FALSCH ! Gutachten, Polizeibericht, Zeugenaussage!

Ich hatte vor etwa 2 Jahren einen Motorradunfall. Ein entgegenkommendes Motorrad fuhr in mein Motorrad hinein. Wir waren eine Gruppe von 5 Motorradfahrern und ich fuhr als letzter, als eine mir entgegenkommende Motorradfahrerin bei der linken Beifahrerfußraste ins Motorrad fuhr. Laut Zeugenaussage wollte ich gerade überholen, dabei fuhr ich nahe der Mittellinie mit - laut Naviaufzeichnung 3 Sekunden lang (43 Meter) - 51 Km/h. Der Zeuge mit seinem Motorrad vor mir (uns) fahrend behauptete, dass er 60-65 Km/h fuhr und langsamer wurde, damit wir überholen konnten. 2 überholten und dann gab es den Unfall. Wir waren aber 5, also überholten 4! Kann der nicht bis 5 zählen? Zum Gutachter sagte er beim Unfall sei er etwa 60-65 Km/h gefahren. Hat er also beim Überholen der 4 Kollegen beschleunigt? Wie kann ich mit 51 Km/h einen mit 60-65 Km/h überholen? Na ja, den FS hatte der Zeuge erst seit sehr kurzer Zeit (ca. 6 Wochen Fahrpraxis).
Im Polizeibericht stand: Ich überholte, Ort des Zusammenstoßes beim Wasserfleck relativ weit in der Gegenfahrbahn. Wie will er das wissen? War er dabei? Das dürfte er laut Auskunft seiner Kollegen gar nicht schreiben! Außerdem Polizist: Laut Polizist war ich angeblich der 4te? Zeuge 3ter, wir waren aber 5! Der Polizist sieht auch 2 kleine Kratzer und sagt, die sind von meinem Motorrad (wieso weiß er das). Den ca. 10x so großen Kratzer auf meiner Fahrbahnhälfte sieht er nicht! Polizist sagt Frontalzusammenstoß? Eindeutig fuhr das andere Motorrad in meines. Polizist: Unfallgegnerin lag 7 Meter neben ihrem Motorrad. Ich bin nach dem Zusammenstoß ca. 6 Meter geflogen. Laut Fotosachverständigen und Bildern waren es 3,5 Meter und 12 Meter. Einmal halb so weit und dann doppelte Entfernung. Hatte der Polizist kein Maßband? Nur Daumen mal Pi?
Der Gutachter schreibt: Die Triumph (und auch meine Suzuki) schlitterten angeblich die ersten 10 m auf dem Asphalt. Nur sind keine Schleifspuren bei der Triumph (so wie etwa bei meinen Motorrad) zu sehen. So ist klar, dass Fr. H., nachdem sie mich gerammt hat, Richtung Fahrbahnrand (wahrscheinlich bremsend) mit etwa 40-45 Km/h weitergefahren ist. Auch auf dem Bankett (Gras) fuhr sie noch 7 Meter weiter, bis sie vom Motorrad fiel und das Motorrad etwa 3 Meter danach sanft auf die linke Seite fiel. Bei der Triumph sind weder links vorne (nur die Spuren des Zusammenstoßes) noch rechts Schleifspuren zu sehen. Links sind der Lenkergriff (Lenkergewicht), die Beifahrerfußraste, der Auspuff, der hintere Blinker und das Topcase ohne Schleifspuren! Und das nach 10 Meter am Asphalt und 7 Meter im Gras. Hat der Sachverständige die Triumph gesehen? Kann eigentlich nicht sein, sonst würde er das nicht so in sein Gutachten einfließen lassen.
Die Richterin übernahm das Gutachten ohne irgendeiner (Foto) Kontrolle 1:1, laut Richterin war ich der Dritte von 5 Motorradfahrern (dann hätten die 2 hinter mir ja alles gesehen) und hatte keinen Zweifel an dem Polizeibericht und an der widersprüchlichen Zeugenaussage und verurteilte mich. Derzeit läuft die Berufung. Sieht aber nicht gut aus. Das Gutachten z.B. wurde von meinem Rechtsbestand dabei nicht angezweifelt. Über meinen Rechtsbeistand möchte ich nichts sagen. Das sagt wohl schon alles!
Meiner Meinung nach ein glatter Justizirrtum!
Was könnte ich hier noch machen? Hättet Ihr eine Idee?
Ich kann Euch nur raten, IMMER mit einer Dash-Cam oder einer GoPro zu fahren. Dann seid ihr solchen schwachsinnigen Aussagen nicht ausgeliefert.
Bleibt gesund!
PS: Auch im PKW würde ich eine Dash Cam empfehlen!

