Ich wollte mich heute nach dem Sporttraining noch mit ein paar Freunden treffen… Deshalb fuhr ich zu dem Parkhaus neben dem Restaurant wo wir uns treffen wollten (das Parkhaus gehört irgendwie zu den Geschäften rundherum - wer im Restaurant ist, kann gratis parken). Ich fahre also die Auffahrt runter, auf einmal kommt mir der Garagenaufseher entgegen, und hält mich an, und meint, was ich da mach, und das Motorräder in Parkhäusern generell verboten sind. Ich hab ihm dann gesagt, dass mir das neu wäre, und das auch vor dem Parkhaus kein Schild darauf hinweise, aber er meinte, dass Motorräder von Haus aus überall verboten wären. Nachdem mir meine Zeit dann allerdings zu schade war, um sie mit dem Heini zu vertrödeln, bin ich also wieder rausgefahren, und hab mir dann auf der Straße bisschen weiter weg nen Parkplatz gesucht.
Jetzt meine Frage: Ist dem wirklich so, dass man mit dem Bike nicht in einem Parkhaus stehen darf? Wäre mir zumindest neu… (Ich kenn verschiedene Parkhäuser, doch bei den meisten ist ein Motorradverbot angeschrieben, und ich glaube nicht, dass ich in der Fahrschule so dermaßen gepennt habe damals )
Ein generelles Verbot Im Sinne einer StVO-Regelung gibt es nicht. Wenn kein Verkehrszeichen darauf hinweist wäre die Einfahrt und natürlich auch das Parken ganz normal erlaubt. Ich wüßte eigentlich auch wenig Begründung für ein solches Verbot, maximal die Gefahr das mit einem Motorrad ein Schranken leicht umfahren bzw gleichzeitig mit einem PKW ein- bzw ausgefahren werden kann…
ganz sicher nicht!
In der Garage vom Wilheminenspital hast z.B. sogar Motorrad-Plätze zum Dauerparken… bei den meisten is aber wie du gesagt hast ein Verbotsschild… aber wenn der Garagentyp meint er is bei ihnen ned erlaubt würd ich auch ned lang herumdiskutiern… bringt eh nix
also das ist mir neu, im Gegenteil in Wien gibt es einige wo man den Schranken offiziell umfahren darf um dann auf speziellen Stellplätzen zu parken. Und wenn nichts bei der Einfahrt steht kann er stuhlen gehen. :-))
jetzt mal abgesehen davon, daß ich kaum auf die idee komme, mich mit dem möppi in eine garage zu stellen, außer es schneit: es werden wohl kaufmännische gründe sein, was immer vorgeschoben wird, solche finde ich plausibel … zumindest dann, wenn es nicht für moppets vorgesehene plätze gibt. eine überlegung könnte auch sein, daß, wenn die möppi-plätze belegt sind, weitere 2räder irgendwo abgestellt werden, also 5 moppeds irgendwo und nicht im rudel = für 5 autos weniger platz/plätze frei - und dies könnten bis zu, sagen wir 25 zahlungsfähige kunden sein, bei 5 möppis maximal 10, außer in asien … …
Im EkaZent in Hietzing haben’s auch so einen Clown in der Tiefgarage. Unten, nach der Rampe, nach dem Schranken ist das Verbotsschild. Links im Eck ein halbes Dutzend Maschinen. Rumpelstilzchen meint nur „des san Dauerparker, die derfn des“… also lasse ich ihm sein erbärmliches Erfolgserlebnis und stelle mich halt draussen hin.
In anderen Parkhäusern ist’s kein Problem. Ist glaube ich eher eine Überlegung, dass die bei kurzen Schranken bzw. bei fehlenden Sperren Angst haben, dass die Einspurigen einfach ohne Ticket rein- und rausfahren.
Bei einigen (z.B. Mediamarkt) Wien Hietzing erfasst der Sensor Motorräder nicht (zu wenig Gewicht) und gibt daher keine Tickets aus. Also einfach über die Gehsteig-hohe Kante. reinschlängeln. Vor dem Rausfahren oben bei der Information bescheid geben. Die sind sehr hilfsbereit, schauen auf den Monitor und öffnen die Schranke wenn man vorfährt per Knopfdruck.
…(Ausrede) des Betreibers, warum in die Bahnhofsgarage von Salzburg keine Mopeds rein dürfen war Folgende:
Wenn ein Moped von einem anderen Parker umgeschmissen wird (oder aus sonstigen Gründen umfällt???) dann wird das eventuell nicht aufgehoben und der Benzin rinnt aus, und es bildet sich ein explosives Benzin-Luft-Gemisch!
