SEIT DEZEMBER 1991 wird die „Erhebung der Wassergüte in Österreich“ als ein wesentlicher
Eckpfeiler des vorsorgenden Umweltschutzes in Österreich flächendeckend und regelmäßig an Grundwässern
und Oberflächengewässern durchgeführt. Mit der laufenden chemisch-analytischen Überprüfung
der Wasserinhaltsstoffe an ca. 2.100 bundesweit festgelegten Messstellen können damit vom natürlichen
Zustand abweichende Veränderungen erkannt und in Folge rechtzeitig gegensteuernde Maßnahmen
eingeleitet werden.
Die gesetzliche Grundlage für die Ausschreibung bildet die Gewässerzustandsüberwachungsverordnung
(GZÜV; BGBl. II Nr. 479/2006) i.d.g.F. basierend auf dem Wasserrechtsgesetz (§§59c - 59f WRG, BGBl.
Nr. 215/1959 i.d.g.F.), mit dem die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL; RL2000/60/EG) in nationales
Recht umgesetzt wurde. Gleichsam stellen die erhobenen und fachlich mit dem Umweltbundesamt aufbereiteten
Ergebnisse der Wasserdaten eine wesentliche Grundlage für die nach der WRRL durchzuführende
Risikobeurteilung bzw. Zustandsbewertung von Wasserkörpern dar, deren Kriterien in den einschlägigen
nationalen Qualitätszielverordnungen für Grundwasser und Fließgewässer geregelt sind. Die Ergebnisse
daraus sind wiederum Grundlage für die Umsetzung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes (NGP),
welcher eine nachhaltige, wasserwirtschaftliche Gesamtplanung Österreichs zum Schutz der Gewässer durch
Vorgaben von Maßnahmen zum Ziel hat.
Sämtliche ausgeschrieben Leistungen von Probenahme und Analytik sind (wie auch die Untersuchung der
Pestizide bzw. Metaboliten in den UBA-Sondermessprogrammen) verpflichtend nach den einschlägigen
internationalen Normen zu untersuchen. Diese Vorgaben sind auch wesentlicher Bestandteil der öffentlichen
Ausschreibung, damit nach einheitlichen und vor allem auch nachvollziehbaren Kriterien die Leistungen
erbracht werden. Hinzu kommt, dass der Nachweis einer einschlägigen Akkreditierung für die ausgeschriebenen
Leistungselemente ein unabdingbares Eignungskriterium darstellt. Damit soll von vornherein
sichergestellt werden, dass grundlegende Elemente der Qualitätssicherung von den Bietern erfüllt werden.
Das Qualitätssicherungssystem zur Erhebung der Wassergüte in Österreich geht jedoch über diese grundlegenden
Forderungen hinaus und ist ein mehrstufiges, ineinander greifendes System. So sind bereits bei der
Angebotslegung sämtliche Verfahrenskenndaten und die qualitätssichernden Maßnahmen in der Routine
bekannt zu geben. Bei der Ermittlung des Bestbieters erfolgt vor Auftragsvergabe ein Audit vor Ort mit
einem externen QS-Experten, bei welchem die Angaben überprüft werden. Im Falle einer Auftragsvergabe
erfolgt zumindest ein Audit vor Ort während der Leistungserbringung. Darüber hinaus ist jeder Auftragnehmer
verpflichtet, am laufenden Kontrollprobensystem (Ringversuche) teilzunehmen, um seine gute
Datenqualität auch auf diese Weise regelmäßig unter Beweis zu stellen. Damit soll eine bestmögliche
Datenqualität gewährleistet werden, zumal sich für Wasserkörper, welche sich im Risiko bzw. nicht im
guten Zustand befinden, einschneidende wirtschaftliche Maßnahmen ergeben können. Sämtliche Auditergebnisse
werden auch der Akkreditierungsstelle des Bundes im Wirtschaftsministerium zur Kenntnis
gebracht, welche damit wichtige Informationen über die praktische Tätigkeit ihrer bescheidmäßig
akkreditierten Labore erhält. Dieses umfangreiche Qualitätssicherungssystem soll keine übergebührliche
Leistungsanforderung darstellen, vielmehr hilft es einerseits den Laboren, ihren eigenen Leistungsstandard
regelmäßig zu überprüfen, um bei Bedarf rechtzeitig Korrekturen vornehmen zu können und andererseits
dem Auftraggeber die tatsächliche Situation vor Ort sowie die Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben/
Normen auch besser einschätzen zu können.
Die Probenahme erfolgt beim Grundwasser grundsätzlich im 2. Quartal. Aufgrund vorliegender Belastungen
bzw. zufolge der Einstufung eines Grundwasserkörpers als Beobachtungs- bzw. voraussichtliches
Maßnahmengebiet zusätzlich notwendige Beobachtungen werden vorzugsweise im 4. Quartal vorgenommen.
