…in Deutschland nicht !..Fuhr neulich mit meinem Muschiföhn ( 50ccm Roller ) in die Stadt weils bequemer war als mitm Bike. Dabei verfolgten mich die Edelweissbuam ( Buzn ) und nahmen mir an Ort und Stelle 35 Euro ab weil kein ECE im Helm.
Das wahre an der Geschichte, sie wollten nur abzocken !!Wenns um Sicherheit ginge hätten Sie meinen Tüv meine Reifen und mein Verbandszeug kontrolliert - nichts!!!
Da kann man schon eine Schleim kriegen.
MEINE FRAGE - Ist es wirklci noch in Österreich Pflicht mit ECE - und wofür sind wir in der EU wenns in Deutschland keine Pflicht ist ??? Na Prost !
Sturzhelmgebrauch : KFG §§ 5 (1), 106 (7), (8); KDV § 1e; VOEG § 7 (1), (2), (3)
Der Lenker
eines Kraftrades (Klassen L1e - L5e) oder
eines als Kraftwagen genehmigten Fahrzeuges mit 3 Rädern und einem Eigengewicht von mehr als 400 kg, oder
eines vierrädrigen Kraftfahrzeuges mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, das insbesondere durch Lenkstange, Bedienungs- und Anzeigeelemente sowie Sitzbank Charakterzüge eines Kraftrades aufweist und
eine mit einem solchen Fahrzeug beförderte Person sind je für sich zum bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Sturzhelmes (Prüfzeichen ECE-R 22.05) verpflichtet.
Keine Sturzhelmpflicht besteht bei:
Landflächen, die nicht Straßen mit öffentlichem Verkehr sind,
ganz geringer Gefahr, wie etwa beim Einparken oder bei besonderer Verkehrslage, die den Nichtgebrauch des Sturzhelmes rechtfertigt,
Unmöglichkeit der Helmbenützung wegen körperlicher Beschaffenheit (Kopfgröße etc.),
Fahrzeugen mit geschlossenem, kabinenartigen Aufbau, sofern durch ein geeignetes, technisch gleichwertiges Sicherungssystem (z.B. spezielles Gurtsystem) ausreichend Schutz geboten ist.
Die Verletzung dieser Pflicht begründet, jedoch nur soweit es sich um einen allfälligen Schmerzensgeldanspruch handelt, im Fall der Tötung oder Verletzung des Benützers durch einen Unfall ein Mitverschulden an diesen Folgen im Sinne des Schadenersatzrechtes. Das Mitverschulden ist so weit nicht gegeben, als der Geschädigte (sein Rechtsnachfolger) beweist, dass die Folge in dieser Schwere auch beim Gebrauch des Sturzhelmes eingetreten wäre.
Entschädigung wegen Einhaltung der Gurten- und Helmpflicht:
der Fachverband der Versicherungsunternehmungen hat Entschädigung für Personenschäden zu leisten, die durch die bestimmungsgemäße Verwendung eines Sicherheitsgurts oder Sturzhelms verursacht wurden, soweit der Schaden ohne Verwendung des Sicherheitsgurts oder Sturzhelms wahrscheinlich nicht oder wahrscheinlich nicht in dieser Schwere eingetreten wäre.
Keine Verkehrsopferentschädigung, wenn:
Schadenersatzansprüche nach anderen Haftpflichtbestimmungen gedeckt sind oder zustehen, die unverzüglich, spätestens nach Mahnung erfüllt werden, oder
Leistungen gegen Sozialversicherungsträger, die denselben Schaden ausgleichen sollen, oder ähnliche Versorgungsansprüche bestehen.
Schäden die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt, etwa indem das Fahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt wurde, oder
das Fahrzeug wissentlich gegen den Willen des Halters benützt wurde.
soll in Deutschland kein ECE gelten?
