Habe gerade dies bekommen

weiss nicht, ob da jetzt was wahres dran ist… aber man kann ja nie vorsichtig genug sein!!!

[font=„courier new“][size=2]Hallo wichtige INFO,

Meine Kollegin hatte vor einiger Zeit eine Gutschrift auf Ihrem [/size][/font][/align]Bankkonto von 0,01 cent
Sie ging zur Bank , ob die wissen , wer das ist und was das ist
Es war  eine Firma Verimount, FZE
Die Bank sagte , ist eh eine Gutschrift,  war somit erledigt.
[/align][size=2][/size] [/align]-------------Leider-----------[/align][font=„courier new“][size=2]
Einige Zeit später waren auf dem Kto der Kollegin  94.80€  abgebucht!!
Wieder  die selbe Firma Verimount, FZE, meine Kollegin rief sofort bei der Bank an, und bekam auch Hilfe , es waren drei Tage nach der Abbuchung.

Diese Gutschrift von 0.01Cent war nur ein Test, ob es dieses Konto gibt, denn es wird nur die BLZ. Eingegeben, und irgendwelche Zahlen als Kto Nr. und 0.01Cent überwiesen. Wenn dieser Cent nicht zurückkommt ---------gibt es dieses Kto. [/size][/font][/align][font=„courier new“][size=2]Und dann wird ein Betrag unter 100€ abgebucht, denn unter 100€ wird nicht einmal Kontrolliert was es ist oder eine Unterschrift verlangt.

Und diesen Betrag kann man nur zwei Tage nach dem Abbuchen retour verlangen, sonst ist das Geld weg. :rage: :rage:

Also immer eure Bankkonten genau anschauen.

Meine Kollegin bekam auch noch zur Antwort, das die Bank da gar nichts unternimmt, ihre Kunden zu warnen oder aufmerksam zu machen, also die Wachsamkeit liegt immer bei uns selbst.

Meine Kollegin ist auf der Welser Volksbank.

Also nicht so weit weg von uns, wie man oft glaubt.

Aufpassen !!

[/align][/size][/font][/align]

was net ois für Gfrasta gibt.
Genau weiss ich es nicht, aber in der Erste Bank kann man aufgrund von „Kundeneinspruch“ - so heisst des glaub ich - innerhalb von 42 Tagen diese Buchung „zurückholen“, also rückabwickeln. Allerdings nur, wenn dem Abbucher keine Einzugsermächtigung erteilt wurde. In dem konkreten Fall müsste es glaub ich dann auch innerhalb dieser 42 Tage gehen…na hoffentlich passiert des net oft ! :rage:
 
 

Erklär mir bitte mal wie jemand von meinem Bankkonto was abbuchen kann, ohne dafür berechtigt zu sein ?!?!?!
 
lg, Morelia

mal nach Hoax, da kommst zu eine Liste einer Berliner Uni mit den derzeit im Umlauf befindlichen  - würd mich nicht wundern wenns  einer ist

na ich denke, so wie es deine kollegin erzählt hat, wirds wohl nicht ganz gewesen sein:
 
[url=http://members.aon.at/spreitzer/abzocke/vorsicht_abzocke.htm]Handy - Festnetz - Internet - Mobiles Internet - TV | A1.net
 
LG, Morelia

 
 
und lasst dir von nem KOMPETENTEN angestellten (also kam frischfleisch) des richtig erklären!
 
erstens gibts mal nen unterschied zw. abbucher und einziehungsauftrag… abbucher hast 3 tage zeit des geld zurückzuholen, einzugsermächtigung 42 tage…
 
zudem darf nicht jeder einfach so abbuchen…
erstens braucht er mal eine berechtigung dass er das ÜBERHAUPT darf… also von der bank her…
 
dann is noch die gschicht dass die a unterschrift von dir brauchen… des wird zwar im vorhinein bei ner einzugsermächtigung net geprüft, aber wenn die abbuchen und du sagst dass du NIE was unterschrieben haben werden die sich mal mit der empfängerbank zusammen schliessen…
bzw. hast dann noch immer die kiwarei die eventuell was machen kann!
 
wenns sooo einfach wäre würden des mehrere machen… also net auf jede panikmache reinfallen!

