9monate führerschein entzug bei 0.9%

9 monate führerschein entzug+amtsarzt+psychotest+1500euro und nachschulung bei 0.9 bis 1 promille!!
a mörder kommt im vergleich besser davon
 
zum tathergang:
unfall mit blechsalat KEIN personenschaden; polizei kommt datenaufnahme alkotest welchen ich nicht gültig bestehe sprich keine 2 erfolgreichen tests von 4 möglichen; polizei rät mir zu einem blut-test da ansonsten angenommen wird das ich 1.6promille habe; der  ein paar stunden später vom diensthabenden „notfall arzt“ (nicht mein hausarzt)durchgeführte blut-test ergab das ich ca 0.9 bis 1 promille zum unfall zeitpunkt hatte.
und jetzt kommts dieser blut-test wird NICHT anerkannt da er nicht beweist das ich 0.0 oder mehr als 1.6 hatte!?
 
dürfen die das? einen offizielen blut-test, der ja ein beweismittel ist, einfach nicht anerkennen und mich härter bestrafen? obwohl ich noch nie wegen so etwas mit dem gesetz in konflikt geraten bin?!
sage ja nicht das die mich ohne irgend eine strafe davon kommen lassen sollen aber die die ich da bekommen habe ist einwenig zu hart.

 
snexte moi kriagt der der die kibara ohruafn wüh ane aufd nosn das a goa nimma zum händihoin kummt.

 
Wie wärs mit nüchtern bleiben beim Fahren??? (beim „nexten Moi“)
 
Ansonsten steht ja immer noch der Weg über UVS-Beschwerde offen, wenn Du der Meinung bist es sei ein Beweismittel nicht entsprechend verwendet worden. Es stellt sich halt die Frage warum der Bluttest nicht anerkannt wurde. Eine gesetzliche Verpflichtung bestand ja nicht, offenbar wurde die Amtshandlung als „Alkotestverweigerung“ beendet und auch so bestraft.

UVS ist was?
snächste moi ha nein danke war mir eine lehre.
warum besteht da keine verpflichtung des versteh i eben net :hushed:

UVS ist der unabhängige Verwaltungs Senat das ist die Berufungsinstanz bei Verwaltungsstrafverfahren.
 
Der von Dir geschilderte Sachverhalt ist eine Übertretung des § 5 der Straßenverkehrsordnung. Die nicht vorschriftsmäßige Ausführung des Alkotests trotz mehrmaliger Versuche gilt als Verweigerung und wird eben (wie Dir der Polizist richtig gesagt hat) mit der gleichen Strafdrohung wie eine Alkoholisierung von +1,6 Promille bestraft.
 
Eine allfällige Blutabnahme (von Dir veranlaßt) kann als Beweismittel zugelassen werden (muß aber nicht!). Wobei diese Blutprobe nur dann sinnvoll ist wenn sie unmittelbar nach der Amtshandlung und nicht wie hier Stunden später durchgeführt wurde. Die Entscheidung über die Zulassung als Beweismittel und die Würdigung liegt bei der Behörde.
 
Noch ein Tip: Solltest Du mit dem UVS in einen Schriftverkehr treten würde ich mich an Deiner Stelle einer etwas anderen Rechtschreibung bedienen. Dieses Dialektschreiben mag ja „unheimlich cool“ sein ist aber nicht zu Deinem Vorteil und auch nur schwer zu entziffern.

Sorry, das ich das jetzt schreibe, aber so einem wie Dir gehört „LEBENSLANG“ der Führerschein weggenommen und eine Geldstrafe von der du noch ein paar JAHRE was davon hast !!!
Und dann schreibst du noch: unfall mit blechsalat KEIN personenschaden. Na Gottsei Dank, du Hirni.
Wegen solchen Typen wie Dir dir verlieren Familien ihre Kinder oder Angehörigen !!!
Wennst was getrunken hast, hast mir dem Fahrzeug nicht’s mehr auf der Strasse verloren !!!
Lernt man beim Führerschein, so wars bei mir halt noch.
War wieder is Taxi zu teuer - trink i um deis Geld gescheiter no a paar :sob:

Und das du dann noch die Frechheit besitzt, Dich im Forum zu erkundigen bzw. zu beschweren, ob das rechtlich e alles korrekt ist, schießt den Vogel ab :rage:

Und für das Argument: „snexte moi kriagt der der die kibara ohruafn wüh ane aufd nosn das a goa nimma zum händihoin kummt“ gehörst sowieso glei eingesperrt.

Punkt und Aus !!!

@ullybaer:
Du bist Administrator und Polizist und Antwortest auf so ein Posting und gibst ihm noch Tipps ??? „kopfschüttel“

Also dieses Forum ist wirklich schon das letzte !!!

