drossel entfernt gilt die

versicherung jetzt eigentlich noch oder muss ich da irgentwas umtypisieren??
im zulassungsschein steht noch die nidrigere leistung, vom führerschein her is es kein problem (hab ihn schon seit 4 jahren)

steht ja e drinn wie das fahrzeug versichert ist, wennst was änderst gehörts eingetragen, kann dir aber net sagen wie und wo.
ich glaub halt typisieren lassen und dann zur zulassungsstelle, aber ruf am gscheitesten deinen versicherungsfuzi an

es bei einem unfall nachweisbar ist, daß die veränderung ursächlich bzw am unfall mitschuld war, dann zahlst den schaden selbst.
wenn nit, dann nit.

oiso: wennst zuviel leistung hast, und falsche reifen und einen anderen endtopf, is der andere trotzdem voll drann, wenn er dir den vorrang nimmt und dich umkegelt.

wenn er dein blinken übersieht, weilst mikrofunzeln oben hast, dann bist drann.

wird für gewöhnlich so gehandhabt.

lg
heisti

eintragen lassen , bei versicherung melden, und gut is …

chrisu

kann ich das eintragen lassen bei da zulassungsstelle ???

… Motorrad „entkorkst“, dann bist du streng genommen mit einem Fahrzeug unterwegs, das so nicht für den Straßenverkehr zugelassen ist. Das Fahrzeug wäre neu zu typisieren (kostet aber nicht viel) und die Änderung der Zulassungsbehörde anzuzeigen.

Des Weiteren ist dein Fahrzeug de facto nicht versichert.

Andererseits bin ich seit 10 Jahren mit entdrosselten Motorrädern unterwegs gewesen und es hat noch niemanden interessiert.

LHG, Schlucki

würde sagen, da musst du auf die Überprüfungstelle der Landesregierung, das die dir das eintragen tut, und dann zur Zulassungstelle …

chrisu

wenn die drosselung bei einer 600er bandit aufgehoben wurde.
vom schein her darf ichs fahren…

solte ich ienen unfall haben, kann ja nie die „normale“ leistung des motorrades schuld sein, oder?!

erstaunt mich das ich so etwas von dir lese !!

… erstaunt dich das?

Ich habe stets gebrauchte Motorräder gekauft und diese so, wie es im Typenschein angegeben war, angemeldet.
Ich habe dann im Laufe der Zeit (kleinere Reparaturen werden selbst erledigt) immer festgestellt, dass das jeweilige Motorrad (2 x CBR 1000 F, 1 x RSV Mille) entdrosselt sein müsste und habe die Drosseln nicht wieder eingebaut (Kostenfrage).

Selbst habe ich nie Hand angelegt, um ein Motorrad zu entdrosseln oder den Auftrag gegeben, es entdrosseln zu lassen.

Jede Änderung, die ich selbst vorgenommen habe, habe ich bei der MA46 eintragen lassen, sofern es nötig war bzw. führ(t)e ich die entsprechenden Papiere mit.

LHG, Schlucki

aber auch wen du die drossel nicht entfernt hast schützt dich das nicht vor strafe !
oder lieg ich da falsch ?

Im Falle einer Überprüfung hätte das eine Strafe nach sich gezogen (Betrieb eines so nicht für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuges). Dazu wäre aber ein Leistungsprüfstand nötig gewesen und ich weiß nicht, ob bei der MA46 eine Leistungsprüfung statt findet, wenn am Motorrad nur Originalteile zum Einsatz kommen.

Ich hätte natürlich versuchen können, das auf den Händler (=Spezialist) abzuwälzen, der mir (=Laie) ein Motorrad verkauft hat, bei dem erst nach Zerlegung ersichtlich wird, dass es nicht den Zukassungsbestimmungen entspricht.

Bei der CBR hätte ich die Ansauggummis kontrollieren und wissen müssen, dass da eine Querschnittsreduzierung zur Drosselung verwendet wird, bei der Mille wäre die Demontage des Luftfilterkastens zur überprüfung der Öffnung an der Unterseite der Airbox nötig gewesen, ebenso eine Demontage des Auspuffs, um auch hier eine Querschnittserweiterung zu sehen und eine Öffnung der Steuerelektronik, um ein geändertes EPROM zu finden.

Alles sind Aktionen, die einem Laien wohl nicht zugemutet werden können, denke ich.

Da ich aber weder das Finanzamt, noch die Versicherung geschädigt habe, und die Rückführung in den Originalzustand bzw. die Typisierung der Änderungen nicht billig gewesen wären, habe ich von Beidem abgesehen.

Mit „2 linken Händen“ hätte ich ja auch gar nichts davon gewusst.

LHG, Schlucki

klingt alles so einfach das mit deiner hand geschriebenes.
aber was machst wirklich wens mal soweit kommt ?
angenommen der technische dienst hält dich mal auf;und der kennt all die sachen die bei einem KFZ möglich sind.
was sagst du dem dann?

gestz sagt "unwissenheit schützt nicht vor strafe "

bei einem überholmaneuver, daß du bei gedrosselter leistung nie versucht hättest… nur mal so als beispüh…

lg
heisti

… beim Prüfbus festgestellt werdensollen, dass das Motorrad offen ist? Die hätten es vor Ort zerlegen müssen!

Bei der Mille liegt die Steigerung mit theoretischen 13 PS bei ca. 9,5% der Gesamtleistung. Real wird am Hinterrad etwa so viel davon messbar übrig bleiben, dass es als Serienstreuung durchgeht.

Anders bei der CBR. Dort bertägt die Leistungssteigerung gut 30%. Das wirkt sich in einer merkbaren Beschleunigung im Bereich über 8.000 Upm und einer Steigerung der Endgeschwindigkeit um etwa 40 km/h aus.
Auch hier wäre ein Leistungsprüfstand nötig, denn ohne den oder einen Ausbau der Ansauggummis ist die Entdrosselung nur dadurch bemerkbar, dass das Motorrad schneller als 240 km/h fährt.

Ich denke mal, dass beide Maschinen, da sie äußerlich völlig original aussahen, bei jeder Prüfung locker durchgekommen wären.

Im Ernstfall hätte ich in beiden Fällen versucht damit davonzukommen, dass ich als Laie keine Möglichkeit habe, die Modifikationen festzustellen, da ich in Österreich nicht schneller als 240 km/h fahren darf, womit mir die CBR nie gezeigt hätte, was ihn ihr steckt und dass die Modifikationen der Mille für jemanden, der sich nicht eingehend damit beschäftigt, absolut nicht erkennbar sind.

Aber nun fahre ich eine LC8, die lediglich eine Auspuffanlage mit ABE montiert hat, was die Leistung nicht verändert.

LHG, Schlucki

in österreich darf man 240ig fahren??
ausser am ring !!

… geschrieben „… NICHT 240 fahren“.

Drum kann ich ja auch nichts Abnormales feststellen, ;o)

LHG, Schlucki

versichert wird immer nach hubraum! habe meine letzte 6er bandit als leichtmotorrad gebraucht gekauft - war aber entdrosselt.

habe dies meinem versicherungsheinz erzählt und der meinte „is eh wuascht, weu du zoihst jo eh noch hubraum“ - und somit war die sache für mich erledigt.

also: versicherungstechnisch passt das so

ja ,drübergelesen.

… die Haftpflicht bezüglich Haftung und Regress beim Fahren mit einem für den Straßenverkehr so nicht zugelassenen Fahrzeug, wenn man einen Unfall verursacht?

Frag das doch mal deinen Versicherungsbetreuer.

LHG, Schlucki