Frage: Geschwindigkeitsbegrenzung?

wie meinst des mit der 50er ? die kann man vergessen ?
du hast was von an 70er geschrieben (?) … versteh I da was falsch ?

°lp°

Freilandstrasse 100 (eh klar) >>> Geschwindigkeitsbegrenzung 70 kmh (Zusatz: schlechte Fahrbahn) >>>>>> nach weiteren 5 km Geschwindigkeitsbegrenzung 50 kmh (Anzeige einer Baustelle) >>>>> nach ca. 1 km Geschwindigkeitsbegrenzung 30km/h (Baustellenbereich) >>>>>>>>> Ende der Baustelle - 30er Zone ist aufgehoben.
Wie schnell darf ich dann wieder fahren???

Meines Verständnisses nach gilt in dem von retriever beschriebenen Fall wieder der 100er. So wie in dem mikerg geposteten link steht, hebt JEDE Aufhebung einer Geschwindigkeitbeschränkung sämtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen - bis auf die allgemeinen 50/100/130 - wieder auf. So hab ich das auch noch von der Fahrschule in Erinnerung.
 
Laut dem Beispiel mit den Schlössern müssten sonst in dem Fall ja drei Schilder aufgestellt werden, um wieder auf den 100er zu kommen. Das wär ein schöner Schilderwald auf den Straßen.
 
Da das 70er Schild jedoch ein fixes Schild gewesen sein dürfte und das 50er und 30er Schild (Baustelle) temporäre Schilder dürfte die Rennleitung einen 70er als korrekt angenommen haben. Wenn retriever nun für ein Geschwindigkeit zwischen 70 und 100 die 220 Euro gelöhnt hat, war das imho nicht richtig und sollte eigentlich beeinsprucht werden.
 
Wenn die 220 Euro für eine Fahrt mit 140 km/h waren, dann ists eh egal :grin:

nach meiner logik 50 kmh - auch wenn ich mir den text jetzt nochmals und halb so schnell durchgelesen hab’ - auf eine andere lösung komm’ I ned … ;-}

denn wenn explizit die 30er beschränkung aufgehoben wird, kann ja ned gemeint sein, daß dadurch auch der 50er nimmer gilt, baustelle hin oder her … ; ansonsten könnt’ ja jeder interpretieren, wie er will oder glaubt.
und zusatztafeln sind zusatztafeln, haben aber keine weitere, die beschränkung regelnde bedeutung … oder befinde ich mich da im irrtum ;-?

°lp°

nein. dann reicht eine tafel „aufhebung sämtlicher beschränkungen“ …

50 kmh achtung ! langsam werden wegen kommender baustelle, dann baustelle mit 30 km dann verlassen der baustelle, die 50 kmh sind nur zur baustelle hin, nicht weg von der baustelle da diese nicht mehr zur gefahr werden kann! ab da zählt für mich wieder der 70iger wegen schlechter fahrbahn, ausser ich bin auch hier schon aus diesem bereich! so sehe ich das!

das argument mit der selbstverantwortung hat was … ;-}
ich glaub’s aber ned, daß man seitens der gesetzeshüter ‚den lenkern von kfz‘ diese last aufbürdet (aufbürden darf) … wir werden die lösung ja irgendwann hören, hoffe ich … :wink:

°lp°

muß ja auch nicht zu 100% dem gesetze entsprechen! ggg wart ma mal ab was er schreibt, ich glaube nicht an den 50 iger und auch nicht an den 100er, meine wie gesagt meine meinung!

Meine Logik sagt:

70 hebt die 100 auf
50 hebt die 70 auf
30 hebt die 50 auf
und wenn der 30er aus ist, darfst wieder 100 fahren, sofern noch Freilandstrasse. Wenn nach dem 30er wieder 70wegen schlechter Fahrbahn gelten soll, müsste wieder ein 70er-Schild stehen.

Wenn das Auge des Gesetzes das anders sieht, hat man an guten Grund zum streiten.

Oder in der Gschicht fehlt a info.

Ein möglicherweise parallel laufendes Überholverbot kann ja durchaus weiterbestehen. Tip: Einfach den Link nochmals lesen, den ich gepostet habe - deutlicher kann man’s wirklich nicht formulieren…

Bin da ganz bei olpo!
 
Der Sinn einer Tafel mit der 30km/h aufgehoben wird ist, dass 30 km/h aufgehoben werden. Und nicht dass alle Geschwindigkeitsbeschränkungen (bis auf die 100er) aufgehoben werden. Denn welchen Sinn hätten dann die ganzen Schilder, die eben 30/50/70/80 Beschränkungen aufheben? Dann würde die eine Tafel mit dem schwarzen Diagonalbalken ohne Zusatzinfo reichen!
 
Probiert das einfach bei der Autostrasse von Voitsberg Richtung Judenburg aus:
 
Kreisverkehr mit 30er Beschränkung. 30er aufgehoben - (70er gilt wieder!!) und: auf das Gas und kurz nach dem „70er aufgehoben“ Schild 200  Meter weiter steht die Rennleitung mit Protonenkanone! Der Finanzminister dankt!

