Führerscheinabnahme => Mopedfahren?

Einem Bekannten von mir wurde der Führerschein wg. Alkohol am Steuer abgenommen. Er ist Wiederholungstäter und somit dann gleich für ein Jahr. An und für sich passts ja, es soll ja Strafe sein. Aber zur eigentlichen Frage: Darf der nun ein Moped (rotes Taferl) lenken oder nicht?

 
 
dass ma bis zum BJ (also das des menschen) 1975 kan schein fürs mofa brauchte…
sprich wenns meinem bruder den schein zupfen würden und er dann mit nem mofa oder nem mopedauto fährt braucht der net mal nen schein…
 
ich glaub des entscheidende alter is irgendwas mitte 1975 … weil bruder der anfang 75 geboren wurde braucht keinen, die schwester die ende 75 gschlüpft is scho…

BJ 75 oder älter ist er nicht. Aber er ist älter als 24 und da braucht man dann ja unabhängig des BJ ja keinen Schein. Nur ist die Frage, ob das mit der Führerscheinabnahme verhängte Fahrverbot auch Mopeds einschließt.

In solchen Fällen verhängt die Behörde zusätzlich zur Entziehung der Lenkerberechtigung ein gleich lange dauerndes „Verbot des Lenkens von Motorfahrrädern, Leicht-Kfz und Behindertenfahrzeugen“ in extremen Fällen sogar ein Verbot des Lenkens von Fahrrädern…

 
aber wie können die ganzen buschenschankbomber dann immer bewegt werden… die meisten die sowas fahren sind ja die denens den zettl abgnommen haben… dann dürften die die dinger ja auch nimma fahren!

versuch nicht ein system zu erkennen…is lei zeitverschwendung

polizisten bzw deren richter arbeiten/verurteilen willkürlich…wenn sie arbeiten :wink: :grin:

Ein Moped oder ein hübsches vierrädriges Leichtfahrzeug darf mit einer gültigen Lenkberechtigung (da ist es völlig egal welche Klasse) oder einem Mopedausweis gelenkt werden. Wird der Führerschein also abgenommen dann braucht man den Mopedausweis. 
 
Die Behörde hat dem Gesetz nach die Möglichkeit, neben dem Führerscheinentzug auch das Lenken eines Mopeds oder eines vierrädrigen Leichtfahrzeuges zu verbieten oder sogar überhaupt ein generelles Fahrverbot zu verhängen (dann spielt es nicht einmal mehr Rad fahren).
 
Davon abgesehen ist der Führerscheinentzug noch das kleinere Übel, denn bei einem Verkehrsunfall unter Alkohol mit einer schwereren Verletzung eines Unfallbeteiligten oder des eigenen Mitfahrers spielt es in der Regel an den Straflandesgerichten in Wien, Wiener Neustadt, Korneuburg und Eisenstadt in jedem Falle den Häfen-Blues für zumeist 3 Monate. Die sitzt man auch dann ab vom ersten bis zum letzten Tag, denn bei dieser Strafe gibt es keine vorzeitige Entlassung, die einzige Möglichkeit ist die Weihnachtsamnestie !!
 
Sollte irgendjemand bei einem solchen Unfall zu Tode kommen - Gute Nacht !
 
Don’t drinke and drive !    

und wieso antwortest mir? zum einen interessierts mi ned und zum anderen passt des nedmal auf mein posting +gg*

Da werden wir mal seinen Strafbescheid durchsehen! Wenn er fahren darf (Mopedausweis sollte er auch noch haben, obwohl er so und so 25 ist), dann muss er mit uns auf einer rosa Puch Maxi bei Schönwetter an einem Wochenende in die Kalte Kuchl fahren mit der Aufschrift, dass er betrunken gefahren ist und nun seinen Führerschein los ist, und dass er vorher eine CBR gefahren ist. Das ist er uns für seinen Ausfall für die heurige Saison schuldig!

bledsinn…

des wos du manst is, das ma ab geb-datum 01-07-1975 an FS machen muß für rote Blech, welche owa ohnehin mit 24 komplett wurscht is respektive nimma benötigt wird.
De neue Regelung - die erst nu beschlossen werden muß - verlangt nach einem Befähigungsnachweis.

UND: die Behörde kann dir sehr wohl a Fahrverbot auferlegen: Im näheren Bekanntenkreis passiert: Mann hat keinen FS (nie gemacht - weil wenns ihm bsoffen erwischen, das er den weisl nit abgeben muß :cold_face: ). Erwischt worden mit 1 Promü.
Konsequenz: damals 13000 echtes geld Strafe, UND 6 WOCHEN FAHRVERBOT!

