Frage: Geschwindigkeitsbegrenzung?

Hab anscheinend in der FS net aufgepasst :hushed:
 
Freilandstrasse 100 (eh klar) >>> Geschwindigkeitsbegrenzung 70 kmh (Zusatz: schlechte Fahrbahn) >>>>>> nach weiteren 5 km Geschwindigkeitsbegrenzung 50 kmh (Anzeige einer Baustelle) >>>>> nach ca. 1 km Geschwindigkeitsbegrenzung 30km/h (Baustellenbereich) >>>>>>>>> Ende der Baustelle - 30er Zone ist aufgehoben.
Wie schnell darf ich dann wieder fahren???
 
I sogs gleich… hab 220 euros gelöhnt :rage:

100km/h?

keine ahnung…i fahr nach gfühl :grin:

Die offizielle version: 100… ausser in der zwischenzeit war irgendwo a ortsschild… oder a autobahnauffahrt g

die inoffizielle version: Du darfsch genau so schnell fahren wie der beamte für richtig hält… wenn du 20 fahrsch und er will di strafen, wird er sagen du wärsch 140 gfahren… (und er wird nit davor zurück,schrecken vor gericht zu lügen) so traurig es klingt, es isch leider so.

Ciao
Alex

Wenn die Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben wird durch eine Tafel „Ende aller Beschränkungen“ bzw „Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung“ gelten 100 km/h, außer eben es ist ein Ortsgebiet …

wenn die 30 aufgehoben worden sind (mit dem runden weissen Verkehsschild wo die 30 durchgestrichen ist) und du dich noch immer auf der Bundestrasse befindest 100km/h…

Lass mich raten der „Leberkassemmel-Shredder“ hat argumentiert das de Strassen ja nu immer hinich is und deshalb der 70er wieder gilt… :grin: und weil beim Moped der tacho immer zwanzig „zuwenig“ anzeigt bist mit 120 daherkommen…

gruß Hardy

PS: I bin für Alkohol-Vortest’s bei der Amtshandlung (beim Beamten) :wink:

… was kriegt der Gewinner der’s errät??? :wink:

na fuffzig kaemha. what else ?

°lp°

Nach dem „Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung“ sollte wieder ein 100er erlaubt sein.

ist aber nicht. ende der 30kmh hat da im text gestanden … :wink:

°lp°

Selber schuld, wenn du bezahlt hast (klingt nach Organmandat, oder?)…es gilt dann wieder die Beschränkung auf 100 km/h! Manchmal ist es besser, es auf eine Anzeige ankommen zu lassen…

organmandat ? glaube nicht, daß man 220 plärra vor ort bezahlt, üblicherweise…

wieso eigentlich scheint jeder, der bisher antwortete, zu glauben, daß nach der aufhebung der 30kmh-beschränkung freie fahrt gilt ?

mit wie vielen schlössern ist eine türe verschlossen, wenn ich sie mit 4 schlössern zuschließe und danach eines wieder öffne ;-?

°lp°

Ist aber nicht dein Ernst, oder? Du weißt schon, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung durch jede andere aufgehoben wird?
Das Einzige, was mich ein bisschen wundert, er schreibt was von „30er ZONE“ aufgehoben. Wenn dort wirklich so ein Schild stehen sollte, gelten die 30 km/h noch, weil eine Beschränkung nicht durch ein „Ende einer Zonenbeschränkung“ aufgehoben wird.

Wenn mit den Schildern nichts faul war und kein Ortsgebiet im Weg, gelten nach dem letzten Schild wieder die 100 km/h meiner Meinung nach. Oder gibt es etwa noch eine Besonderheit in Bezug auf Baustellen, dass etwa dann wieder die ursprüngliche Beschränkung gilt?

vorgeschriebene geschwindigkeit in diesem fall 70 kmh mit zusatztafen schlechte fahrbahn, dann eine baustellengeschwindigkeit und dessen ende hebt nicht die 70 kmh schlechte fahrbahn danach wieder auf, ausser es war bei der 70 kmh auch noch der zusatz wie lange diese gilt (beispiel:) 5 km und nach ende der 30 kmh baustellentafen waren dies 5 km schon überschritten!
 
gruß

[url=http://www.fuerboeck.at/verkehrszeichen_in_oesterreich/verbotszeichen_geschwindigkeit.html]http://www.fuerboeck.at/verkehrszeichen_in_oesterreich/verbotszeichen_geschwindigkeit.html[/url]
 
Zitat: „Werden mehrere Geschwindigkeitsbeschränkungen hintereinander aufgestellt, z.B. auf einer Autobahnbaustelle 100 | 80 | 60, muss nur die letzte Beschränkung aufgehoben werden, um wieder die ursprüngliche Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h zu erlauben.“
 
Somit sollte die ursprüngliche Frage eigentlich beantwortet sein…

Ich will keine Ferndiagnose stellen aber ich kenne Straßen die mit Zusatztafel 70km/h gekennzeichnet sind, dann gilt diese Beschränkung für die gesamte Länge oder bis zu deren Aufhbung.  

ist mein voller ernst und du sagst es selbst:

eine geschwindigkeitsbeschränkung (nämlich die 50kmh) wird durch jede andere (in diesem fall 30kmh) aufgehoben. danach wird irgendwo die 30er zone für beendet erklärt, also gilt die 50kmh-beschränkung, denn die wurde nach darstellung nicht aufgehoben … ist nur einfach genau so logisch, wie das beispiel mit den türen … ;-}
oder im stadtverkehr: da gilt ja auch nach aufhebung einer 70er zone wie zb auf der triesterstraße die nächstniedrigere beschränkung, also 50 kmh …

was nicht heißen muß, daß ich davon ausgehen darf, daß gesetzliche bestimmungen einer zwingenden logik folgen. ich kann auch unrecht haben - aber logisch wär’ des ned … :wink:

°lp°

das wäre das beispiel, wie ullybaer es gelöst hat. die lösung ist aber deshalb nicht richtig, weil lt. retriever eben KEINE tafel angebracht war, welche das ende aller beschränkungen anzeigt, sondern ende der 30kmh zone. weil davor eine geschwindigkeitsbeschränkung von 50 kmh angezeigt war, gilt natürlich diese.

°lp°

und die 50er ? die läßt’ unter den tisch fallen … ;-?

°lp°

Geschwindigkeitsbegrenzung 50 kmh (Anzeige einer Baustelle)   !!!

 … spann’ uns ned so auf die folter - sag schon ;-}

hast’ zusätzlich des überholverbot ignoriert und geglaubt, daß a 100er erlaubt is ;-?
obwohl, I versteh schon, daß du die 220.- auskosten willst, so gut es geht … :wink:

°lp°