Einfahren in die Kreuzung bei Gelb!

… erlaubt Folgendes:

Wenn eine Ampel beginnt grün zu blinken, oder man das grüne Blinken bemerkt, darf man mit unverminderter Geschwindigkeit weiterfahren, so lange man die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nicht überschreitet, muß bremsbereit sein (linker Fuß über dem Kupplungsbedal) und die Ampel weiter beobachten (ohne dabei den übrigen Verkehr ausser Acht zu lassen). Springt die Ampel von grün Blinken auf Gelb um und man ist weniger als den Bremsweg (nicht Anhalteweg!) von der Haltelinie entfernt, so darf man in den Kreuzungsbereich einfahren und die Kreuzung während der Gelbphase (mindestens 2 Sekunden in Österreich) wieder verlassen. Mehrere Fahrlehrer haben mir dies bestätigt und mir wurde es in der Fahrschule so beigebracht. Was die Straßenverhältnisse betrifft, die du beschrieben hast, musst du natürlich deine Fahrgeschwindigkeit anpassen.

Diese Argumentation kommt sicher besser als die Ausreden auf Split, Beladung etc., da du das ja hättest berücksichtigen müssen.

LHG, Schlucki

die aufmunternden Worte grrrrrrr :-((

Tom

ich das auch in Erinnerung,…

komm mir halt verarscht vor,… weil,…

ich bin bei grün reingefahren,… dann war gelb als ich drunter war und war gleich wieder weg,… hab sogar noch im Rückspiegel gelb gesehen,. d.h… Zeit mehr als genug ,…

aber was soll ich machen, wenn mir ein Grüner einen Tatbestand nachsagt,… erfunden oder nicht,…
der Kibara hat doch eh immer Recht, war bei mir zumindest noch nie anders :-((

Tom

Prinzipiell kann der Polizist ohne einen Kollegen, der den Vorfall gesehen hat mit ebenso wenig Zeugen aufwarten, wie du, wenn du alleine im Auto gesessen bist.

In dem Fall steht dann Aussage gegen Aussage.

Prinzipiell gibt es zwar die Ansicht, der Polizist hätte keinen Anlass zur Falschaussage, de er ja nichts davon hätte, du jedoch würdest dir die Strafe ersparen. Dem kann aber auch nicht immer so sein, das sind Ausnahmefälle.

Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, oder ÖAMTC-Mitglied bist, frage einen Anwalt oder die Rechtsabteilung des ÖAMTC.

Du kannst die Anzeige genauso beeinspruchen, wie jede andere auch, es kann dann das Verfahren eingestellt, oder die Sache teurer werden.

LHG, Schlucki

hab mich schon schlau gemacht,…

die Rechtsauskunft gibt mir eine Chance von

20%.

das heißt zu 80% wird´s teurer…

abgesehen davon weiß ich ja nicht,. ob es einer oder zwei waren,… ich hab ja niemanden gesehen,… wieder ein Minuspunkt für mich,…

ich glaub ich werd einfach Zahlen und es als Spende ansehen,… lol

Tom

ein gesicht auf einem foto wiedererkennt hat nix mit emotionen zu tun, hoff ich halt.
aber sonst hast eh recht, wird zeit das der netzhautscan eingeführt wird.

gemeint,…

Es ist halt ein Unterschied ob man ein Foto nicht erkennt,… oder nicht erkennen will …

ist halt Auslegungssache,…

Tom

Stafen immer so, das ich mir sage ich habs verdient, vieleicht nicht für das Delikt wo ich sie ausfasse aber für hundert andere, wo ich nichts gezahlt habe. Mich persönlich beruhigt diese Einstellung.

Hi,

hatte vor zwei Wochen das selebe Problem und hab schon einen Beneordner voller Anzeigen, gegen die ich Einspruch erhoben habe.

Deine Einwände sind nicht die besten, kommt natürlich auf die Situation an, war der Polizist alleine?Von wo hat der Polizist das ganze gesehen?Wie schnell darf man dort fahren? Würde mir an deiner stelle den Ort des Verbrechens nochmals ansehen, und dir die Situation durchspielen!Dann mal schaun bzw. berechnen ob ein Anhalten wirklich nicht möglich war!

