ist es denn legal von der Polizei sich so derart zu verstecken, dass man keine möglichkeit hat vom zu zzügigen Fahrens herunterzubremsen???
Mich hats gestern leider erwischt auf der Brenner-Bundesstr. in Tirol bei einer Aktion besonders Scharf!!
Der Polizist der mich schließlich mit überhöhter Geschwindigkeit aufgehalten hat, hat mir dann gesagt es sei weiter vorne ein anderer mit der Laserpistole im Wald versteckt.
Leider bekomme ich eine Anzeige, da ich doch etwas zu rasant unterwegs war…
Nein das ist nicht erlaubt, sie müssen sich schon 2 km vorher mit einem Roten warnlich und Tafel ankündigen, und dann mitten auf det Straße blitzen, damit sie jeder sieht!! Weiters müsste eigentlich im Internt immer die aktuelle Liste stehen, wo heute in Tirol über geblitz wird, mit genauen Standorten und Zeiten… also, nachschauen und weiter vollgas genießen
glaubst du wirklich die blitzen? Ich hatte das zweifelhafte vergnügen vor kurzem an der selben stelle die durchgegebenen Funksprüche der Beamten der PI Mutters zu hören. Da wird nicht geblitzt, und Kennzeichen wird auch keines durchgegeben.
Ein Auszug aus der Durchsage: „da kimmt a blaues motorradl das war bestimmt mit über 80 am weg“ … die nächste blaue hornet wurde aufgehalten und abgestraft…
Legal oder illegal ist in diesemfall tatsächlich furzegal, denn selbst wenn es verboten wäre sich im wald zu verstecken (was es meines wissens nach allerdings nicht ist), kannst du dir sicher sein dass im falle eines einspruchs min. 2 polizisten vor dem UVS erscheinen werden, die erzählen sie wären deutlich sichtbar am rand der straße gestanden. Das Lügen ist bei der Polizei mitlerweile nämlich schon zum offiziellen beweismittel erhoben worden… traurig aber wahr…
… also ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen, dass sich einer dieser „grünen männchen“ nicht im Wald verstecken darf.
Aber eines ist auch klar- die Vermutung eines Polizisten bzw. seine schätzung allein reicht nicht aus um jemanden abzustrafen oder eine Anzeige zu machen (außer du geferdest wem,weil du kurve schneidest…) - …würd mich interessieren, wo/wie du den Funkspruch mitbekommen hast
du musst hier unterscheiden was de jure gilt und was sich de facto abspielt… laut gesetzestext gilt eine schätzung nur unter bestimmten umstände und dann nur um eine geschwindigkeitsübertretung in gewissem ausmaß festzustellen (nie jedoch als grund für einen FS entzug beispielsweise…).
In der Realität ist es jedoch so dass der polizist nicht zu messen braucht, es genügt wenn er behautpet er hätte gemessen… dann erfindet er noch eine hübsche zahl (wunderst du dich nicht dass die meisten FS entzüge exakt 51-53 km/h (bzw. 41-43) überschreitungen sind? -komischer zufall ;) ) und du hast keine chance mehr.
Den Funkspruch habe ich an der exakt selben position mithören dürfen, wo auch der verfasser des threads angehalten wurde (stehen immer am selben fleck), grund war eine angebliche geschwindigkeitsübertretung die ich jedoch nie begangen habe. Aufgrund der ca. 15 minütigen moralpredigt des beamten war ich im stande 3 anhaltungen und die entsprechenden funksprüche mitzuverfolgen… einfach lachhaft mit welchen methoden hier gearbeitet wird. In der stellungnahme der PI hiess es dann es wurden nur fahrzeuge uafgehalten deren KZ eindeutig identifiziert werden konnte (was beinhart gelogen ist, ich war ja dabei…). wie gesagt… man darf nie davon ausgehen, dass sich diese leute dazu verpflichtet fühlen die wahrheit zu sagen bzw. ihrem beruf mit einer entsprechenden gewissenhaftigkeit nachzugehen.
ja die nachkommenden Funksprüche hab ich dann auch mitbekommen, bin ja eben auch eine knappe 1/4 stunde dagestanden und hab dem Polizisten zusehen dürfen wie er meine Daten aufnimmt…
haben in der Zeit mindestens auch 2-3 andere Motorradfahrer aufgehalten, hab aber leider nicht ganz mitbekommen wie und was die zahlen mussten.