Servus!

Was jetzt von den von dir gemachten Angaben stimmt oder nicht, kann ich nicht beurteilen.

Außer der Berufung, die ja läuft, fiele mir auch nichts ein. Hast du deinen Rechtsbeistand auf das Gutachten aufmerksam gemacht?

D’Ehre und oben bleiben!

Servus,
ich hab meinen Rechtsbestand und auch den Rechtsvertreter meiner Versicherung schon vor der letzten Verhandlung und vor dem Urteil darauf aufmerksam gemacht. Mündlich am Telefon und auch schriftlich. Die Antwort war: „Der Zug ist schon abgefahren“. Auch hab ich VOR der Berufung nochmals darauf hingewiesen. In der Berufung steht darüber kein Wort. Scheint kein Interesse vorhanden gewesen zu sein. Nun wenn es schlecht ausgeht zahlt meine Versicherung rund 70.000,- Euro! Die haben es ja anscheinend.
Liebe Grüße und G’sund bleiben.

Na ja, immerhin, wobei 70.000 klingt viel, aber kommt halt drauf an, um wie viel es.insgesamt geht.

Alles Gute, auf dass alles in deinem Sinne ausgeht.

D’Ehre und oben bleiben!

Hallo,
nun habe ich mich vielleicht schlecht ausgedrückt. Meine Versicherung - die HDI - muß ca. 70.000,- Euro für die Unfallgegnerin (Schmerzengeld, Motorrad + Gewand) , Gerichts- und Rechtsanwaltskosten bezahlen. Außer die Berufung bringt doch noch eine Änderung.
Liebe Grüße und G’sund bleiben.

Sind die alle unter einer Decke ? Ich glaube eher dass der Gutachter husch wusch einfach schlampig (weil unterbezahlt) „arbeitet“. Von der Polizei (habe so meine Erfahrung) ganz zu schweigen. z.B.: rutscht 10 Meter auf der Straße und hat KEINEN Kratzer …

Hallo,
ob die alle unter einer Decke sind? Das wurde ich schon von mehreren Freunden und Bekannten gefragt.
Nun, der Zeuge kann ja nicht einmal bis 5 Zählen.
Der Polizist Hr. F. wurde wahrscheinlich beim Mittagessen gestört und hat das Maßband vergessen. Aber er hat etwa 2 Wochen danach Freunden von mir bei einer Verkehrskontrolle in der Nähe des Unfalls erzählt welche spezielle Verletzungen die Unfallgegnerin hat. Von Datenschutz dürfte er wahrscheinlich noch nichts gehört haben.
Der Gutachter Hr. DI Dr. S und meine Unfallgegnerin sind fast gleich alt und beide aus NÖ. Der Gutachter ist meiner Meinung nicht unterbezahlt. Er bekommt einen vierstelligen Betrag für etwa eine Stunde bei Gericht. Bei 2 Verhandlungen ist das nicht gerade wenig. Seine ersten Worte waren: „ Da ist ja alles klar.“ Vielleicht wollte er sich nicht wirklich mehr mit dem Fall befassen und z.B. die Triumph besichtigen. Ist ja so einfacher für ihn. Fotos ansehen hätte aber genügt!
Liebe Grüße und G’sund bleiben.

Hallo,

na das ist ja eine spannende Geschichte – da hat man wohl mal besser keinen Unfall. Wenn man das so liest, dann könnte man glauben, dass eh von Anfang an alles bereits geklärt war und der Schuldige eindeutig feststand, nachdem scheinbar alle auf den von Dir besagten möglichen Falschbericht der Polizei aufgebaut haben, und dann die Sache nicht mehr im Detail hinterfragt haben. Doch da gab es ja auch Gutachter und Sachverständige!? Die müssen sich doch von Fakten und nicht von Märchen leiten lassen. Wenn das alles so stimmt, dann bin ich echt entsetzt! Ist Dein Rechtsbeistand vielleicht motorradfahrerfeindlich eingestellt? Außerdem, wie kann „ein Zug schon abgefahren sein“, wenn Du nochmals urgierst und dann Dein Rechtsbeistand nichts für Dich Sprechendes vorbringt? Habt Ihr die Berufung nicht gemeinsam verfasst? Ich habe noch nie erlebt, dass meine Rechtsvertretung sich nicht mit mir im Vorfeld ganz genau abstimmt und mich anhört und alles detailliert bespricht und mich auch berät, was Sache ist und welche Chancen man hat oder auch nicht - ja das gibt es auch -, genau deswegen habe ich ja einen Rechtsbeistand der das gemeinsam mit mir macht, wäre ja sonst völlig umsonst. Gibt es da nicht in so einem Fall noch eine Möglichkeit eines Rechtsschutzes gegen Deinen Rechtsbeistand, wenn DU Dich wie gesagt völlig laienhaft vertreten fühlst? Kann man sowas im Nachhinein überhaupt noch einklagen?

