Betrogen durch Vertragswerkstatt!!! Hilfe

Habe heute mein „neue Gebrauchte“ bei einem Wiener Motorradhändler Vertragswerkstätte einer Japanischen Marke (genauer Name wird aus rechtlichen Gründen nicht genannt)in Empfang genommen. Nach den ersten Metern viel mir auf das sie nicht sehr schön läuft und außerdem in der Kurve sehr bockt. Habe sie also nach rund 400m Fahrtstrecke wieder zurückgestellt und wollte von dem Händler wissen was das soll. Er meinte das ich keine Garantie auf diese Fahrzeug hätte und ich es nun schon gekauft hätte.( Probefahrt vorher war durch das angebliche fehlen der Batterie nicht möglich es wurde aber versichert sie sei total in Ordnung hätte ja erst 30.000km am Tacho).
Da ich mir durch obige Aussage sehr gefrotzelt vorkam wollte ich mein Geld wieder zurück, auch das verneinte er. So stand ich also mit einem Motorrad das nur Schrott Wert war und wußte nicht so recht was ich nun tun sollte. Ich wollte das Motorrad aber auch nicht dort lassen da ich es schon bezahlt hatte und außerdem Standgebühr zahlen müßte, wenn ich es nicht Termingerecht abholen würde. Ich wollte daher das Motorrad zum nächsten ÖAMTC Stützpunkt fahren zur Kontrolle aber so weit kam ich nicht, da es unterwegs nach rund 2km sehr, sehr zaghafter Fahrweise (ich war in der Anzugshose unterwegs )ganz den Dienst quitierte. Ich rief daher den Händler an das es noch etwas dauern würde bis ich ihm die Blauen Kennzeichen wieder bringen könnte da mich meine Frau nun erst mal holen müßte. Darauf meinte er das er eine Diebstahlsanzeige einleiten würde, wenn ich ihnm seine Kennzeichen nicht gleich vorbei bringen würde (es war aber vereinbart das ich das Fahrzeug damit nach NÖ überstellen würde das hätte aber wesenlich länger gedauert)
Was er dann auch tat.
Meine Frau konnte sich dann bei der Rückgabe der Kennzeichen auch wirklich noch mit der Polizei unterhalten.
Ich habe das Fahrzeug jetzt von einem Händler in meiner Umgebung abholen lassen (war um 21.00 nicht ganz billig aber das Motorrad in Wien ohne Kennzeichen ist vermutlich noch teurer Anzeige, Abschleppkosten)der wird es sich morgen ansehen und einen Sachverständigen beauftragen.
Was haltet ihr davon ??
Wer kennt einen guten Rechtsanwalt??
Gerne kann auch der „liebe Händler“ dazu Stellung nehmen da er es sicher liest, da das Motorrad auf dieser Seite zum Verkauf ausgeschrieben war, ist aber schon gelöscht. (Bin schon mal auf seine abenteuerlichen Ausreden gespannt)
Ps.: Ich hoffe es ergibt alles einen Sinn, da ich mir hier einmal den Frust von der Seele geschrieben habe.
lg, ein frustrierter Biker

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Alter, und lerne daraus:
1.) Kauf nie die Katze im Sack, d.h. ohne Probefahrt läuft bei mir gar nichts.
2.) Versteh aber nicht ganz warum du wenn du beim Händler gekauft hast keine Garantie hast. Oder hatte der Händler das Mopped nur in Komission.
3.) Solche Händler gehören angeprangert. Wenn Du das ganze nüchtern und sachlich, ohne Schuldzuweisungen schilderst, so wie du es ja getan hast, kann dir meiner meinung rein rechtlich nichts passieren. so was schreit jedenfalls danach im Internet angeprangert zu werden. ist aber möglicherweise auf dieser site ein problem, weil durch händler gesponsert ?

HI!

