Frage: Geschwindigkeitsbegrenzung?

… es wäre an der zeit für eine eindeutige gesetzliche regelung in diesem sinne. und kost’ des selbe geld.
bringt aber natürlich mehr, so wie’s is’ … :-{

sie sind also überführt, de gfraasta … ;-}

°lp°

Bin ganz deiner Meinung. Und ein „Ende Geschwindigkeitsbeschränkung“ hebt alle vorhergehenden Beschränkungen auf.

Äusser dich als Profi amal zu dem zweiten Posting vom Retriever.
Ich würd sagen, das wär ein Fall für die zweite Instanz gewesen, weils, wie der olpo schreibt, unlogisch ist, weshalb „Ende 30“ zwar den 50er aufhebt, aber nicht den 70er.
DASS er zahlt ist klar, aber nicht wegen 36km/h Überschreitung sondern wegen 6. Das ist ein erheblicher Unterschied.

Schreib amal, welche Paragraphen da im einzelnen angeführt worden sind, vor allem in der Begründung der Ablehnung des Einspruches.

mit dieser meinung kann ich mich anfreunden, dann ist die sache klar - wenn eben die letzte (niedrigste) aufhebung der geschwindigkeitsbeschränkung tatsächlich alle vorhergehenden (höheren) geschwindigkeitsbeschränkungen aufhebt.

danach aber zu unterscheiden zwischen ‚fixen‘ und temporären beschränkungen und die richtige auswahl dem bürger zu überlassen, wäre grober unfug. für verwirrung wird reichlich gesorgt … ;-}

°lp°

Das klingt logisch, was Du da schreibst!
 
Aber weil ich gerne recht habe möchte ich noch anmerken, dass die durchgestrichene Geschwindigkeit Anlass für Verwirrung ist!
 
Oder?
 
Dann denke ich nach, wie schnell ich jetzt fahren dürfte, und dabei vergesse ich (zwanghaft) auf den Tacho zu sehen, und schon ackere ich durchs Gelände!
 
Schönes Wochenende und hoffentlich bald brauchbare Temperaturen!

Ich glaube, der Sinn der Regelung ist wohl, dass man sich nicht alle Taferln nach einander
merken muss. Kommt ein Taferl mit einer durchgestrichenen Zahl, gilt keine besondere
Geschwindikeitsbegrenzung mehr. Kommt das leere durchgestrichene, ist alles aufgehoben,
auch das Überholverbot. Wenn die Behörde will dass nur die letze Beschränkung aufgehoben wird,
dann sollte sie ein neues rotes aufstellen. So wär es zumindest sinnvoll.
Wenn dann mit Zusatztaferln von wegen Baustelle dieser Sinn wieder verdreht wird,
ich mir also erst wieder alle Taferln auf den letzten Kilometern samt Reihenfolge merken muss,
ist das nicht nett. Ich wäre auch wieder 100 gefahren (angenommen ich halte mich an die
Beschränkung).
Mit Rechtsschutz sollte man sowas durchfechten.
 
lg
Ernst

Hab schon verstanden!
 
Wird mir nicht mehr passieren, dass ich ins Gelände fahre! :wink:
 
Muss mal wieder vom Gaberl aus heim fahren und dann schauen, ob neben der „30er aufgehoben“ auch noch ene 70er Tafel montiert ist - das wäre eine Erklärung, warum die rennleitung von meinem 100er nicht sooooo begeistert war!
 
Die Tafel habe ich eventuell wegen meinem Zwang auf den Tacho zu schauen übersehen! :smiling_face:

Nach dem Link vom mikerG und dem, was die meisten hier meinen (auch ich), hebt eine Tafel „Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung“ die vorhergehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgrund von Verordnung nach §52 (oder so) StVO auf und es gelten wieder die Beschränkungen nach §20 StVO.

Ich hab mir grad 2 Stunden mit UVS und VwGH Entscheidungen um die Ohren geschlagen und konkret dazu nix gefunden. Vielleicht bin ich aber auch zu blöd zum suchen.

