Zur Landesregierung: ja oder nein?

Beleuchtung : KFG § 15 (3), (4); KDV §§ 10 ff Motorräder (Klasse L3e) müssen mit folgenden Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen ausgerüstet sein: [ul][] 1 oder 2 Scheinwerfer für Fernlicht
[
] 1 oder 2 Scheinwerfer für Abblendlicht
[] 2 Fahrtrichtungsanzeiger auf jeder Seite
[
] 1 oder 2 Bremsleuchten
[] 1 oder 2 Begrenzungsleuchten (Stadt-, Stand-, bzw. Parklicht)
[
] 1 oder 2 Schlussleuchten
[] 1 Kennzeichenleuchte
[
] 1 nicht dreieckiger Rückstrahler hinten (rot)
[/ul] Kontroll-Leuchte für Fernlicht: Farbe: blau; Symbol: nach links gerichteter Scheinwerfer mit 5 Streifen.
Kontroll-Leuchte für Blinklicht: Farbe: grün; Symbol: 2 Pfeile nach links bzw. rechts gerichtet, Blinkfrequenz: phasengleich 1-2 mal pro Sekunde (gelbrot).
Seitliche gelbrote Rückstrahler an Motorrädern sind nicht mehr obligatorisch. (Zusatzbeleuchtung)

dankeschön!

was mich noch interessieren würde: gibt es noch eine aussage bezüglich des sichtwinkels der blinker?
hab was von 20° (hinten) gehört - ob das allerdings stimmt, weiß ich nicht…

…dürfte keine einzige goldwing, keine gtl oder lt oder e-glide oder heritage oder so mancher pkw mehr auf der straße sein… selbst bei einem 0815-IV’er golf (igitt) kann ich aus deiner angabe den linken blinker erkennen!!! da bräuchte ich mindestens eine helikopter…