 
 
Also…

  1. vorfall war vor ca. 8 monaten
  2. anonymverfügung wg. geschwindigkeitsübertretung von 36 kmh lt. radarmessung (eigentlich hats mich gewundert, dass ich bei 36 kmh überschreitung noch eine anonymverfügung bekomme)
  3. da man ja gegen eine anonymverfügung kein einspruchsrecht hat und ich mir keiner schuld bewusst war, hab ich die frist zur zahlung verstreichen lassen
  4. anzeige flattert ins haus
  5. einspruch
  6. ablehnender bescheid des einspruchs mit der begründung (sinngemäß), dass
     
     
    am ende des baustellenbereichs 50er-zone bzw. 30er-zone - gekennzeichnet duch das taferl „ende der baustelle“ und „ende der 30er-zone“ - die ursprüngliche gegeschwindigkeitsbegrenzung wieder in kraft tritt >>>>> d.h. 70 kmh und ich war lt. radarmessung mit 106kmh unterwegs.
     
     
    lt. einem bekannten von mir (ein herr inspäkta) hätte dort - um wieder 100kmh fahren zu dürfen - das taferl „ende aller beschränkungen“ stehen müssen (war sich aber auch net ganz sicher g)
     
     

Auch Strafreferenten kennen sich mit der StVO nicht immer aus. Du schreibst von „Einspruch“ - warst Du also beim UVS? Das würde mich dann allerdings schwer wundern…

 
Kann mich dir nur anschliessen!!
ich würde dem ordnungshüter vor ort kein geld geben, sondern einfach auf den brief warten und beeinspruchen.
 

   
 
Der Sinn dieser Tafel liegt darin das sie sowohl die Geschwindigkeitsbeschränkung als auch andere Beschränkungen wie (meistens) das Überholverbot aufhebt. Die Tafel mit der Geschwindigkeit (durchgestrichen) hebt nur das Tempolimit auf ein allenfalls vorhandenes Überholverbot bleibt bestehen.
 
Das Selbe gilt für die Tafel „Ende des Überholverbotes“ die hebt eben nur dieses, jedoch nicht ein ev bestehendes Tempolimit auf … Theoretisch könnte man beide Tafeln nebeneinander verwenden. Um den Schilderwald zu entforsten wird aber nur die eine Tafel (ohne Symbol oder Zahl in der Mitte) verwendet.
 
 
 
 
 
 
 

… zb daß typisch österreichisch und vor allem NICHT praxisgerecht verordnet wird.

meine extremposition „aufgehoben wird nur die 30er zone, also gelten danach 50kmh als geschwindigkeitsbeschränkung“ ist natürlich genau so wenig praxisnah - wäre aber wenigstens klar. uneinsichtig ist mir nach wie vor, wieso es logisch richtig sein soll, durch aufheben einer 30er beschränkung eine 50er beschränkung quasi 'mit’aufzuheben:
demnach wäre der begriff „Baustelle“ einer geschwindigkeitsbeschränkung übergeordnet. ist das im gesetzestext nirgends der fall, ist die exekutierung eine vermischung - also nicht exakt. entweder klar, oder sinnvoll. vermischt = österreichisch (na oba des is jo eeehhh kloa …) … ;-}

praxisnah und klar (und freundlich) wäre es allerdings, nach der unklaren baustellen-situation alle zweifel zu beseitigen und ein weiteres schild mit einer 70kmh-beschränkung aufzustellen - dagegen spricht GAR nichts, wünscht man klarheit für alle. vor allem für jene, die schon eine weile unterwegs sind und nach 7698 gelesenen verkehrszeichen, reklametafeln und hinweistafeln auf lokale sehenswürdigkeiten, gar nicht (mehr ?) in der lage sind, sich 5km weit die gerade erlaubte höchstgeschwindigkeit zu merken.

daß es dabei ein kalkül ‚der behörde‘ gibt, möchte ich nicht vermuten. es zeigt aber zumindest ein schlechtes verständnis der dort einsitzenden schreibtisch-untäter für die minimal-erfordernisse einer verordnungsstrategie, die auch verstanden wird…

die vielen falschen meinungen (entgegen der ‚beamteten‘) sind der beste beweis dafür.

°lp°

„ende der Baustelle“ und wieder eine 70er geschwindigkeitsbeschränkung wäre viel zu einfach zu durchschauen :eyes: …besser ist, für unklarheiten zu sorgen um kräftig zu kassieren.

die erwähnung des verkehrszeichens (das im konkreten fall ja nicht aufgestellt war) „ende aller beschränkungen“ erklärt mir aber noch immer nicht PLAUSIBEL, weshalb das verkehrszeichen „ende der 30kmh-beschränkung“ gleichzeitig die 50kmh-beschränkung aufhebt. in einem solchen fall dürfte ich auch argumentieren, daß damit auch die 70er beschränkung aufgehoben wird. woher soll ich wissen (wenn es mir nicht eindeutig angezeigt wird), was „gemeint“ war ?
[image]http://www.1000ps.at/forum/upfiles/42249/E923633BD58540C2A69CB334EB0B9368.jpg[/image]
du selbst schreibst: Die Tafel mit der Geschwindigkeit (durchgestrichen) hebt nur das Tempolimit auf …
na welches tempolimit denn noch, als das angezeigte ? und wie erfahre ich das besser, als durch die entsprechende tafel ?

ned bes sei, aber der kibara, der mir ev wegen langsamfahrens geld abnehmen will, weil ich die erlaubte höchstgeschwindigkeit von 50kmh einhalte, könnte mich in erster und letzter konsequenz scheißn tragn… :wink:
(ok, es würde nie so weit kommen, weil ich -wie tigpl- eher meist ‚angepaßt‘ unterwegs bin)

°lp°

situation war/ist auch auf der a2 richtung graz, bezirk hartberg >>>>>>>>> autobahn 130 >>>> 100er geschwindigkeitsbeschränkung  >>>>> 70er geschwindigkeitsbegrenzung (mit zusatz??) >>>>> ende der 70er geschwindigkeitsbeschränkung >>>> und nach ein paar kilometer wirst fotografiert weil du mit 130 unterwegs bist.
könnte man ja auch - statt der aufhebung des 70ers - wieder ein 100er-taferl hinstellen.

… und danach in der argumentation auf eine unscharf formulierte gesetzesstelle verweisen ? für unmöglich halt ich’s nicht … ;-}

°lp°