Ich würd aber trotzdem sagen, dass sich der Goldie in die zweite Instanz bemühen hätte können, weil mir scheint, dass da ein Strafreferent wieder was eigenes probieren wollte.

zurück in „alter Frische“ :grin: :grin: :grin:
 
Wie geht´s der Pfote ?
 
lg Michael

frage nicht! :face_with_open_eyes_and_hand_over_mouth:  :grin: aber um den durchschnitts ost-ösi touristen in südtirol herzubrennen wirds aber scho reichen denk i  :wink: :wink:

Lg
Alex

GsD bin ich ein Überdurchschnittstourist :grin: :wink:

lg Michael

des zu beurteilen überlass mal mir  :grin: :wink:

ist die Sache OK, würde ich sagen. Die 70er Beschränkung „lebt“ nach dem Ende der Baustelle und dem Ende der 30er Beschränkung wieder auf.
 
Es wäre jedoch der Behörde kein Stein aus der Krone gefallen, um zur Hebung der Rechtssicherheit nach der Baustelle eine erneute 70er Tafel aufzustellen. Anstatt dessen wurde danach ein Radarwagen hingestellt. Genau dies sind die Situationen, welche selbst ich als Polizist so kritisiere. Ich bin auch Eurer Meinung, dass es sich hierbei um Abzocke handelt und um nichts anderes. Ginge es um die Kontrolle des 70ers, hätte man den Radarwagen auch vor der Baustelle postieren können …
 
mfg Michael

Irgendwie kommt mir das ganz und gar nicht unsicher oder unlogisch vor aber bitte, jeder tickt anders. :grin:

Es herrscht allerdings über die stvo und deren begleitungen eine grundsätzliche unkenntniss. probiert enfach mal diesen link aus, wers schafft darf sich auf die schulter klopfen:

[url=http://www2.krone.at/sendung/f/fuehrerschein/fuehrerschein_frameset.htm]http://www2.krone.at/sendung/f/fuehrerschein/fuehrerschein_frameset.htm[/url]

[quote]ORIGINAL: mervin

ist die Sache OK, würde ich sagen. Die 70er Beschränkung „lebt“ nach dem Ende der Baustelle und dem Ende der 30er Beschränkung wieder auf.

quote]
 
Wieso lebt hier der 70er wieder auf?
Liegt das nur an der Zusatztafel „Baustelle“?
Kompliziert, finde ich.
 
lg
Ernst

als fahrlehrer kann ich euch nur sagen es gilt 100 km/h.sonst hätte eine beschränkung 70 km/h sein müssen

Das Verkehrszeichen "Geschwindigkeitsbeschränkung"setzt die allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkungen (50/100/130 Km/h)auser Kraft.Werden mehrere Geschwindigkeitsbeschränkungen hintereinander aufgestellt, zb vor Autobahnbaustellen 100/80/60Km/h,muss nur die letzte Beschränkung aufgehoben werden,um wieder die urspüngliche Höchstgeschwindigkeit von 130Km/h zu erlauben.
 
auszug aus dem lehrbuch

…nichts anderes habe ich geschrieben! :smiling_face:

was hat Deiner Meinung nach die 70er Beschränkung beendet ?
 
mfg Michael

genau das sind die fatalsten worte, die in einem solchen fall von einem insider kommen können…

rechtlich ist die sache ganz sicher nicht ok - außer es gäbe irgendwelche ausnahmebestimmungen, daß eine baustelle eine fixe geschwindigkeitsbeschränkung nicht beeinflußt. die kennt aber eher niemand in diesem forum (?), falls es etwas derartiges gäbe.

rechtlich bzw nach dem gesetzestext (durchführungsbestimmungen ?), so wie er nachzulesen ist, werden sämtliche vorangestellten geschwindigkeitsbeschränkungen durch das verkehrszeichen „ende der geschwindigkeitsbeschränkung“ aufgehoben - also auch die geschwindigkeitsbeschränkung auf 70kmh…
 … wie u.a. >mikerg mit seinem link< belegt - außer, die fahrschulen lehren unsinn … ;-}

°lp°