Also soviel ich weiss hat man mindestens ein halbes Jahr Garantie/Gewährleistung wenn man ein Fahrzeug bei einem Händler kauft, soweit dieses Fahrzeug nich in Komission dort steht!
Mein Motorrad hab ich voriges Jahr auch gebraucht gekauft! Nach 2 Wochen hatte ich einen Motorschaden, da einer der Mechaniker eine Schelle im Ansaugtrakt vergessen hat! Der Mechaniker war allerdings von einem anderen Geschäft als von dem ich es gekauft hatte!
Es hat zwar alles recht lange gedauert (ca. 9 Wochen) aber ich habe es repariert zurück bekommen!
Ich hätte mir das sicher so nicht gefallen lassen an Deiner Stelle!!
Dass Du den Namen des Händlers hier nicht preis gibst verstehe ich nicht!
1. Sollte man andere vor ihm warnen
2. Kann dieser dann leichter Stellung dazu nehmen
3. hat es meiner Meinung nach keine rechtlichen Folgen für Dich!

Hast Du keine Rechtschutzversicherung??? Wenn nicht, schliess eine ab! Kostet nicht viel und ist seeehr hilfreich!

Good Luck!
Triumph

oder schick sie und per mail!

hoffe du hast sie nicht wirklich in komission gekauft-ansonsten sollte es rechtlich keine probleme geben(gewährleistung)-muesste am kaufvertrag ersichtlich sein (von wem du sie gekauft hast)!! good luck

nach einer richtigen schweinerei an! hoffe für dich, dass du möglichst schnell wieder dein geld zurückbekommst.
der name des händlers würde mich auch interessieren!

vielleicht könnt ma erfahren in welchem bezirk der zuhause ist, dann könnt man sich ja was zusammenreimen

handelt es sich bei diesem motorrad um eine yamaha yfz750r, bj. 93?
hab’ überlegt ob ich ein solches motorrad kaufen soll, händler wirkte aber unseriös + motorrad reperaturbedürftig (bremmscheiben, spiel der gabel in sich, lackierung, zünschloss, reifen hinten).
entschloß mich daher das motorrad trotz des niedrigen preises nicht zu kaufen um mir ärger mit händler zu ersparen.

um die frage betreffend gewährleistung beantworten zu können muß man den kaufvertrag mit seinen bedingungen prüfen - wurde das fahrzeug als reperaturbedürftig bzw. fahruntüchtig deklariert und dadurch die gewährleistung eingeschränkt (der händler haftet grundsätzlich für die verkaufte ware, d.h. das die ware der vereinbarung entsprechen muß). ich würde, sollte ein gespräch die sache nicht klären beim zuständigen bezirksgericht klage einbringen.
bitte um antwort um welches motorrad es sich handelt.

viel erfolg
&
lg

Versteh´ dei Laune seeehr gut, hab´ auch ein Problem mit meinem Bike, da weigert sich a die Versicherung zum zahlen.

Wennst an guten Anwalt brauchst, kann i da helfen. Schreib´ma einfach a mail.

Wenn dir ein Händler sowas verkauft hast Garantie auf Motor und Getriebe nicht jedoch auf Verschleißteile. Garantie müßte eigentlich 2 Jahre sein seit diesem Jänner, bin mir nicht sicher ob das auf Bikes zutrifft. Also so eine Frechheit hab ich noch nie gehört, eigentlich sollt ma alle zum dem Oasc* hinfahren und Randale machen. Wie bereits erwähnt, ruf den Konsumentenschutz an oder wennst Rechtschutz hast einen Anwalt. Der Händler hat ka Chance, aber die Freude hat er dir auf jeden Fall genommen.
Bitte halte uns am laufendem.
Pol

Steht der Verkäufer (ganz egal ob Händler oder Privater)für grobe Mängel gerade. Das heisst z.B. bei einem Bürgerkäfig: Wenn er sagt es sind immer alle Service gemacht worden und dir reist bei der ersten ausfahrt der Zahnriemen so muß der Verkäufer dafür gerade stehen nämlich ganz 6 Monate.
Aber am Besten ist du wendest dich entweder an den Konsumentenschutz oder bei der Arbeiterkammer gibt es auch so etwas, die helfen dir bestimmt.
Sonst werd ma denn Saftladen dort hoch nehmen, wenn er nicht ordentlich macht.

