Bike weggetragen - Polizei macht nix

dass du nur den sinn des postings übernimmst und net die wortwahl! der is schon weit unten angesiedelt auf der niveauskala! zumindest wirkts so! :frowning:

mfgmax

einen zettel find, ruf ich doch mal an! und mach net gleich ne anzeige wegen fahrerflucht! weiss net wie ihr das macht aber für mich wäre das die logische reihenfolge! :frowning:

stimmt shcon, kann ins auge gehen! aber dann muss man das halt ausbügeln! nur generell (und wenns net ins auge geht) hab ich da nix dagegen!

mfgmax

ich bin bisher davon ausgegangen dass es schon reicht dein moperl aus einem schiefen blickwinckel anzuschauen, um am watschenbaum zu rütteln … gggg

greets,

kann er sicher eine Anzeige gegen Unbekannt machen, weil sein Fahrzeug ja zumindestens verstellt wurde. Ich möchte die von Dir genannte „Politusse“ sehen, wenn man ihr ihr Auto aufhebt und eine Gasse weiter, ums Eck wieder abstellt. Was glaubst, was der dann alles einfallt, was daran illegal ist.

ODER IST ES ERLAUBT, EIN FAHRZEUG, ÜBER DAS MAN NICHT VERFÜGEN DARF, WOANDERS HINZUSTELLEN???

Wer das tut, begeht einen strafbaren Tatbestand. Und dieses zu ahnden ist Aufgabe von Polizei und Staatsanwaltschaft. Nur weil irgendein(e) Beamte(r) nix arbeiten will, wirds deshalb ned zum Recht. Obs bestraft wird oder nicht, darf in soeinem Fall erst der Richter entscheiden ( aussergerichtlicher Strafausgleich ).

Ob die ganze Sache was bringt, is was anderes. Darüber wurde aber nicht diskutiert. Solange ich keinen Schaden hab, hätt ichs nicht angezeigt. Uns „Sauerei“ brüllen is sicher falsch, wenn man denen vernünftig kommt, geht sehr viel.

Privatklage - Beweisproblem hab ich schon geschrieben, weil Privatklage gegen Unbekannt geht glaub ich nicht.

3lg
Harald

Wo (in welchem Gesetz) steht, dass es verboten ist, ein Fahrzeug umzustellen?

Gruß
Alex

also ich muss viennalibre da schon in Schutz nehmen.

Lassen wir einmal Umgangston/Pulsschlag/Niveau etc. weg und versuchen wir bei den Tatsachen zu bleiben. Dann hätte ich nämlich folgende Sichtweise (siehe auch meine Antwort an motorradbiene):

wenigstens eine Anzeige wegen Falschparken hätte aufgenommen werden müssen (das war es ja eindeutig). Das hätte zumindest statistischen Wert gehabt, für den Fall, dass es wieder passiert.

dB statt PS!

Man kann höchstens im Dienstbericht festhalten, dass Viennalibre am Wachzimmer war und angegeben hat, dass er das Fahrzeug dort nicht geparkt hat. Im Falle einer Anzeige gegen ihn, könnte er dann bei der Behörde darauf verweisen.
Aber wie gesagt, das sind 3-4 formlose Zeilen im Dienstbericht.
Dann steht die Sache schon!

Wie soll das gehen, eine Parkanzeige gegen unbekannt?
Was soll man da schreiben??
Das Moped stand im Halteverbot aber der Zulassungsbesitzer war es nicht?
Das ist ja alles schön und gut, aber was soll die Behörde damit anfangen?

Ich verstehe schon die Meinung der Leute im Forum, dass das nicht in Ordnung ist, (ist es ja auch nicht) wenn jemand ein fremdes Moped umstellt.
Das gefühlsmäßige Rechtsempfinden sagt einem sofort, das passt einfach nicht.

Allerdings sind sich die Meisten offenbar nicht bewußt, wie die Verwaltungsabläufe in Österreich funktionieren.
Weder Polizei noch Behörde können mit dieser Anzeige irgend etwas anfangen.
Es gibt schlichtweg keinen Paragraphen (der für die Polizei in frage kommt), der im geschilderten Fall zum Tragen kommt.
Es ist kein Strafrechtlicher Tatbestand, da sich die „Unbefugte Inbetriebnahme“ nicht auf das bloße umstellen bezieht.
Es gibt aber auch in StVO und KFG keine Bestimmungen die darauf eingehen.
Was soll die Polizei also anzeigen??