Weiterhin alles Gute und stets unfallfreie Fahrt!

Hallo,
ja, da dürften sich die Polizei, der Sachverständige und die Richterin es sich sehr einfach machen. Der Polizist war meiner Meinung ja Amtsanmaßend und hat Dinge zu Papier gebracht die er nicht beurteilen konnte und dürfte, sondern nur ein Sachverständiger. Der Sachverständige wiederum war entweder Ignorant oder Inkompetent oder auch nur zu faul sich die Bilder anzusehen. Ebenso handelte die Richterin, die das Gutachten nicht prüfte. Ob die Richterin Ignorant oder Inkompetent oder auch nur zu faul war, kann ich nicht sagen. Mein Rechtsbeistand hat keinen Kontakt vor der Berufung mit mir aufgenommen und die Berufung –ohne auf den Fehler des Gutachters einzugehen - alleine Verfasst. Auch die HDI Versicherung wusste von mir informiert, immer Bescheid und es kam kaum eine Rückmeldung. Nur Beschwichtigungen. Zwei Rechtsanwälte, die ich konsultierte, meinten das sowohl der Gutachter (Falschgutachten!) als auch mein Rechtsbeistand zur Verantwortung gezogen werden können. Eine Beschwerde gegen die Richterin ist natürlich auch noch möglich. Da warte ich erst mal das Ergebnis der Berufung ab. Falls ein Leser die Möglichkeit hat in Gerichtsakten einzusehen, hier
meine Aktennummer: 29 Cg 36/20g.
Nochmals: IMMER mit einer Dash-Cam oder einer Go Pro zu fahren. Dann seid ihr solchen ……… Aussagen der Polizei oder des Gutachters nicht ausgeliefert.
Liebe Grüße und G’sund bleiben.
PS: Auch im PKW würde ich eine Dash Cam empfehlen! Siehe Bürgeranwalt vom 12.11.2022. Ein Taxifahrer hatte eine Dash Cam und könnte dadurch nachweisen, dass drei Polizisten bei einen Unfall mit dem Taxler gelogen haben. Die müssen sich jetzt selbst bei Gericht verantworten. Falls jetzt jemand glaubt ich wäre gegen die Polizei. Der der vier vor mir und mit mir fahrenden, waren Polizisten!

Hallo j.Heinz!
Das ist ja ein Schlamassel ohne Ende … ich wickle auch gerade einen Motorradunfall mit meiner Versicherung ab, der war aber im Ausland - Polizei wurde gerufen - da war meines Erachtens nach alles wirklich OK und die waren auch super schnell VoOrt … aber, es hat von Ende Mai bis jetzt gedauert dass mal die Bälle ins Rollen gekommen sind, weil es scheinbar und bekanntermaßen sehr lange Zeit dauert, bis die Unfallmeldungen herausgegeben und zu uns nach Österreich übermittelt werden … derzeit bin ich mal guter Dinge, aber warten wir es ab bis alles abgeschlossen ist, denn neben Sachschäden gibt es auch Personenschaden bei mir und das Angebot des Schmerzensgeldes der gegnerischen Versicherung ist eigentlich eine Farce - aber mir schon klar - denn trotz mehrmaligem Urgierens meiner Seite hat mich noch niemand nach meinem Genesungsverlauf gefragt, den ich aber halbwegs dokumentiert hatte und jetzt mal „wieder ungefragt“ einfach alle Karten auf den Tisch gelegt habe - wieso gibt man mir als Geschädigten nicht einfach schon vorher die Möglichkeit alles an Daten zu übermitteln damit es dann schneller geht?? Jetzt dauert es vermutlich wieder … :-(:

Übrigens betreffend Dashcam hab ich einen guten Bericht beim ÖAMTC gefunden: „Zulässigkeit von Dashcams im österreichischen Straßenverkehr“ … alles gut und schön, aber mein Unfall war im südlichen Ausland … hier wird zwar die Erlaubnis der Aufnahme für private Zwecke beschrieben, aber gleichzeitig macht man sich strafbar wenn man diese Daten veröffentlicht … ziemlicher Graubereich was geht und was nicht … aber einfach nach dem Bericht im Internet suchen - Link gebe ich nicht rein, denn der wird vermutlich eh nicht veröffentlicht. Aber, spannendes Thema!
Also dann - LG allseits!

