hallo zusammen.
ich hatte gestern eine begegnung mit einen polizisten.
er hat mich mit der begründung das ich nur eine hand am lenker hatte und mit der anderen einen biker gegrüßt habe herausgewunken. er hatte mich zwar nur sehr sehr sehr streng verwarnt aber ich möchte wissen ob er im recht war.
gibt es in östereich ein gesetz, oder was auch immer, wo drinnen steht das man immer zwei hände am lenker haben muss oder darf man die hand auch mal auf den oberschenkel legen bzw. freundlich andere biker grüßen ohne das der polizist einen strafen kann??
gruß
scrubble
musst du jederzeit die volle kontrolle über dein fahrzeug haben. eine Notbremse geht z.b. mit einer hand am lenker nicht…
ergo: jou, er hat recht, beide hände an den lenker (linke hand linker teil, rechte hand rechter teil, nur für die cross fahrer als hinweis )…
jkl
§ 102 Abs. 3
…Er muß die Lenkvorrichtung während des Fahrens mit mindestens einer Hand festhalten…
Anders wäre es ja auch nicht möglich, denn wenn plötzlich der Blinker ausfällt muss man ja auch das beabsichtigte Abbiegen durch Handzeichen anzeigen g
ciao chris
da gibts wieder so einen gummiparagrafen den können die kapplständer nehmen wenns unsereins sehen. weiber die sich im auto schminken oder lkw fahrer die sich die zehennägel schneiden sind davon nicht betroffen.
lg
öarp
MOTORRADRECHT
Verkehrs- und Betriebssicherheit
KFG §§ 4 (1), (2), 102; StVO § 20 (1)
…
Der Lenker hat unter Bedachtnahme auf sein Fahrkönnen die Pflicht sich im Verkehr der Eigenart des Kraftfahrzeuges entsprechend zu verhalten.
Gefahren und Umweltbeeinträchtigungen sind zu vermeiden. (Freihändiges Fahren, Wheelies, Stoppies etc. sind verboten)
Mobilfunk (Telefonie) darf während des Fahrens nur mit genehmigten Freisprecheinrichtungen betrieben werden; der Lenker muss die maßgeblichen Funktionen mit einer Hand bedienen können, ohne dabei die erforderliche Körperhaltung wesentlich zu verändern, freie Sicht und Bewegungsfreiheit müssen ebenfalls gewährleistet sein. Das Handy-Verbot bezieht sich auf alle Funktionen wie Telefonie, Mailbox, SMS, Downloads etc.
entscheidend für mich ist folgender Satz:
…der Lenker muss die maßgeblichen Funktionen mit einer Hand bedienen können, ohne dabei die erforderliche Körperhaltung wesentlich zu verändern…
Somit ist im Gesetz klar hervorgehoben, dass während der Fahrt kurzfristig eine Hand vom Lenker (zum Bedienen verschiedener Einrichtungen, etc.) genommen werden darf. Ob ich jetzt eine Freisprecheinrichtung, ein NAVI oder ähnliches mit einer Hand während der Fahrt bediene oder einen entgegenkommenden damit Grüsse (ohne dabei die erforderliche Körperhaltung wesentlich zu verändern, freie Sicht und Bewegungsfreiheit müssen ebenfalls gewährleistet sein) kann einem SWB, gelinde gesagt, Pfurzegal sein.
Ich denke, dass nicht jeder SWB diese Zeilen des Motorradrechts kennt.
Vielleicht liest ja ullybaer dieses Posting, und kann mich korrigieren oder bestätigen.
mfg wogi
bei oberhausen hat einer gewi_t hinterm steuer und ist in einen brückenpfeiler gefahren, autobahn a3 für 1 woche dicht da erst die schäden an der brücke gecheckt werden mussten.
woher man weiss was er tat ?
er wurde verletzt aus dem führerhaus geholt, hosen runter, pornoblättchen aufgeschlagen daneben…
aber was man nicht erwischt ist nie passiert…
jkl
gschichterl, oder?
lg
öarp
dass wenn ich einen richtigen Oldtymer habe, der ja unter Umständen keine Blinker hat, und man abbiegen will, was muss der Lenker in so einem Fall tun ?? Richtig ! Er muss mit einer Hand seine Fahrtrichtungsänderung den anderen Verkehrsteilnehmern anzeigen !!!
mfg wogi
Mache ich mich jedes mal strafbar wenn ich einen Gang rauf oder runter schalte? Viel länger dauert es auch nicht jemanden aus einem Auto zu grüßen…
Lg Kawalex
is leider wieda a diskriminierung der motorrad-fraktion …
chrisu
Sie sitzn halt einfach am längeren Ast…
bin a der meinung! aber was i net ganz durchblick is die „köperhaltung“ bzw was halt so dranhängt an einem körper!
und was is „wesentlich“? liegt a immer im auge des betrachters!
sie könnens eben dann doch so auslegen, wie ihnen halt grad zumute is, unsere neu uniformierten!
is a jammer, sich a standpauke wegen so schmafu anhören zu müssen!:-/
wenn ma des so liest und drüber nachdenkt, schaut irgendjemand dann no, ob a kapplständer wo steht, damit ma’s patschhanderl heben kann?
i-tüpferlreiterei is des…
greetz
da Willi
einmal einen Motorradpolizisten zu grüßen. Was meint ihr? Grüßt er zurück? g
bis jetzt hat no jeder zurückgegrüsst!
meinerseits wirkts vertrauenserweckender und er dreht net glei um und wetzt da nach!
greetz
da Willi
Tjo, oiso bei mir is des Gang und Gebe auch de weiße Mopeds zu grüßen, kau schon mol passieren, anghalten bin i desholb nie gworden! Oba wos no ned is, kann ja noch werden!
Sie grüßen übrigens ned zruck * * *
richtig, schätzomativ warens bei mir so um die 80% die’s erwiedert ham!
greetz
da Willi
und bei mir warens ca 80% die NICHT zurückgegrüsst haben…
mfg
dem dürft wohl fad gewesen sein…
Gesetztestext wurde eh scho gepostet
mfg
kopfheben zähl i a scho dazu!
greetz
da Willi