So genau können sie das aber nur behaupten, wenn sie das gemessene speichern. das ebenfalls dann doch bei der BH aufliegen müsste, oder??
Lg ein verstörter Whitey (solche Methoden gehören verboten, auch wennse nur ihre arbeit machen)
also wenn ich das jetz richtig verstanden hab, bist du beim Polizisten gestanden als der den Funkspruch empfangen hat. -> vielleicht hat der eine schon gemessen, den funkspruch aber irgendwie „proletenhalt“ abgesetzt??
Ich bin da rechtlich nicht ganz am laufenden - aber ich wüßte, dass wenn der mir sagt ich war zu schnell das er mir das irgendwie beweisen muss, sunst können die mich mal -> solln sie mich anzeigen!
… währ in meinem fall eher für’n huga
was es schon gibt das is irgendwie die Glaubwürdigkeit -> wenn so ein junger bursche (vielleicht noch ein bischen rowdy) etwas andres aussagt als der Beamte hat er pech!
Aber ich muss dazu sagen, dass ichs trotzdem scheiße find, wenn sich die Bulln im Wald versteckn -> ein bischen zu schnell dran is man ja bald mal (immer)
Woher stammt die Weisheit? Seit wann sollte das Gültigkeit haben?
Mein Wissensstand: Einem verkehrsgeschulten Sicherheitsorgan der Polizei ist es erlaubt Geschwindigkeiten von Fahrzeugen zu „schätzen“. Allerdings nur dann, wenn sich das Fahrzeug an dem Straßenaufsichtsorgan vorbeibewegt und einwandfreie Sichtbedingungen herrschen. Es genügt schon eine Beobachtungsstrecke von 100 m, um eine Überschreitung um mindestens ein Drittel festzustellen. Dies ist auch bei Nacht gültig. Bei einer verlässlichen Schätzung der Geschwindigkeit bei herannahenden Fahrzeugen muss die Beobachtungsstrecke mehrere hundert Meter betragen oder eine wesentlich höhere Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegen.
Zum Thema keine Werte auf der Laserpistole gespeichert:
in der stellungnahme der PI heisst es bei mir zB auch (ich bin der meinung dass ich mit einem anderen Motorrad das ähnlich aussieht verwechselt worden bin) dass aufgrund der kurzen strecke zwischen messung und anhaltung, (ich zitiere): „nur sehr wenige lenker in frage kommen“…
Finde ich zB schon etwas bedenklich wenn man einfach einen von wenigen herausholt und hofft den richtigen erwischt zu haben… aber wie gesagt so sind die methoden, und keiner tut was dagegen… (jetzt bekommt wenigstens auch mal ein politiker die willkür der exekutive zu spüren - stichwort: Westenthaler… vielleicht bringts was ;) )
und @whitey: messergebnis muss man dir nicht zeigen, und muss auch nirgends aufliegen…
ich war leider jetzt schon oft genug unschuldigerweise vorm UVS um zu wissen, dass sich hier die Krähen nur ungern gegenseitig die augen aushacken… schlussendlich wird vermutlich einfach behauptet, mein Kennzeichen wurde ganz klar erkannt und durchgegeben, und diese Stellungnahme hat keinerlei beweiskraft.
War letztens auch so, auf meinem Straferkenntnis stand ich wäre gemessen worden (als ich dann glaubhaft machen konnte, dass es unmöglich war mich zu messen hiess es - dann haben wir dich eben geschätzt), und die km zahl war auch völlig falsch, aber hiess das wäre nicht wichtig was da drauf steht… that’s life…
zwischen im Recht sein und Recht bekommen liegen bekanntlicherweise Welten, leider hat man gerade in Verwaltungsverfahren meist recht schlechte Karten gegen die Behörde.