Hallo,
nun im Ausland einen Unfall zu haben ist besonders bitter. Meist wird da der Einheimische bevorzugt und es wird viel zu wenig bezahlt.
Zur Dash-Cam: Am Motorrad ist sie im Inland immer erlaubt sein. Man will ja die Strecke aufnehmen . Allerdings immer nur kurze Aufnahmen (ca. eine Minute) die immer überschrieben werden. Ins Internet zu stellen ist meiner Meinung nur verpixelt erlaubt. Mit dem PKW riskiert man angeblich eine Verwaltungsstrafe wenn man kein gutes Argument hat warum man aufnimmt. Die Verwaltungsstrafe ist allerdings lächerlich gering in Anbetracht der hohen finanziellen Forderungen bei Unfallschäden. Außerdem: Beim Bürgeranwalt vom 12.11.2022. Mag. Martin Hoffer vom ÖAMTC: „Ein Taxifahrer hatte eine Dash Cam und könnte dadurch nachweisen, dass drei Polizisten bei einem Unfall mit dem Taxler gelogen haben. Die müssen sich jetzt selbst bei Gericht verantworten“. Besser eine Verwaltungsstrafe bezahlen, aber dadurch recht bekommen!
In Deutschland ist bei PKW seit Mai 2018 eine Dash Cam erlaubt. In Ungarn wird man von der Polizei gleich gefragt ob man Aufnahmen hat und die werden dem Gericht übergeben. Nur Österreich hinkt hinterher und gibt wie bei mir einen ungenauen Gutachter einem gutbezahlten Job. Ein anderer Gutachter fuhr die Todesfahrt nach. Gutachter fuhr Todesfahrt nach Meiner sah sich wahrscheinlich die Bilder gar nicht an.
Bei einem anderen Unfall meinte mein Gutachter das der unerfahrene Motorradlenker (ohne FS) mit einen geborgten Bike und 96 Km/h innerhalb von einer Sekunde reagieren hätte können. Häftling fuhr Polizisten nieder: Unfall vermeidbar - wien.ORF.at Bei meiner sehr erfahrenen (250.000km in 25 Jahren) Unfallgegnerin waren ca. 60Km/h und 1,3 sek. zu wenig.
Deshalb IMMER mit einer Dash- Cam oder Go Pro wenn möglich!!!
Liebe Grüße und G’sund bleiben.

Hallo,

die Berufung ist leider nicht durchgegangen. Es wurde angeblich alles ordentlich untersucht, aber ohne den Hinweis meiner Rechtsanwältin, dass das Gutachten nachweislich falsch ist, war es wohl sinnlos. Nun werde ich versuchen bei meiner Klage gegen meine Unfallgegnerin, den nun anderen Gutachter das falsche Gutachten zu erklären. Vielleicht mit einen neuen Rechtsanwalt. Bin da in einem sehr guten Gespräch. Eine Klage gegen den Gutachter oder evt. gegen die Rechtsanwältin wird auch überlegt.

Ich wünsche Euch ein Prosit Neu Jahr und immer mit einer Camera fahren! Dann seid ihr einen ignoranten und inkompetenten Gutachter nicht schutzlos ausgeliefert.

Liebe Grüße und G’sund bleiben.

Hallo j.heinz!

Na, gibt´s schon wieder was Neues in Deiner spannenden Sache?

Bei mir wurde in der Zwischenzeit der Italienunfall-Versicherungsfall endlich abgeschlossen.
Unfall im Mai 2022 - Freigabe der Versicherung für Motorradreparatur sowie Entschädigungszahlung für Motorradbekleidung und Schmerzensgeld letzte Woche eingetroffen. Fazit - nie wieder werde ich das ohne Rechtschutz machen, auch wenn ich völlig unschuldig war, wurde Schmerzensgeld nach italienischem Recht abgehandelt - das ich nach wie vor nicht kenne - sich jedoch im Tagsatz vom österreichischen sehr unterscheidet - keine Ahnung ob mich die Versicherung selbst hier ohne Rechtschutz gut vertreten hat oder nicht - jedenfalls ist die Sache endlich abgeschlossen und mein Motorrad wird repariert. Die neue Saison 2023 kann kommen.
LG!

Hallo,
ja es gibt etwas Neues. Davon kann ich aber erst in ein paar Tagen oder Wochen berichten.

