ÖAMTC Pickerl, was wenn die pfuschen?

Vorgeschichte:

Meine Freundin interessierte sich für ein Motorrad, das zum Zeitpunkt der Kaufbesichtigung kein Pickerl hatte. Gegen meine Empfehlung entschied sie sich, es zu kaufen und leider auch ohne Ankaufstest. Mit dem hintergedanken, das Fahrzeug hat kein Pickerl, d.h. es muss eh zur Überprüfung um es anzumelden, d.h. es wird dann eh in fahrtauglichem Zustand sein.
Zwei Tage nach dem Kauf bemerkte ich einen ziemlich wilden Gabelschaden, beim rechten Holm trat übern Simmering soviel Öl aus, dass es bei stehendem Fahrzeug über Bremsscheibe rann, und in der Felge eine kleine Pfütze bildete. Wir riefen daraufhin beim ÖAMTC an, es wurde ein Sachverständiger geschickt der Bilderl machte. Laut seinen Aussagen „…hätte das Fahrzeug nie das Pickerl bekommen dürfen…“

Folgende Mängel haben wir festgestellt nach erster halbwegs gründlicher Inspektion

- Gabelschaden
- nicht typisierter Auspuff (wurde ihr von ihm gesagt, er ist genehmigt)
- Reifen abgefahren (das wußten sie aber, und wurde auch vermerkt im Bericht)
- hinterer Bremsbelag fast nicht mehr vorhanden
- Superbikelenker
- mit SBL einhergehend frei wackelnder Bremsflüssigkeitsbehälter!!
- Bremsflüssigkeit komplet im Sand

Hätte das Fahrzeug nicht das Pickerl bekommen, hätte sie es nicht gekauft. Jetzt hat uns Sachverständiger zurückgerufen, laut technischem Leiter hätte sie kein Anspruch auf irgendeine Form der Entschädigung, der Gabelschaden wäre nicht ersichtlich gewesen, der nicht genehmigte Auspuff, Lenker müßte beim Pickerl nicht beanstanded werden, etc. Der Sachverständige war aber sehr engagiert (hat sich ganze Zeit dafür eingesetzt) und meinte, er hätte 400€ für die nicht bemerkten Schäden „rausgeschlagen“. Reparatur der Gabel kostet aber ca. 600-700 Euro, Rest noch nicht überlegt.
Lange Rede, kurzer Sinn, meine Frage ist jetzt eigentlich, was muß der ÖAMTC prüfen? Bei mir wollten sie Typisierung aller Anbauteile sehen, bei ihr is das auf einmal egal und je nach Prüfer variabel?

Grüße, chaos

gibt es eine derartige Streuung der Qualität.

kommt auf den jeweiligen Prüfer an,

wennst an den richtigen kommst kriegst für jedes Eisen ein Pickerln, beim nächsten kriegst für ein nagel neues Eisen keines mehr … (vielleicht die Abgaswerte nicht optimal oder sowas… )


is echt dumm gelaufen, hoffentlich klärt sich das ganze irgendwie wieder.

Tom

…des Motorrads belangen. Den schließlich war es ja dieser, der das Motorrad so schadhaft verkauft hat. Was steht dem im Kaufvertrag?


LG
DucRG

…wie bei ner Amtshandlung. In gewissem Rahmen denke ich. Gewisse Richtlinien müssen doch gelten, wieso kommt bei mit Rechtsfuzzi, und der andere Auspuff geht durch? Ich will wissen, was sie beanstanden MÜSSEN, dann kann ich da rechtlich weiter ansetzen.

…is der ÖAMTC Kaufvertrag. Aber uns wurde gesagt, das man wenig Chance hat, was im Kaufvertrag steht is eigentlich ziemlich wurscht sozusagen. Naja, Montag is eh noch Termin mit Anwalt, da wird geklärt, ob sich das auszahlt. Im Erstgespräch mit Anwalt haben wir eh geklärt, die 400€ vom ÖAMTC sollen wir nehmen, das is eh fair von dem, und wenn, dann nur den Verkäufer klagen. Aber sowas dauerd dann 2 Jahre, und das Fahrzeug kannst daweil weder benützen, noch verkaufen. So kannst es als Ersatzteillager verkaufen.
Übrigens, brauchst du YZF 600R Teile =)?

aber soweit ich mich erinnern kann steht auf dem §57 prüfbericht: „…ersetzt keinen ankaufstest…“. bei der §57 überprüfung geht’s extrem auf zeit, da können fehler passieren, abgesehen davon gibt es „gefälligskeitsgutachten“ (wahrscheinlich nicht beim öamtc/arbö). rein rechtlich ist da nix zumachen, bei einem ankaufstest sähe die sache andres aus (schuldhaft=schadenersatz, mangelfolgeschäden). allerdings gibs tes gewährleistung: der verkäufer haftet für versteckte mängel, auch bei privatverkäufen. in den ersten sechs monaten „vermutet“ ein gericht sogar den mangel. d.h. der verkäufer muss beweisen dass der mangel nicht existiert hat. das gilt auch für eigenschaften des gegenstandes die NICHT ausdrücklich im kaufvertrag stehen sondern „verkehrsüblich“ sind.

lg
e.

…ersetzt keinen Ankaufstest. das is auch klar, deswegen sollte es trotzdem in betriebssicherem Zustand sein, und Öl auf der Bremsscheibe, naja =). Aber das is eh vermutlich gegessen.

