Heute Höllental!

Hallo Leute!

War heute mit Freund im Höllental unterwegs, natürlich waren die Freunde auch da (die mit den Kappen) und haben mich und Freund natürlich aufgehalten.
Zuerst natürlich zum Auspuff, „Der ist aber nicht original, oder?“, ich darauf „NEin, aber mit ABE“.
Er meinte er müsste mich jetzt strafen,daraufhin habe ich ihm lange und breit erklärt, das ich den nicht eintragen muss, weil er das e3 (e4) zeichen hat.
Er sagte aber ich muss ihn trotzdem eintragen, aber weil er sich nach langer Diskussion nicht sicher war, habe ich keine Strafe bezahlt. Wie ist das jetzt wirklich ??? Muss ich den Eintragen??? Er hat gemeint er wird sich auch noch mal erkundigen, aber er denkt trotzdem das es nicht erlaubt ist. pla pla pla…

PS: Zum Glück gibt es so nette >Leute die einem schon lange vorher warnen, das die grünen Leute stehen, Danke nochmal !!! (find ich super), dadurch kann man zumindest die Geschwindigkeit drossel, gg

Was meint ihr dazu ?? also wenn nicht einmal die Polizei das weiß ???

Chrisu

Ich frage mich

genau…

und nach dem gesetz sind nahezu alle änderungen typisierungspflichtig
auch ein auspuff mit abe

abe=allgemeine betriebs erlaubnis!!!

daher keine eintragung!!!

lg mario

so habe ich das auch immer verstanden. Vor zwei Jahren sind von der Landesreg. aufgehalten worden, und da hat es auch gepasst mit dem Zubehörtop (mit e3;ABE).

Chrisu

in Deutschland??? und bei uns muß man in troztem
Eintragen lassen, kenn mich nimmer aus
Willi

wie es jetzt wirklich aussieht??? Wie gesagt net einmal der Polizist wuste es !! Darum hat er mich auch nicht strafen können, weil ich ihm das Gegenteil erzählt habe.

Chrisu

…war schon des öfteren bei der MA46 wegen unwissende Kibara.
…sobald ein e-Prüfzeichen drauf ist reicht des denen schon, egal ob eingetragen oder nicht.
manchmal wollten die nicht einmal die ABE dazu sehen…
…a haufen Scherereien wegen an Haufen unwissender Kibara…

…und solange das Teil in der EU, EU-genehmigt wurde ist es auch bei uns gültig, da wir ja leider bei diesem Arsch-Verein dabei sind!!!

Für Austausch-Schalldämpfer-Anlagen sind erforderlich:

die deutlich lesbare Aufschrift des Fabriks- und Handelsnamens des Herstellers (z.B. Remus, Sebring),
die deutlich lesbare e-Nummer, die Zahl nach der e-Kennzeichnung steht nur für das genehmigende EU-Land (z.B. Prüfzeichen e4) und
der schriftliche Nachweis der Bewilligung für die spezielle Motorradtype im entsprechenden Modelljahr in Österreich oder durch EU-Genehmigungsverfahren.
Eine Kopie des Dokumentes (Typisierungs- bzw. EU-Genehmigungsbroschüre) ist stets mitzuführen.

musst du alle eintragen lassen. Ist eine Schutzbestimmung für österreichische Hersteller

lg B&C

wenn eine ABE, dann nicht eintragen, wenn TÜV, dann eintragen. Leider wissen das nicht alle Beamten, und wenn Du, so wie ich, Pech hast, nicht einmal die Prüfstelle der Landesregierung. Hatte vor Jahren ein Verkleidungsteil mit ABE moniert und wollte es eintagen lassen. Der Beamte erklärte mir, ich solle es so schnell wie möglich wieder abmontieren oder die Kennzeichen abgeben, eintragen werde er so etwas nicht. Sein Kollege meinte dann später, wenn eine ABE vorhanden ist, braucht man es nicht eintragen und sie können sich brausen gehen, da es ein EU-Gesetz gibt, welches dies regelt.

lg, Johann

[url=http://www.1000ps.at/forum/fb.asp?m=856326]http://www.1000ps.at/forum/fb.asp?m=856326[/url]

lg B&C

da gibts nur ein (im voraus halt)

taferl hochklppn, den schnittlacuh n stinkefinger zeigen und dn gasgriff würgen…

mfg stoppie

Hallo Chrisu!

Hab mich beim Fahrsicherheitstraining vom Blacky bei einem Instruktor erkundigt ob ich meine Arrwo-Tröte eintragen lassen muss oder nicht. Er hat das Prüfzeichen kontrolliert und die Homologationspapiere (=Auspuff für dieses Modell und den Straßenverkehr zugelassen) durchgeschaut und gemeint dass damit alles erledigt ist. Keine Eintragung notwendig, völlig legal. Lass dich nicht verrückt machen - zum Glück bist stur geblieben!

MfG Michael

Ich kenne keine solche Bestimmung. Nebenbei würde sie ja dem wichtigsten EU-recht (Freiheit des Warenverkehrs) widersprechen. Also bitte ich um Angabe der Gesetzesstelle.

Servus
Ully-Bär

Typisierungsstelle von einem Ing, Name weis ich leider nicht mehr, haben auch Kollegen von dir gesagt, und klingt für mich plausiebel, da es seinerzeit für Puch und KTM auch einen Schutzzoll gab. Und bitte komm nicht mit EUgesetzen, welche bitte werden bei KFZ angewandt, du selbst warst bei der Profildiskussion dabei, wenn ich mich nicht schwer irre. Beim TÜV habens das begründet mit der Prüfung. Nebenbei gab es einmal das Gesetz wenn ein Teil genehmigt war konntest du mit dieser Einzelgenähmigung sofort das baugleiche Fahrzeug mit diesem Teil versehen und die Eintragung beantragen.

lg Clyde

nach den Methoden einer Bananenrepublik - sind wir schon so tief gesunken? „Schutzzoll“ %&/$§%#$§&%

Wenn das so weitergeht, dann schlagen wir noch den (eigentlich unbesiegbaren) deutschen Amtsschimmel …

LG, Peter

du hast noch nie etwas von solchen Methoden gehört, die sind leider gang und gäbe, zB EU- USA oder USA-Japan.

lg B&C

Habe mal beim TÜV angefragt und folgende antwort bekommen:



Sehr geehrter Herr Furtenbacher!

Wenn der Auspuff ein E-Prüfzeichen hat und eine entsprechende EG-Betreibserlaubnis vorliegt ist die Auspuffanlage nicht eintragungspflichtig.

Mit freundlichen Grüßen
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Ing. Walter Wimmer
TÜV Österreich Tel. : +43(1)610 91 - 6465/6466
Kraftfahrtechnik und Verkehr Fax : +43(1)610 91 - 6555
A-1230 Wien 23, Deutschstraße 10 email: ww@tuev.or.at
Österreich web : www.tuev.at
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damit sollte wohl klar sein was erlaubt ist. ich habe mir sicherheitshalber das schreiben ausgedruckt und es immer dabei. bei meiner kontrolle hat es den herrn schnittlauch gereich.

seas,
Andy