Auspuff eingezogen

hallo

war heute 10.9.08 von südtirol richtung heimat unterwegs und bin leider übers kleine deutsche eck gfahrn ,wo mi de deutschen kappelständer (bad reichenhall)aufghalten ham.

de burschen ham dann mei akrapovic kassiert und i konnt nicht mehr weiterfahrn( se ham gsagt is a reiner rennauspuff, wos a stimmt weil a ka e nummer hat).
jetzt mei frage : ja darf a den des ??? (in bezug auf auspuff einkassieren).

wer kennt sich da aus? gibts da rechtsmeinungen dazu das da de in auspuff kassieren und di stehlassen wi a schwammerl im wald :grin:.

und zwar deswegn:

wieso fährst denn auch ins piefkeland? weiß doch jeder das die spinnen…i man des hört ma do :smiley:
und zum zweiten, wieso schraubst da auch an auspuff drauf denst eh ned fahren darfst?

ob de den einkassiern dürfn glab i ned…eigentum is ja trotzdem deins, für mich glingt das wie im mittelalter wo man seinem besitz einfach entledigt wird weils dem steuereintreiber gerade so passt.

am besten mal beim ÖAMTC oder ARBÖ nachfragen! (würde ich machen)

viel glück…auf das du deinen besitz zurück bekommst!

Rechtlich gesehen, darf die Keeperei denAuspuff einziehen…
 
Nur dann deppat stehen lassen dürfens dich dann nicht…

behandelt worden

= beweismittel sichern und deshalb wird er eingezogen

i muass sogen bist a vollkoffer des is schon so oft do herinnen durchgekaut worden
des mit beschlagnahmen is schon ca 10 joahr aber monche kapieren es net

wos glaubst warum es e nummern gibt???
lg aus dem süden

Rechtlich ist die Beschlagnahme (als Beweismittel) in Deutschland wasserdicht und Du kannst dagegen gar nichts machen. Natürlich kannst Du den Auspuff nach Beendigung des Verfahrens zurückfordern.  Ich weiß nicht ob eine Verfallsklausel vorgesehen ist, sollte es so sein kriegst Du das Teil nicht mehr (wird für verfallen erklärt - das ist zB beim Pyrotechnikgesetz oder Waffenrecht in Österreich der Fall).
 
Menschlich wäre es natürlich ein feiner Zug wenn die Polizei Dir eine Möglichkeit bietet wie Du vom Ort der Anhaltung wieder weg kommst bzw wo Du das Motorrad gesichert abstellen kannst.
 
Hintergrund ist natürlich das im süddeutschen Raum massive Beschwerden über Lärmbelästigung und sehr viele Motorradunfälle vorkamen. Folge waren dann die strengen Kontrollen und Motorradfahrverbote und -beschränkungen. Eine Entwicklung die auch in Österreich absehbar (und bereits im Entstehen) ist.
 
 

eine Aufgabe für die Auspuffhersteller. Es geht einfach net, dass man mit an Motorrad ohne Tauschteile und ohne Öffnung des Endtopfes Probleme bekommt, weil es aus irgendwelchen Gründen doch als zu laut gemessen wird. Ich persönlich hab keine Ahnung, ob meine KLE zu laut ist. Ich weiss nur, sie ist lauter als eine 6 Jahre jüngere mit einem Drittel der Laufleistung von meiner. Ich weiss aber auch, dass der Auspuff immer noch das Originalteil ist.

Bei den alten Maschinen kann man da eh nix mehr machen, aber bei den neuen kann man dafür sorgen, dass die Schalldämpfer ihre Aufgabe über die ganze Lebensdauer so verrichten, wie sie es sollen. Irgendwo ist genug Platz für einen Vorschalldämpfer. Die Konstrukteure müssen nur wollen.
Darüber hinaus: Meine KLE hat angeblich 48PS. Im Typenschein gibt es aber nur die AL-Version mit 27PS und eine offene Version mit 40PS. Nie davon gehört.
Gewisse KTM’s haben offiziell 12 PS oder so. Na des schau ich mir an, wie lange das so bleibt. Maximal bis zum ersten Service.

Hi FryingPan!
 
Du schreibst:
 [quote]
aber bei den neuen kann man dafür sorgen, dass die Schalldämpfer ihre Aufgabe über die ganze Lebensdauer so verrichten, wie sie es sollen.
[/quote]

 
Genau das machen sie auch, denn wenn das Innenleben durch Rost, Vibrationen und Ausbrennen des Dämmmaterials  kaputt ist und der Auspufftopf damit nicht mehr seinen Zweck erfüllt (Dämpfung des Auspuffgeräusches) dann ist eben das Ende der Lebensdauer erreicht. Auch beim Auto ist das schließlich so, nur regt sich da niemand auf wenn er nach 3,4 Jahren die Auspuffanlage erneuern muß, weil sie durchgerostet ist oder Löcher hat. Der Unterschied besteht eben darin das beim Motorrad ußen eine Hülle drüber ist (Alu, Edelstahl, Carbon etc …) die verhindert das man den defekten Schalldämpfer sofort sieht ----- aber man hört es.
 
