alktest verweiger,unfall,uvm.

[font=„times new roman“]Erst mal hallo an alle!

Ich wende mich gleich mal mit einer brutalen geschichte an euch!!

mein vater hat folgendes mist gebaut!
er ist auto gefahren mit sicherlich 2 promille (er sagt er war nüchtern, kann sich aber an nichts erinnern) und hat einen auffahrunfall gebaut (anderes fahrzeug war ein neues bmw cabrio) !
dann ist die polizei gekommen und wollt nen alk test machen –> er hat aber verweigert!
dann wurde ihm der schein abgenommen und die weiterfahrt untersagt!
er ist dann aber 2 stunden später ins auto gestiegen und weitergefahren!
die polizei hat ihn aber die ganze zeit heimlich beobachtet weil sie dachten dass er sich wieder ins auto hocken wird!
dann wurde er ein paar hundert meter wieder aufgehalten!führerschein musste er gar nimma zeigen denn den hatte die polizei ja schon! diesmal hat er den alktest aber gemacht und 0.72 promille gehabt wobei das mal 2 fast 1,5 ergibt!!

jetzt hat er 15 monate den schein abgenommen bekommen + amtsarzt + psychologin + nachschulung!

da ich bemerkt habe dass es hier im forum einige rechtsspezialisten gibt wie zb ullybear, dachte ich dass ich euch mal frage was ihr denkt wie das weiter geht?!

der schaden des eigenen autos ist das kleinste problem jedoch kommen die kosten vom schönen bmw auf ihn zu weil die verischerung net zahlt weil er besoffen war!das dürfen aber angeblich höchstens 11.000€ werden!

die frage ist ob er jetzt beim gericht eher eine gefängnisstrafe bekommt oder eher eine geldstrafe!

wenn ich mir alles ausrechne müssten das mit dem auto+ strafen+ gerichtskosten über 15.000 bis 20.000€ werden!

den unfallbericht hat er noch immer nicht ausgefüllt und wird es auch nicht machen wodurch die versicherung dann sicher das ganze geld sofort haben will!

nachschulung und arzt wird er sicher auch nicht hingehen wollen!!

tatsache ist, dass er chronischer alkoholiker ist und durch den ewigen alk-konsum auch einen psychischen schaden hat!

könnte man durch die tatsache eine strafmilderung aushandeln?
sollte er sich einen anwalt suchen oder ist die lage hier eh klar?
noch dazu kommt dass der mensch eigentlich geld bräcuhte um keines mehr zu haben (sprich, er hat schulden)!
eigentlich ists es gut dass das alles passiert ist, weil er hätte ja auch jemanden totfahren können und so war es halt nur ein blechschaden!

was denkt ihr kommt jetzt auf ihn zu bzw. was kann ich tun um ihm zu helfen auch wenn er es ÜBERHAUPT NICHT verdient hat?

vielen dank euch allen

liebe grüsse
[/font]

Das ist wirklich eine „brutale“ Story und vielleicht kommt aus Deiner Erfahrung Dein Nick???

Egal - wie auch immer …

Also schauen wir mal was vorliegt:

  1. ein Verkehrsunfall mit Sachschaden

  2. eine Übertretung nach § 5 StVO (Verweigerung des Alkotests)

  3. noch eine Übertretung nach § 5 StVO  (positiver Alkotest)

4 eine Übertretung nach dem KFG/FSG (Fahren trotz abgenommenen Führerschein)

  1. eventuell ein Gerichtsdelikt (Gefährdungsdelikt) aber das denke ich wird nicht angezeigt werden

  2. ein zivilrechtliches Verfahren (Regressforderung der Haftpflichtversicherung)

Für 1 wird die Haftpflichtversicherung den Schaden am gegnerischen Fahrzeug bezahlen.

Für 2, 3 und 4 wird es eine einkommens- und vermögensabhängige Verwaltungsstrafe durch die Verwaltungsbehörde geben. Kann er diese nicht bezahlen und ist auch die Geldstrafe auf andere Weise nicht einzubringen (Pfändung, Lohnexekution etc…) dann wird hier eine Ersatzfreiheitsstrafe greifen.

