Das sind die aktuell rechtsgültigigen Vorschriften (RVS = Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen) für die Ausführung und Aufstellung von dauerhaft eingesetzten Fahrzeugrückhaltesystemen auf öffentlichen Straßen. Das Dokument hat die Nummer RVS 05.02.31.
[size=80]http://ec.europa.eu/enterprise/tris/pisa/cfcontent.cfm?vFile=120080089DE.PDF[/size]
[size=80]Interessant dabei, es findet sich der Begriff Absicherungen für Motorradfahrer (gem. RVS 02.02.42) bereits da drinnen.
ABER
Das ist noch nicht rechtsgültig weil noch in Begutachtung (vermutlich Verkehrsauschuß im Parlament).
Voriges Jahr ging das los - nur einige Bundesländer (ich weiß nicht welche) haben das abgelehnt.
Daraufhin gabs eine Überarbeitung und es ist derzeit wieder in Begutachtung.
Das Bearbeitungsteam besteht (wurde mir beauskunftet) aus sehr engagierten Personen, die alle selbst Motorradfahrer sind, aber es wird von diesen befürchtet, dass verbindliche Richtlinien letztlich gar nicht zustande kommen sondern nur eine Art „Leitfaden für Motorradsicherheit“.
Das Projektteam verspricht sich durch eine ausdehung unter dem Titel „Zweiradsicherheit“ (Motorrad-, Moped- und Fahrradsicherheit) besseren Zuspruch.
Folgenden Absatz den ich bekommen hab kopier ich jetzt mal einfach unkommentiert hier rein
Die bisherigen Streckenabschnitte mit Unterfahrschutz laufen quasi als „Teststrecken“ und sind nur bedingt rechtlich abgesichert. Die übliche Haftung der Leitschienenhersteller erlischt nämlich, sobald etwas an den Leitschienen verändert wird (wie z.B. die Montage eines Unterfahrschutzes). Derzeit kann es passieren, dass diejenigen haften, die die Montage eines Unterfahrschutzes initiiert haben – vor allem dann, wenn jemand behauptet, dass die Folgen eines Unfalls durch den Unterfahrschutz schlimmer ausgefallen sind als ohne Unterfahrschutz (bei Motorrad- und Autounfällen). Auch die Haftung für Unfallfolgen die z.B. durch herumliegende Styroporteile von Pfostenummantelungen ausgelöst wurden ist unklar – bzw. haften möglicherweise diejenigen, die diese Teile angebracht haben.
Einige Bundesländer sind angeblich bereit, in größerem Umfang Unterfahrschutzsysteme zu montieren, sobald die rechtliche Lage bzw. die Haftungsfrage geklärt ist. (Ohne es konkret zu wissen) nehme ich an, dass es sich dabei um jene Bundesländer handelt die bisher schon das laufende Projekt gefördert haben - es sind das NÖ, OÖ und Stmk.
Und das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) zeigt sich auch wohlwollend.
Was ich jetzt mach ist
a) werd mal schauen ob ich zu einem Entwurf des RVS 02.02.42 komm
b) Ich werd als Clubmitglied mir mal im ÖAMTC einen Ansprechpartner suchen
c) und ich werd im BMVIT mal schaun wie weit ich komm
und dann wärs natürlich interessant zu erfahren welche Bundesländer die Richtlinien blockier(t)en.
Diese Länder bzw. die dortigen Abgeordneten zum Landtag bzw. zum Bundesrat und natürlich die Landeshauptleute muss man dann entsprechend „überzeugen“.
Entsprechend getestete Technik gibts jedenfalls schon:
[/size][size=80]http://www.bikercom.at/magazine/test_and_technik/leitschienensystem_schuetzt_biker[/size]
Ich komme wieder…