In Schranke gekracht!

Hi Leute,

ich bin 7.8.03 um 23.50 Uhr in eine nicht beleuchtete oder reflektierende Schranke/Stange gefahren!

Mein 50ccm Supermoto (Rieju) hatte vorne einen leichten Schaden! Verletzungen zog ich mir keine zu, bis auf ein paar Prelungen und Schürfungen!

Natürlich habe ich gleich den Rechtsschutz von meiner Versicherung eingeschaltet!

Hier die Kopie vom Brief meines Anwalt´s an die Billa AG:


Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich habe die rechtsfreundliche Vertretung von Rene Hörburger, 6850 Dornbirn, übernommen.

Mein Mandant fuhr am 7.6.2003 um 23.50 Uhr von der Gemeindestrasse Bremenmahd in 6850 Dornbirn kommend über eine frei zugängliche Druchfahrt auf den Parkplatz des Billa-Geschäftes in Wallenmahd um auf die B190 zu gelangen. Beim Einfahren in die B190 ist mein Mandant mit der dortigen nicht bleuchteten Schranke kollidiert und zu Sturz gekommen. Die Schranke war auch nicht etwa mit abstrahlenden Lichtelementen versehen und war aus diesem Grunde für meinen Mandanten nicht sichtbar. Im Zuge dieses Verkehrsunfalles hat er sich erhebliche Schürfwunden und Hämatome zugezogen. Ebenso wurde sein Moped Marke Rieju, Type Spike, Bj. 2003, erheblich beschädigt.

Die Billa AG trifft aufgrund der mangelhaften Beleuchtung der die Zufahrt in die B190 versperrenden Schnake das Verschulden am Zustandekommen dieses Unfalles (Verstoß gegen Verkehrssicherunspflichten)

Mein Mandant macht nachstehende Ansprüche aus dem Titel des Schadenersatzet geldtend:
1. Reparaturrechnung Nr. 4137 - 953,60 Euro
2. Sturzhelm - 145 Euro
3 Schmerzengeld - 2000 Euro

Ich habe Sie namens und auftags meiner Mandantschaft aufzufordern, den obgenannten Betrag bis längstens 17. Oktober 2003 auf meinem Sammeltreuhandkonto Nr… bei der … Dornbirn, BLZ… einlagend zu überweisen, widrigenfalls meine Mandantschaft gerichtliche in Anspruch nehmen wird.

Zinsen und tarifmäßige Anwaltskosten werde ich Ihnen nach Erledigung der Hauptsache bekannt geben.

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Bis jetzt habe ich noch keine Kohle bekommen! Was haltet ihr davon!

Stay Tuned
Burntime

Hi!

Jedenfalls wünsch ich Dir viel Glück und das die Fa Billa einen Rechtsstreit abwenden will und gleich zahlt.

Ansonst wird sicher die Frage zu erörtern sein ob es sich um eine „öffentliche Verkehrsfläche“ im Sinne der StVO 1960 handelt. Wenn ja - alles klar. Dann würde auch ein Vergehen durch den Verantwortlichen der Fa Billa vorliegen. Wenn nein - dann kannst Du auch den Schranken noch zahlen. Wenn es sich um keine öffentliche Verkehrsfläche handelt kann man auch nicht verlangen, das der Schranken entsprechend beleuchtet oder gesichert ist. Man muß ja auch eine Hauseinfahrt, ein Garagentor oder ein Gatter nicht rückstrahlend anlegen. Dazu kommt noch der Berühmte Satz, wonach man immer die Fahrgeschwindigkeit so zu wählen hat, das man rechtzeitig anhalten kann. Fußgänger zB sind ja schließlich auch nicht rückstrahlend ausgeführt.
Das Ganze kann man aber nicht als Außenstehender beurteilen.
Wird sicher interessant wie die Sache ausgeht - halte uns bitte am Laufenden.

CU
Ully-Bär

würde mir einen anderen rechtsvertreter suchen.

eine Seite eine frei zugängliche Durchfahrt ist, kann man schon die ganze Fläche als „öffentliche Verkehrsfläche“ sehen. Das vor allem deswegen, weil der Parkplatz ja prinzipiell von jedem benützt werden kann.

Und des „rechtzeitig stehenbleiben“ is graue Theorie.
Soweit ich weiss, heisst „Fahren auf Sicht“, dass man die Fahrgschwindigkeit so zu wählen hat, dass man innerhalb der eingesehenen Fahrtstrecke stehenbleiben kann, und nicht vor jedem plötzlich auftauchenden Hindernis, das meint, in den Weg hupfen zu müssen.
Wenn die Leuchtfunzel von dem Moped unter dem Schranken durchleuchtet und man den deswegen nicht sieht, knallt man eben dagegen.

der nacht den schranken zusch(w)eissen.

gruss
e.

begründen, damit ein laie wie ich das nachvollziehen kann. thx.

ihr leider den schlauch haben, denn es besteht nur dann ein anspruch, wenn diese verkehrsfläche gemäß stvo eine ‚öffentliche verkehrsfläche‘ ist.

die annahme, dass eine verkehrsfläche dann ‚öffentlich‘ ist wenn sie frei zugänglich ist, ist laut meinem anwalt falsch. da müsste man genauer recherchieren…

trotzdem viel glück, die wurschtsemmeln vom billa sind eh so grauslich die gehören eh bestraft :wink:

lg
steveman

eine „heikle“ sache.

