Anhaltung ignoriert - Lenkererhebung

Hallo miteinander!

War vor einiger Zeit mit dem Motorrad unterwegs. Kurz vor verlassen des Ortsgebietes habe ich zwei vor mir herzuckelnde Autos überholt. Meine Geschwindigkeit während des Überholvorganges war ca. 70km/h. Anschliessend kam eine Überholverbotstafel aber soweit ich mich erinnere war der Überholvorgang bereits davor abgeschlossen. Plötzlich, als ich wieder auf die rechte Fahrspur einschwenke, blicke ich kurz nacht rechts und sehe gerade noch wie ein Typ aus einer Seitenstrasse hervorläuft, mit beiden Armen winkend.

Habe ihn im ersten Moment nicht als Polizist erkannt, wohl weil er keine Mütze auf hatte. Das Ganze ging so schnell,
dass ich praktisch keine Zeit hatte um zu reagieren. Nachdem ich schon an ihm vorbei war, gab es auch keinen Platz
mehr wo ich gefahrlos hätte anhalten können. Das wäre bereits ausserhalb des Ortsgebietes gewesen wo der Verkehr schon auf  Überlandgeschwindigkeit beschleunigt - kein Seitenstreifen und knapp hinter mir fuhren die zuvor überholten Fahrzeuge.

Kurzum: Mit einem plötzlichen Bremsmanöver dort hätte ich zweifellos mich und andere in Gefahr gebracht. Also bin ich weitergefahren.
Aus den Augenwinkeln konnte ich noch ein Polizeimotorrad neben ihm erkennen - der Freund und Helfer war höchstwahrscheinlich alleine.

Nach etwa zwei Wochen ist mir nun ein RSb-Brief in’s Haus geflattert. Lenkererhebung bzw. Lenkerauskunft. Darin steht Angabe von Ort, Zeit und Strassenkilometer (auf drei Nachkommastellen genau), Frage wer das Fahrzeug dort gelenkt hätte … und das Ganze endet mit den Worten: „Es wird um Verständnis gebeten, daß im derzeitigen Stadium des Verwaltungsstrafverfahrens keine näheren Auskünfte erteilt werden können“.

Da der Polizist alleine und mit Motorrad dort postiert war, vermute ich, dass er Geschwindigkeitsmessungen am entgegenkommenden Verkehr mit der Laserpistole durchgeführt hat. Das wiederum würde heissen, dass es kein Beweisfoto gibt.
Was für mich weitere Fragen aufwirft: Was hat die Rennleitung eigentlich für Ausrüstung? Arbeitet die Polizei auch mit mobilen Radaranlagen im Einmannbetrieb? Werden die Geschwindigkeitsdaten vom Messgerät zum Standort des Polizisten gefunkt? Lässt die - auf drei Nachkommastellen genaue - Angabe des Strassenkilometers im mir zugestellten Schreiben den Schluß zu, dass es sich um eine Radarmessung(von hinten, mit Foto) und keine Lasermessung(von vorne, ohne Foto) handelt?

Für mich sind folgende drei Szenarien denkbar:

  1. Mein Freund und Helfer hat mich von vorne lasergemessen und dann im Vorbeifahren mein Kennzeichen gesehen und notiert. Wenn es aber kein Radarfoto gibt - und der Polizist tatsächlich alleine war - dann gibt es doch
    auch keinen Beweis dass ich zur Zeit am Ort war, oder?
  2. Er hatte ein Stück von seinem Standort entfernt ein mobiles Radar installiert. Dann gäbe es wohl auch ein Beweisfoto. Würde ein einzelner (Motorrad-)Polizist ein mobiles Radargerät aufstellen?
  3. Er hat gar nicht Geschwindigkeit gemessen, sondern war nur durch mein Überholmanöver so ausser sich dass er mit den Armen gewunken hat.

Was könnte da auf mich zukommen? Kann ich dafür belangt werden, dass ich nicht angehalten habe? Wie gesagt, die Anhaltung war nicht eindeutig und ich hätte mich mit einer Bremsung selber in Gefahr gebracht.

LG
Ed

eigentlich bist du ein fall für die psychiatrie, entweder als arzt oder patient.
du hast aber glück, ich bin ein wunderheiler und rate dir folgendes:
leg 200 euro aufs nachtkastl und schreib sie ab.
so jetzt bist du geheilt und kannst wieder ruhig schlafen.

ob deine selbstzweifel in zukunft dafür reichen, ein kfz zu lenken, musst du
selber entscheiden.

mfg doc holiday

die beweislast trägst in dem fall du, du musst beweisen, dass du zu dem zeitpunkt nicht dort gewesen bist.
missachtung eines anhaltezeichens sind 70€ + die andern vergehen, voila anzeige mit lenkererhebung. manche munkel 70€ sind billiger als eine anhaltung mit einem schwer modifizierten kraftfahrzeug.