Die im Osten sind halt generell strenger. Kannst als Tiroler, wennst in Wien an Unfall hast, nur hoffen, dass in Tirol die Verhandlung statt findet. :sunglasses: :grin: Wennst Glück hast einigt man sich sogar so.

 
wie lange wohnst du schon in österreich, dass du noch nicht erkannt hast, dass gesetz, und das was die polizei tatsächlich bestraft zwei paar schuhe sind :slight_smile:
 
Ciao
Alex

 
um zu wissen dass ma ab 24 sowieso fahren darf… wurscht ob FS oder net…
oder vor Mitte 1975 geboren. dann brauchtest damals mit 16 a kan schein um 50ccm zu lenken

 
24 hab ich vergessn… und von dem fahrverbot hab i no nie gehört… wird aber scho stimmen…
nur frag ich mich… sag ma ich bekomm des fahrverbot… fahr dennoch mit am mofa… wenn mich die kiwarei aufhaltet muss ich mich zwar ausweisen, aber net mit am FS… schaun die dann im PC nach ob mir ein fahrverbot auferlegt wurde?

Ich denke Bino nahm auf die Info Bezug wonach in Niederösterreich bei einem tödlichen VU und Alkoholeinfluß in jedem Fall eine unbedingte Haftstrafe verhängt wird (vom Gericht). Diese Vorgangsweise ist nicht in ganz Österreich üblich. Offenbar wird in Westösterreich da von den Gerichten milder geurteilt.
 
Die Sache „Entzug der LB“ und „Geldstrafe wegen alkoholisiertem Fahren“ ist eine Verwaltungssache und unabhängig von der Gerichtsbarkeit. Die Verwaltungsbehören enstcheiden da innerhalb der in der StVO angeführten Rahmen aber doch von Bundesland zu Bundesland geringfügig unterschiedlich (trifft auf alle Verwaltungsdelikte zu).

Hallo!
Ich kenn da einen Fall (1,22 Promille restalkohol) dem wurde der zettel für 3 monate eingezogen, Nachschulung angeordnet und ein Verbot zum Lenken von Mopeds, Mopedautos, Zugmaschinen (Traktoren) Invalidenfahrzeugen usw. ausgesprochen.
Aber wie weiter oben schon erwähnt, besser 3 Monate Zettel weg, Nachschulung, Strafe usw., dann große Lernfähigkeit!!!,  als unter alk einen Unfall mit Verletzten oder noch schlimmer zu haben.

ser’s
der 118er

Da es sich wie richtig erkannt um ein Bundesgesetz handelt, kann der Verteidiger beim OGH eine Delegierung (§§28 + 39 StPO) des Verfahrens aus verfahrensökonomischen Grunden verlangen. Heißt nichts anderes als, da der Unfall nicht in Tirol passiert ist, sondern in Wien wäre das Gericht in Wien zuständig. Da der Tiroler aber sehr wahrscheinlich mittlerweile schon wieder zuhause sein wird, kann sein Verteidiger beim OGH einen Antrag einbringen, das Verfahren auf ein Tiroler Gericht zu übertragen, da der Tiroler sonst extra nach Wien fahren müsste. Die Richter im Westen urteilen wesentlich milder als ihre Kollegen im Osten.

Gab mal so einen Fall:
Ein Innsbrucker ist einem Grazer Polizisten in Graz an einer Kreuzung aufgefahren. Da es bei Polizisten im Dienst keine leichte Körperverletzung, sondern das ganze automatisch eine schwere Körperverletzung ist (falls das nicht mehr stimmen sollte bitte ich die Polizisten mich zu korrigieren), gibt und der Innsbrucker auch etwas getrunken hatte, wäre er in Wien sicher zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Da er sich mittlerweile wieder in Innsbruck befand stellte sein Verteidiger den Antrag das Verfahren doch nach Innsbruck zu verlegen. Der OGH stimmte dem zu und es wurde in Innsbruck verhandelt. Der Autfahrer kam mit einer Geldstrafe davon und sogar diese, glaube ich zumindest, war nur eine bedingte.

Hoffe jetzt alle Klarheiten beseitigt zu haben.

da wird da ullybär weiterhelfen können :wink:

Hi Bino!
 
Du schreibst

 
und kurz darauf:
 

 
Wie kommst Du darauf das für ein Gerichtsdelikt mit Tatort Graz ein Gericht in Wien zuständig sein sollte??? Das erschließt sich mir nicht ganz …

Hi Chris!
 
Ich habs eh schon detailiert erklärt. Aber mir glaubts ja anscheinend niemand :cry: