Garantie? Ja oder Nein?

Hallo 1000ps-ler,

hab da mal ne Frage an die Rechtsexperten.


Vor EINEM Monat hab ich mir einen 4 jahre alten gebrauchten PKW bei einem Händler gekauft und heute beim Reifenumstecken ist mir aufgefallen dass die hinteren Bremsscheiben so heftig verrostet sind dass Sie ausgetauscht werden müssen!


Kann sich da der Händler querlegen wenn ich Ihn am Montag zu einem Erneuern der Bremsscheiben samt Bremsbelägen auffordere, und Er diese Reparatur im Rahmen der Garantie selber bezahlen müsste?

Er könnte ja Argumentieren dass die Bremsen ein Verschleissteil sind und deshalb aus der Garantie herausfallen, und Er deswegen nichts zahlen will, oder?


Wenn ich Ihm aber sage dass die Bremsen schon zum Zeitpunkt des Kaufes defekt waren (nach einem Monat ist dass ja keine Schwierigkeit) liegt der Fall doch etwas anders, oder?


Bin auf Eure Meinung gespannt!!!


lg. Mandy!

diese Seite durch.
[url=http://www.arboe-burgenland.at/2418.98.html]Burgenland – ARBÖ Website
Ich denke der händler wirds richten müssen.

Gruß Penzinger

bremsscheiben derart verrostet sind heisst des eigentlich, dass die bremse ned funktioniert !
bremsscheiben rosten nur bei laengerem stillstand.

… man is hutfahrer… >_>

aber bremsscheiben hinten sind sowieso a fehlkonstruktion, viel zu wenig bremskraft da hinten als dass es die scheibe immer sauber hält

verschleißteile sind normal von der gewähleistung ausgeschlossen (glaub ich :P)

aber wenns so verrostet is, is das auto ewig lang gestanden, du bremst zu wenig oder bremse hat keine wirkung

aber von an auto :wink:
und da muessen die bremsscheiben im betrieb sauber bleiben …
wenn ned, is irgendwas kaputt :-))

4 jahre altes auto und hintere bremsscheiben total verrostet…das sollte einem doch zu denken geben,weil normal ist das nicht.Das geht nur bei langer standzeit im freien.Mein auto ist 10 jahre alt,steht nur im freien und hat nicht den hauch von rost an den bremsscheiben!
Wegen dem garantie anspruch…kommt drauf an was im garantie vertrag aufgeführt ist,wenn verschleißteile ausgeschlossen sind könnte es schwierig werden.Wünsch dir aber viel glück…komplette bremse hinten iss nicht grad billig.
Gruß Ralf

hier nicht um verschleißteile, es handelt sich hier um ein nicht verkehrstaugliches fahrzeug. ergo hat der verkäufer für die instandsetzung zu sorgen.
es geht schliesslich nicht um ein paar abgefahrene bremsbeläge :wink:

du hast keine garantie sondern gewährleistung, das is ned das gleiche !

falls du bei der auslieferung ein formularr unterschrieben hast, wo draufsteht „fahrzeug in ordnung übernommen…usw“ wirds eetwas schwieriger.

der händler hat das erste halbe jahr nach kauf beweispflicht, d.h. er muß nachweisen das der mangel bei auslieferung nicht vorhanden war, und ned du mußt beweisen das der mangel vorhanden ist, also der kunde hat lt. konsumentenschutzgesetz einen erheblichen vorteil !!!

mit entscheidend ist auch, wieviel du seither gefahren bist.

neue ohne aufzahlung wirds nicht geben, aber die kostenteilung is realistisch, und lass dich nur auf eine gesamtkosten teilung ein, d.h. nicht arbeitszeit, oder material getrennt.

und des weiß i deshalb so genau, weil des mie hockn is :wink:

g.

alfred

kaufte - obwohl ein pers. befreunteter händler - waren die hinteren bremsscheiben unwucht - sprich sie haben geschlagen.

Nach langem hin und her - auch mit peugeot austria (da das Fahrzeug noch keine 3 Jahre alt war) - lief es darauf hinaus, das er das material löhnte, und ich die AZ.

lg
chris

ein gebrauchtes kfz mit pickerl…ich kann dann davon ausgehen, dass dieses kfz keine gravierenden technischen mängel hat. wohlgemerkt gravierend.
wenn die bremserei kaum mehr funktioniert, ist das dann nicht schon wieder betrug? oder wenigstens arglist?
scheint mir ein bisschen merkwürdig wenn für die instandsetzung auch noch von kundenseite geld verlangt wird. der hätte sich die mühle immerhin um das geld bei dem schaden gar nicht gekauft…
aufklärung bittschön :wink:

du bist unterwegs mit einem deutschen Kampfpanzer ? na ja, verstehen kann ich dich schon : Motor: 700 PS Maybach HL 230 P 45, 12-Zylinder - Hubraum 23 l …
sicher ka bemmerl auf der A23…

oder des moped TIGER ?
oder an TIGRA ?

sag an !

da Gerry

er meint an echtn ausn schönbrunn, so mit sattel drauf und zügel

aber wo hat der bitte bremsscheiben, höchstens bremskrallen :stuck_out_tongue:

das pickerl sagt nur aus, dass das kfz zum zeitpunkt der überprüfung keine „offensichtlichen“ mängel gehabt hat.
die pickerlüberprüfung erfolgt ohne zerlegungsarbeiten (dies ist schon in den vorschriften zur überprüfung vom gesetzgeber so vorgesehen).
wenn die bremse funktioniert, bekommt das kfz das pickerl. auch wenn der bremsbelag zu dünn ist, und die bremsscheibe zu dünn und vollkommen verrostet ist.
denn all das kann die werkstätte ohne abbau der räder eventuell nicht feststellen. und das muss sie bei der überprüfung fürs pickerl nicht machen.

lg,
hubert

und beim panzer wäre es wurscht wenn die bremsscheiben rostig sind. das stört nicht den einsatz.