[url=http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/helmpflicht.php]http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/helmpflicht.php[/url]
dort beschlagnahmt die Polizei das Motorrad oder Moped, wennst keinen Helm mit E-Zeichen auf hast.
ist auch in Piefkonien usus…
allerdings kenne ich niemand dessen Helm jemals
kontroliiert wurde…
das ist wohl der Hauptunteschied…
wobei jeder hat sein Stegenpferd…
W-Man
Bin ebenfalls vor 3 Wochen mit meiner 50ga Reibn in Wels unterwegs gewesen.
Stengans, ranfahren Kontrolle, Zulassungsschein, Führerschein das übliche.
Auch mir ists dann so ergangen, hata nachn Helm gfragt und das der ECE sein muss, wahrscheinlich bin i erm aufgfallen mit meinen verchromten Helm.
War mir auch neu, hab meine UVEX Calimero Schale auf ghabt, an der sich der Aufnäher innen irgendwann mal gelöst hat (sind bei dem nur aufgeklebt)
Damals war mir das wurscht ob der Kleber jetzt drin ist oder nicht—> ab in die Tonne.
Er hat mir dann zugestimmt das bei einem UVEX wohl klar ist das der ECE hat, „gut passt Danke auf Wiedersehen“
Habi wieder was glernt, denn auch ich wusst nicht das Helme in Österreich als ECE ausgewiesen sein müssen.
Irgendwo kann ich aber auch nachvollziehen das danach gefragt wird, wenn man sich ansieht was für ein Graffl neuerdings bei den „Billighändlern“ so an Helmen Made in Kostnix herumliegt.
De Leit san heut a so „a irgend an Höm brauchi, billig mussa sei wieso solli 200Euro für an Höm ausgebn“
Bei Sicherheitsrelevanten Sachen sparen, zahlt sich net aus…und an vernünftigen Helm brauchst auch auf einer „Mördermässigen 50ga“…anderesseits, wenn der Helm in Österreich ECE haben MUSS, stellt sich die Frage wieso dann des Billiggraffl verkauft wird/werden darf ![]()
Tja Geld stinkt halt nicht, muss sagen was ich weiss sind beim Louis alle Helme mit ECE und soooo teuer is a gscheida Höm a wieder net, des sollt einem sei Kopferl im Falle des Falles schon wert sein, wurscht ob 50er Reibn oder 1400er Yamse…
Andy
bananenrepublik ist.
der helm darf deswegen im handel verkauft werden, weil der ja auch abganseits der strasse verwendet werden koennte. und dafuer braucht man ja keine ece.
die meisten verwenden ihn aber auf der strasse und (im falle des falles) weiss der fahrer auch nix davon, dass es illegal ist.
liesse sich ganz einfach regeln…
in dem der haendler bei verkauf der ware explizit (auf der rechnung) darauf hinweisen muss, dass der helm fuer oeffentlichen verkehr nicht geeignet ist. aber dann wuerden ihn die meisten ja nicht mehr kaufen.
oesterreichische loesung: der kaeufer haftet das unwissenheit.
lg,
hubert
sorry, auf dem laeptop in dieser rumaenischen bar gibt es keine umlauttastatur.bin schon froh, wenn ich z und y nikcht staendig verwechsle. aber die buchstaben braucht man gsd nicht so oft
so viel Blödsinn auf einem Haufen liest man auch selten …
empfehle ich den Abatz 2 des § 5 Verwaltungsstafgesetz (VStg)
Schuld
§ 5. (1) Wenn eine Verwaltungsvorschrift über das Verschulden nicht
anderes bestimmt, genügt zur Strafbarkeit fahrlässiges Verhalten.
Fahrlässigkeit ist bei Zuwiderhandeln gegen ein Verbot oder bei
Nichtbefolgung eines Gebotes dann ohne weiteres anzunehmen, wenn zum
Tatbestand einer Verwaltungsübertretung der Eintritt eines Schadens
oder einer Gefahr nicht gehört und der Täter nicht glaubhaft macht,
daß ihn an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden
trifft.
(2) Unkenntnis der Verwaltungsvorschrift, der der Täter
zuwidergehandelt hat, entschuldigt nur dann, wenn sie erwiesenermaßen
unverschuldet ist und der Täter das Unerlaubte seines Verhaltens ohne
Kenntnis der Verwaltungsvorschrift nicht einsehen konnte.