Meine Antwort: Und wenn die Garagneaufsicht das Moped aufhebt?
Antwort: Darf er nicht!
Ach ja!?
Argumente wie : Fahrerflucht, Autos können auch Benzin verlieren, … hab ich mir gespart. Bin wieder rausgefahren!
So nebenbei -Gründe in eine Garage zu fahren könnten sein:
Bewacht - Diebstahl bzw Vandalismusschutz. []Draußen regnet es, und ich will die Regenkombi im Trockenen anziehen. []Draußen scheint die Sonne, und ich will die Lederkombi im Schatten anziehen. [*]Ich hab vergessen dass ich mit dem Motorrad unterwegs bin, und dass man mit einem Moped fährt und nicht parkt!
… draußen scheint die Sonne, und ich möchte, das der Sattel kühl ist, wenn ich mich daraufsetze!
Oder:
Mein Moped ist sooo hässlich, dass ich nicht ohne Helm mit ihm gesehen werden will!
Oder:
…
Zu der Frage, wo sich das Parkhaus befindet: Kreuzung Johnstraße/Meiselstraße ist das…
Und der Grund warum ich dort überhaupt reingefahren bin, war, dass ich annahm, dass ich auf alle Fälle gratis dort parken kann (Das Restaurant „stempelt“ einem nach Besuch die Parkscheine ab - gratis parken für Gäste), mir Garagen eigentlich dank Bewachung generell sympatisch sind (hatte schonmal nen zerstochenen Reifen ^^) und dass es bissl genieselt hat…
Warum man aber ausgerechnet so einen Heini einstellt, der nicht mal genau weiß, wie die Regeln für sein Parkhaus sind (Motorradverbot war weder davor, noch beim Schranken noch drinnen angeschrieben), bleibt mir dann doch ein Rätsel
und warum dort kein schild ist ist auch leicht erklärt: die installation UND laufenden kosten eines schildes sind erheblich höher als der sold eines parkheinis
Des is net sein Parkhaus. Wenn der sich ein Parkhaus leisten könnte, würd er dort net selber sitzen.
Ein Parkhaus ist idR Privatgelände. Der Betreiber muss keine Schilder aufstellen. Es reicht völlig, wenn er einen Heini hinsetzt, der dir sagt, dass du nicht reindarfst.
in einer APCOA-Garage. Dort dürfen nur Dauerparker mit Bike rein, deswegen gibt’s dort auch ein entsprechendes Schild. (Einfahrt für Bikes verboten mit Zusatztafel „ausgenommen Berechtigte“.)
Der Grund ist, daß bei Bikes die Lichtschranke nicht ordentlich reagiert und daher die Schranke nicht auf- oder zu früh zugeht. Und würde das Bike vorbeifahren, dann käme es zu einem Nachfahralarm.
Die Dauerparker öffnen dort das Rolltor mit einem Schlüssel und fahren an der Schranke vorbei.
Ich hatte noch nie solche Probleme, mich hat nur mal jemand mit einem Smart zugeparkt, seitdem hab ich mich nie wieder ganz vorne hingestellt. Parke aber immer so, dass ein zweites Mopped locker neben mir noch Platz findet.
von Mopeds und Motorrädern ist in nahezu sämtlichen Krankenhäusern in Österreich mit Schild am Eingang verboten. Da gehts eigentlich um den Lärm. Im LKH Graz/Uniklinik hab ich dem Portier, der mich nicht reinlassen wollte, gefragt, ob er meine 2 Koffer und das Topcase trägt, vom Motorradparkplatz zur Station und retour ( ca. 30 kg, fast 2km übers Gelände ) oder ob er mir rechtswirksam Beginn und Ende der Arbeitszeit bestätigen kann, weil wenn ich mitn Auto hinfahren darf, und mitn Moped ( Originalpuffer auf einer FJR1300 ) nicht, wer zahlt dann meine Zeit? Brav hat er mich durchlassen. Harald
daß bei einem öffentlich zugänglichen/befahrbaren Grund ( egal ob Privatgrund oder nicht ) wenn anderes als die Stvo gilt, dies extra angeschrieben sein MUSS. Das reicht allerdings in einer bei der Einfahrt ( VOR dem Schranken ) ausgehängten Garagenordnung oder ähnlichem, muß ja kein Schild nach Stvo sein, könnte ja nicht gelten ==> siehe Autos mit Flüssiggasanlage, sind in den meisten Garagen auch verboten.
3lg
Harald