Zulassung - 09.07.2004 14:53

hallo leute!

ich habe ein Geländemotorrad das eine Staßenzulassung hat.Allerdings bin ich jetzt, da das Pickerl fällig wird draufgekommen dass beim Bike lt. Typenschein nichts
eingetragen ist dass die keine Blinker braucht (hat sie auch nicht - nur Abblend und Brems sowie Rücklicht).Der Vorbesitzer hat anscheinend trotzdem das Pickerl bekommen.
Kann ich bei der Ausnahmegenehmigung sowas nachtragen lassen bzw. bekomme ich so trotzdem mein Pickerl oder muss ich die
Blinker jetzt nachträglich kaufen und montieren???Was ist da der vertretbarste Aufwand???Mit welchen Kosten muss ich etwa rechnen???
Donkschen!!!

S.t.
Gerhard

und angemeldet ist, ohne Blinker etc ( ist wohl eine Einzelgenehmigung ), dann würd ich an Deiner Stelle den Typenschein mitnehmen und zum Pickerl fahren. Wenn so typisiert, muß auch so überprüft werden.

Fahr zum ÖAMTC oder Arbö, die verlangen nur so 15 -16 Euro, und wenns nix hergeben, kostets auch nix. Dann müssens aber genau erklären warum.

3lg
Harald

=> 16 Euro kostet es nur bei einer ev. OEAMTC-Mitgliedschaft,… wennst nicht Mitglied bist, dann nehmens dich erst garnicht…

=> Die Überprüfung musst auch zahlen wennst nicht bestehst,… die nächste Überprüfung ist dann gratis und nur noch das Pickerl zu zahlen (mir selbst vor kurzem passiert)…

LG,Tom

so: wennd beim öamtc nicht mitglied bist, kostets das doppelte…
die zweite überprüfung ist kostenlos, wenn sie innerhalb von zwei wochen erfolgt…

^ schon miterlebt :slight_smile:

grüße und viel spass im gelände,
paul

der zweiten Überprüfung (ist kostenlos) stimmt,… hab ich auch genau so geschrieben…

wegen Pickerl und Nichtmitgliedschaft…

ich war im 15.Bez. beim Stützpunkt (Schandstraße oder so ähnlich…) …

Nach Auskunft der dortigen Schalterangestellten nehmen sie keine Leute ohne Mitgliedschaft.

TOM

wennst wo Mitglied bist, oder jemanden kennst, der Mitglied ist. Weil beim Bike nehmens das oft nicht so genau.

hab nix bezahlt fuer das nicht bestandene pickerl bei der bluebird rostschuessel …

-christian

öamtc sinds so penibel, dort geh ich sicher nicht hin wegen dem pickerl, war wegen einer kleinen reparatur dort, hab dann auch gleich gefragt wegen dem pickerl, da hat der gleich gemeint, das ich mit dem reifer erst gar nicht kommen brauch, war damals noch nicht ganz am ende, aber ok, versteh ich noch, dann hat er gemeint, ich soll gleich alle bestätigungen für die veränderungen am motorrad mitbringen, sonst wirds auch nix mit dem pickerl!

dachte mir, das es da um die betriebssicherheit geht und nicht um so kleinigkeiten, bei anderen händlern ist es kein problem mit dem pickerl.

verschieden, habs dort auch schon erlebt, daß das Bike hätt Schrott sein können und ich hab das Pickerl kriegt. Die hams nichteinmal 1 Meter geschoben, geschweige denn Probefahrt oder Lenkkopflager checken oder Radlager, oder…
Ja Reifen ( waren neu ), Licht, CO2 ( im Standgas ) Kette, das wars.

3lg
Harald

ist es so, bei mir waren sie halt recht streng, darum werd ich dort auch nicht mehr hingehen wegen dem pickerl, das mit dem reifen würd ich ja noch verstehen, wobei ich eigentlich noch nicht einmal am indikator war, aber die anderen sachen, wenn die blinker gehen, dann braucht er sich ja nicht aufregen, oder wegen dem gekürzten heck, das verändert ja nicht die charakteristik vom motorrad, und die tatsache das ich davon bei regen nen nassen hintern und rücken hab ist auch mein problem.

ist es so, bei mir waren sie halt recht streng, darum werd ich dort auch nicht mehr hingehen wegen dem pickerl, das mit dem reifen würd ich ja noch verstehen, wobei ich eigentlich noch nicht einmal am indikator war, aber die anderen sachen, wenn die blinker gehen, dann braucht er sich ja nicht aufregen, oder wegen dem gekürzten heck, das verändert ja nicht die charakteristik vom motorrad, und die tatsache das ich davon bei regen nen nassen hintern und rücken hab ist auch mein problem.

weil wenn er erkennt, daß offensichtlich etwas verändert wurde, was typisierungs- oder eintragungsrelevant ist, darf er Dir ohne Kontrolle, obs ok ist, das Pickerl nicht geben. Die Überprüfung soll ja die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges bescheinigen, und wenn Teile verändert wurden, ist OHNE TYPISIERUNG BZW. OHNE DER ENTSPRECHENDEN ANBAUGENEHMIGUNG ODER EINTRAGUNG prinzipiell von der Nichtverkehrssicherheit auszugehen. Das ist ein Rechtsprinzip, das der ÖAMTC oder ARBÖ genauer verfolgt als viele Werkstätten.

Prinzipiell ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Und was verboten ist, macht das Fahrzeug prinzipiell nicht fahrtüchtig. Folge: kein Pickerl.

3lg
Harald