meiner meinung nach aber absoluter blödsinn, wenn dich ein polizist heranwinkt, solltest du auch stehen bleiben!

hatte das selbe erlebniss 90euro schnellfahren 60 euro ned stehenbleiben lg. bert

Wie ich sehe, ist nur der Hopfen, aber nicht das Malz verloren :grin: :grin: :grin: :grin: :grin: :wink:

lg Michael

Fragen über Fragen …

Wenn Du „zuckelnde“ Autos überholst ist ein Stehenbleiben danach nicht möglich ? - wären Dir die zuckelnden Autos sonst hinten „reingefahren“ ? :wink:
Wenn Du zu schnell warst, hast Du dennoch den Polizisten erkannt, obwohl er keine Kappe aufhatte ?
Wenn Du ihn im ersten Moment nicht als Polizist erkannt hast - wann kam dann der Zeitpunkt der Erleuchtung ? Nachdem alles so schnell ging - oder jetzt doch nur etwas schneller als zuckelnd ??? Trotzdem Du ihn nicht als Polizist erkanntest, hattest Du Zeit sein Fahrzeug und die anderen Umstände zu erkennen ?
Bei einer Bremsung mit 70 bringst Du Dich und andere in Gefahr ?

Summasummarum: Du überholst Autos mit 70 km/h, schaffst es nicht, bei diesem Höllentempo stehenzubleben und machst Dir dann noch Sorgen wegen der Anzeige ? Kauf dir ein Fahrrad ! Oder war es doch schneller, Du hast den Polizisten erkannt und wolltest einfach nicht stehenbleiben - dann zahl und hör auf zu jammern.

lg Sheriff Mike

edit:" danere" kam mir komisch vor, deswegen habe ich es durch „andere“ ersetzt

ich will ja auch ein treuer und rechtschaffener bürger sein  :grin:


[color=#FF0000]Will…
[/color]

irgendwo muss ich ja beginnen

allein mir fehlt …    :grin: :grin: :grin: :grin: :grin: :grin: :grin: :wink:

Weil Du brave Ansätze zeigst, lass ich Dich an meiner Hintergrundmusi teilhaben :grin:

- YouTube

lg Michael

lieber mervin, zweifelst du an meinen edlen, hehren motiven? zum schluss wirfst du mir noch vor, ich würde geschwindigkeitsbegrenzungen als empfehlung sehen und selbst polizisten wegen profilmangel davon fahren.
wart nur bis dich mal an deinem hausberg erwische :grin:

was du brauchst, ist guter alter psytrance, am besten ab 4:00 einsteigen und an die wilden 60er erinnert fühlen, als die leute drogen noch wie brot aßen:

http://www.youtube.com/watch?v=Wj0lUjBTYp8

Bessa,!!

wieder ausgestegen  :cold_face:. Als ich jung war, kam man musikalisch noch ohne Computer aus

[url=http://www.youtube.com/watch?v=Z3ZfrCPKEqM&feature=related]- YouTube

Brauchta nix psytrance oser so, braucht er Rick´n Roll !!! :wink:

An Deine höheren Gedanken bzw.Dein hehres Vorderräder erinnere ich mich noch heute :grin: :grin: :grin: :grin: :grin: :grin: :grin:

lg

und da davor kam man noch ohne instrumente aus…  :grin:

ich bin da sehr selektiv, es gibt einiges an rnr was mir gefällt, aber einen noch größeren haufen von dem was mir einfach zwischen beide ohren durchzieht

So einen Holler hab ich schon lange nicht mehr gehört! :sob:
 
Ich war auch schon zu schnell und hab (in meiner wilden Zeit - vor dem Krieg :wink:) zu schnell fahrend, eine doppelte Sperrlinie überfahrend im beschilderten Überholverbot ohne zu blinken überholt! :cold_face:
 
Wie es dazu gekommen ist (war nicht ganz freiwillig) - ist unerheblich. :eyes:
 
Und ich habe im Augenwinkel auch die Rennleitung wacheln gesehen. :worried:
 
Aber: Ich hatte einen Rückspiegel und konnte trotz unglaublicher 100km/h :grin: den Polizisten erkennen, und habe auch gesehen, dass er nicht erfreut war.
 
Also ein kleines Handzeichen von mir, dass ich zurückkommen werde - bei nächster Gelegenheit (2-3 km) umgedreht und zurückgefahren.
 
Zum Sheriff: Mea culpa, …500 ATS und aus!
 
Hättest auch machen können, oder konntest Du in den nächsten 5 km nirgendwo umdrehen? (Ned flunkern!)
 
Hast nicht gemacht - auch Recht!
 
Jetzt zahl und lern daraus!
 
