hallo zusammen,
mich haben am weekend die cops angehalten (hainfeld/kalte kuchl)…nach dem die meine hornetn unter die lupe nahmen (machten fotos von blinker auspuff,taferl,spiegel ,seitenständer und maske), meinten sie ich werde eine einladung zur landesprüfstelle bekommen.
keine strafe nix bezahlt…
hat irgendwer hier erfahrung und weiß wie das abläuft?
hin fahren,sich sagen lassen was nicht passt ,wieder hin fahren wenn alles in ordnung is?
wie schauts aus mit sachen die ein E-prüfzeichen haben, braucht man trotzdem ein gutachten für das teil?
bin für jede hilfe dankbar!!!
danke schon mal
macz
wenn alles ein erlaubt ist: gut!
wenn nix passt: schlecht.
Wenn du die Teile mit E-Zeichen selber gekauft hast kriegst eh immer einen Wisch dazu, zumindest bei meinem LeoVince war es so. Wenns der Vorgänger gemacht hat, und du keine Zettel mehr hast würd ich bei den Herstellern a PDF anfragen.
mfg
haudi
pro nicht eingetragenem Teil 80. Euro Strafe bezahlt . Isgesamt 560.Euro, und dann habe ich alles eintragen lassen . Zum überprüfen wurde ich aber freundlich (ein.) vorgeladen,von der Landesregierung. gruss K
also meiner meinung nach warst du ein bissl ungeschickt! durchs reden kommen die leut zsamm gg
mich haben die fotografen von hainfeld voriges jahr gestoppt.er hat gleich fotos gemacht und irgend etwas von bundesprüfanstalt geplaudert.
mir ist gleich ein bissl anders geworden! muss aber sagen,der herr in uniform war ein netter.wir haben ca. eine halbe stunde schwer verhandelt und uns auf eine besichtigung in hainfeld am posten geeinigt.er gab mir zwei wochen zeit alles umzubauen.hab ihn nach einer woche am posten besucht,er hat ein foto gemacht und das wars.keine vorladung,keine strafe! so kanns auch gehen
tut mir leid für dich,aber mit geld ist alles zu regeln gg
gruss
ja brauchst du auch wenn ein e zeichen oben ist du brauchst es nur nicht eintragen lassen!!!
Am besten du veranderst das Bike so das es gleich beim ersten mal passt dann ersparst du dir viel zeit und Mühen!!!
mfg PFIFF
brauchst für jeden Teil an Wisch ud musst es auch mit e Zeichen eintragen lassen…
erstes Problem: die gutachten sind idr schwer zu besorgen, alternativ (teuer) kann ein Ziviltechniker helfen
zweites Problem: alles muss GENAU übereinstimmen, so suchte ich ein halbes Jahr nach einem anderen Endtopf der nun eingetragen werden kann (fast nicht für genau mein Model/Ausführung zu bekommen) - viel Glück
drittes Problem: österr. Beamte - diese dürfen bei der überprüfung nix finden und nicht mistrauisch werden …
LG M
Da habe ich bisher immer die Aussage gehört, dass Blinker nur das E-Prüfzeichen haben müssen.
eingetragen lt. Aussage Landesprüfstelle NÖ-Wr.Neudorf
Hab meine Hawk typisiert daher weiß ich das. WEnn hier einer schreibt Teile mit E-Zeichen gehören eingetragen, so schreibt er nur blödsinn.
Allerdings ist das Teilegutachten des Herstellers mitzuführen aus dem die Eignung des Teils für das Motorrad hervorgeht.
LHG, Schlucki
Würde es etwas nützen, wenn ich mein Bike bis zum Termin in der Landesprüfstelle wieder in Originalzustand zurückversetze?
Die Beamten haben dann Fotos auf denen die Umbauten zwar ersichtlich sind, ob die nun E-Zeichen haben oder nicht wird wahrscheinlich auf dem Bild nicht ersichtlich sein.
Wird das dann vielleicht auch als Schuldgeständnis verstanden oder darf man (wünschenswerterweise) wieder unverrichteter Dinge vom Hof fahren?
von Dir:
… bekomst z.B.: Beim Hein Gericke. Die, die ich dort gekauft habe, haben ein echtes „E11“. Da hat bei mir sogar der TÜV und die MA46 gemeint, die müssen nicht eingetragen werden, weil sie ohnehin ein „E“ haben.
LHG, Schlucki
… sagen, dass ich das nicht eintragen lassen muss, dann kann der Schnittlauch … eh scho wissen! Da lasse ich es auf eine Anzeige ankommen und fechte die an.
So lange nichts über die im Typenschein angegebene Breite/Höhe/Länge hinaussteht und die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt sind, kann sich der Sheriff brausen gehen. Es gibt Mindest- und Maximalmaße, die eingehalten werden müssen. Die Blinker dürfen z.B. nicht von der Nummerntafel verdeckt werden. Für Rückspiegel ist laut TÜV auch nur vorgeschrieben, dass sie ein Kugelgelenk haben müssen, dann typisieren die dort jede Größe (Zitat TÜV-Ing.).
