Verletzt : ja
einen Körper : ja
nur war es meiner.
ich hab am 28.2 einen Abstieg gemacht, weil ein LKW sich spontan überlegt hat auszuparken und ich einfach nicht zum stehen gekommen bin.
Passanten riefen Polizei, Daten,etc. wurden aufgenommen - alles sehr freundlich. Unfallkommando hat noch gmeint - schaut schlecht für mich aus wegen Versicherung,etc. ich hab mich geärgert und die Sache gut sein lassen (und 750 euro in eine 6 monat alte gsr investiert).
Heute bekomme ich ein Schreiben von der STaatsanwaltschaft Wien,
das die Strafsache gegen:
VERDÄCHTIGER (!) : ich eben
WEGEN : § 88 Stgb (das is fahrlässige körperverletzung !)
angezeigt durch das kommissariat Wien XY vom 20.3.2007 wegen §90 Abs 1 StPO (das is irgendwas mit vorläufiger zurücklegung oder so) zurückgelegt wird.
ein weiteres Strafverfahren aus diesem Anlass unterbleibt daher.
äh…wie bitte und was ?
Bei der Polizei angerufen - wieder alle sehr freundlich - aber die durften nichts sagen. Oder wollten nicht.
Ich mein ich selbst hab mutterseelenallein meine Knie aufghaut und mir die hand verstaucht.
Sonst kam niemand aber auch nur annähernd zu schaden.
haben die mich evtl. verwechselt ???mit dem Fahrer des LKW ??
Oder ist das ein Standardprozedere das wenn man hinfliegt man mal der Körperverletzung schuldig ist ??
Evtl. (ullybaer :-))) hat hier jemand einen Tip ??
Selbiges hab ich auch erlebt als ich letztes Jahr unfreiwillig
abgestiegen bin. Anscheinend wird von der Polizei bei Unfällen
mit Personenschaden automatisch gegen beide Lenker Anzeige
erstattet. Erst später, wenn keine körperliche Verletzung
vorliegt wird die Anzeige zurückgezogen.
So - oder so ähnlich - wurde mir das dazumals erklärt.
ich hab es mr auch so zusammengereimt - aber irgendwie hinterlässt das halt ein mulmiges Gefühl wenn man „unschuldig“ angezeigt wird…
kommt mir das aber trotzdem nicht vor.
der 88er (fahrlässige körperverletzung) liegt nur vor, wen jemand anderes verletzt wird (Wer fahrlässig einen anderen am Körper verletzt oder an
der Gesundheit schädigt…)
hat der lkw fahrer über schmerzen geklagt?
setzt dich am besten mal mit dem gericht in verbindung, die können dir am ehesten auskunft geben.
ciao chris
wurde ja nicht mal von mir berührt
ich hab es vorgezogen VOR dem Einschlag abzusteigen
Der is weitergefahren.
Ja das mit dem Gericht mach ich eh - nur halt schriftlich und ich hab gedacht ich krieg da hier mal so eine „is immer so“ vor ab info.
Also das Ganz ist so …
Es wird über so einen Vorfall (Verkehrsunfall mit Personenschaden) von der Polizeidienststelle ein Bericht an den Bezirksanwalt beim örtlich zuständigen Bezirksgericht geschrieben. Dieser Bericht nennt sich im Amtsdeutsch „Anzeige“. Sollten die Erhebungen ergeben das auch ein zweiter Lenker (oder ein Fußgänger) beteiligt sind und diese somit eventuell an der Verletzung Schuld sein könnten wird ein Personalblatt des Lenkers beigelegt - jetzt spricht man schon von einer Anzeige wegen Verdacht des Vergehens nach § 88 Strafgesetzbuch (fahrläßige Körperverletzung). Der Bezirksanwalt (staatsanwaltschaftlicher Beamter) entscheidet ob nun ein Strafantrag gestellt wird oder das Verfahren eingestellt wird, bzw ob überhaupt ein strafbarer Tatbestand vorliegt.
