Als Helm zugelassen?

"„Wenns Dich aufbirnt und Dein Bruder wegen seines Footballhelms den Löffel abgibt, wie sagst Du das Eurer Mutter und wie lebst Du damit, daß Du Deinen Bruder mit auf dem Gewissen hast?“
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Es stimmt schon was du schreibst, nur denke ich, dass es DANN egal ist, ob der Typ mit einer Obstschüssel und in Sandalen fährt, oder eine Schutzausrüstung von Dainese trägt.
Tot ist tot und als Fahrer wird man sich sowieso sein Leben lang Vorwürfe machen!;0)

Gruß Harry

…oder als Pondarosa!

;0)

… das mit der Selbständigkeit und dem Hausverstand denk ich mir auch immer wieder, wenn ich mir die „heutige Jugend“ ansehe (heutige Jugend klingt so dermaßen deppert, weil ich mich mit 38 ja auch nicht wirklich „erwachsen“ fühle;)
Wie haben wir bloss unser Leben ohne Handy, ohne Internet, ohne was weiß ich denn alles gemeistert?

Aber auf der anderen Seite: wird es jemals eine Generation geben, die nicht zurück blickt und sich denkt: „Na bitte, früher war das aber alles anders und wir waren viel g’scheiter.“?
Und wird’s jemals Jugendliche geben, die sich nicht denken: „Lass die Alten doch reden, wir sind jung und wissen alles besser.“?
:wink:

Aber du hast recht: a bissl Hirn zeigen kann niemals schaden!

Und sonst nix verwenden.
Moped fahren ist ein härterer Sport als Amish Football.

ja die kenne ich…ist übrigens eine Dunlop Werbung
greez Werner

…da brauchst dich auch noch nicht alt fühlen, was soll ich mit meinen 46 sagen?gg

Ich hab eigentlich nie gesagt, dass es früher…zu meines Vaters Zeiten, besser war, denn bei mir waren Honda CB und Kawasaki Z „in Mode“, wer will da schon eine 350er Jawa?;0)

Gruß Harry

Apropos früher…
Mein erstes eigenes Eisen war eine Honda CB750 Bj. '75
Und spätestens da muss ja sagen, dass früher nicht alles besser war :wink:

Eigentlich ein geiles Eisen… aber verglichen mit heutigen Mopeds unfahrbar. Ich hab mir immer gesagt: wennst mit dem Eisen fahren kannst und immer noch wen überholst, kannst mit allem fahren :wink:
Wenn ich mit recht erinnere: ca. 250kg leer, vorne 1 Scheibe und 1(!) Kolben, vorne 90er, hinten 110 Reifen (und ich glaub die hatte vorne sogar 19").
Damals aber das stärkste (oder eines der stärksten) Serien-Straßeneisen mit unglaublichen 68PS.

… den Fahrradhelm nehmen!?

Kauf dir an ordentlichen Helm oder lass die Beifahrer zhaus, wennstas net umbringen willst

…das stärkste (oder eines der stärksten) Serien-Straßeneisen mit unglaublichen 68PS.„
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GrübelGrübel Wenn du heute 38 bist, hattest du frühestens mit 18 Jahren dein erstes Motorrad, also vor 20 Jahren, sprich 1986.

1986 eine 1975er CB750, da gabs aber schon stärkere…viel, viel stärkere Motorräder!;0)

ZB. meine 1. Kawa, Bj.1978 hatte 86PS, 2 Scheibenbremsen, ebenso die Z900 Bj.77, die Benelli 900SEI (6Zyl.) meiner damaliger Freunde.

…uuuund mein 2.Motorrad, eine neue Kawa LTD 1000, hatte auf Dettas Prüfstand bereits 100PS und das war 1983.

Aber was deine Aussage betrifft:

“ wennst mit dem Eisen fahren kannst und immer noch wen überholst, kannst mit allem fahren :wink:

…stimme ich dir 100% zu!!!

Gruß Harry

…als es neu erschien. Also 1975/76. Da kamen, genauso wie heute, Diskussionen auf, ob es den sinnvoll sein so starke Motorräder zu bauen. Und die Antwort lautet heute wie damals: JAAA, NATÜRLICH!

Als ich das Eisen bekam gab’s natürlich schon weit stärkere Eisen mit besseren Fahrwerken. Deshalb war ja meine Heraudforderung mit dem Überholen so groß :wink:

;0)

Sturzhelmgebrauch
KFG §§ 5 (1), 106 (7), (8); KDV § 1e;

Der Lenker eines Kraftrades (Klassen L1e - L5e) oder
eines als Kraftwagen genehmigten Fahrzeuges mit 3 Rädern und einem Eigengewicht von mehr als 400 kg, oder
eines vierrädrigen Kraftfahrzeuges mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, das insbesondere durch Lenkstange, Bedienungs- und Anzeigeelemente sowie Sitzbank Charakterzüge eines Kraftrades aufweist und
eine mit einem solchen Fahrzeug beförderte Person sind je für sich zum bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Sturzhelmes (Prüfzeichen ECE-R 22.05) verpflichtet.
Keine Sturzhelmpflicht besteht bei:

Landflächen, die nicht Straßen mit öffentlichem Verkehr sind,
ganz geringer Gefahr, wie etwa beim Einparken oder bei besonderer Verkehrslage, die den Nichtgebrauch des Sturzhelmes rechtfertigt,
Unmöglichkeit der Helmbenützung wegen körperlicher Beschaffenheit (Kopfgröße etc.),
Fahrzeugen mit geschlossenem, kabinenartigen Aufbau, sofern durch ein geeignetes, technisch gleichwertiges Sicherungssystem (z.B. spezielles Gurtsystem) ausreichend Schutz geboten ist.
Die Verletzung dieser Pflicht begründet, jedoch nur soweit es sich um einen allfälligen Schmerzensgeldanspruch handelt, im Fall der Tötung oder Verletzung des Benützers durch einen Unfall ein Mitverschulden an diesen Folgen im Sinne des Schadenersatzrechtes. Das Mitverschulden ist so weit nicht gegeben, als der Geschädigte (sein Rechtsnachfolger) beweist, dass die Folge in dieser Schwere auch beim Gebrauch des Sturzhelmes eingetreten wäre

haben wir beim mopedschein gelernt?
helm ist auf öffi-strassen PFLICHT!
aber bitte mit prüfzeichen.
Ausser! wo nix drin, da kein helm!!! und bitttte weit weg von mir.
seas

auf jeden Fall habe ich herzlich gelacht das kann ich Dir sagen g

greez Werner

is besser is a Top GEL gggggg

die grüne da hinten im regal!

stand in der zeitung das zwei volltrottel auf dem moped einen unfall hatten und der beifahrer mit so einen helm unterwegs war und schwere verletzungen davon getragen hat. glaubst das es die beiden idioten waren?

Jack Nickolsen lässt grüßen

hahahah

;0)

Gruß Harry

Born to be wild