Bei der Sache in .de geht es aber in erster Linie nicht um „Altersschäden“ sondern (wie auch in diesem Fall) um Auspuffanlagen die für den Rennsport gebaut wurden und im Straßenverkehr verwendet werden (Racinganlagen).
 
Betreffend der KTM-Sache: Ja das Problem müßte wirklich von „Herstellerseite“ angegangen werden. Denn entweder sie sind in der Lage (wie die anderen Hersteller auch) sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten oder sie dürfen die Geräte eben nicht auf den Markt bringen (bzw ausschließlich als Wettbewerbsfahrzeuge). So ist das Ganze ein Pflanz … Ein Fahrzeug nur zum Zwekce der Typisierung zu drosseln und dann mit weit über dem Limit liegender Lautstärke zu verkaufen kann eigentlich nicht Sinn machen.

Interessieren mich persönlich nicht. Was mich aber interessiert, ist, dass ich mit einem Motorrad, das regelmässig gewartet wird, auch unbesorgt herumfahren kann. Und hier gehören eben Anlagen gebaut, die nicht ausbrennen (whatever) können. Die Anlage bei meinem Wagen ist jetzt erstaunliche 13 Jahre alt und hält immer noch (net dass es einen Unterschied machen würde; bei meinem letzten Wagen bin ich monatelang ohne Endtopf herumgefahren und der war keinen Deut lauter - Diesel eben).
Alternativ: bei der §57a gehört eine Lärmmessung dazu, dann hab ich die Sicherheit, dass ich nicht trotz neuen Pickerls des Taferls verlustig gehen kann.
Beim Auto zB interessiert sich keine Sau für einen Remus-Edelstahl Endtopf. Beim Motorrad kanns sein, dass der Gutachter deswegen kein Pickerl rausrückt, ABE/e-Zeichen hin oder her.

Die KTM-Sache ist ja nicht nur bei KTM so könnt ich mir vorstellen. Die Entdrosselung geschieht ja nicht nur zulasten der Geräuschentwicklung, sondern auch (und hauptsächlich) zulasten der Abgase.
Andere machen das eben geschickter. Da wird bei der Homologation der Drehzahlbereich, in dem die Testläufe gefahren werden, auf Vorschrift getrimmt und was dann oberhalb von 5000U/min stattfindet, ist völlig wurscht.

 
Meine Erfahrung: Beim PKW wird auf die Auspuffanlagen genauso geschaut wie im Zweiradbereich (und in den diversen Foren und bei Treffen/Clubsitzungen wird genaus gejammert).
 
Wenn der Gutachter daran etwas auszusetzen hat dann wird er es wahrscheinlich begründen können und zwar entweder
 
a) der Auspuff ist defekt (durchgerostet, undicht) und deshalb zu laut oder
b) es ist zwar eine e-Numemr vorhanden aber die Anlage ist nicht für dieses Motorrad/Type genehmigt.
 
Andere Gründ ekann ich mir nicht vorstellen.   

Ja, die Clubs jammern. Aber auch nur, wenn sie Racing-Anlagen montieren wollen.

Die Gutachter haben einfach die Hosen voll, ganz besonders in der Steiermark, seit der Pickerl-Geschichte vor ein paar Jahren, und trauen sich keine Entscheidungen mehr selber treffen.
Bei mir hat mal einer gemeint, der Kat sei kaputt = kein Pickerl, eh klar.
Ich: Ist er zu laut?
P: Nein.
I: Passen die Abgaswerte?
P: Ja, die sind in Ordnung.
I: Wie kann dann der Kat kaputt sein?
P: Da scheppert was.
:cold_face: :eyes:

Gsd braucht man ja nur eine anderes Bundesland aufsuchen und bei der Überprüfung den Radio laufen haben. Dann scheppert nix.

Naja - ein Auspuff der scheppert ist eben kein Wohlklang auch wenn Remus, Sebring oder was auch immer drauf steht …
 
Ich steh mirs ja auch beim Auto eher auf einen „guten“ Klang und damit meine ich keinesfalls Lärm. Wenn es irgendwo scheppert oder knarrt oder sonst ein ungewöhnliches Geräusch zu hören ist geht mir das so auf den Wecker das ich schnellstmöglich zur Werkstatt fahre.
 