Es wird, wie hier im Forum schon angeklungen ist, eine Privatrechtliche Sache bleiben.
Beim besten Willen ist dafür aber nicht die Polizei zuständig.
Das Wort „Privat“ sagt ja eigentlich schon alles.

Wenn die „Politusse“ da die Tätigkeit verweigert ist das nur verständlich.
Du machst doch schließlich auch keine sinnlosen Arbeiten, oder…?!

es ist verboten, Dinge, über die man nicht verfügungsberechtigt ist, vom Ort ihres „Aufenthaltes“ zu entfernen. Andere sagen Diebstahl dazu. Die Entfernung ist im Gesetz meines Wissens nicht geregelt. AUSSER: Gefahr in Verzug oder Interesse der Öffentlichkeit. Darum darf auch nur abgeschleppt werden, wenn eine Behinderung vorliegt, und nicht jeder Falschparker. Genau das ( Abschleppen ohne ausreichenden Grund ) hat meinem Vater schon mal einige Kohle gespart.

Wie gesagt. Ich nehm einen Abschleppwagen, heb ein x-beliebiges Auto rauf, fahr 5 Gassen weiter und stells dort wieder ab. Deiner Meinung nach müsste das erlaubt sein.´

3lg
Harald

Ich habe niemals behauptet, dass das Umstellen von Fahrzeugen erlaubt wäre!

Ich habe lediglich behauptet, dass es nirgends verboten ist. (Man bemerke den feinen Unterschied!)

Weder in Straf- noch in Verwaltungsgesetzen ist das Umstellen von Fahrzeugen verboten (zumindest so weit mir bekannt).

Der betreffende Fall wird wohl nur durch das ABGB zu lösen sein!

Deshalb interessiert sich dafür
1. kein Strafrichter,
2. kein Staats- bzw. Bezirksanwalt,
3. keine Verwaltungsbehörde,
4. keine Polizei oder Gendarmerie und
5. schon gar nicht die „Politusse“!

Dieses verbotene Umstellen des Motorrades ist eine rein privatrechtlich zu klärende Sache.
Eine entsprechende Anzeige ist beim Bezirksgericht einzubringen und man hat auch selber dafür zu sorgen, irgendwelche Beweise heranzuschaffen und man hat dafür auch Geld auf den Tisch zu legen.

Wie wir schon festgestellt haben, ist das Ganze in dem betreffenden Fall wohl aussichtslos.

Viennalibre ist mit seinem BERECHTGTEN Anliegen schlichtweg an die falsche Stelle herangetreten und ist enttäuscht, dass diese (aus gutem Grund) nichts gemacht hat.

Damit glaube ich, haben wir nun einen gemeinsamen Nenner erreicht!
Ich hoffe du hast das Ganze nicht zu ernst genommen! :slight_smile:

Gruß
Alex

höchstwarscheinlich wären ein paar Zeilen im Dienstbericht auch genug gewesen, vermutlich auch das sinnvollste.

Was die Falschparkanzeige gegen Unbekannt betrifft: die werden doch in fast allen Fällen gegen „Unbekannt“ verhängt, weil doch der Fahrer selten falschparkend im/auf dem Fahrzeug anzutreffen ist.

Einen anwendbaren Paragraphen hätte ich allerdings schon zu bieten: §2/28 StVO definiert, was „Parken“ ist und in §24/3b steht, dass es vor Einfahrten verboten ist. Demnach ist die StVO eindeutig von demjenigen verletzt worden, der das Fahrzeug dort abgestellt hat (auch wenn er es vorher nicht in Betrieb genommen hat).

Dass bei so einer Anzeige nichts konkretes herauskommen kann, ist sicher, aber es geht doch hier darum, nicht selbst zum Beschuldigten zu werden. Trotzdem hat die Exekutive kein Recht, Anzeigen einfach nicht entgegenzunehmen, egal wie gross die Wahrscheinlichkeit ist, den Täter zu finden. Hätte sie die paar Zeilen in ihrem Dienstbericht gemacht, wäre ja alles OK.

Das Ganze kann hier in Wien auch zu einer sauteuren Angelegenheit werden, sobald ein Abschleppwagen mit im Spiel ist.

dB statt PS!

so ernst nehm ich da herinnen nix.