Soweit - so klar.
Nun hat jeder Bürger das Recht zu erfahren ob über ihn an das Gericht ein Bericht erstattet wurde und welche Entscheidung getroffen wurde. Diese Mitteilung wird dann an alle beteiligten Personen versendet. Das nimmt (leider) oft kuriose Züge an da auch Verständigungen an (zwischenzeitlich) Verstorbene versendet wurden.
Diese Vorgangsweise ist relativ neu und trägt meiner Meinung nach mehr zur Beunruhigung und Verwirrung als zur sinnvollen Information bei.
Habe die Ehre
Ully-Bär
…als man sich dabei auskennt ![]()
Aber danke für die Info ! wie immer 1A
nur warum ich der verdächtige bin ist mir bis jetzt nicht klar ![]()
Aber der Öamtc hat gemeint ich soll mir einfach mal Akteneinsicht verschaffen …
„Verdächtiger“ ist in diesem Fall jeder am Unfall Beteiligte, also die Lenker bzw Fußgänger …
Ist wieder ein „Fachchinesisch“ in das der Laie mehr reindenkt als es eigentlich bedeutet.
Verdächtiger ist man während der Erhebungen bis zum Strafantrag der Staatsanwaltschaft danach ist man Beschuldigter und schließlich (wenn man Pech hat) Verurteilter.
Akteneinsicht? Wozu? was soll das bringen? Ich sehe eigentlich keine Notwendigkeit dazu.
Habe die Ehre
Ully-Bär
auch ned auskennen…
und Angst haben was falsches zu sagen…
aber wir haben ja dich des reicht eigentlich sfg
ullybär hat dir eh schon ziemlich alles gesagt … ich würde mich aber trotzdem an jene stelle wenden von der du den einstellungsschrieb bekommen hast, weil da irgendwas nicht stimmen kann.
so wie du den unfall geschildert hast, müsste eigentlich der lkw-fahrer als beschuldigter angezeigt worden sein - habt’s ihr damals überhaupt personaldaten / kennzeichen vom lkw/fahrer gehabt.
du selber kannst als beschuldigter nicht angezeigt werden weil der tatbestand der körperverletzung fordert dass die verletzung einem anderen zugefügt werden muss. sprich: der verletzte kann wegen seiner eigenen verletzungen nicht täter sein.
richtigerweise hätte in deinem fall nämlich das schreiben so lauten müssen, dass du als geschädigter verständigt wirst dass die strafsache gegen xy (lkw-fahrer) gem. § 90 stpo zurückgelegt wurde.
greez vom yeti.
nicht und nach deine Aussage ist mir dies zu wage Verdächtigungen aufzustellen, aber irgendwo in der Fahrschule und das ist bei mir schon sehr lange her gabs da eine Sprücherl „Der Fahrzeuglenker ist jeder Zeit in der Lage sein Fahrzeug bei Gefahr anzuhalten“ oder so ähnlich.
Bevor jetzt der generelle Aufschrei kommt ich beweg mich lange genug im Straßenverkehr um zu wissen, dass dies nicht immer möglich ist. Aber so sieht es jedenfalls de Gesetzgeber.
…hat das mit fahrlässiger Körperverletzung zu tun ?
nochmal - der is ausgeparkt, ich hab gebremst
halt sehr gach und bin mutterseelenalleine hingefallen und hab außer meinen eigenen Knien und mein moped nix kaputtgemacht ![]()
…denke ich mir eben auch.
Kennzeichen waren da - die Passanten haben die Polizei ja wegen Fahrerflucht gerufen. Allerdings hab ich den LKW eben nicht berührt - der hat mich einfach nicht gesehen.
ich schreib mal ans Gericht und schau was passiert…
…kann ich eben verdächtigt werden evtl. fahrlässige Körperverletzung begangen zu haben wenn an dem Unfall nur ICH mich verletzt habe ??? weil sonst niemand involviert war - also zumindest nicht im Sinne eines kontaktes.
wenn ich gegen einen baum fahr werden sie mich dessen ja auch kaum verdächtigen ?
