Zur Landesregierung: ja oder nein?

guten abend die herren!

komm (als salzburger) grade von einer WE-tour aus NÖ/Stmk. nun hab ich ja schon viele horror-gschichtln über eure böse böse rennleitung gehört, und ja die haben sich am ersten tag auch gleich bewahrheitet. :rage:

die säcke haben uns in der gegend vom höllental angehalten, inkl. landesregierungs-bus und 2 technikern. und da ich (bis auf eine ausnahme) mit älteren herren unterwegs war, die alle eher „unspäktakuläre“ mopeds hatten, haben die freunde sich natürlich gleich auf meine leicht umgebaute speedy gestürzt.

lange reder, kurzer sinn:

  • kein rückstrahler am KZ-halter
  • zu kleine spiegel
  • sichtfeld (???) der blinker zu klein, abstand hat aber gepasst. hab ich selbst nicht ganz verstanden, was der da gemeint hat.
  • gegen meinen BOS-töpfe mit ABE und killer hatten die nix, zu meiner überraschung - eingetragene 92, gemessen 93 dB - war wohl „toleranz“

laut auskunft darf ich mich pro vergehen auf eine geldstrafe von 80-120 mäuse einstellen, - wären dann 250 bis 400,- ok - damit kann ich noch halbwegs leben, wenn ich nicht zur landesregierung muss.

nun zu meiner frage:
der freundliche gendarm meinte, dass ich zur überprüfung bei der KFZ-stelle in meinem bundesland muss. (der hatte aber nicht sonderlich viel ahnung, wie ich den eindruck hatte)
laut der geschichte eines kollegen von mir der ebenfalls in NÖ probleme mit seiner zu lauten duc hatte, musste der nur seine strafe bezahlen und NICHT zum land vorführen.

weiß da jemand genau wie das abläuft, wenn ich in am andren bundesland wohne?
wir haben vermutet, dass die strafe über die örtliche berzirkshauptmannschaft (bei mir also zell am see) läuft, die dann das strafmaß ermisst und die dann entscheidt ob ich zur überprüfung muss, oder nicht.

frage nummer zwei wäre, wenn ich vorgeladen werde:
wird dort das komplette moped durchgecheckt, oder nur die bei der kontrolle beanstandeten dinge?
problem is nämlich bei mir der auspuff - killer is drinnen, allerdings is der schweisspunkt nicht mehr drauf, und ich zweifle auch ob die lärmmessung bei der kontrolle so genau war - kann mir nicht vorstellen, dass ich „so“ leise bin, auch wenn legal. ausserdem brauch ich bei der landesregierung wohl nur noch 2dB drüber sein, und es is komplett vorbei. :sob:

frage nummer drei wäre:
kann ich irgendwo einsehen was ich zu beachten habe, bzw. wie ich mein moped „zurückbauen“ muss, damit ich durchkomme? der freundliche herr von der landesregierung hatte da so eine schöne checkliste mit div. zeichnungen.
das mit den blinkern hab ich nämlich nicht ganz gecheckt - wie gesagt der abstand hat gepasst, aber der landesreg-typ schwafelte noch irgendwas von 20 grad sichtwinkel, wenn man von hinten aufs moped schaut - meiner meinung nach war das bei mir OK, aber mit den kollegen lässt sich NULL diskutieren.

werd mich glaub ich in zukunft hüten bei euch unterwegs zu sein. hab gedacht soviel anders als in west-österreich wirds nicht sein, aber das is wohl echt a gfährlich gegend bei euch. :rage:

danke schonmal für die antworten
mike

Ja nett sind sie bei uns, sei froh, dass du wo anders fahren kannst. Also ich wurde mal kontrolliert da hat der Nummertafelwinkel nicht gepasst, ich hatte keinen ordentlichen Spiegel und auch keinen Reflektor. Glaub so 150 Eier bezahlt zu haben, is aber auch mit Anzeige gegangen, also nicht Bar vor Ort. Und ich musste nicht vorfahren, wie gewohnt mit Erlagschein. Bei den Blinkern meinte er glaub ich, dass wenn man in einem 20 Grad winkel von hinten schaut, also leicht von der Seite muss man den Blinker noch immer sehen können. Auf was die alles kommen?

zur landesregierung wirst du vorgeladen um bei deiner zuständigen prüfstelle
dein fahrzeug überprüfen zu lassen.
es werden nicht nur beanstandete mängel, sondern das komplette fahrzeug überprüft.
ratsam ist das bike nur im originalzustand vorzuführen.