Ich arbeite in einem großen Unternehmen. Manchmal „irren“ sich unsere Kunden und schreiben auf ihre Überweisungen unser Firmenkonto. Der Kunde bezahlt sozusagen mit unserem eigen Geld. Erst bei genauer Durchsicht der Abbuchungaufträge tauchen solche ungereihmtheiten auf. Hatten schon Kunden die mussten von unserem Rechtsbüro auf diese „Irrtümer und ihre Folgen“ hingewiesen werden.
Bankauskunft:
„Wir sind Transporteur von A nach B. Bedingt durch den elektronischen Zahlungsverkehr und Personaleinsparungen ist es uns nicht möglich das zu unterbinden“.
UND WIR HABEN MIT ALLE GROSSEN BANKEN TRANSAKTIONEN.
Das mit den 42 Tagen bei Einziehungsaufträge und 3- 4 Tage bei Abbuchungsaufträge kann ich bestätigen.   

erstens gibts mal nen unterschied zw. abbucher und einziehungsauftrag… abbucher hast 3 tage zeit des geld zurückzuholen, einzugsermächtigung 42 tage…

zudem darf nicht jeder einfach so abbuchen…
erstens braucht er mal eine berechtigung dass er das ÜBERHAUPT darf… also von der bank her…

[/quote]

Frist von 42 Tagen ist o.k., aber…

das Lastschriftverfahren kann in betrügerischer Absicht, als unberechtigter Lastschrifteinzug benutzt werden…jedoch
ist der Belastende für das Vorliegen der Einwilligung des Kontoinhabers beweispflichtig. D.h. nichts „blanko“ unterzeichnen, weil…
beide Vertragspartner müssen der Aufhebung der Vereinbarung zum Lastschriftverfahren zustimmen

Frist von 42 Tagen ist o.k., aber…

das Lastschriftverfahren kann in betrügerischer Absicht, als unberechtigter Lastschrifteinzug benutzt werden…jedoch
ist der Belastende für das Vorliegen der Einwilligung des Kontoinhabers beweispflichtig. D.h. nichts „blanko“ unterzeichnen, weil…
beide Vertragspartner müssen der Aufhebung der Vereinbarung zum Lastschriftverfahren zustimmen

[/quote]

 
scho mal a „besseres“ i-banking… mit meinem 0815 daheim (wo ich abfragen, da und überweisungen machen kann) kann ich ka abbuchung machen…
 
und eben dass ich ne unterschrift brauche… sonst kann ich später (soferns des konto dann noch gibt gg) auch noch zurückholen…

 
nur weil ichs net so ganz checke… ihr habt irgendwelche kunden die einfach bei auftraggeber kontonummer EURE nummer einfügen?

und eben dass ich ne unterschrift brauche… sonst kann ich später (soferns des konto dann noch gibt gg) auch noch zurückholen…
[/quote]
:
:
:
:
:
:

elektronische Signatur …rechtlich wie original Unterschrift nur ohne Kuglschreiber :worried:

:
:
:
:
:
:

elektronische Signatur …rechtlich wie original Unterschrift nur ohne Kuglschreiber :worried:

[/quote]

 
von mir gibts aber ka elektronische signatur! :slight_smile:

von mir gibts aber ka elektronische signatur! :slight_smile:

[/quote]

 
 
…von mir a net  :sob:…scheiss pc   :rage:… i steh auf stenograph, schreibmaschien oder kuglschreiba und rex-rotari schreibmatritzn :smiling_face:

bei Erlagschein gibt es ein Empfängerfeld mit Kontonummer und Bankleitzahl. Aufgefallen ist es eigentlich so richtig, da ein Kunde bei sich das Gleiche eingesetzt hat wie beim Empfänger, also Abbuchung vom Konto auf Konto. (Von unserem Konto auf unser Konto).
Ganz schlaue aber haben beim Abbucherkonto, also statt ihr eigenes, unseres Verwendet und als Empfänger sein eigenes eingesetzt. :wink: Will jetzt nicht schreiben was für ein Klientel das im gröberen Stil versucht hat. Einige waren so schlau und haben das Geld sofort behoben und Konto gelöscht. Naja Rechtsanwälte brauchen auch Arbeit. ;-) 

von meinem Konto ist nur möglich, wenn ich der Bank einen Einziehungs/Dauerauftrag erteile, oder ?.
Wenn die Bank meine Unterschrift auf dem „Einzieher“ nicht überprüft, ist das schon eher ein Problem der Bank, denke ich.