Fü Nichtjuristen: Wenn ich ein Kraftfahrzeug lenke, muss ich mich vorher über die gesetzlichen Bestimmungen informiert haben. Die Ausrede ich bin dumm wird nicht anerkannt.
Und wems hier nicht passt, der kann ja auswandern. GRRRRRRRRRRRRRRRRR
Gibt es aus Deiner Sicht einen vernünftigen Grund, warum ungeprüfte Helme neben geprüften im Motorradzubehörfachhandel zum Verkauf bereit liegen? Während bei anderen Teilen ohne E-Prüfung (z.B. Auspuff) noch sinnvoll argumentiert werden kann, daß sie zur Verwendung auf der Rennstrecke bestimmt sind (bzw. dort verwendet werden könnten), ist doch z.B. bei Braincaps völlig klar, daß sie zur Verwendung auf der Straße gekauft werden.
Erst letzte Woche hat ein Bekannter in einer Filiale einer großen Motorrad-h-g-ette die Auskunft erhalten, mit einem roten Taferl braucht man keinen ECE-geprüften Helm. Insofern ist das mit dem Informieren auch so eine Sache - nicht jeder liest als Morgenlektüre das Bundesgesetzblatt…
Insofern schiene mir ein Verkaufsverbot für solche Helme sinnvoll, mindestens aber eine (mit sanftem Druck sicher mögliche) freiwillige Vereinbarung der großen Händler, diesen Schrott nicht mehr zu verkaufen.
greetz,
mikerg
bei Forstinger, Birner, Mäxpol, was weiß ich, wie die Zubehörhändler alle heißen. Wie viele Dinge gibt es dort zu kaufen, die du nicht verwenden darfst? Unzählige! Ich will nicht schon wieder einen Gesetzestext zitieren, fest steht, dass jeder Kfz-Lenker wissen muss, was verboten ist und was nicht, und wenn er es nicht weiß, hat er sich zu informieren - einige Kollegen hier im Forum geben gern und bereitwillig Auskunft. Es gibt die Autofahrerorganisationen, das Internet, die Polizei und viele andere Institutionen, wo man sich erkundigen kann. Immer den anderen die Schuld in die Schuhe zu schieben (dem Handel z.B.) find ich etwas zu einfach. Und korrekt handelnde Exekutivbeamte zu kritisieren, finde ich ungerecht. Wenn ein Arbeiter oder Angestellter seinen Job nicht ordentlich erledigt, wird er getadelt oder sogar gekündigt. Wenn ein Polizist seinen Job ordentlich erledigt, wird er angefeindet. Schikane oder nicht - Vorschriften sind nun mal nicht da, um umgangen zu werden. Mir passt auch vieles nicht - aber ohne Regeln gehts in einer Gesellschaft nicht. Wems nicht passt, der möge sich eine Insel kaufen. Hat er das Geld nicht, muss er sich mit den Gegebenheiten abfinden. In anderen Ländern herrschen noch weit strengere Bestimmungen mit wesentlich höheren Strafen als bei uns. Ob dort auch so lamentiert wird, ist mir nicht bekannt.
weil nahezu alles bei uns verkauft werden darf, da ja der Händler nicht dafür verantwortlich ist, was dann damit gemacht wird. Rennstrecken haben wesentlich weniger Regeln, oder Fahrrad-MX Strecken, oder …
Man darf auch eine Waffe kaufen, deshalb ist nicht der Händler schuld, wenn man jemanden erschiesst.
Das Wort EIGENVERANTWORTUNG ist wohl in letzter Zeit aus der Mode gekommen, genauso wie „zuerst denken bzw. informieren, und dann handeln“.
3lg
Harald
schon in einigen läden die hinweise das nicht ece geprüft, auch in den katalogseiten steht es dabei, man muss nur lesen,
und das mir so ein graffl nicht viel nützt wenns drauf ankommt sollte ich als erwachsener mensch eigentlich auch wissen, sparen am falschen platz,
lg tina
das nächste mal werde ich über meine beziehungsprobleme mit dem zuhälter beraten…
fakt ist: wer alt genug ist ein Fahrzeug zu führen sollte auch über die grundlegenden Sachen bescheid wissen… und dass ein Helm gewisse Prüfung/Norm einhalten muss sagt ehrlich gesagt der Hausverstand, sonst dürftest du ja auch mitm Hofer-Sackl aufm Kopf fahren.