Das irritiert mich…
„Verdächtiger“ ist halt einfach ein Fachausdruck im Amtsdeutsch. Damit wird eine Person bezeichnet die in einem Gerichtsverfahren eine „Hauptrolle“ spielt, wie hier zB die Lenker eines Verkehrsunfalles. Du könntest den Begriff auch durch „Unfallbeteiligter“ ersetzen. Kommt in diesem Fall ziemlich aufs Gleiche hinaus.
Genauso wird jedes Schriftstück der Polizei an ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde (zB BH) als Anzeige bezeichnet auch dann wenn es sich eigentlich umgangssprachlich um einen Bericht oder eine Mitteilung handelt. Im „rechtlichen Schriftverkehr“ gibt es eben wie überall anders auch Fachausdrücke die einen Laien verwirren, mit dem Unterschied das viele Leute in rechtlichen Dingen glauben alles (besser) zu wissen und überall mitreden zu können was sie zB in medizinischen oder technischen Dingen eher nicht wagen würden. Die Auswüchse davon sieht man dann bei rechtlichen Tips hie und da hier im Forum.
Habe die Ehre
Ully-Bär
soweit so gut (es wird :-))
und wo kommt dann die körperverletzung inkl. Anzeige wegen solcher her ??
müssten die nicht den lkw fahrer auch anzeigen und den dann entlasten ??
sprich ehrlich wenn ich ein schreiben bekomme wo drinnen steht ich wurde von der polizei angezeigt wegen körperverletzung und es wurde zurückgelegt denkt man sich halt seinen teil.
irgendwas is da falsch…
Du wurdest „am Körper verletzt“. Dieser Sachverhalt wird von der Polizei „angezeigt“ (Fachbegriff- siehe oben), das wird dann von der Staatsanwaltschaft geprüft und dann eben weiter verfolgt, wen zB ein anderer an der Körperverletzung Schuld tragen könnte, oder eben eingestellt. (gibt auch noch ein paar andere Möglichkeiten - das führt aber hier zuweit).
Die „Anzeige“ der Polizei trägt den Kopf (Betreff) zB:
Franz Maier
Josef Huber
Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung (im Straßenverkehr)
Deshalb wird dann folgerichtig auch in allen Schreiben dieser Betreff übernommen.
Habe die Ehre
Ully-Bär
so lesen willst wie es geschrieben steht, kann ich dir auch nicht helfen.
Angeblich soll sogar Selbstmordversuch unter Strafe gestellt sein, also wird auch „sich hinlegen“ nicht ausdrücklich gestattet werden.
Nächstens wirst du noch einen umfassenden Bericht über den Hergang der Verletzung an deine Krankenkasse schreiben müssen, wird nicht ausbleiben.
es schon so sein - wenn auch der lkw-fahrer und die zeugen ausgesagt haben, dass er dich nicht sehen konnte, dass ihm kein schuldhaftes verhalten nachzuweisen und daher das verfahren gegen ihn einzustellen war.
aber was genau war kann dir nur der zustänige beamte bei der sta / ba sagen.
schreiben halte ich für keine gute idee, weil das verfahren niemanden mehr interessiert. hast eh die aktenzahl, telnr und namen des sachbearbeiters. anrufen und einen termin vereinbaren.
greez vom yeti
nicht verstehe: Warum hast du Deinen (Sach- und Personen-) Schaden nicht bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht? Hast Du es gelassen, weil der Polizist meinte, dass es „schlecht aussieht“? Das ist versicherungstechnisch ein absolut klarer Fall!
Gruß
klickman
PS: Du hast 3 Jahre Zeit, Deinen Schaden geltend zu machen.