99 % HOAX

mfg Michael

Lies mal folgendes: #
WWW.TOYRUN.AT dort auf „Am Rande“
dort auf „Betrugsversuch“
 
Und das, obwohl es von dem Konto nur 2 Zugriffsberechtigte gibt, die abheben DÜRFEN, und niemand, der etwas einziehen kann.
 
Unsere Banken … Bin mir ned sicher, daß das ein Hoax ist.
 
Harald
 

 
sondern einfach ein verstehen… 1 ziffernsturz und scho is sowas passiert!
da keine unterschrift dafür geleistet wurde wirds auch anstandslos wieder zurückgebucht!
 
und weil ihr ja so gerne gegen banken herzieht…
 
in einer annähernd großen bank kommen täglich einige hundert oder mehr überweisungen (die zetteln die am schalter aufliegen oder die man mit der post bekommt) … solln da etwa alle unterschriften geprüft werden?
wollt ihr die 10 angestellten mehr bezahlen? (durch erhöhte kontogebühren)
wohl eher nicht…

„Verimount FZE“ und schau was rauskommt…

dem gehört auch firstload… besitzer ist irgendein piefke mit ner menge feinde mittlerweile.

weder eine Bankomatkarte noch eine Einzugsermächtigung noch sonstwas gibt, warum nimmt die Bank den Einzug an? Das is ja so, wie wenn ich Dir eine Rechnung schicke, und dann einklagen kann, obwohl ich nicht beweisen kann, daß ich etwas für Dich geleistet hab. Das hat mit Personal nix zu tun, sondern mit schleissigsten Datenbanken.
Kein Betrugsversuch? Aus dem Ausland??? Und dann steigt dir die Staatsanwaltschaft ein? DAS glaubst wohl selber ned, oder?
 
lg
Harald

 
erstens musst mal unterscheiden zw. abbucher und einzugsermächtigung…
 
nehmen wir mal ne seltene variante… du bezahlst im geschäft mit deiner bankomatkarte… gibst aber keinen pin ein sondern ne unterschrift… (ja ich weiss… des gibts kaum aber doch noch GANZ GANZ selten) … dann hast scho ne einzugsermächtigung unterschrieben…
 
dann die häufigere variante…
du benötigst doch sicher strom daheim… zahlst den mit erlagschein oder wird der abgebucht?
ich nimma mal an du hast den wisch unterschrieben den sie dir zugeschickt haben… oder den wisch von da GIS… ja… und scho hast ne einzugsermächtigung unterschrieben…
und genau von diesen dingen sieht die bank genau NIX… das is ein vertrag zwischen DIR und dem EMPFÄNGER (also z.B GIS)
die GIS zieht von dir ein und die bank gibt weiter… nun hast du 42 tage zeit das geld ohne angabe von gründen wieder zurückzuholen!
 
anderes beispiel… AMAZON.DE … scho mal was gekauft dort?
im inet gibst dann z.B. an „bezahlung über konto“ … schwups die wups hast ne einzugsermächtigung unterschrieben…
und die bank merkts dann wenn die einziehen… im hintergrund wird DANN ERST ein segment dafür angelegt…
aja… und scho hast ne einziehung vom ausland!!!
also net immer gleich anscheissen wenns ins ausland geht!
 
was andres is dann beim abbucher… das is ein vertrag zw. DIR, der BANK UND dem EMPFÄNGER!
da ihr 3 den unterschrieben habt hast du auch nur mehr 3 tage zeit das geld zurückzuholen…
 
 
und wennst jetzt wissen willst was du alles zu deinem konto unterschrieben hast gehst in die bank und fragst mal nach!
 
 
bez. dem konto von da toyrun… glaubst die staatsanwaltschaft schaltet sich ein wenn nur eine abbuchung war? ich nimm mal an dass des empfängerkonto geschlossen wurde und VIELE anfragen diesbezüglich war!
 
und jedenfalls… du benötigst weder bankomatkarte noch sonst irgendwas um ne einzugsermächtigung zu unterschreiben… daher führt das die bank durch!
also net immer auf die banken schimpfen wenn ma sich net auskennt… alles klar???