Ich gratuliere Dir zu Deinen Versicherungserfolg. Da hattest Du etwas mehr Glück als ich. In Urlaubsländer ist es ja leider so das die Strafen für Falsch parken oder schnell fahren höher sind als bei uns. Beim Auszahlen von Schäden zieren sich aber vor allem die südlichen Länder.
Geniese den Abschluß und sei immer Rechtsschutzversichert, suche Dir schon jetzt einen versierten Anwalt der auch den Mund aufmacht, mache viele Fotos vom Unfallort, und fahre immer mit einer Dash Cam. Da gibt es dann selbst, wenn der andere „Zeugen“ hat, keine Diskusionen. Auch der sogenante Sachverständige kann sich dann nicht „irren“ wie bei mir.

Liebe Grüße und G’sund bleiben.

Hallo,
So wie es aussieht wird jetzt der alte Rechtsanwalt vom neuen Rechtsanwalt geklagt.
Na da ist was los in unseren Rechtssystem. Näheres demnächts.
Liebe Grüße und G’sund bleiben.

Alter Schwede, weit haben wir es in der Zwischenzeit gebracht, wenn wir schon „gute Anwälte“ für bzw. gegen „weniger gute“ Anwälte brauchen. Und ich dachte immer es gibt da einen Ehrenkodex bei den Anwälten, dass sie sich eigentlich bestmöglich um das Recht des Klienten kümmern müssten/sollten …
Halt uns am Laufenden!
LG!

Hallo, hab zufällig etwas neues erfahren.
Laut § 288 StGB ## StGB - Strafgesetzbuch:
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.03.2023
(1) Wer vor Gericht als Zeuge oder, soweit er nicht zugleich Partei ist, als Auskunftsperson bei seiner förmlichen Vernehmung zur Sache falsch aussagt oder als „SACHVERSTÄNDIGER“ einen falschen Befund oder ein falsches Gutachten erstattet, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
Na da werde ich mal genauer nachfragen, ob man nicht hier gegen ein nachweislich falsches Gutachten vorgehen kann. Der Gutachter hat ja meiner Meinung nach ein falsches Gutachten gemacht. Siehe meinen ersten Beitrag!
Deshalb absichern! IMMER mir einer Dash-Cam !!! Auch im PKW !
Liebe Grüße und G’sund bleiben.

Hallo,
nun ist es soweit. Am 25.5.2023 wird meine ehemalige Rechtsanwältin Mag. K. (Kanzlei Dr. K) von meinem neuen Rechtsanwalt geklagt. Die Ausreden der ehemaligen Rechtanwältin sind schon sehr interessant.
Ich werde nach der Verhandlung genau berichten was da los war. Damit könnt ihr so einen Fehler vermeiden. Bis dann…
IMMER absichern! IMMER mir einer Dash-Cam !!! Auch im PKW !
Liebe Grüße und G’sund bleiben.

Hallo,
die Verhandlung war nur eine halbe Stunde. Beim nächsten Termin wird es in 1030 Wien am 31.08.2023 von 13-15 Uhr dauern. Wer Interesse hat dabei zu sein der schickt mir eine PN. Dann bekommt er die Zimmernummer des Verhandlungssaales. Die Ausreden und Angriffe der Rechtsanwältin sind wirlich abenteuerlich.
Also: IMMER absichern! IMMER mir einer Dash-Cam !!! Auch im PKW !
Immer den E-Mail (Brief) -Verkehr aufheben und eine Sende und Lesebestätigung anfordern
Liebe Grüße und G’sund bleiben.

Na da wünsche ich Dir am 31. August viel Erfolg!! Hoffe da kommt endlich etwas Griffiges raus. Aber blöde Frage, Du hast doch einen neuen sehr guten Anwalt, und Du hast auch die Sachlage durch die vielen Verhandlungen gut dokumentiert vorliegen - und wie es sich anhört hast Du auch einige Tatsachen und Fakten die doch beweisen müssen, dass das Gutachten falsch war. Kann man nicht hier „nur“ das Gutachten in einem neuen Verfahren neu einklagen - das ist ja ein ganz eigener Puzzlestein im großen Ganzen … zumindest stelle ich mir halt als absoluter Laie das so vor. Frag mal Deinen Anwalt ob das Sinn macht bzw. ob das überhaupt möglich ist … oder gibt es hier auch Zeitfristen - Verjährungsfristen zu beachten … der Unfall liegt ja jetzt doch schon eine Zeit lang zurück.
Jedenfalls alles Gute für Ende August und berichte dann bitte wieder.
Immer gut aufpassen und beste Grüße!