Öffentlich zugänglich heisst nicht gleich dass es auch eine öffentliche strasse lt. StVo ist.
Denn die meisten parkplätze die bei einem geschäft (zet. Be. Billa & Co.) sind, sind privatflächen.

Sollte dies tatsächlich passier sein.
Hätte sich dein rechtsverdreher genauer informieren sollen bevor er einen solchen brief verfasst. Denn wie schon des öfteren angemerkt, hast - falls es privatgelände ist - den scherm auf und kannst wenn du glück hast den schranken brandln und wennst ganz viel glück hast eine anzeige wegen hausfriedensbruch am hals haben (maybe übertrieben aber wer weiss).

LG - Bernie

P.S.: Um die 2953T€uronen kannst dir schon an neuen roller kaufen gg

also nachdem die meisten parkflaechen solcher
supermarktketten privatgrund sind, wirst
evt. durch die roehre schauen.

lG
Michi

gehn bei euch im ländle die uhren anders ???

das ist doch noch immer privatgrund-oder und benützung nur während der geschäftszeit und nur für die dauer des einkaufs gestattet -sonst gibt es doch besitzstörungsklage…

und übrigens:so wie du das bringst bist du eigentlich eine gefahr auf der strasse oder warst nicht mehr ganz nüchtern,wenn dir das als einheimischer passiert ??? oder brauchst gar den fielmann wegen neuer brille ?

gott sei dank wohne ich weit genug von dir weg,so dass ich nicht noch aufpassen muss ob du zufällig meinen weg kreuzen tust…:slight_smile:

gruss aus wien,kurt

Zum Thema Öffentliche Verkehrsfläche:

Es gibt da unter anderem schon Entscheidungen des VGH zu diesem Thema. Dabei wurde festgestellt, das es sich auch dann um eine Fläche mit öffentlichem Verkehr handelt, wenn der Fußgängerverkehr erlaubt ist. Deshalb wurden eben diese Schranken angebracht um die Fläche komplett von der Verkehrsfläche abzugrenzen. Wie bereits geschrieben, muß man sich die Situation vor Ort anschauen. Wenn es möglich ist den Unfallort zu erreichen ohne ein gesetzliches Verbot (zB Fahrverbot oder „Einfahrt verboten“) zu überschreiten und ohne über Grünflächen, Gehwege oder ähnliches zu fahren, wäre es einen Versuch der Klage wert.

Zum Thema Geschwindigkeit. Den Standartsatz von wegen angepasstes Tempo habe ich leider schon sehr oft bei Gerichtsverhandlungen insbesondere bei Urteilsbegründungen gehört. Du schreibst: „…dass man die Fahrgschwindigkeit so zu wählen hat, dass man innerhalb der eingesehenen Fahrtstrecke stehenbleiben kann, und nicht vor jedem plötzlich auftauchenden Hindernis, das meint, in den Weg hupfen zu müssen.“
Genau das ist ja in diesem Fall nicht gegeben. Ein Schranken hupft eben nicht in den Weg, sondern der ist einfach ein Hindernis innerhalb der Wegstrecke, so das man vor diesem anhalten muß. Wenn zB ein Gegenstand auf der Fahrbahn liegt, oder ein spielendes Kind auf der Straße sitzt sind das auch Hindernisse vor denen ich mein Fahrzeug zum Stillstand bringen muß. Ist die Sicht nicht ausreichend (wetterbedingt oder wegen schwacher Beleuchtung etc) muß ich das Tempo entsprechend reduzieren. Sicher ist die Theorie einfach und k e i n Motorradfahrer hält sich immer an diese Regeln aber bei einem Verfahren wird darauf zurück gegriffen und danach (ge-) bzw verurteilt.

Die untenstehenden Postings bestätigen meine Zweifel betreffend der öffentlcihen Verkehrsfläche.

CU
Ully-Bär


Schade, dass das keiner gefilmt hat :wink:

Ich persönlich gehe ja auch immer um Mitternacht zum Billa einkaufen. Da muss man nicht an der Kasse warten und billiger ist es auch :slight_smile:

Besonders gemein finde ich vom Billa, dass die dort kein Personal abgestellt haben, das für solche Fälle die Erstversorgung durchführt.

Noch schlimmer wäre es, wenn sich kleine Kinder dort um Mitternacht zum Spielen treffen und an der Schranke den Kopf stossen. Die tragen dann feste Schäden davon. Gar nicht auszudenken, wenn eines dieser Kinder dann mit dem Moped fährt.

* LOL *

Ich piss mir gerade in die Hose. Brauche nur mehr jemanden, den ich dafür verklagen kann.