(warum dürfen Fahrräder verkauft werden von denen man die reflektoren abmontieren kann?)
Mir sagt das auch der Hausverstand. Deinen Zuhältervergleich kann ich im übrigen nicht nachvollziehen - der Händler „soll“ nicht nur richtig beraten, er ist auch haftbar, wenn er einen Helm ohne ECE-Prüfung mit dem ausdrücklichen Hinweis verkauft, er dürfe im Straßenverkehr verwendet werden.
greetz,
mikerg
innerhalb der eu zwar auf jedem zigarettenpackerl auf die folgen des rauchens hingewiesen werden muss (obwohl schon jedes kind darüber bescheid weiss) und es andererseits nicht notwendig ist, dass ich den käufer nachweislich über die nonkonformität eines produktes (welches wahrscheinlich oft auch auf öffentlichen strassen verwendet wird) informieren muss.
ich bin mir halt nicht so sicher, ob dass bei jeder hausfrau der fall ist, welche z.b. beim forstinger zum billighelm greift.
apropos auswandern: das habe ich praktisch ja eh schon gemacht.
lg,
hubert
was das mit Bananenrepublik zu tun hat.
Du scheinst Worte zu gebrauchen, ohne deren Bedeutung oder Zuordnung zu kennen. Im Namen der Republik bitte ich mir ein bisschen mehr Respekt aus. Nicht nur von dir.
ich weiss schon was eine bananenrepublik ist.
aber du kannst dich mit meiner hilfe auch gerne schlau machen.
siehe: [url=http://www.bananaworld.de/]http://www.bananaworld.de/[/url]
„„Sie sind einen Klick davor, bananisches Hoheitsgebiet zu betreten. Beachten Sie bitte, daß die zollfreie Menge für Plutonium seit dem 23. Oktober 2003 bei 1,5 kg liegt.““
speziell für dich:
es gibt für mich keinen ersichtlichen grund, warum auf zigarettenschachteln sinnlose warnungen aufgedruckt werden müssen, wenn ich vor irrtümlichen fehlverwendung eines produktes (in dem fall der helm ohne ece-zulassung im öffentlichen verkehr) nicht gewarnt werden muss.
ich weiss nicht, ob du:
1. das nicht verstehst, oder
2. aber als beamter erlässe und verordnungen generell nicht in frage stellst.
falls erstes der fall ist:
„„Schämen Sie sich also nicht, wenn Sie diesen Text nicht kapiert haben, lesen Sie ihn einfach so oft, bis es klappt.““
ja, ich gebe zu das der text nicht von mir ist. habe ich von der hompage der bananenrepublik kopiert.
respekt? ja, respekt fordert man nicht, respekt verdient man. wer respekt fordert macht sich doch nur lächerlich (so wie du, welcher das im namen der republik einfordert).
wenn du mir nicht glaubst, dann mache folgende übung:
forme die lippen zu einem spitzen mund und sprich mit hoher stimme: „„aber ich bitte sie, etwas mehr respekt!““
diese übung kommt am besten, wenn man sie vor dem spiegel macht, und beim sprechen den kopf möglichst hoch erhebt.
ist das nicht lächerlich?
te pup,
hubert
geschrieben ![]()
da wird sich der Ganoven Edi wiedermal für ein Monat verkriechen gg
lg
…zu einem spitzen mund und sprich mit hoher stimme: „aber ich bitte sie, etwas mehr respekt!“
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Ha ha ha ha, sorry das ich so unverschämt lache, aber meine Phantasie geht eben mit mir durch und ich stell mir dieses Gesicht eben mit einem spitzen Mund vor!ibrunzmiau
„Üba üch bütte sü, ütwüs mühr rüspückt“
;0)