…jemand auf deinem Privatgundstück steht und du lässt ihn abschleppen, musst du als Eigentümer den Abschleppdienst bezahlen.
Die Kosten kannst dann über eine Besitzstörungsklage wieder geltend machen.
So wäre die normale Vorgehensweise, wurde auch oben schon mal gepostet.
Postings!! und kein Ende in Sicht.
So schlecht ist das doch nicht!!
Das Thema dürfte auch noch einige mehr betreffen.
lg
Mir wäre neu, dass irgendjemand der egal wo und von wem abgeschleppt worden wäre sein auto nicht bar ausgelöst hätte sondern gratis damit nach hause gefahren und dann auf eine Anzeige gewartet hätte.
Der Besitzer verzichtet auf die Klage und fordert den Abschleppdienst auf in seinem Namen die Rechnung zu fordern. Ob ein Abschlepper widerrum ein Fahrzeug einbehalten darf ist eine andere Frage.
Ich weiß nicht warum ihr alle angezeigt werden wollt noch extra ???
Lidl „Abschleppen“
Abeschlepper"zoin se?„
Lidl"na der Abgschleppte sonst zeig ich ihn an“
oder so nennt sich dass wenn der lidl sagt „abschlepper moch du des a mit der kohle“
wer googelt wird schlauer (ist aus Germany wird bei uns aber auch nicht anders sein:
[…]Der Geschädigte kann seine Schadensersatzforderung gegen den Störer auch abtreten, dies z.B. an den Abschleppunternehmer. Derselbe hat dann infolge dieses übergeleiteten Anspruchs möglicherweise ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich des Fahrzeugs gem. § 273 BGB. Ein Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 673ff BGB) ist nicht gegeben, wenn nur eine abstrakte Gefahr gegeben ist (AG Schöneberg, NJW 1984, 2954), also z.B. keine Notwendigkeit schnellen Eingreifens, keine Gefahr, kein Notfall.[…]
Du kannst mir glauben, dass diese Radkralle nicht zu erkennen war, zumal der Toman nicht dieselbe wie die Polizei verwendet, schön breit und in gelb, sondern ein dünnes Metallkreuz, bei Alufelgen nicht zu erkennen, noch dazu, war die Kralle auf der Fahrzeugseite montiert, die einzigen Beleuchtungskörper am Abstellplatz haben aber die Beifahrerseite angeleutet. Aber es geht vor allem darum, dass selbst die Polizei oder auch das Magistrat in Wien bei Anbringung einer Radkralle einen großen Warnhinweis an der Scheibe der Fahrertüre anklebt, um nicht loszufahren. Denn ein Fahrzeug ist nunmal fremdes Eigentum, wo ein Abschleppunternehmen keinesfalls eine Manipulation (Anbringen einer Radkralle wäre gleichzusetzen von Abschrauben der Radbolzen) vornehmen darf, ohne wenigstens den Fahrzeugeigentümer darüber deutlich in Kenntnis zu setzen!
Du hast vollkommen Recht, dass keine Besitzstörungsklage vom Privatgrundbesitzer (oder Pächter usw), um ein Fahrzeug abschleppen zu lassen. eigebrach werden muß, jedoch muß der Auftraggeber bzw. Besteller die Abschleppkosten bezahlen und kann diese dann vom Verursacher zurückfordern, was aber nur im Zuge einer Besitzstörungsklage sinnvoll sein wird. Diese MUß aber innerhalb von 30 Tagen eingebracht werden, sonst bleibst du auf den Kosten sitzen. Dass ist eben der richtige Weg, denn eine andere Möglichkrit hast du nicht. Wenn du denkst, du machst anschließend eine Anzeige beii der Polizei, dann werden die dich auslachen, denn die hat auf Privatgrundstücken nichts zu sagen, das ist reine Zivilrechtssache.
Du wirst wahrscheinlich recht haben, dass es zwischen den Supermarktketten und dem Toman eine Zessionsvereinbarung gibt,trotzdem habe ich das Recht, anzuzweifeln, ob sich der Grundbesitzer tatsächlich sich in seinem Besitz gestört gefühlt hat, oder ob das Abschleppunternehmen eigenmächtig gehandelt hat, um den Umsatz zu steigern. Ein Rückhalterecht ergibt sich daraus allerdings nicht. Interessant ist ja, dass die Fa. Zielpunkt- Zentrale weder auf meinen telefonischen Versuch, noch auf zwei Schreiben meiner rechtsfreundlichen Vertretung Stellung genommen hat.