mfg

mmh…hab vom landesregierungs-fuzzi einen kleinen „gutachten“ erhalten was alles nicht passt.
wenn ich aber dort im kompletten originalzustand vorfahren muss, wird das a ganzes stück arbeit werden. :sob:

werma sehen - werd erstmal den schrieb abwarten, dann sehma weiter ob ich dahin muss, oder nicht.

danke schonmal für die antworten! :smiling_face:

glaube ich nicht dass die herren der landesregierung bzw. der rennleitung schuld daran sind dass es einige kleine beanstandungen an deinem motorrad gab sondern nur du selber.

ob du vorfahren musst entscheidet der strafreferent und wenn ja wird das ganze motorrad überprüft. originalzustand ist nicht notwendig aber alle relevanten umbauten müssen eingetragen sein bzw. musst du eine entsprechende bescheinigung vorweisen können.

das mit dem sichtwinkle ist so zu verstehen dass die blinker auch von der seite sichtbar sein müssen (in gewissen grenzen) damit auch ein zb: wartender bei einer kreuzung erkennen kann dass du abbiegen willst.

ich muss auch jetzt mal auf die landesregierung fahren und alles eintragen lassen. ich hab für alles einen wisch, ABE oder GUTACHTEN, ausser für die schwarze puig scheibe, die bau ich wieder auf original zurück. ich hab soviel geschichten gehört das ich momentan sehr deprimiert darüber bin … das macht alles andre als spaß. nur ein bsp: da lässt man sich teile eintragen, fährt nach hause, wird von der polizei aufgehalten, muss deswegen wieder auf die landesregierung, erwischt einen andren prüfer und plötzlich passt das wieder nicht und man muss zahlen (Raum St.Pölten). ich meine hallo. wenn in unsrer firma die leute ihre arbeit so unterschiedlich machen würden würds und wahrscheinlich nicht mehr geben.

ich bin gerade am überlegen ob ich mein motorrad zu einem ziviltechnicker nach wien stelle oder zur landesregierung fahre … im prinzip is es aber scheiss egal weil wenn jemanden etwas nicht passt schau ich so oder so durch die fingern ob die teile nun eingetragen sind oder nicht! alleine beim gedanken daran kommt mir das kotzen …

kann jemand a prüfstelle in niederösterreich „empfehlen“. dort wo sie halbwegs sympathisch sind und ihre arbeit ordentlich machen ?

was eingetragen ist IST eingetragen da ist kein ermessenspielraum durch einen anderen prüfer.

ich kenne auch solche geschichten, da hat sich einer auf einer streetfighterumbau eine einarmschwinge von honda eingebaut und samt felge eintragen lassen. paar wochen später beanstandung und ab zur prüfstelle und siehe da tafel abgenommen trotz eingetragener und eingebauter einarmschwinge, nur diesmal wars die schwinge und felge einer ducati. er hat gesagt einarm ist einarm, das wäre die wahrheit nur das mit der duc schwinge hat er erst verschwiegen.

teile die eine abe haben brauchst du nicht eintragen lassen, sondern nur die abe mitführen, vorraussetzung dass die auch für DIESES motorrad vorgesehen und richtig angebaut sind.

und wie siehts mit einem gutachten aus ? als bsp meine gilles as31gt fußrastenanlage … gutachten für meine r6 rj15 hab ich … da werd ich wohl pech haben oder ? fußrasten sollten ja glaub ich aufklappbar sein und diese rasten sind starr. 

fixe prüfstelle kann man nit empfehlen, weil die techniker dort nicht fix stationiert sind, sondern sich abwechseln.

lg

andre frage … hat jemand eine gilles as31gt verbaut und diese eingetragen bekommen ? frage deshalb weil fußrasten ja eigentlich nicht starr sein dürfen oder ? hab zwar gutachten und so aber ob die mir das eintragen bin ich mir nicht sicher.

wie ist das wenn ich auf die landesregierung fahre (freiwillig) und dann passt was nicht … die geben mir sicher einen termin vor wenn ich das nächste mal zum erscheinen habe oder ?

und kenne auch dein gutachten nicht aber dass fußrasten klappbar sein müssen stimmt.

