Absatz 1:
§ 38. Bedeutung der Lichtzeichen.
(1) Gelbes NICHT BLINKENDES Licht gilt unbeschadet der Vorschriften des § 53 Z. 10a über das Einbiegen der Straßenbahn bei gelbem Licht als Zeichen für „„Halt““. Bei diesem Zeichen haben die Lenker herannahender Fahrzeuge unbeschadet der Bestimmungen des Abs. 7 anzuhalten:
a) wenn eine Haltelinie vorhanden ist, vor der Haltelinie;
b) wenn ein Schutzweg oder eine Radfahrerüberfahrt ohne Haltelinie
vorhanden ist, vor der ersten Querungshilfe (Schutzweg,
Radfahrerüberfahrt) aus der Sicht des ankommenden Verkehrs;
c) wenn eine Kreuzung ohne Schutzweg und ohne Haltelinie vorhanden
ist, vor der Kreuzung,
d) ansonsten vor dem Lichtzeichen.
Absatz 2:
(2) Fahrzeuglenker, die sich bei gelbem nicht blinkendem Licht bereits auf der Kreuzung befinden, haben diese so rasch wie ihnen
dies möglich und erlaubt ist zu verlassen.
→ Fahrzeuglenker, denen ein
sicheres Anhalten nach Abs. 1 nicht mehr möglich ist, haben weiterzufahren.
Beim Einbiegen nach links ist den entgegekommenden
geradeausfahrenden sowie den entgegenkommenden nach rechts einbiegenden Fahrzeugen der Vorrang zu geben. Fahrzeuge, die von Hauptfahrbahnen kommen, haben den Vorrang gegenüber Fahrzeugen, die aus Nebenfahrbahnen kommen.
Absatz 6:
(6) Das grüne Licht ist jeweils mit viermal grünblinkendem Licht zu beenden, wobei die Leucht- und die Dunkelphase abwechselnd je eine halbe Sekunde zu betragen haben.
→ Grünes blinkendes Licht
bedeutet das UNMITTELBAR BEVORSTEHENDE ENDE DES ZEICHENS FÜR „„Freie
Fahrt““.
Aus dem markierten Teil von Absatz 2 geht hervor, dass ich nicht anzuhalten habe, wenn ich dies nicht mehr vor den definierten Haltepunkten (a, b, c und d) kann (Abstand zu Haltepunkt kleiner als Bremsweg).
Aus dem markierten Teil von Absatz 6 geht eindeutig hervor, dass grün blinkendes Licht das Ende der freien Fahr ankündigt, selbst aber noch als Kennzeichen für freie Fahrt gilt.
Noch Fragen?
LHG, Schlucki
P.S.: Quelle BKA Rechtsinformationssysten [url=http://ris.bka.gv.at/bundesrecht/]RIS - Bundesrecht konsolidiert - Suche
Im Suchbegriff „„StVO““ eingeben, im Paragraphen "„38"“.
Hallo Du!
Erspar dir den Einspruch den er kostet dich nur mehr Geld.
Die drei Punkte die du als Rechtfertigung für deinen Einspruch angibst sind jene die du als gebrüfter Fahrzeuglenker wissen solltest um dein Fahrzeug sicher anhalten zu können.(schlechte Strassenverhältnisse,voll Beladen, abschüssige Strassen.) sorry aber es ist so.
ist grün = grün…
wurscht ob´s blinkt oder nicht,…
wer bei grün blinkend in Wien stehen bleibt hat wirklich ein Problem,… mal abgesehen davon, dass solche Stauverursacher eine echte Plage sind.
P.S:: es blinkt 4 Mal… (meistens lol, je nach Drogenkonsum lololo),.
klingt logisch,…
werd aber den schmerzlosen Weg wählen und zahlen,… hab sowieso schlechte Karten und erspar mir damit unnötig Ärger,Zeit,und Kosten.
Danke trotzdem für die Info…
tom
LGR.
stehen halt dazu!!!
m.f.G.
W7BUH
recht…
hab´s ja eh schon eingesehen und hab mich damit abgefunden… war nur im ersten Moment etwas ärgerlich…
Tom
aber ich möchte keine LINKE abziehen,… entweder es funktioniert so oder eben nicht,…
aber danke trotzdem für deine Info…
Tom
das Leben ist hart,… aber es könnte viel schlimmer sein…
soooooo schlecht geht´s uns glaub ich eh nicht,…
Tom
LGR.
ich denk mal da wird nix helfen!!
mfgmax