??? fragen über fragen :-))

da Gerry

erstens is eine rostige bremsscheibe hinten, meistens nur der beweiß dafür das sie zu wenig benutzt wurde, abgesehen davon neigen bei den meisten herstellern die hinteren bremsen zu vergammeln !
eine neue ohne aufzahlung, wird deshalb nicht geben, da es sich um ein gebrauchtes fzg, handelt (handelte) und folglich auch die bremse hinten gebraucht sein darf.
eine angerostete bremse hinten muß noch lange keine sicherheitsrisiko darstellen, hier hängt es von dem verrostungsgrad ab, ob die funktion noch gegeben ist.
weiters davon wieviele km bereits gefahren wurden, und ob dadurch es endgültig zur totalen verrostung gekommen ist.
eine angerostete hintere bremsscheibe kann auch beim stehen zum vorschein kommen, und das schon nach relativ kürzer zeit, nimm einen neuwagen, stell in für 2 monate ins freie, ohne benutzung und mehrmaligen waschen und du hast a angerostete bremsscheibe, die sich aber bei fahrbetrieb meistens schnell wieder normalisiert.
die bremse darf nicht stecken, und die bremswirkung am bremsenprüfstand muß im toleranzbereich sein, solange das der fall ist, und die mindeststärke der bremscheibe und der bremsbeläge vorhanden ist,und die bremsleitungen nicht feuchteln, und nicht angerostet sind, gilt das maximal als leichter mangel beim pickerl(§57)
und aus diesen gründen wird es kaum kostenlos eine neue bremse geben.
soweit zu den grund spielregeln, wie weit die bremse aber in dem speziellen fall schon kaput war, oder der gesamtzustand ist, werden wir im net nicht feststellen können.
der händler is verpflichtet die bremse in funtionsfähigem vorschriften tauglichen zustand wieder herzustellen, und das is bei einem 4 jährigen gebrauchten ned neu.

ich für meinen teil halte es anders, wenn die bremsen knapp am ende sind, gebe ich sie vor auslieferung lieber neu, als mich nachher genau mit diesen themen herumschlagen zu müßen.

weitere infos gibts bei mir im geschäft, weil dort werd ich bezahlt dafür ;-)))))

g.

alfred

jetzt kenn ich mich aus :wink:

wenn einem fahrer die bremsscheibe auseinander fliegt weil die mindeststärke unterschritten war, und des pickerl eerst neu gemacht wurde, haftet die werkstätte wo es gemacht wurde, das gleiche gilt wenn die bremse auf eisen läuft, und dadurch die bremscheiben im eimer sind.
und ob die scheiben die mindeststäken ned mehr hat oderie bremsbeläge hinübersind, erkennt a jeder mech. mit 4 johr volksschule und einem tanzkurs;-)

und dazu muß ich ned zwingend die eine demontage durchführen, sollte sich einer ned sicher sein, is er verpflichtet des teil abzubauen, und nachzuschauen !!!

mit solchen blödsinn hob scho viele werkstätten erhebliche strafen bezahlt, und teilweise ihre pickerlstelle verloren.

g.

alfred

zu wenig bremsflüssigkeit lässt jeden überprüfer wild mit dem finger fuchteln, eine bremsanlage die morgen den geist aufgibt interessiert dagegen keinen… nicht böse sein, aber bei tüv oder dekra stellt man sich in die grube, taschenlampe in der hand und schaut ganz genau nach aufhängung, lager, bremserei und und und…

ich erwarte von einem händler ganz einfach einen kompletten check von dem entsprechenden kfz. „hab i ned nachgschaut“ heisst für mich einfach nur „leck mich, kundentrottel“

dass bei mir noch nie die räder beim pickerl machen abgenommen worden sind. dazu reichen die 15 minuten einfach nicht. die bremsscheibenstärke und bremsbelagstärke kannst du aber bei den meisten pkw mit den rädern drann nicht so gut feststellen.
die neueren modelle zeigen eh durch eine warnung die verschleissgrenze am armaturenbrett an.
bei älteren modellen ist es eher der reifenhändler als die pickerlstelle, welche dich auf mangelhafte bremsbelag, -scheibendicke aufmerksam macht.

wenn du auf den pickerlprüfbericht schaust, wirst du darauf lesen, dass die überprüfung ohne zerlegungsarbeiten erfolgte. darauf wird sogar hingewiesen. natürlich dürfen sie auch zerlegen. nur wer hat die zeit dazu und wer bezahlt es. zerlegt wird also wirklich nur dann, wenn ernste zweifel vorhanden sind und der kunde die voraussichtliche reparatur auch in der pickerlwerkstatt machen lassen wird.

lg,
hubert