfgrenze im ortsgebiet 40km/h angeführt sind …
vielleicht kannst ja du mir sagen, wo das mit den 30km/h genau steht …
greez, da yeti
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Servas Yeti!
… des steht kann´ i a net sagen…
I war nur zu meine unruhigeren Zeiten des öfteren bei am Anwalt und hab´ a vom ÖAMTC damals die Auskunft bekommen, daß Führerscheinentzug im Ort ab 30 Km/h und sonst ab 40 Km/h gilt. Unterschied zwischen ÖAMTC und Anwalt war auf der Autobahn, da hat´s auch 50 Km/h geheißen.
Je nach ermessen des Organs können´s Dir den Zettel im Ort aber auch schon mit zB. 60 zupfen, wenn „besonders gefährdende Umstände“ zutreffen.
Diese Umstände sind nirgends genau definiert, könnte Glatteis oder sonstwas sein, witzigerweise sogar bei Sonnenschein, wenn man geblendet werden könnte. Wenn Dir sowas passiert liegt´s im Ermessen des Beamten, laß Dir auf jeden fall diese Umstände festhalten… bei mir war´s einmal der Fall, daß ich irgendeinen § auf dem Zettel hatte, mit dem ich mir den Deckel wieder holen konnte. Mir wurde dann wieder gegen teures Geld gesagt, daß mir der Zettel genommen worden ist, weil besonders gefährdende Umstände herrschten und net weil i die 40er (oder 50er) Grenze auf der Autobahn überschritten habe… und das ausdiskutieren ist sinnlos, damals war einfach nur die Fahrbahn nass, weils vorher a bissal geregnet hat… net genieselt, will echt net untertreiben, aber wegen dem Schaas den Zettel abgeben… auszuck
Das was i immer no net weiß is, wann´s den Deckel an Ort und Stelle zupfen dürfen… Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit (Alk, Drogen, Müdigkeit, Agressionen (die man schnell mal haben kann wenn ma verarscht wird)…) sind mir ja no klar, aber angeblich darf der Zettel auch schon an Ort und Stelle abgenommen werden, wenn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 50% überschritten wird. Im Ortsgebiet wären das dann sogar nur 75 Km/h, auf der Autobahn dann bei mehr als 195 Km/h.
Weißt Du da was ob des stimmt? Mir hat das nämlich mal a uniformierter selber erklärt, nachdem i ihm erzählt hab´, daß i eigentlich auf a Schreiben wart und mir dann Urlaub nehm, wenn´s so weit ist und er mi ausglacht hat…
…vor ca. 1 monat hab ich einen rsv-brief erhalten, 72 euronen, weil ich auf der b1 trotz überholverbot ein mopedauto überholt habe und ein gesetzeshüter feig hinter einem busch gelauert hat. da es samstag relativ bald in der früh war, war ausser dem mopedauto, dem kappler und mir keine s… auf der strasse.
ich hab nicht mal die sperrlinie überfahren.
ich hab mich dann kurz auf der bh erkundigt, ob die gendarmerie überhaupt einen beweis (foto oder so) für mein vergehen hat.
lt. auskunft der bh wäre es auf einen lokalaugenschein mit den betreffenden beamten und diversen vertretern des gesetzes hinausgelaufen.
mir wurde aber gleich gesagt, dass dieser lokalaugenschein nicht viel bringen wird und ich zu 99,999% die euronen löhnen muss, egal wie`s ausgeht.
ich hab dann überwiesen und in einer nacht und nebel aktion den strauch soweit gestutzt, dass sich zumindest hier keiner mehr verstecken kann.
alles in allem bin aber ich selbst schuld. ob die höhe der strafe für dieses vergehen gerechtfertigt ist, kann ich nicht sagen und steht mir auch nicht zu, dieses zu beurteilen.
die beste methode um sowas zu umgehen: entsprechend der stvo verhalten, mehr glück haben oder einfach den beamten kennen!
mfg
geri
Sollte man wirklich Lichtjahre hinter so einem beschissenen Mopedauto herfahren ??
Kein Thema das diese Gurken eine Verkehrsbehinderung darstellen, danach sollten auch Ausnahmeregelungen festgesetzt werden wie bei Landwirtschaftliche Maschinen um daran vorbeifahren zu können !!
Und wieder ein Beweis dafür wie intolerant viele Executivbeamte sein können, unpackbar !!!
Er selbst wäre auch zu 100 Prozent daran vorbeigefahren !!
Dabei fühlen sie sich wohl stark wenn sie Verkehrsteilnehmern auf den Senkel gehen können diese Komplexler ! (Gilt nur für diejenigen die kleinliche Delikte verfolgen)
lg vom Silent
Wir greifen auf einen unterschiedlichen Erfahrungsschatz zurück und bilden uns auf der Basis verschiedene Meinungen. Wien (wo ich wohne), definitiv Kontrollen im Ortsgebiet, die klassischen Streckerl Richtung Mariazell dito, als Paradebeispiel führe ich hier Hainfeld an.