Ich gebe dir ein Beispiel:
Herr Müller übergibt einem Taxler ein Paket, sagt, er solle es zu deiner Adresse bringen, der Fuhrlohn wird von dir bezahlt. Bei dir angekommen will der Taxler kassieren, du weigerst dich, bekommst vom Taxiunternehmen eine Rechnung, Mahnung, Klage.
Herr Müller = Auftraggeber = Lidl
Taxiunternehmer = Abschleppdienst = Toman
Hier wirst du sagen, natürlich bezahle ich dem Taxler nichts, ich habe ihm zu nichts beauftragt, der Müller hätte mir das Packerl selbst bringen sollen.
Was ich eben schade finde, ist, dass quasi jeder, der sein Fahrzeug bei Toman abholt, sofort denkt, er hat etwas ganz schlimmes getan und sofort bezahlt, weil viele irrtümlicherweise glauben, der Toman ist gleichzusetzen mit der MA 48 in Wien. Wenn die abschleppen, hast du ja gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen, z.B. Halteverbot, Anzeige, Abschleppung. Das ist rechtlich ganz was anderes! Der Toman ist jedenfalls keine Behörde, und hat auch keinerlei Befugnisse wie diese. Außerdem hat der Abgeschleppte mit dem Abschleppunternehmen in diesem Fall weder einen mündlichen noch schriftlichen Vertrag abgeschlossen, somit ist kein Rechtsgeschäft zustande gekommen.
Und zu deinem Posting, wir wollen alle angezeigt werden kann ich dir nur sagen, anzeigen (bei der Polizei) kann man nur einen Strafbestand, aber nicht ein abgestelltes Fahrzeug auf Privatgrund, das ist Zivilrecht und kann nur beim Zivilgericht eingeklagt werden. Und da ich nun mal nicht einsehe, dass ich beim Zielpunkt Mo - Fr herzlich willkommen bin, um „Milch und Brot“ einzukaufen, aber am Sonntag ist man pinzelig, und lässt den Schranken einladend offen, um abgeschleppt zu werden, damit der TOMAN richtig Kohle machen kann, dann wirst du mir doch zustimmen, dass ich, und hoffentlich bald mehr Menschen (möchte ein eigenenes TOMAN Forum eröffnen), Punkt für Punkt genauso pinzelig prüft und nicht sofort das Börsel zückt.
hätte mich wirklich überrascht, dass man in österreich so schnell abschleppen lassen kann auf privatgrund. in der schweiz hat man grosse mühe, überhaupt jemand zu finden, der auf privatgrund einfach so ein auto abschleppt.
ich empfehle dir, die „verfügung“ auf zivilem weg anzufechten…
aber ich habe vorher schon erwähnt - auch wenn mein gartentürl einladend offen steht hat keiner das recht reinzufahren und das Supermarktparkplätze privatgrund sind gehört zum stvo basiswissen. wenn ich mich reinstell kann ich nicht nachher meckern, dass die karre weg is und ich dafür zahle.
Und gut dann revidiere ich meine Frage auf „wollt ihr alle unbedingt eine zivilgerichtliche Anklage ?“ - da kannst vermutlich auch die „Verfahrenskosten“ Tragen,etc. und poste nicht zum hundertsten mal, dass ich die aktion auch nicht toll finde , sie aber rechtens ist und der Lidl dem Toman „ernennen“ kann in seinem Namen abzuschleppen und den rest zu regeln(abtreten) - ich such jetz den Text nicht nochmal raus.
Vor allem WAS macht es für einen unterschied wem ihr schlussendlich das geld gebt.
Ihr parkt auf privatgrund , ob der dem Lidl oder dem Meier heinzi gehört ist schnuppe - der lidl stellt diese plätze für die dauer eines einkaufs an seine Kunden.
…das gilt es zu klären.
Kann latürnich sein , wie ich schon oft „verschwörungstheoretisiert“ hab , dass der Typ aus der Filiale sagt „Toman Schurl wauns donauinsel Fest is schau amoi vorbei - wir mochn hoibe hoibe und i vagiss den schonkn a no extrig“
Aber ich denke , die haben einfach die pauschale Lizenz zum abschleppen wenn sie was sehen und der Toman is halt nicht deppert und weiß was am donauinselfest los is und fahrt im pkw ein paar mal vorbei bis er genug zusammenhat und schlägt dann zu.
P.S: bin in Wien regelmässig am Lidl Parkplatz am stehen und kauf …vis a vis beim Louis ein
aber bitte nicht petzen ![]()