  1. wird wie gesagt eher nicht greifen ansonsten wäre hier auch das Selbe wie bei der Verwaltungsstrafe, da (nach meiner Erfahrung) hier sicher nicht mit einer unbedingten Haftstrafe zu rechnen ist. Aber hier würde es sich schon um eine gerichtliche Vorstrafe handeln.

  2. die Versicherung wird eine Regressforderung stellen (max 20000 Euro) und um diesen Anspruch durchzusetzen auch zivilrechtlich klagen. Ist nichts zu holen (wieder Pfändung, Lohnexekution) gibt es da für die Versicherung keine Möglichkeit

Die Lenkerberechtigung wird er wahrscheinlich (und hoffentlich) nicht mehr erteilt bekommen, insbesondere wenn er die Auflagen (Verkehrspsychologe) nicht erfüllt. Aber auch die Erbringung der Leberwerte wird für einen chronischen Alkoholiker nicht möglich sein.

Der Wert am Alkomat (also die 0,72) sind mg/l AAG (Atemalkoholgehalt) das wird mal 2 gerechnet und das ist dann der BAk (Blutalkoholgehalt) - somit 1,44 Promille. Die Verweigerung wird wie eine Alkoholisierung von mehr als 1,6 Promille gewertet.

Das meinst Du aber nicht ernst - oder???

Wenn er schon jetzt kein Geld hat wird es mit dem Anwalt schlecht ausschauen - der macht das sicher nicht gratis. Außerdem scheint die Situation schon ziemlich klar zu sein.

Das ist der einzige positive Punkt an der ganzen Sache.

  

Wie beschreiben kommt auf ihn ein Verwaltungsstrafverfahren und ein Zivilrechtsverfahren zu. Die Versicherung wird ihm wahrscheinlich vor der Gerichtsklage ein Angebot amchen die Schadenssumme zu begleichen. Wenn das Geld irgendwie aufzutreiben ist wäre das ev eine Möglichkeit … andererseits wenn keine Vermögenswerte (Haus, Grund etc) sondern nur Schulden da sind wird die Versicherung mit der Klage wahrscheinlich leer ausgehen.

Das Auto solltet ihr als Wrack verkaufen und schauen das er kein Fahrzeug mehr zur Verfügung hat (im eigenen Interesse). Die Behörde wird neben dem Führerscheinentzug ziemlich sicher auf ein Verbot des Lenkens anderer Fahrzeuge erkennen (Moped, Mopedauto, wahrscheinlich auch Fahrrad).

Hilfe wäre nur ein Alkoholentzug und ein Antrag auf Sachwalterschaft. Erkundige Dich bei einer Suchtberatung in Deiner Nähe.

vielen dank für die antwort ullybaer…finde ich cool dass du in deiner freizeit anderen hilfst!
laut forum bist du polizist und kein anwalt und kennst dich trotzdem so extrem gut aus!!ich hab mit ner anwältin gesprochen die aber schon in pension ist und die wusste nicht so viel wie du hier gepostet hast!!!

meinen nick habe ich passend zur situation! im alkoholikerforum habe ich auch nen nick der meine situatuin beschreibt!

das ist eigentlich schon das 3te auto dass er kaupttgefahren hat! das erste war ein unfall mit uns kindern und der mutter im auto wobei wir glück hatte dass wir überlebt haben, auto war ein totalschaden(wobei ich sagen muss dass es da nüchtern war handaufsherz) das 2te auto war auch ein totalschaden wobei er es trotzdem reparieren lies und damit wieder unfälle baute (dann hab ichs für ihn um 500€ verkauft obwohls anfangs 8.000 gekostet hatte)!
das 3te ist das jetzige und das hat ganze 3 jahre durchgehalten, jetzt ists einegntlich auch ein totalschaden!

mit der strafmilderung dachte ich mir so, dass ein geistig kranker (was bei suchtkranken ja auch zutreffen müsste) eigentlich eher die therapie bräuchte und keine strafe weil er sich dadurch nicht ändern wird!er wird immer krank bleiben!

das mit dem Verbot stimmt!!er hat auch ein verbot motorräder etc zu lenken…fahrrad steht nicht dabei wobei das in seinen händen sicher auch gefährlich ist!
 zum thema besitz…er hat einwenig im ausland wobei aber angeblich besitz im ausland nicht pfändbar ist?!