Bzgl. Gewährleistung hast du natürlich recht, und die wurde meines Wissens nach im nachhinein von ihm noch bestätigt. Privatstreit bringt aber selten was, auch mit Rechtsschutz. Wenn das Moped 2 Jahre rumsteht, bringt uns das auch nix, wenn sie jetzt Geld für anderes braucht. Zahlt sie halt etwas Lehrgeld, das schadet vielleicht eh nicht. Mich hat nur interessiert, ob jetzt z.b. illegaler auspuff geahndet werden MUSS, oder nicht.

hätte bei §57 auffallen MÜSSEN. Ölende Gabel detto, beeinträchtigt die Betriebssicherheit, und die wird ja bei der Überprüfung bescheinigt.
Auspuff kann er übersehen, hat mit Sicherheit nix zu tun. Wackelnder Ausgleichsbehälter ist Sicherheitsrisiko.

Wäre miene Argumentationslinie gegenüber ÖAMTC.
Wenn Du das Original-Prüfprotokoll hast, muß der ÖAMTC aufpassen, daß er nicht wenn Du böse bist, Schwierigkeiten mit der Erlaubnis zur Überprüfung bekommt. Solche Fehlleistungen kann man auch anzeigen!!

lg
Harald

kriagst irrsinnig leicht, bei meinem Bike z.B. war der Auspuff nicht typisierbar, die Co2 Werte nicht mal mehr messbar, Orangefarbene Miniblinker, kurzes Carbonheck, zu alte Bremsflüssigkeit.

Aber des Pickerl hab i ohne Probleme bekommen (die Aussage vom ÖAMTC Techniker war: „er is kein Motorradfahrer und des wird scho passen“).

Also hinkünftig fahr i nurmehr in a Werkstatt zum Pickerl bzw. Service machen

2zylindrige Grüße

Stadtcafe

…wobei ich Bremsbelag nicht als ersichtlich ansehe. Sie machen nur ne Bremsprobe, wenn die paßt, geht Bremse durch.
Auspuff kann man nicht übersehen, laut MechanikerFreund is er auch viel zu laut. Und is Carbon Doppelrohr ähnlich wie bei der neuen Z1000. Der fällt sofort auf.
Der Ausgleichsbehälter is eindeutig, der is am Seilzug!! befestigt, wackelt komplett rum.
Bzgl. Gabel weiß ich nicht, ob das da schon aufgefallen ist. Als ich das fahrzeug kurz besichtigte war’s trocken, da is sie aber 2 Jahre gestanden und hat draufgeregnet/geschneit. und er hat’s nur 200m zum ÖAMTC gehabt, das weiß ich. das hat sich vielleicht erst nach der überprüfung konkret bemerkbar gemacht, als freundin bissl gefahren ist, öl warm wurde, dünnflüssiger und damit leichter wo ausrann.
Aber der mechaniker hätte ölringe auf den holmen sehen können, das auf undichtheit deutet, nur inwieweit das geschaut wird, weiß ich nicht, is ja kein ankaufstest. hätt gehofft, das vielleicht sogar öamtc-mechaniker hier im forum is =)

Beim „normalen“ Bike meiner Freundin hat er Bremsflüssigkeit gemessen und Wassergehalt beanstandet =). Reifenprofil ok, aber er hat Reifen geputzt, und hat feine Altersrisse bemerkt =). Der war sehr korrekt.

Na dann tut’s mir gleich doppelt leid für euch. Ist an sich eine klasse Maschine, die vieles leidlich gut kann.

Helfen kann ich dir leider nicht (hm, mal überlegen, brauch ich ein Ersatzteil?), aber mein Mitgefühl ist euch sicher. Außerdem finde ich deine Frage sehr interessant. Ein Bekannter ist beim Autokauf trotz ÖAMTC-Ankaufstest arg auf die Schnauze gefallen. Scheinbar alles nicht das Gelbe vom Ei.

reden wir hier eigentlich?

Vorbesitzer vernünftig zu reden, ich weis nicht wie es jetzt Rechlich aussieht, früher gab es so eine Gewährleistung/Garantie von 6 Werktagen oder so, selbst bei „Wie besichtigt und Probegefahren“ musste der letzte den Kauf stornieren.

Was macht der Vorbesitzer für einen Eindruck??
vielleicht a la: ha dawischt jetzt bin ich’s los!

Wenn er vernünftig ist bist privat geregelt besser dran bevor er auf sturr schaltet!

Wie viel hats den gekostet?

lg
Tom

entweder ich prüfe ein fahrzeug, so wie vorgeschrieben, oder nicht. und da geht’s auch um’s prinzip.

Reagiert nicht auf anrufe oder eMails, weder von uns, noch vom Sachverständigen seitens ÖAMTC, der auch schon mehrfach probiert hat, ihn zu erreichen. Sogar am Arbeitsplatz schonmal angerufen, da hat er sofort aufgelegt, als er was von ÖAMTC gehört hat.

sollte es natürlich überhaupt keine Qualitätsstreuung geben.

Bei diesen Überprüfungen sollte ja eigentlich nach einer Checkliste vorgegangen werden!!


Grüße,Tom

…machen oft weiten Spagat. Aber eben die Checkliste würde mcih interessieren, inwieweit sollte Gabel überprüft werden? Die hatte ja Ölringe am Standrohr, sollte sowas beim Pickerl schon auffallen?

wo man so eine Checkliste herkriegt.

eigentlich sollten die Mechaniker vom OEAMTC eine solche Weisung erhalten haben,

Viel Glück noch beim weiteren Verlauf, Tom

wenn das jetzt vor Gericht geht, so ist eben
ein Motorrad um 1000 Euro anders zu bewerten als eines um 5000 Euro. Das heißt der Verkäufer
kann eben damit argumentieren das in der billigen
Preisklasse Mängel aufgrund von Alter und Preis
normal sind. Finde aber auch das beim Öamtc die
Mängel hätten auffallen sollen, allerdings
ist ein Pickerl eben kein Ankaufstest.