Das ärgste was mir je untergekommen ist, war Kroatien diesen Sept. Soviele Kontrollen hab ich noch nie gesehen in den kleinen Orterl an der Küstenstraße. Find ich toll, hat sich viel getan unten!
ortschaften kontrolliert wird wär ich sicher net so gegen die kontrellen an sich… leider wird das hier in meinen augen zu wenig betrieben… hier scheint es wichtiger zu sein auf einer ferilandstraße die mit 70km/h beschränkt ist 80km/h fahrende zu strafen… man bedenke links und rechts nur felder… breit ausgebatue straßen…
Das messen in ortschaften halte ich für etwas durchaus sinnvolles und notwendiges…
Ciao
Alex
Na ja, bei Verrückten – sprich geistig Abnormen Personen - ist es nicht vollkommen irrelevant, was sie sind – die kommen genau deswegen in geschlossene Anstalten.
Mit Deiner zweiten Aussage gibst Du sichtlich bekannt (und damit an) jemand höhergestellter zu sein – es ist nur die Frage wie hochgestellt, und ob davon gewisse geistige Fähigkeiten abzuleiten sind ist auch eine andere Frage.
Und aus letzterem ist das in diesem Zusammenhang sicher sehr wohl von Interesse.
Nicht wehleidig … ?
Wer austeilt, sollte auch was einstecken können … ???
Na dann lies mal nach, aber alles, die ganzen postings – beginnend mit meinem ersten und dann beantworte Dir diese Frage nochmals, wer austeilt.
Und wer auf meine sachlichen Aussagen derart antwortet (nur weil er sie nicht versteht oder nur zum Teil liest), für den gilt ebenso das von Dir gesagte „ … wer auf sachliche postings in besagter Art und Weise reagiert, zeigt deutlich, wes Geistes Kind er ist … „
(Apropos, wes Geistes Kind bist denn Du ?)
Denke sehr wohl (und mehr als das) die Form gewahrt zu haben - aber ab dem Zeitpunkt wo man mich mit Dreck bewirft kontere ich.
Auch bei sachlich fundierten Beiträgen kann man einen gewissen Ton wahren und muß nicht unhöflich werden – aber ich sollte mir dies gefallen lassen und nicht kontern … warum ?
Wer oder was Du bist ist mir eigentlich egal und hier sicher irrelevant - zur Klärung einer Situation trägt es allerdings nicht bei, jemanden mit „Kleingeist“, „… welchen Geistes Kind er ist …“ und anderem zu bewerfen, vorallem wenn dieser (oder diese Personen) meine postings nicht im ganzen, sprich Zusammenhang lesen, sondern nur Teile davon, und auf Grund dieser Teile dann mich angreifen - großteils noch dazu in unsachlicher Darstellungsweise.
alles klaro ?
lg
PS: werde keine weiteren postings – sprich Angriffe - zu dieser Aussage mehr beantworten, mir ist das geistige Niveau hier etwas zu abgeglitten
für dich und deinen Bekannten.
Aber ich sag Dir was, auch mir geht´s so - diesmal hatte ich halt ein verdammtes Glück.
Und das muß man ja auch mal haben, man kann nicht nur am Boden liegen (zumindest weist Du dann aber es kann nur mehr bergauf gehen - ist auch was positives).
Was ich in meinem Leben schon alles gezahlt hab, da könnt ich schon reich sein.
… falls dir das ein zumindest kleiner Trost ist.
lg
didi1961
Hi !
Habe das auf Grund der vielen (vorallem sehr netten) Kollegen die es hier gibt, in der zitierten Textstelle (sowohl im RIS als auch in einer Textausgabe der StVO nachgesehen).
Konnte hier auch nur die 40 km/h Angabe finden.
In einem Skriptum des BKA das ich zur beuflichen weiterbildung erhalten habe, ist jedoch von 30 km/h zu lesen.
Habe daher beim Verfasser des Skripts zu dieser Diskrepanz per e-mail angefragt und harre jetzt der Dinge sprich (er)warte Antwort zu diesem heißen Thema.
SORRY - aber mehr kann ich z. Z. nicht dazu sagen (ich persönlich vermute mittlerweile das es ein Schreibfehler ist).
alles klaro ?
lg
didi1961
Kannst du bitte die Stelle in der STVO zitieren in der du die 40 km/h Bezeichnung gefunden haben willst.
Die gibt es nämlich nicht!! Es gibt in der gesamten STVO nicht den Begriff „40 km/h“.
und ich Deine Schlußfolgerungen wirklich interessant finde.
Cornell
ich habe eh noch nicht oft gezahlt … und wenn mein bekannter sein mundwerk ein bisserl unter kontrolle hätte, würde er vermutlich auch nicht soviel und sooft zahlen … gggg
lg,
ich kenne nur die 40km/h grenze im führerscheingesetz …
lg,
das sollte schon sein - wenn man defacto etwas „Dreck am Stecken hat“ sollte man nicht auch noch unhöflich reagieren.
Ein gewisses Maß an Höflicheikt gehört zum alltäglichen Leben und ein paar unhöfliche Worte weniger bringen einem oft die Ersparnis von einigen Euro´s.
Ist leider (oder Gott sei Dank) so.
lg
so ist es … gggg
lg,