50€ Strafe ich bin froh darüber

Also so einfach ist das glaube ich nicht…

mfg ducduc

das den Speed net auch gemessen ahebn sonst könntest den Deckel abschreiben warst am Hr auch?

Ein Freund von mit hat mal gezahlt wegen 102 auf der Lasallestraße. Das hat er eingezahlt, und dann ist der Führerscheinentzug gekommen, da er durch die Einzahlung zugegeben hat, dass er es war.

In deinem Fall geht es wie es scheint rein um eine Lärmbelästigung. Ich seh nix (Grafik sehr schlecht, @Nils) von einer Geschwindigkeitsverdächtigung, daher wirds wohl zu keinem Entzug kommen.

Ich hab letztens auf der Tangente bei einer Zivilstreife mit 35 km/h zu viel satte 150€ berappen dürfen bzw. muss es noch überweisen.

ich glaube, ich habe ziemlich deutlich geschrieben, dass ich sonst (fast) immer gute erfahrungen gemacht habe. es geht mir auch nicht um die strafe (selber schuld) sondern um die art und weise, wie sich der beamte mir gegenüber benommen hat. dass der auch nur seinen job macht ist mir klar.
„koasa“

… Glück gehabt !

Trotzdem oarg das man nichteinmal mehr den Motor hoch drehen darf ohne dafür gleich an die Kassa gebeten zu werden :wink:

Lg,
metoo

is eigentlich sehr leinwand, vor allem auf autobahnen dürfte die mot mehr verständnis für flottes fahren haben, mir ist das auf höhe wiener neustadt passiert, wenig verkehr, freie bahn und freundin, blackbird und i am nachhauseweg nach ana mörderleinwanden tour, geschwindigkeit beim überholen des volvo kombi´s so um die 240 (is leider für die doppel x ka tempo, fühlt si an wie 130 auf an „normalen“ bike), volvo hängt si an, überholt (!!!) und klappt is schildl runter „rechts ran…“.
35,- teuro hams ma abgnommen und gfragt, was die fuhre spitze läuft, dann hams gmeint, des soll i bittschön fahren, wenn kein auto weit und breit in sicht is ;o))
so a schwein muasst ham

hab heuer bereits über 230 euronen geblecht an strafgeld
und dabei is die reibn 1 monat beim faber gstandn (april)

120 euro hats ma allein kost, dass mi irgendso ein sch…kiwara anzeigt hat, weil i an einem mörderstau auf den gleisen vorbeigfahrn bin
50,- überfahrung sperrlinie, 70,- befahrung gleise
die anderen sachen warn immer geringe beträge
→ busspur fahren, fs vergessn, keine spiegel, keine blinker, hinterradl fahren, zu schnell (95 in der 30er g)

des wird echt teuer do in wien :slight_smile:

Fahrzeugges hat so zu erfolgen, das die Emissionen (lärm und Schadstoffe) so klein wie möglich ausfallen. Das heißt mit der Ersten in der 70er Zone ist nicht sehr toll

240? mit freundin am sozius? der volvo hat auch noch überholt? ggg* freund der berge, da hast aber ein „masel“ g’habt .was fährst denn für ein gerät?

lg
e.


Du hast Recht es ist nicht leicht in so einem Fall das nachzuweisen. Aber darum ist es immer wichtig das etwas so passiert ist wie es geschildert wird. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass wenn es wirklich zu so einer Situation gekommen ist, unverschuldet sei gesagt, dann haben die Beamten immer Rücksicht gezeigt. Bei mir zumindestens, war dies aber erst 2 Mal -was an sich eigentlich schon oft ist- der Fall.

mfG

kommt auf den lärmpegel an und der ist bei mir
sehr sehr hoch
offener BOS Racing Topf
lg.peter

vieleicht daran das auf deiner GPZ 500 alles
original ist und das ist auch gut so auf meinem nächsten bike wird auch nichts verendert
lg.Peter

auch,kannst mir glauben ich hätte auch 100€
bezahlt ohne zu motzen
lg.peter

bin heil froh über die 50€ als ich die lenkererhebung bekamm mit ort und zeit angabe
ist mir das lachen vergangen da ich genau wußte
was sache war und meinen schein hatte ich schon abgeschrieben
und ich hoffe das das mit 50€ sein ende hat und nicht noch zur überprüfung vorgeladen werd
da ich mit ofener bos racing fahre

lg.Peter

das ist das original
lg.Peter

Strafverfügung
Sie haben
am um (von bis) in

17.04.2003 18.15 Uhr Wien 23., Anton Baumgartner Strasse 121 Richtung

Altmannsdorfer Strasse das Krad mit dem Kennzeichen W ----gelenkt und haben mit dem Fahrzeug durch starkes Beschleunigen, ohne zu schalten, sodass der Motor mit einer sehr hohen Drehzahl lief, ungebührlichen Lärm, der bei sachgemäßem Betrieb eines Fahrzeuges unvermeidbar ist, verursacht

Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschrift(en) verletzt:

§ 102/4 KFG

Wegen dieser Verwaltungsübertretung(en) wird (werden) über Sie folgende Strafe(n) verhängt:

Geldstrafe von falls diese uneinbringlich Freiheitsstrafe gemäß
ist, Ersatzfreiheitsstrafe von von

E 50,00 50 Stunden § 134 KFG

Weitere Verfügungen (z.B. Verfallsausspruch, Anrechnung von Vorhaft):

Ferner haben Sie gemäß § 64 des Verwaltungsstrafgesetzes (VStiG) zu zahlen . als '~~::rsa’Lz der Barauslagen für

Der zu zahlende Gesamtbetrag (Strafe/Kosten/Barauslagen) beträgt daher
E 50,00

Lager Nr. 193/EDV (Formular 34 zu § 48 VStG Strafverfügung) Dezember 2002

das könnte von mir aus schon alles sein
lög.peter

ich hoffe dein glück hält noch eine weile an
den der sommer ist noch sehr lang
und die 35€ sind auch ein mörder geschenk
lg.Peter

…aber vom Amt - ist wirklich stark…

~E~B~

das ist ja das schlimme. Ich habe einmal 700 schilling gezahlt weil ich geschätzt wurde und nichtmal aufgehalten wurde, somit bekam ich einige wochen später eine anonymverfügung. Das wilde dabei: ich weiß ganz genau, dass ich damals an dieser stelle nicht zu schnell war, denn ich wusste dass und wo sie stehen. Ich bin ganz genau so gefahren wie erlaubt (40) und wurde auf 60 geschätzt. ich konnte nichts dagegen machen, außer das vertrauen ins system zu verlieren. Ob das sinn und zweck der exekutive ist?!?
„koasa“

…es doch!!
also ich find das auch ein bisschen komisch weil es ziemlich schwer ist die geschwindigkeit zu schätzen!! wenn ich meine hornet höher drehe dann klingt es schon als würde ich gleich abheben obwohl ich noch nicht so schnell dran bin!!
ja ja was die sich denken was sie alles drauf haben!! gott sei dank, hat meiner beim unterricht: „wie schätz ich motorradfahrer richtig“, geschlafen!!! g

gruss phil