…find i des.
für die eigene unfähigkeit soll ein anderer zahlen - supa, echt.
jetzt ham wir dann bald amerikanische verhältnisse und jeder muss angst ham, dass ihn einer wegen an schas den er lasst wegen geruchsbelästig verklagt.

du schreibst doch selber, dass du dich gar net wirklich verletzt hast - warum dann 2000euro schmerzensgeld???

bin zwar selber erst 25, aber mit 16 oder 17(nehm mal an, da du ja mit´m mopperl fährst) wär i net auf so a unverschämte idee gekommen.

normalerweise ghört dir des mopped weggnommen und a watschn eineghaut für die aktion.
bei nächsten mal geht vielleicht a „unbeleuchteter“ passant irgendwo…

versteh´s net…

„Ihre Katze hat meinen Rottweiler umgebracht.“

„Wie bitte?“

„Ihre Katze hat meinen Rottweiler umgebracht.“

„Mein kleines Kätzchen? Wie soll es das denn gemacht haben?“

„Er ist dran erstickt.“

… in der heutigen Kronenzeitung ist aber amüsanter :slight_smile:


waun mitten in da Strossn a schrankn steht denn ma halt in da finstern net siagt? und den daun de Rechnung stellt?
Wos wäre waun ein stein mitten auf der Strossn liegt und du donnerst voll eini`?? sogst daun a: „jo, do woa i zu schnell?“

7.8.03 um 23.50 Uhr

Wohnst du in einer der wenigen Kommunen, in denen es
kein Nachfahrverbot ab 20.00 Uhr für Moppeds gibt?

Wenn ja, Gratualtion, wenn nein… auch Gratualtion, dann
bekommst dafür auch noch gleich eine am Deckel…
unbefugte Inbetriebnahme wirds zwar nicht… aber sonst
gibts dafür sicher eine Klausel… sonst wären nämlich die
schönen Schilder und Verordnungen sinnlos.

>>frei zugängliche Durchfahrt
Hier schließe ich mich der Meinung des ullybaer an. trifft
die StVo zu, dann hast du leichte Chancen… ist es
Privatgrund, dann leg schon mal mit deinem „Wunder-RA“
zusammen und sparts auf eine Reparatur des Schrankens…
und auf eine Besitzstörungsklage der Billa AG… das blüht
dir nämlich dann auch noch… wie man in den Wald
hineinruft…

Zu dem ganzen Fall kann ich nur den Kopf schütteln. Du
bretterst mit deinem Mopped in ein bestehendes
unbewegliches Hindernis und versuchst dafür einen
anderen haftbar zu machen?

hm… zu meiner Zeit hätte ich mir selbst eine Ohrfeige
verpaßt, mein Mopped gepackt und wäre spurlos
verschwunden, damit mich keiner auslacht… spar dir die
Frage, ich hätte mich wegen der Sachbeschädigung selbst
nicht gestellt (wäre ich in deinem Alter).

Heute scheinen auch hierzulande langsam amerikanische
Verhältnisse aufzukommen… die Dummheit und das
Unvermögen einiger muß durch andere bezahlt werden?..
ich hoffe daß das nicht so ausgeht.

Egal wie das ganze ausgeht, Schuld hast du in meinen
Augen selbst… werd erwachsen und steh dazu… oder bleib
ein Lulu und lass dich an der Hand deines RA durchs leben
führen.

greetings…

greetings…

parkplatz… billa… mitten auf der strasse??

kopfschuettel

greetings…

Servus Hatschi!

Wir sprechen hier vom normalen Straßenverkehr nicht von einer Rennstrecke. Wenn ich nun von der normalen Fahrbahn ab- und in einen Privatgrund (Parkplatz der Fa Billa)einbiege und dieser Platz ist mit einem Schranken abgesperrt, weil eben der Besitzer es nicht will, das dort gefahren wird, ich dann gegen den Schranken stoße und verletzt werde, darf ich nicht sofort beim Grundbesitzer die Schuld suchen. Wenn dann nochdazu keine wesentliche Verletzunmg vorliegt aber schon mal 2000 Euro als Schmerzensgeld gefordert werden ist es schon an der Grenze der Frechheit. Solche Forderungen sind ua auch der Grund warum die Haftpflichtversicherungen dauernd teurer werden. Wenn die Versicherungen zahlen, holen sie sich das Geld bei uns allen zurück.

Ich weiß nicht wie Du es ev siehst, wenn es sich um Deinen Privatgrund handelt. Gerade Mopedfahrer werden von solchen Parkplätzen offenbar magisch angezogen. Da wird dann im Kreis gefahren wie auf einer Rennstrecke. Kommt es dann zu einem Sturz ist sofort dir Klage angereicht. Weil eben ein Stein dort lag, ein Ölfleck war, ein Einkaufswagen im Weg stand oder ähnliches. Blind ums Eck stechen geht eben nur auf der gesperrten und gesicherten Strecke (Streckenposten, Videoüberwachung uä).

Servus
Ully-Bär