Ich habe vor vielen Jahren bei einem Einspruch recht bekommen, blöderweise war der anzeigende Beamte vom für meine Wohngegend zuständigen Wachzimmer, das war dann „sehr lustig“, ich bin dann entnervt umgezogen.
nicht bös sein kein polizist kann schätzen mit welcher geschwindigkeit ich mich bei ihm vorbei bewege… klar wenn 50 ist und blas mit 200 vorbei lass ich mir das einreden…
aber wenn 50 ist und er hält mich auf weil ich 70 gefahren bin ohen mich zu messen, sondern weil er mich geschätzt hat… dann lass ich es ehrlich drauf ankommen… und zu 90% trau ich mir sagen das dich der Polizist weiterfahren lässt mit einer verwahrnung… hatte ich schonn öfter und kenne auch viele Polizisten und ihre schmäääs
lg
edit betreffend verstecken im Wald… bilde ich mir ein ich habe wo gelesen dass der blitzende Polizist sehrwohl erkennbar sein muss… kann mich aber auch irren… *hmmmmmmm
edit betreffend verstecken im Wald… bilde ich mir ein ich habe wo gelesen dass der blitzende Polizist sehrwohl erkennbar sein muss… kann mich aber auch irren… *hmmmmmmm
…das ist das selbe märchen wie jenes,daß eine radarkontrolle angekündigt werden muß…
die frage ist nicht ob er es kann, sondern ob er es darf…
ich bin auc heinmal angehalten worden wiel ich angeblich 70 gefahren bin wo 50 erlaubt waren, bin auf den beamten zugefahren, er hat mich abre nicht messen können…
hab dann gesagt ich war nicht zu schnell und ob er mich gemessen hat,… hat er dann zugegeben dass ers nicht erwischt hat… fazit: 15 minute nwarten, dann kam die freundliche dame breit grinsend mit dem gesetzbücherL: „verursachen von ungebührlichem lärm“… hab sie die anzeige machen lassen, und hab am ende zahlen müssen…
Leider haben die Polizisten immer noch zu viel Macht. Es sollte eigentlich so sein, dass die beweisen müssen wie schnell man gefahren ist, da das sonst nie eine Korrekte Sache ist.
Ich wurde leider mit 94 km/h gemessen, wobei ich nicht weiss ob die Toleranz dabei schon berücksichtigt wurde.
Ist mittlerweile eh alles nicht mehr so relevant, da ich die Strafe erst mal abwarten muss, dann seh ma weiter.
Ich ärgere mich auch nicht so über eine Strafe, da ich ja weiss dass ich zu schnell gefahren bin.
Mich ärgert verdammt nur die Hinterlistigkeit der Polizisten, aber sonst würden se dort eh fast nie einen erwischen.
P.S.: Zu naiv bin jetzt auch wieder nicht, aber mit einem Polizisten diskutieren anfangen bringt halt auch nicht wírklich viel.
… ich zahl’ auch ab und zu in die Staatskasse ein (meistens einige zehn Euro, immer für geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen). Überwachung und Bestrafung von kleinen Verkehrssünden kriegt die Kieberei gerade eben noch hin, gegen die bei uns ihr Unwesen treibenden Banden (Auto- und Wohnungseinbrüche, Auto- und Motorraddiebstähle, offener Drogenhandel in der Stadt, neue Rekordzahl an Banküberfällen) sind die armseligen Kapplständer offenbar völlig hilflos. Dafür gibts im Radio alle Viertelstunden mindestens zehn Blitzermeldungen.
Hole mir das eingezahlte Geld jedenfalls (legal) vielfach wieder zurück, dass ist teilweise tierischer Spass und schafft Entspannung :-):
den ganzen Apparat kann man wunderbar mit Einsprüchen und Beschwerden auf Trab halten, da geht einiges an Sand ins Getriebe
oftmalige Arztbesuche wegen geringster Beschwerden, sich dabei nur teure Medikamente verschreiben lassen, und sei es nur gegen Kopfweh nach einer Feier mit schlechtem Wein (oder eben so einer Verkehrsstrafe)
dem System auf der Tasche liegen wo immer möglich, Beihilfen und Förderungen ausnutzen, …