hallo,habe vor meinen zulassungsschein durch die karte zu ersetzen zu lassen
dabei stellt sich die frage ob die eingetragenen typesierungen dort auf drauf sind -oder sie zum auslesen sind.
habe keinen bock bei einer kontrolle auf diskussionen einzulassen zwecks auspuff oder lenker usw…
hat schon jemand von euch erfahrung damit-positiv oder auch negativ?
danke im vorraus
greets mike
relevanten einträge auf dem chip, allerdings kann der nicht immer von jedem polizisten ausgelesen werden (eigenerfahrung weil lesegerät oder chip defekt)
übrigens kostet die karte € 20.–
hy mike, eintragungen wie im alten (papier-) zulassungsschein z.b.: lenker -auspuff usw. werden nicht auf dem neuen scheckkarten zulassungsschein eingetragen.
eine bescheinigung der eintragungsstelle (landesregierung) für alle veränderungen am bike muß mitgeführt werden . also hast dann erst wieder mehrere zettel einstecken, da kannst du dir die 20,- vorerst sparen. es gibt keine lesegeräte für zulassungsscheine die die polizei mitführen kann. so die info von meinem freund der bei der polizei arbeitet. das selbe hab ich auch im tv so gehört.
mfg twingo
kann ich mir dann getrost die karte ersparen und beim zettel bleiben.
doch frage ich mich warum die versicherung einen darauf nicht infomiert bzw.hinweisst ,denn ein freund von mir hatte deswegen letzte woche mit der polizei ziemliche probleme.
Die Versicherung hat damit nichts zu tun. Der Versicherung ist es gleichgültig, ob man einen Papier- oder Scheckkartenzulassungsschein nimmt. Da ist bezüglich der Aufklärung eher der Fehler beim dafür zuständigen Ministerium passiert. Da wurde nur darauf hingewiesen, dass der Zulassungsschein im Scheckkartenformat sechsmal kleiner als der Papier-Zulassungsschein ist. Modern und attraktiv. Weder noch, wenn man die Zusatzbescheide wieder extra mitführen muss.
LG Bernie
Ich habe jetzt das Merkblatt zur Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat vor mir liegen. Da steht folgendes drinnen:
Auflagen, behördliche Eintragungen, Anmerkungen und Anlagen (Felder A17 bis A20) auf der befristeten Papierzulassungsbescheinigung gelten auch nach Zustellung Ihres Scheckkartenzulassungsscheines. Sie sind dann auf dem Chip gespeichert, mittels Lesegerät auslesbar und auch auf www.scheckkartenzulassungsschein.at abrufbar.
Da ich bei meinen Motorrädern die Zulassungsscheine auf Scheckkartenzulassung umgestellt habe, habe ich die Eintragungen über o.a. Homepage kontrolliert. Da sind sämtliche Änderungen eingetragen. Ergo verzichte ich auf die Mitnahme von weiteren Dokumenten außer dem Scheckkartenzulassungsschein.
Ich hoffe, Dir mit dieser Auskunft gedient zu haben.
LG Bernie
die Eintragungen ausdrucken und nimm den Zettel mit. Auch wenn sie auf dem Chip gespeichert sind, ersparst Du Dir dadurch Probleme und lästige Wartereien.
Also suuuuuuuuperpraktisch diese kompakten Dinger. Da zahlt man rund 20 Euretzen, um das kompakte Kärtchen ev. in der Kombi unterbringen zu können und dann stellt sich heraus, dass man doch einen kleinen BENE-Ordner mitführen sollte.
Ergo taugt das Teil maximal zur Nasengerechten Drapierung von Maschierpulver und die Investition lohnt nicht wirklich.
Beim Auto reicht die Scheckkarte völlig aus, warum sollte es beim Motorrad anders sein?
Bei der letzten Kontrolle hat der Uniformierte mangels Auslesegerät, per Funk nachgefragt ob die veränderte Teile an unserem Bus auch typisiert sind. Das hatte keine 5 Minuten gedauert bis er seine Anwort hatte und wir weiterfahren konnten.
Ich kann nirgendwo finden dass ich extra Genehmigungspapiere mitführen muss wenn die Teile typisiert sind und auf der Scheckkarte eingetragen. Anders sieht es bei Änderungen aus denen eine ABE beiliegt die nicht eingetragen werden, die muss man dann mitführen, aber das musste man bei dem Papierzulassungsschein auch.