Grenzen der Gewährleistung
Wenn Sie als Verbraucher mit einem Unternehmer einen Vertrag abschließen, dann kann dieser Ihre Rechte auf Gewährleistung nicht ausschließen oder einschränken.

VERBOTENE KLAUSELN
Klauseln wie etwa

„Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen“,
„Das Fahrzeug wurde vom Käufer eingehend besichtigt, geprüft und probegefahren. Dieser verzichtet daraufhin ausdrücklich auf jede Gewährleistung einschließlich für verborgene Mängel“,
„Sichtbare Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung, spätestens aber 10 Tage nach Übernahme der Ware durch den Kunden schriftlich angezeigt werden“,
sind in Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern unzulässig und – gegenüber dem Verbraucher – unwirksam.

Insbesondere ist es unzulässig, dem Konsumenten eine Untersuchungs- und Rügepflicht aufzuerlegen, bei der Missachtung der Anspruch auf Gewährleistung erlöschen soll. Solche Klauseln sind unter Geschäftsleuten üblich, aber gegenüber Konsumenten schlicht unwirksam.

Nur ein Jahr bei gebrauchten, beweglichen Sachen
Bei der Veräußerung von gebrauchten beweglichen Sachen kann allerdings die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt werden. Dies muss aber zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt werden; eine vorgedruckte Klausel im Kleingedruckten wäre kein Aushandeln und daher unwirksam. Bei Kraftfahrzeugen ist eine solchen Verkürzung im übrigen nur dann wirksam, wenn seit dem Tag der ersten Zulassung des Fahrzeuges mehr als ein Jahr verstrichen ist. Der Trick, einen Neuwagen für einige Wochen anzumelden und ihn dann als „Gebrauchtwagen“ weiter zu verkaufen zieht also nicht.

Dagegen sind Gewährleistungsbeschränkungen und –ausschlüsse in Geschäften zwischen zwei Privatleuten nicht generell verboten. Hier wäre im konkreten Streitfall nur zu prüfen, ob eine solche Vereinbarung nicht dennoch anfechtbar ist.



Wer schließlich beim Abschluss des Kaufvertrages OFFENKUNDIGE Mängel übersieht und den Vertrag dennoch abschließt, kann für solche Mängel keine Gewährleistung einfordern. Dies gilt aber nur für Mängel, die schon bei Vertragsabschluss ERKENNBAR sind, aber keinesfalls für Mängel, die erst bei Auslieferung – also der Vertragserfüllung durch den Vertragspartner – für den Käufer offenkundig sind.

[url=http://www.konsument.at/seiten/p2358.htm]http://www.konsument.at/seiten/p2358.htm[/url]

Bekam aber zwei Kaufverträge!!
Beim zweiten der angeblich neu geschrieben werden mußte als „Kaufpreisbestätigung“, steht ganz klein „keine Garantie“ neben der Empfangsbestätigung über den vollen Kaufpreis!!!
Ich solle halt den ersten wegschmeißen der gilt eh nimmer (das werde ich jetzt sicher nicht mehr tun!!!)

Hm zzz

wir einen Blick auf meinen Beitrag.
lg

gibt ein neues Gesetz, wonach auch Private für den angegebenen Zustandes des Fahrzeuges haften, nicht nur die Firmen. Es ist also egal, ob des Bike in Kommission beim Händler war oder ob es der Händler selbst war. Schadenersatz gibt´s auf alle Fälle.


Der ausschluß einer garantie (trifft eigentlich ja eh nur neue Produkte) hat aber doch nichts mit dem ausschluß der Gewährleistung zu tun oder?
Diese wurde aber in keinster weise ausgeschlossen!!!

von der Konsument-Seite. Und wenn ich mich nicht verlesen habe, fällt das eh unter ‚VERBOTENE KLAUSELN‘. Ich bin mir ziemlich sicher, daß Du rechtlich auf der sicheren Seite bist
lg