Niemand kann mir vorschreiben, ob ich HONDA-Blinker oder Nachbauten nehme. Niemandf kann mich zwingen eine MRA-Scheibe runterzunehmen und eine Suzuki-Scheibe anzubringen, so lange alles ein „E“-Zeichen hat. Und für die MA46 reicht ein deutsches TÜV-Gutachten auch. Nach dem haben sie die deutsche Maske OHNE „E“-Zeichen eingetragen!
Ich hab jetzt auf meiner Hawk nen Shinyo Scheinwerfer, Rizoma Blinker und Rizoma Spiegel alle mit E-Zeichen. Beim Typisieren hatte ich noch die Komplette Kennzeichenhalterung mit Originalrückstrahler ober dem Kennzeichen.
Lt. Land ist das nicht original(lt. Typenschein am Foto deutlich zu sehen.?!?!?!) Jetzt ist der ganze Schmuß abmontiert und ein Rückstrahler (mit E-Zeichen!) unterm Kennzeichen.
Gutachten bekommst ja nur wenn kein E-Zeichen drauf ist, so wie Fußraster z.Bleistift.
Übrigens steht bei den Rizoma Blinkern: nur für hinten zugelassen…pffff
Aber mann sieht die Diskussion gibts jedes Jahr, anscheinend nicht mal bei den Behörden alles roger in Kambodscha.
Das wär mal was nützliches für diese Seite.
Was darf ich und was darf ich nicht.(Betreffend E-Zeichen, ABE) Und hier mal nen Artikel reinstellen. Da es anscheinend noch immer nicht klar ist.
… Rückspiegeln o. Ä. gibt es ja auch keine Typenblätter.
Bei Auspuff, Felgen, Lenker, etc. gilt das mit dem Typenblatt.
Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen!
Es gibt Teile die sind nicht fahrzeugspezifisch, da reicht das E-Zeichen. Bei allen anderen muss die Typengenehmigung mitgeführt werden.
LHG, Schlucki
wollt ich noch ergänzen. z.B. Auspuff hat auch ein E-Zeichen ist aber nur für ein bestimmtes Modell.
… von Prüfstelle zu Prüfstelle verschieden.
Ein allgemein gültiger Beirtag wäre unmöglich.
Am Besten ist es immer noch bei der lokalen Landesfahrzeugprüfstelle nachzufragen.
LHG, Schlucki
erst mal großes DANKE für die vielen antworten!!!
kenn mcih nun gar nicht mehr aus…
ich habe folgende teile nicht originol
1)blinker „schwarz“ mit E9, nehm mal an das ist das prüfzeichen…
2)spiegel, keine ahnung sind aber nicht original ca. 5x15 cm groß,haben aber auch kein prüfzeichen od. ich find es nicht…
3)maske mit scheinwerfer, steht irgendwas von kawaski drauf…prüfzeichen noch nicht gefunden…
das ist mein haupt problem,weil den orig. hab ich nicht bzw. würd ich die maske lieber eintragen lassen,wenns nötig ist…
4)nummerntaferl-halterung,blechstück marke eigenbau,war net das problem sondern es ist zuweit nach oben geneigt…
4)auspuff (remus) ohne e-prüfzeichen,aber das ist das geringste prob,hab den originolen
5)suderei wegen seitenständer…soweit kein problem glaub ich da laut typenschein das originol so ist…
noch was lenker ist auch nicht originol,aber wegen dem habens nix gsagt…
aja fahrzeug, hornet…
so wie geh ich das nun an?
alles so lassen,oder originol zustand herstellen,weil fotos habns eh…?
oder steht das dann eh in der „einladung“,ob originol oder net?
greetings
macz
was soll mit dem ständer sein? versteh i net ? gibts da leicht an tuning-ständer? gg
lg
chrisu
das hab ich mir auch gedacht…
kann mir echt keiner weiter helfen???
schade…danke trotzdem
greetz
macz
daß die Polizisten eine Anzeige schreiben werden wegen der KFG Übertretungen. In dieser Anzeige wird eine erforderliche Überprüfung gem. § 56 KFG vermerkt - das heißt Du wirst eine Vorladung bekommen. Bei dieser Überprüfung gem. § 56 KFG muß das Fahrzeug in verkehrs- und betribessicherem Zustand sein.
D.h.: entweder alles origiinal und in Ordnung oder umgebaut und typisiert bzw. mit E Prüfzeichen versehen.
Entspricht das Fahrzeug bei der Überprüfung nicht kriegst Du einen neuerlichen Termin. Wenns dann wieder nicht paßt wird die Zulassung aufgehoben.
Mit dem von den Polizisten beanstandeten Fahrzeug (sofern schwere Mängel vorliegen) darf nur bis zur nächst möglichen Werkstatt weitergefahren werden. D.h. daß Du theoretsich erst wieder fahren darfst, wenn alles i.O. ist. Kann natürlich kein Mensch kontrollieren, aber bei einem Verkehrsunfall hast Du unter Umständen schlechte Karten wenn dieser Umstand bekannt wird. Wirst Du erneut kontrolliert und die Mängel sind noch nicht gehoben, wird der Strafbetrag wesentlich höher.
Mein Tipp: Originlateile montieren (oder solche mit E Prüfzeichen.
PS: Bei der 56er Überprüfung wird das ganze Fahrzeug kontrolliert - nicht nur die beanstandeten Teile. Wie beim Pickerl.
mfg Mervin