naja was solls…

ich kann nur sagen DONT DRINK AND DRIVE!
kann allen polizisten nur raten jedem alki auf der stasse ordentlich in die **** zu treten!!!

nau toll.mit so ana verwandtschaft kannst du dir gratulieren,aber die hast du dir ja auch nicht selbst ausgesucht.und hoffentlich bekommt der nie wieder einen führerschein bei der momentanen rechtslage wird er auch keinen mehr bekommen,wegen der leberwerte die man jedes monat abgeben muß.

ja konnte ich leidr nicht aber meine mutter hätt sichs aussuchenkönnen! ist jetzt aber zu spät… :cold_face:

schwachsinn nicht erfunden ist, gehört dein vater in eine geschlossene anstalt und
du kannst nur hoffen das du seine gene nicht geerbt hast.

nö ist echt nicht erfunden! hätte zur zeit eh besseres zu tun… :grin:
dank euren antworten weiss ich, dass ich nicht allzu falsch liege weil nach einigen jahren mit so einem menschen beginnt man an sich selbst zu zweifeln und fragt sich, ob man nicht selbst schuld ist!!

ich selber trinke nur ab und zu mal einen cocktail mit der freundin und bin noch nie betrunken gefahren! kann mich auch nicht erinnern wann ich das letzte mal wirklich betrunken war! hab den führerschein mit 20 gamacht und hab ihn seit 5 jahren! meine mutter meint dass normalerweise junge menschen in meinem alter so einen blödsinn machen wie mein vater jetzt!

sonst hoffe ich auch, dass ich das nicht in den genen habe…habe mein studium bald hinter mir und bin auch sonst nicht auffällig!! mal sehen wie es noch wird…

die welt funktioniert nach systemen!egal wohin man kommt und was man macht, man muss sich immer nach systemen und richtlinien ausrichten! genau das scheint bei meinem vater nicht zu funktionieren! er kann nicht abschätzen was eine bestimmte handlung für folgen haben kann!! alles sehr suspekt!

noch kommt dazu dass er kein österreichischer staatsbürger ist, schlecht deutsch spricht und sich allein sowieso nicht helfen kann, selbst wenn er wollte.

servus !
 
meine freundin arbeitet als sozialarbeiterin im suchtbereich ! 0664/8111671 firmenhandy NINA 08-17uhr oder die nächsten 20minuten !
 
hilfreiche tipps, angehörigenberatung usw.
 
mfg
 
da Topfinger

danke dir topflappen!

ich werd mal abwarten wie sich alles weiter entwickelt! er empfindet jeden hilfeversuch als „pläne schmieden gegen ihn“ –> paranoia ist ein begleitsymptom bei alkis!!

es kommen ständig rsa und rsb briefe ins haus geflattert mit strafen! die letzte war für irgendeinen feuerwehreinsatz! i pocks echt nimma…finds ja fast schon zum lachen…
vll. könnt ich die geschichte an VERA verkaufen…das würd sicher auch ein paar euro bringen!!

dachte ich schreibe euch mal was man so zahlen muss wenn man besoffen einen unfall baut, den alktest verweigert, und gleich ohne schein mit nem hinigen auto weiterfährt …natürlich alokoholisiert!!

also unterm strich warens 1380€ oder 17 tage hinter schwedischen gardinen…ich hatte der dame bei der bpd vorgeschlagen noch ein paar peitschenhiebe dazuzuschreiben für die extreme blödheit aber sie meinte das ist das was das gesetz an strafe vorschreibt und mehr können sie nicht machen!

ich persönlich finds arg wie billig man mit alk am steuer davonkommen kann!

lg

da is er ja wirklich verhältnismäßig günstig davon gekommen…

[/align] [/align]Kommt da nicht noch der Preis für die Nachschulungen dazu ?[/align]Und könnte es nicht sein das die Versicherung nochmal was kassiert ?[/align] [/align]Oder war das wirklich alles (was ich mir fast nicht vorstellen kann…) ?[/align] [/align]

ja klar!! da kommen noch 6 tausend von der versicherung und mindestens ein tausend für arzt, psychologen und nachschulung! aber ich finde dass der staat recht milde mit der strafe war! vll. wissen die aber auch dass im endeffekt eh alles auf die ehefrau zurückfällt weil ein mensch in so einem zustand eh kein geld hat??