BRAVO Hades 74 !!!
Bin total deiner Meinung!
 
a mörder kommt im vergleich besser davon
 
Ist auch nicht schlecht.
A bisserl mehr Gas und es hätt vielleicht ja gereicht !?!?  -  Dann wär die Strafe kleiner :wink:
 
 

 
stimmt irgendwie …
weil klane blockwarte wie du sich hier immer oefter wichtig machen :rage:

Hallo Hades!
 
Da Du mich persönlich ansprichst:
 
In meiner polizeilichen Praxis habe ich neutral zu sein und versuche auch das so rüberzubringen. Jemand der alkoholisiert mit einem Fahrzeug fährt begeht eine Verwaltungsübertretung. Zwar eine schwerwiegende aber eben eine Verwaltungsübertretung. Nicht mehr und nicht weniger. Deswegen hat er weder sein Menschsein verwirkt und er hat auch nicht das Recht auf Information verloren. Ich habe ihn einfach über gewisse Dinge informiert, die er vielleicht nicht gewußt hat. Das sind weder Tips noch irgendwelche unehrlichen Methoden sondern ganz einfach eine Information. Wenn hier jemand schreibt das er mit 1?? km/h im Ortsgebiet gemessen wurde oder auch dieses Tempo fuhr ohne erwischt zu werden ist ihm der Applaus sicher. Wo ist der Unterschied? Beides sind schwere Verwaltungsübertretungen. Ist jetzt der eine ein Held und der andere ein Volltrottel?
 
Sogar jemand der ein Gerichtsdelikt begeht wird von mir und meinen Kollegen Informationen über seine Rechte und Möglichkeiten bekommen. Das ist Teil der Verpflichtung sowohl be- als auch entlastende Dinge zu erheben.
 
 

danke dem ullybaer für die tips und so
 
keine sorge ich weis das ich einen fehler begangen habe und ein fahrzeug viel schaden anrichten kann. gott sei dank hatte ich glück und es wurde niemand verletzt.
werde mir aber in zukunft anderswo rat holen, fehler macht jeder irgendwann…
 
 

Diesmal war nur „Blechsalat“,aber es kann auch anderes sein!Vor eine weile hat so ein Alko-fahrer 3 jugendliche getötet,und dann hat ws.gesagt"es tut mir sooo leid,ich wollte nicht…„!!!
Wenn es nach mir gehen würde,dann"auge um auge,zahn um zahn“!!!

 
also bringst dem seine 3 kinder auch um, oder wie ??

 
Gilt das nur bei Alkohol am Steuer oder bei jeder Verkehrsübertretung???

Nimmst dann dem Präsi fürs Schnellfahren für a Wochen
des Gebiß weg? :grin: :grin: :grin:

lg

Pezibär

zu radikal?Hast du auch Kinder?Was wurdest du machen?„Es macht doch nichts,pass aber nächste mal auf…“?
Er wollte einfach nur angeben,wollte seine „Muschi“ beeindrucken,er ist ein gaaanz coole typ,er kanns! Und dafür kriegt er etwa 2 Jahre Haft,und das war?
Denk darüber nach!

Mord!!!Ich fahr auch nicht immer so,wie es sein soll,aber niemals betrunken!!!Und ein betrunkener ist Gefährlicher,als einer,der 1 km/h zu schnell ist!Aber das,was ich beschrieben hab,das war mit nichts zu rechtfertigen!!!

Hi Pezibär!

Ich freu mich schon auf den Strafenkatalog. Da macht dann sogar mir der Verkehrsdienst Spaß.

Wie wärs mit Pranger, Schandgeigen oder einfach verpflichtende Aufschrift auf der Motorradjacke: „Ich bin ein Raser  … und schäme mich dafür!“ ???

Also ich würde vorschlagen, Delinquenten, die beim
SChwuchteln erwischt wurden, in gebückter Haltung mit
heruntergelassener Hose am Lifeballin einen Schandblock zu spannen
chichichichi

lg

Pezibär

10 jahre sollns da en schein abnehmen, und a geldstrafe sofiel dasd gerade noch am privatkonkurs verbeikommst, scheis elendigen angsoffenen fahrer :rage:

Ich entschuldige das damit, dass du
a.) noch ned erwachsen bist und
b.) noch keine 2 Monate an Führerschein besitzt.

Der, der noch nie mit einem Bier zuviel am Lenkrad gesessen ist
hat auch noch nicht das Recht, sich als Moralapostel aufzuspielen
und auf andere mit dem Finger zu zeigen

Pezibär

und zwar in allen beiden punkten :wink:

und angsoffen fahren is das letzte !!!