 

selbst wennst auf der autobahn im tiefflug unterwegs bist erkennst einen polizisten (auch ohne kappal), das riecht man ja :grin: :grin: :grin: vorteil…er erkennt nix und daher kann man sich da das umdrehen sparen :wink:

wennst mit an 70er dahinzucklst dreh um und sei einsichtig, des wird meistns billiger als gedacht.

Mir is mal ein Komiker in Uniform vor das Motorrad gesprungen und ich wär fast auf´n Zünder gegangen.
Sei froh das er aus der Entfernung gewunken hat, leg Dir ca. 150 bis 200 Euro zur Seite und Schwamm drüber. Im Zweifel immer stehen bleiben und wenn sein muss retour zum Lustigen in Uniform is meist immer noch billiger. Wenn Du wegfährst hast ihm das bissl Macht genommen die er hat und das machts teuer.
Die professionellen Einbrecher, Dealer und Räuber freuen sich das die Polizei in Österreich sich soviel Zeit für den Verkehr nimmt…

Kannst du deine kryptischen Ausführungen auch irgendwie begründen, Superheiler du?

NaJo! Natürlich hätte ich unter eigenem Risiko eine Vollbremsung machen können … oder ein oder zwei Kilometer
weiter gefahrlos umdrehen und zurückfahren können. Nur erschien mir das angesichts meines „Vergehens“ als
unverhältnismäßig und hätte auch den Beigeschmack von vorauseilendem Gehorsam gehabt.

Bin diesbezüglich auch etwas vorbelastet weil ich einmal in einem ähnlichem Fall angehalten habe (Anhaltung nicht
eindeutig, unsinniges Überholverbot auf Landstrasse, ausser einem 60km/h „schnellen“ Auto vor mir kein Fahrzeug
weit und breit, die Strasse kilometerweit einsehbar - also REINE ABZOCKE!!!) und dann - weil ich das
„schwerwiegende Delikt“ nicht an Ort und Stelle bezahlen konnte - eine Anzeige erhielt.

Jo, genau das hätte passieren können! Oder rechnest du als Autofahrer damit, dass derjenige der dich eben überholt
hat vor dir eine Vollbremsung macht??? Dem Polizisten kann’s natürlich wurscht sein ob mich jemand über den
Haufen fährt, weil schuld wär ich ja dann selber. Wie gesagt, da wären wir wieder bei der Verhältnismässigkeit:
+20km/h am Ortsende erscheinen mir als Grund nicht ausreichend um meine Gesundheit mit einem riskanten
Haltemanöver zu gefährden.

Sowas ähnliches hab ich mir schon gedacht, hoffe nur dass die Auswüchse im Rahmen bleiben… :grin: :grin: :grin:

Na klar, ist ja auch viel einfacher Kohle mit zu machen… :grin: :grin: :grin:

Gut, aber meine eigentlichen Fragen wären ja:

  1. Arbeitet die Polizei auch mit mobilen Radaranlagen im Einmannbetrieb?

  2. Lässt die - auf drei Nachkommastellen genaue - Angabe des Strassenkilometers im mir zugestellten Schreiben
    den Schluß zu, dass es sich um eine Radarmessung(von hinten, mit Foto) und keine Lasermessung(von vorne, ohne
    Foto) handelt?

  3. Kann die Behörde auch ohne Vorliegen eines Beweisfotos eine Lenkererhebung bzw. ein
    Verwaltungsstrafverfahren durchführen? Auch wenn die Angaben auf den Aussagen eines einzelnen Polizisten
    beruhen?

LG
Ed

Die Frage ist halt ob es jemanden interessiert was Du als Verhältnismässig ansiehst, das wirds Richter geben die das zu entscheiden haben.

Warum nicht, das Ding wird aufgestellt und die Position bestimmt und in Betrieb genommen.

 

Ich glaube nicht denn ich bekomme selten nette Brieferln aber auch bei Lasermessungen gabs eine genaue Standortangabe.

Ja sicher, ist ja sein Job.

Kalle_B.

Danke für die ausführliche Antwort Kalle_B

Heisst das: auch ein Motorradpolizist würde alleine ein mobiles Radar aufstellen und sich dann 50 oder 100Meter weiter auf der Strasse positionieren um dort zu schnell gefahrene Fahrzeuge anzuhalten? Bekommt er dorthin die Daten bzw. das Radarfoto in Echtzeit übermittelt?
Wie klein und kompakt sind die Dinger mittlerweile??

Und wie sieht es aus wenn in einem allfälligen Gerichtsverfahren Aussage gegen Aussage steht?
Nur zum Beispiel: Ich habe kurz vor der Überholverbotstafel wieder auf die rechte Fahrspur gewechselt, der Polizist sagt aber ich hätte danach.
Wie sieht’s dann aus - wer trägt die Beweislast?

LG
Ed