Es ist nicht dein Sichtfeld, sonder dass der anderen Verkehrsteilnehmer gemeint.
Deine Blinker müssen von einem anderen Verkehrsteilnehmer auch wahrgenommen werden können, wenn er nicht nur direkt vor oder hinter dir ist, sondern auch wenn er etwas seitlich ist. Der Gesetzgeber hat dazu einen Winkel von 20 Grad bestimmt. Wenn der Abstand bei deinen Blinkern passt, dann sind die vorderen Blinker wahrscheinlich zu weit hinten (oder die hinteren Blinker zu weit vorne) montiert, sodass der 20Grad-Winkel überschritten wird.
Beispiel; Du fährst auf eine Kreuzung zu, ein Verkehrsteilnehmer kommt rechts aus einer Strasse. Das Gesetz meint, er muss auch von seiner Position erkennen können, ob du deinen linken Blinker betätigt hast. Sind deine Blinker zu weit hinten montiert (oder zu wenig weit auseinander), verdeckt deine Frontmaske, deine Verkleidung oder dein Ablendlicht deinen linken Blinker. Er ist somit nicht im Sichtfeld des anderen.

lg
98PS

@98PS:
ja danke, mittlerweile hab ich das auch rausgefunden. allerdings ist das bei mir meines wissens der fall. die herren von der landesregierung haben nichtmal nachgemessen, sondern einfach mal grob „geschätzt“. ich hab das zuhause mal nachgemessen - das geht sich aus.

erstmal bleibt mir eh nicht viel andres übrig als auf post zu warten, dann werd ich weitersehen was ich mache.

inzwischen hab ich aber mit einem polizisten gesprochen. er glaubt, dass mir da nicht viel passieren wird. anscheinend ist das vorführen bei der landesregierung bundesländerübergreifend ein ziemlicher papierkrieg. er hat gesagt er glaub nicht dass man wegen solcher „kleinigkeiten“ wie bei mir, extra zur prüfstelle geschickt wird.
aber wie gesagt: abwarten und tee trinken.

auf jeden fall schonmal danke für die vielen antworten, ich werd eucht auf dem laufenden halten! :wink:

so, mal ein kleines update zu der sache:

ich hab zweimal post bekommen: einmal von meiner BH und einmal von der landesregierung niederösterreich (wegen der überprüfung).
die geldstrafe kam von „meiner“ BH und is nur 150,- (also weit weg von dem was mir von den netten herren proophezeit wurde), mit dem kann ich leben - ok.

zur überprüfung muss ich allerdings trotzdem. die frist dafür wurde mir in der vorladung aus NÖ auf 14.07. gesetzt, also knapp 2 wochen nach erhalt des schreibens.

nach kurzem telefonat mit meiner bezirkshauptmannschaft, dass mir das zu bald wäre, haben die mir gesagt ich solle doch einfach mit landesprüfstelle einen termin vereinbaren, das wäre dann kein problem. bei der landesprüfstelle hatten die erst am 11.08. (!) einen termin frei. hab das dann noch der BH mitgeteilt und die haben das dann vermerkt, war also relativ problemlos. nun hab ich noch genug zeit.

soweit also mal der stand…

Hallo dynamike,

habe das selbe Problem.
Hab mir den Lenker samt Griffe und Stahlflexbremsleitung in der Fachwerkstätte umbauen lassen, und wurde auch von den "netten Herren in Blau " samt Prüfbus Land NÖ aufgehalten. Muß noch auf den Bescheid von BH und Landesregierung warten.
Hab mit meiner Werkstatt gesprochen, die schreiben mir eine Einbaubestätigung für die Teile und dann gehts ab zur Landesregierung eintragen. MIt ABE/Teilegutachten und Bestätigung der Werkstatt solltest Du bei der Landesregierung keine Probleme haben.
Bezüglich Lenker: siehe ABE, da steht dass Du diesen eintragen lassen musst, auch in DE! also vorsicht!
entweder rückbauen, oder die Trümmer einbauen lassen!
Ich bin jetzt auch jeden Fall schlauer durch diesen Blödsinn!