nur so als beispiel:
 
versuchte fahrerflucht nachdem ein pkw einem bike die vorfahrt genommen hatte und dieser auf einer bundesstrasse mit ca.100kmh abgestiegen ist…achtung festhalten…1000€ !
 
nachdem ich in das oben beschriebene beispiel massgeblich involviert war (habe den flüchtigen gestoppt) weiss ich das nächste mal was ich zu tun hab, lass mir einfach 500€ für die körperverletzung gleich vor ort abziehen !
 
mfg
 
da Topfinger

ich denke wohl, dass da noch Zivilrechtlich auf Schmerzensgeld geklagt wurde - die € 1.000,- Strafe nützen eh nichts, weils direkt der Staat kassiert.

Also Ullybaer, 3 ernsthafte Fragen:

1.) Also, wenn eine Verweigerung automatisch 1,6 Promille mit sich zieht, wieso messen sie ihn dann nochmals?
2.) Ich dachte, man kann jemandem zum Bluttest zwingen über ärztliche Blutabnahme?
3.) Wie können die 100%ig wissen, dass er nicht in den 2h dazwischen getrunken hat und er beim Unfall noch nüchtern war?

Grüße

 
Antworten auf Deine Fragen liefern ? :wink:
 

  1. weil bei einer Weiterfahrt und einer neuerlichen Anhaltung wiederum eine Aufforderung zum Alkotest zwingend ist (StVO bzw. Dienstanweisung dazu). Dies wäre auch dem Lenker gegenüber ungerecht. Stellt Dir vor, er würde das 2. Mal blasen wollen und hätte keine Gelegenheit dazu, weil er automatisch wieder wegen einer Verweigerung angezeigt würde. Wäre besonders drastisch, wenn der Wert - wie im gegenständlichen Fall - unter 1,6 %o liegt. Die verschiedenen Werte ziehen auch verscheidene Strafen nach sich.
  2. nur vorgesehen, wenn eine Alkotest nicht durchführbar ist (aus Gründen, die in der Person des Angehaltenen liegen) - siehe § 5 Abs. 4a StVO. Ach ja - zwingen kann man in Ö niemand, sich Blut abnehmen zu lassen (in D meines Wissens schon)
  3. spielt keine Rolle, selbst wenn er bei der ersten Anhaltung nüchtern gewesen wäre - die Verweigerung hat dieselben Rechtsfolgen wie eine Alkoholisierung „höchsten Grades“ (StVO). Diese Regelung gab es früher nicht und das wurde von gefinkelten Typen ausgenutzt um die Versicherung zu „prellen“. Wenn man alkoholisiert war und einen VU verursacht hat, war es unter Umständen „besser“, den Alkotest zu verweigern. Man bekam zwar eine Strafe dafür, galt aber nicht als alkoholisiert und die Versicherung konnte nicht regressieren. Mit der „Neuregelung“ des § 5 StVO wurde dieses Hintertürl geschlossen.
     
     
    mfg Michael
     

welches recht haben die selbsternannten moralaposteln in dem fred über andere zu richten??? gemeint sind beiträge wie „mit so ana verwandtschaft kannst du dir gratulieren“ und „gehört dein vater in eine geschlossene anstalt“. solche beiträge san unterstes niveau. das geht euch eigentlich einen scheissdreck an!

der mensch is krank, anders kann man´s ned erklären. und einem „kranken“ sollte geholfen werden…

warum schimpfs´t mich, ich hab diese Behauptungen nicht aufgestellt :wink:
 
lg Michael

geht ma des zunehmend am Oasch,
dass Leute die zugeben ab und zu a
Seidl oder an Spritzer zu trinken langsam
aber sicher in der Volksmeinung kriminalisiert werden.
Solche Fälle wie der geschilderte (wenns ka Wuchtel is)
san bitte Extremfälle und ned die Regel.

lg

Pezibär