Aber: Diebstahl ist kein Strafrecht? Oder vielleicht versuchter Diebstahl? Interessante Meinung. ggg

3lg
Harald

§ 136 Unbefugter Gebrauch von Fahrzeugen
(1) Wer ein Fahrzeug, das zum Antrieb mit Maschinenkraft eingerichtet ist, ohne Einwilligung des Berechtigten in Gebrauch nimmt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Wer die Tat begeht, indem er sich die Gewalt über das Fahrzeug durch eine in den §§ 129 bis 131 geschilderten Handlungen verschafft, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren ist der Täter zu bestrafen, wenn der durch die Tat verursachte Schaden am Fahrzeug, an der Ladung oder durch den Verbrauch von Betriebsmitteln insgesamt 2 000 Euro übersteigt; wenn jedoch der Schaden 40 000 Euro übersteigt, ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(4) Der Täter ist nicht zu bestrafen, wenn die Berechtigung, über das Fahrzeug zu verfügen, seinem Ehegatten, einem Verwandten in gerader Linie, seinem Bruder oder seiner Schwester oder einem anderen Angehörigen zusteht, sofern er mit diesem in Hausgemeinschaft lebt, oder wenn ihm das Fahrzeug von seinem dazu berechtigten Dienstgeber anvertraut war. Eine bloß vorübergehende Berechtigung kommt nicht in Betracht. An einer solchen Tat Beteiligte (§ 12) sind ebenfalls nicht zu bestrafen.

Das stammt aus dem Strafgesetzbuch!!
Es wird nicht nach vorübergehend oder dauernd unterschieden!!

3lg
Harald

nur TATSACHEN :))

und grad nomal dei beitrag mit "falschparken gegen unbekannt)… is nit wirklich gegen unbekannt, sondern in der anzeige steht dann „lenker des fahrzeuges mit dem kennzeichen xxx“ dann muss der lenker ausgehoben werden. ggg

genau das, was Du geschrieben hast, hätte ich erwartet. Dass bei der Lenkererhebung nichts rauskommt, ist auch klar.

Mir tut leid, dass sich hier manche Leute nicht nur im Ton vergreifen, sondern richtig an die Gurgel gehen. Wie wäre es mit einer Gedenkminute für ullibaer?

dB statt PS!

möglich, das net grad gut wirkt,
nur is diese Diskussion in diese Richtung geschlittert…

denke du dürftest auch bei den anderen Postings eine eindeutige Meinung der User feststellen

„Finger weg vom Bock!“

ich teile eben net deine Ansicht,
das man „blöd“ Geparkte Mopeds/Motorräder wegschieben kann/soll/darf

mfg

Hallo!

Also mir ist kürzlich auch sowas in der Art passiert. Meine Thundercat steht eine Seitengasse weiter, so hab ich sie halt leider nicht jeden Tag im Blickfeld. Komm ich eines schönen Tages also hin - und da steht sie doch glatt auf der anderen Straßenseite! Lenkradsperre war drin.
Leider hatte ich nicht soviel „Glück“ wie der viennalibre, denn auf der Straßenseite dürfen nur Autos parken und ich hab ne Anzeige bekommen. Und jetzt sag mir mal einer, wie ich beweisen soll, dass ich das nicht war…bin mördersauer. Erstens mein Bike rumschieben und dann auch noch das. Ich kann nur vermuten, dass es ein paar Bundesheerler von der Kaserne gegenüber waren, und wenn ich die noch einmal bei sowas erwisch, dann nagel ich die nächste Anzeige an die Kasernentür :wink:

eh net meine meinung teilen! im gegenteil! sonst hätt ma ja nix zum schreiben! :slight_smile:

aber man kann ruhig ganz normal auch schreiben! net wie manche andere hier im forum! :frowning:

mfgma
x

find ich aber sehr nett von dir, was du da grad über mich geschrieben hast !

aber sowas berührt mich nicht , wenn einer allgemein so einen blödsinn schreibt.
mich betriffts nicht und er war persönlich gar net dabei !
also kann man sich einen reim drauf machen , was nun der wahrheit entspricht oder nicht .
ich hab das schon abgelegt, mich auf derartige diskussionen einzulassen ,so leute steigen bei mir dann eh immer als zweite aus, weil ich leider gottes immer sehr gut argumentieren kann gg

also bis bald mal wieder
lg manuela

ist ja die eine sache! aber chauvinismus die andere! :frowning:

mfgmax

deshalb stell ich meine puch maxi unversperrt zwischen den autos ab, auch wenns grad noch rein passt. wenn wer wegfahren will kann er sie dann ja zur seite stellen. wenns wer einfach umfährt hab ich halt pech ghabt.

mit einer neuen mv augusta würd ich das natürlich nicht machen.