In einigen wenigen Grundwasserkörpern finden die Untersuchungen quartalsweise (4mal jährlich) statt (vgl.
Kap. 2.4).
Daher können Leistungen, die am Ende eines Jahres erbracht werden, zumeist erst im Folgejahr abgegolten
werden.
Für Grundwasser wurde die Staffelung derart vorveranschlagt, dass die ersten 3 Durchgänge im
Kalenderjahr der Probenahme und der 4. Durchgang im Folgejahr bezahlt werden.
Zum Wert des Auftrages werden noch Beträge für die Qualitätssicherung (QS im Ausmaß von 5% des
Auftragswertes) und für die Abgeltung der Indexsteigerung (gemäß Verbraucherpreisindex; angenommen
mit +2% pro Jahr) hinzugezählt. Die Summen werden für die Genehmigung der finanziellen Mittel
aufgerundet.
Insgesamt wurden € 837.500,- Bundesmittel für die Abgeltung des Bundesanteils an den im Zuge der
Grundwasserbeobachtung im Zeitraum 2016-2018 ausgeschriebenen bzw. im Zuge der Wahrnehmung des
Einstiegsrechtes der Länder genehmigten Leistungen vorgesehen.
Für den Leistungszeitraum 2016-2018 wurde folgende Staffelung der Zahlungen des Bundes vorgesehen.
– 2016 202.000,- € (24,1%)
– 2017 282.000,- € (33,7%)
– 2018 280.000,- € (33,4%)
– 2019 73.500,- € (8,8%)
– Gesamtkosten Bund 837.500,- € 100,0%
Beim Fließgewässer wird zwischen „regulären Messstellen“ und „reinen Bundesmessstellen“ unterschieden.
Gemäß § 143b Abs. 2 Wasserrechtsgesetz (WRG) 1959 i.d.g.F. gilt für erstere die Kostendrittelung wie
beim Grundwasser, für letztere kommt zur Gänze der Bund auf. Dies betrifft vor allem Grenzgewässermessstellen
und Messstellen an der Donau.
Der Bundesanteil an der Gesamtsumme für die Fließgewässerbeobachtung von € 451.632,- beträgt
€ 362.269,-, das sind 80,2% des Auftragswertes; auf die Länder entfallen € 89.364,- entsprechend
19,8% (jeweils brutto abzgl. Rabatt).
DIE PREISE SIND gegenüber der letzten Ausschreibung 2013-2015 wieder gestiegen, der
Bieterkreis hat sich weiter verkleinert. 6 private Laboratorien haben einzeln oder in Bietergemeinschaften
Leistungen angeboten, 3 Labors wurden mit der Leistungserbringung beauftragt. Das Einstiegsrecht für
diverse Leistungspositionen wurde von 5 Landeslaboratorien wahrgenommen.
Die bisher 11. Ausschreibung zur „Erhebung der Wassergüte in Österreich“ für den Leistungszeitraum 2016-
2018 war durch folgende Kriterien und Ergebnisse gekennzeichnet:
– Ausschreibungszeitraum 3 Jahre
– Wiederholungsbeobachtung mit niedrigerer Untersuchungsfrequenz (GW) und eingeschränktem
Parameterumfang (FW), die Messstellenanzahl war durch die operative Beobachtung
(Maßnahmenkontrolle) im FW-Bereich etwas erweitert
– Bestbieterprinzip durch Bewertung der Angebote nach gewichteten Zuschlagskriterien
– Gleichbleibend kleiner Bieterkreis mit 3 privaten Auftragnehmern (ohne Landeslabore): 2
österreichische Labore und 1 tschechisches Labor
– der Hauptauftragnehmer erhält den Zuschlag für rund 86% der ausgeschriebenen Leistungen bzw.
knapp 59% des Gesamtauftrages
– gegenüber 2013 gestiegenes Preisniveau, vor allem bei der Grundwasseranalytik insbesondere bei
den Metallen und Triazinen
– Gesamtkosten (brutto) der über Ausschreibung vergebenen bzw. im Rahmen des Einstiegsrechtes
zu erbringenden Leistungen betragen
– im Bereich Grundwasser für Probenahme und chemische Analytik 1.122.288,- €
einschließlich Qualitätssicherungsanteil und Indexanpassung 1.256.250,- €
– im Bereich Fließgewässer für Probenahme und chemische Analytik 451.632,- €
einschließlich Qualitätssicherungsanteil und Indexanpassung 513.050,- €
Die Gesamtkosten für Grundwasser und Fließgewässer betragen somit für Probenahme und Analytik
(einschließlich Qualitätssicherung und Indexanpassung) 1,769.300,- €.