Das die Werkstätten nun genauer sind ist eine feine Sache. So soll es ja eigentlich sein. Die Zeit der „gekauften“ Gutachten wird hoffentlich vorbei sein. dann war die viele Arbeit (ich war an dem Akt betreffend der gekauften Guatchten beteiligt) ja gar nicht umsonst … Ich kann auch ind er Praxis feststellen das man fast keine „Leichen“ mehr auf der Straße findet (sowohl ein- als auch zweispurig).
 
 

na servas, da hr optorg schreibt ma das i a vollkoffer bin und des scho seit 10 jahr. wann deine 19000 kommetare genauso beschissen wie da meinige dann würde i mi a ma durchleuchten lassn.
 
so und nun gfreide das mir des passiert is und geh in keller ins lachen!!! :rage:
 
gruss ypse666
 
 

Gegen eine Leichenentsorgung und gegen gekaufte Blindgutachten vorgehen spricht ja auch nichts. Aber ein offenbar funktionierendes Teil als schweren Mangel zu monieren, „weil was scheppert“ schiesst über das Ziel hinaus.

Knarren und Quietschen in meinem Auto überdecke ich mit Musik. Wofür leiste ich mir schliesslich teure Lautsprecher. :grin:

war damals „billig tschick“ kaufen beim Grenzübergang Haidmühle - Privatparkplatz.
Als ich zu meinem Hobel zurückkam hab ich sofort an die WernerBeinhart Szene beim TÜV denken müssen - da hat sich doch die duetsche RL an mein Gerät gemacht :rage: und mittlerweile den Auspuff komplett durchgemessen, kein E-Prüfding, aufgenommen mit Fotos und so weiter :sunglasses:.
Die beiden waren sonst OK, haben mich informiert das Sie normalerweise verpflichtet sind den Auspuff als Beweisstück mitzunehmen und mich zum nächsten Zugbahnhof bringen würden - Sie haben in demfall darauf verzichtet.
4 Wochen später…72.- Euronen Spende an die deutsche Behörde - war selbst Schuld - aber in Österreich gabs „fast“ nie ein Problem :grin: :grin:

lies mal den ully bääääär der hats net erst einmal reingschrieben

und dafür das dein bike net ordnungsgemäß betrieben hast wie du jo selber zugibts bist a selber schuld
ohne e zeichen nach deutschland is beschlagnahme

ohne prüfzeichen am helm war bis letztes jahr in italien… beschlagnahme des bikes!!!

und da hat die keiner gfragt wie und wo du herkommst.

die meisten verstehns und habens verstanden du aber no immer net
sei a mann und wein net

zwei bekannte von mir hatten da weniger glück, die sind vor zwei wochen von
italien mit dem zug nach hause gekommen. die motorräder sind beschlagnahmt
wegen schnellfahren.
 
gruss enfield diesel

Hi!

Also das halte ich für eine überzogene Maßnahme und würde dagegen mit Anwalt vorgehen, denn das sicherstellen des Auspuffs wegen Beweissicherung steht wohl nicht in einer Verhältnismäßigkeit zu deinen Unanehmlichkeiten, denn da es sowieso ersichtlich war, dass es sich um einen Racing Topf handelt (wegen fehlender E Nummer) hätte ein Bußgeld ja gereicht bzw. hätte die Rennleitung zur Beweissicherung auch ein Foto machen können oder deine Aussage aufnehmen können dass es sich um einen nicht für den Straßenverkehr zugelassenen Auspuff handelt. Das wäre zumutbar und du hättest nach Hause fahren können. So musstest du aber mit Bahn, Taxi etc. nach Hause fahren das Motorrad abschleppen lassen etc. Das steht wohl in einem argen Missverhältnis. Sicherstellung zur Gefahrenabwehr kann ich mir auch nicht vorstellen denn von einem lauten Auspuff geht ja keine Gefahr aus.

Ich würde es mir nicht gefallen lassen. Frag mal einen Anwalt.

Grüße
Chris

 
Das hat sicher große Erfolgsaussichten in einem Land, in dem die Sicherstellung des ganzen Motorrads wegen Geschwindigkeitsüberschreitung gerichtlich als zulässig erkannt wurde, obwohl ein anderer Fahrer verfügbar war, der damit heimfahren hätte können (so geschehen am Kesselberg…)
 
Ist eben ein Unterschied zwischen dem, was sich so mancher vorstellen kann, und dem, was Gerichte entscheiden!

Ok, hast Recht. DE ist und bleibt halt eine Bananenrepublik.

in österreich bist auch fußgänger, wennst das taferl abschrauben mußt …

:stuck_out_tongue: g.