Cheers,
fossibaer

der vollständigkeit halber noch, wie die geschichte ausgegangen ist.

ich hab die blinker etwas weiter rausgesetzt, das hat also gepasst und ordnungsgemäß einen rückstrahler montiert.
zur überprüfung hab ich ausserdem die originalspiegel angebaut. beim lenker und bei den griffen hab ich auf die unwissenheit des prüfers vertraut. :wink:

bin dann also am 11ten um 08:30 bei wunderschönem wetter bei der prüfstelle angetanzt. dort erstmal 10min gewartet. die herren dort waren recht entspannt und ich hatte schon das gefühl dass ich da nicht viele probleme bekommen werde, was dann auch so war.
vor mir ein 3er-golf in der halle, der wohl mehrere „problemzonen“ hatte. ich musst da also erstmal 20min warten. irgendwann kam dann der prüfer mit den worten „na dann schauma hoid gschwind“ zu mir und meiner speedy vor die halle. haat nur kurz gefragt, was denn nicht gepasst hätte. als ich ihm das erklärt hatte „ajo, schaut doch eh guad aus.“
genauer angeschaut hat er sich nur die bremsbeläge, die e-nummer & das e-zettelchen vom auspuff wollte er sehen und er hat 2-3mal am hinterrad hat er herumgerüttelt? :grin:
starten musste ich sie auch kurz, da is mir dann schon bissl schiach geworden, aber der prüfer nur „ajo, oag laut is eh ah ned, sogma es passt!“

die „überprüfung“ hat keine 5 minuten gedauert. hab dann noch auf meinen wisch gewartet und um 9 uhr war ich wieder dahin. angesichts des feinen wetters und des positiven ergebnisses hab ich dann natürlich noch eine runde drehen müssen. :grin:

is wohl doch noch so, dass es sowas wie ein „ost-west-gefälle“ gibt, sowohl bei den herrn in blau, als auch bei den herren bei den prüfstellen. lockere und unlockere gibts überall, aber denk genrell isses schon noch so. möcht nicht wissen wie´s mir ergangen wäre, wenn ich irgendwo in NÖ hingemusst hätte. :eyes:

Anordnung der Fahrtrichtungsanzeiger (Auszug EU-Richtlinie)
vorne:

[ul][] Mindestabstand zwischen den leuchtenden Flächen 240 mmm,
[
] außerhalb der senkrechten Längsebenen die die Außenkanten der leuchtenden Fläche des (der) Scheinwerfer berühren;
[] Einschlagbewegungen der Lenkvorrichtung dürfen mitvollzogen werden,
[
] Zusammenbau mit einer oder mehreren Leuchten ist zulässig.
[/ul] hinten:

[ul][] Mindestabstand zwischen den Innenrändern der leuchtenden Flächen 180 mm,
[
] Höhe mindestens 350 mmm und höchstens 1200 mm über den Boden. [/ul]

[ul][*] Da die Möglichkeiten des Umbaues (Umrüstung) von Fahrzeugen sehr vielfältig sind, hat der Sachverständige (SV) jeden Fall individuell zu prüfen ob eine Genehmigung erteilt werden darf.
[/ul] Die nachstehende Übersicht (Zubehör) ist weder vollständig noch rechtsverbindlich sondern nur als Arbeitsbehelf für die Sachverständigen bei den Landesprüfstellen gedacht.
Liste der derzeit gebräuchlichsten Änderungen an Motorrädern:

[ul][*] Motorleistung, Kraftstoffbehälter, Auspuffanlage, Rahmen, Radaufhängung, Schwinge, Gabel, Kraftübertragung, Radabdeckung, Verkleidung, Beiwagen, Bremsanlage, Lenkstange, Bereifung, Felge, Windschild, Rückblickspiegel, Beleuchtungseinrichtung, Schutzgitter, Haltesystem, Gepäckträger, Fußraste, Ständer, Absperrsicherung, Kennzeichenanbringung, Geschwindigkeitsmesser, Schallzeichen, Körperausgleichsvorrichtung etc.
[/ul] Als nachzuweisende Erfordernisse gelten:

[ul][] die Freigabe des Fahrzeugherstellers bzw. seines Bevollmächtigten,
[
] das Gutachten eines Ziviltechnikers oder einer geeigneten neutralen Prüfstelle (Technischer Dienst),
[*] die Bestätigung einer Vertragsfachwerkstätte etc. [/ul]

Für Austausch-Schalldämpfer-Anlagen sind erforderlich: [ul][] die deutlich lesbare Aufschrift des Fabriks- und Handelsnamens des Herstellers (z.B. Remus, Sebring),
[
] die deutlich lesbare e-Nummer, die Zahl nach der E-Kennzeichnung steht nur für das genehmigende EU-Land (z.B. Prüfzeichen E12, Österreich) und
[] der schriftliche Nachweis der Bewilligung für die spezielle Motorradtype im entsprechenden Modelljahr in Österreich oder durch EU-Genehmigungsverfahren.
[
] Eine Kopie des Dokumentes (Typisierungs- bzw. EU-Genehmigungsbroschüre) ist stets mitzuführen. [/ul]