Wenn du noch im Straßenverkehr unbescholten bist dann würde ich darauf plädieren das du nieee
aufgefallen bist und deshalb bittest die Strafe herab zu setzen.

Hoffe es hilft!

Good Luck
Matt

das hab ich einige postings vorher geschrieben,…

ich sehs als so ne art ausgleichende gerechtigkeit.

heute bin ich vom 14. Bez. in den 1. und wieder zurück gefahren…

Fazit:

4 Idioten sind bei rot gefahren…

die Restlichen 200 normalen Autofahrer bei Gelb und alle anderen bei Grün…

Das wären für die Staatskasse 8900 Euro gewesen,… aber leider,…

so ist das Leben,… heheheehhehehehe

tom

drauf scheissen,.


=> Hab den Streckenposten nicht gesehen…
=> Ein Anhalten ist eigentlich immer möglich,… aber wer bleibt denn schon bei blinkend stehen??? (Außnahmen ausgenommen)

=> ich fahr dort jeden Tag mind. 4x drüber,…
(davon mind. 2x bei blinkend,1x bei gelb und
1x bei grün…lol)

ist das erste Mal nach 7 Jahren,…

somit bin ich ca. 2478 Mal bei Gelb gefahren und hab 1x gezahlt,… aufgerechnet macht das

0,017 Cent für jedes mal bei Gelb durchfahren… damit kann ich leben… lol

tom

wennst es mit ersparten Anzeigen gegenrechnen kannst… :slight_smile:

Ich mach das bei den Parkgebühren so. In Graz stell ich mich immer in ein bestimmtes Halteverbot. Zwei oder Dreimal im Jahr werd ich erwischt. Wenn ich das aber mit den ersparten Kurzparkgebühren verrechne, steig ich immer noch hochweiss aus der Sache aus.

hatte das gleiche Delikt, gleicher Preis…

a bei mir hot ana nix besseres zu tun gehabt!

LG

Rock

Dir nix anderes überbleiben, als zu pecken!!!
Wenn Du Einspruch erhebst, 'wirst von denen
zu hören bekommen, dass Du eben dem Strassenzustand und der Beladung des Fahrzeuges dem entsprechend langsam hättest fahren sollen,
dass Du ebenrechtzeitig anhalten hättest können.
Die 42€ sind hart, stimmt schon.
Aber die haben kein Erbarmen,
weil Du ja aus ihrer Sicht ein mehr oder weniger
rücksichtsloser Verkehrsteilnehmer bist!!!
(Obergscheites Gerede):
Immer den Umständen angepasst fahren!
Mein Beileid!!!
lG
W7BUH

anscheinend durch lol
Tom

wir sind halt die schlimmsten Verkehrsrowdy…

Tom

mit dieser meinung liegst du beim besten willen falsch. bremsbereit fahren und 2 sekunden usw gibt es im gesetzestext nicht. das müssten die fahrlehrer eigentlich wissen. wenn du es ganz genau wissen willst: § 38 StVO, Erläuterung: Zu Abs 1!
kurz gesagt: du hast deine geschwindigkeit bei grünblinken schon zu verringern …
mfg dolferl65

kann ich mir nicht vorstellen. glaublich hast du dich getäuscht. nach dem grünlicht kommt das grünblinken (4 - 5 mal) und das dauert ca 4-5 sek!
mfg dolferl65

der polizist bzw gendarm entscheidet nicht, ob das vergehen was gerade diskutiert wird, rücksichtslos ist oder nicht. der beamte verfasst die anzeige an die behörde und die entscheidet über die schwere des vergehens und die höhe der strafe nach einem vorgegebenen strafkatalog.
mfg dolferl65

der polizist bzw gendarm hat eine übertretung nach § 38 stvo festgestellt und diese hat er an die behörde angezeigt. entscheidungen über recht und unrecht fällt nun die behörde. wenn du einen einspruch machen möchtest, beschaffe dir die stvo oder hol dir die übertretung aus dem ris (rechtsinformationssystem). lies dir immer zuerst den gesetzestext mit der erläuterung durch, dann entscheide und formuliere. kling kompliziert ist aber das vernünftigste.
mfg dolferl65