im haxen oda im arshc grieg steh i auf… alles andere wäre vehrsgefärdung…
außerdem wer sollt sich scho beschweren wenn i mein knackigen hintern ins lüfterl halt?
Ciao
Alex
Hi, das halte ich für einen grossen Irrtum.
Das gilt nur für die Spur - siehe Thread weiter oben. Meine Spur gehört mir.
Soll ich in der Kurve so weit rechts fahren, dass i mit’n Helm die Torstangen (Schilderwald - Halteverbote) oder die Autotüren mitnehme?
Also das mit so weit rechts als möglich - unfug.
Ich gestehe, in den unzähligen 30 Zonen in Wien fahr ich auch schon mal Slalom. Ist ja zum gähnen. Da hab ich auch keine Angst vor nicht sichbaren Bodenwellen, siehe obige Antworten.
Wie schaut das aus? Wer hat schon Fahrsicherheitskurs gemacht. Lernt man da nicht auch Schlangenlinie zu fahren?
Zugegeben ich mach das nicht wenn ein Käfig hinter mir ist. Der ist meist eh schon nervös und kennt keinen Sicherheitsabstand.
Ich habe mir gedacht, dass policebaer u.ä. mehr zu dem thema beitragen können, oK dann halt keine Kompetente Antwort. Wahrscheinlich ist das net so klar. Der Gesetzgeber kennt ja fad bei 30 net:-)
Werner, dankt für die Erfahrungen
Hi, das halte ich für einen grossen Irrtum.
Ok, welcher §?
> Das gilt nur für die Spur
Es gilt IMMER, egal ob Spur oder nicht.
O-Ton StVO:
„…Der Lenker eines Fahrzeuges hat, sofern sich aus diesem
Bundesgesetz nichts anderes ergibt, so weit rechts zu fahren, wie ihm
dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des
Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder
Belästigung anderer Straßenbenützer, ohne eigene Gefährdung und ohne
Beschädigung von Sachen möglich ist…“
So, und jetzt erkläre mir was da NICHT zu verstehen ist.
> Soll ich in der Kurve so weit rechts fahren, dass i mit’n Helm die Torstangen
> (Schilderwald - Halteverbote) oder die Autotüren mitnehme?
Nein, schrub ich auch nicht. Lerne die STVO und verstehe…
> Also das mit so weit rechts als möglich - unfug.
Gucksdu StVO!
> Wie schaut das aus? Wer hat schon Fahrsicherheitskurs gemacht.
Ja, einige.
> Lernt man da nicht auch Schlangenlinie zu fahren?
Da lernst auch ohne rechter Hand am Lenker einen engen Kreis zu fahren, trotzdem mach ich das im Straßenverkehr eher selten.
> … oK dann halt keine Kompetente Antwort. Wahrscheinlich ist das net so klar.
Eigentlich schon. Mir zumindest.
Reini
Die Rechtsfahrordnung hat GENAU NIX mit der freien Wahl des Fahrstreifens zu tun. Nochmal zurück an den Start (Fahrschule)
Freie Fahrstreifen Wahl gilt nur auf Richtungsfahrbahnen im Ortsgebiet mit
> mindestens zwei Fahrstreifen in die entsprechende Fahrtrichtung.
No na, mit einer ists schwer. Und, in der Fahrschule gut aufgepast? Noch eine Klausel gibts bei „freie Wahl des Fahrstreifens“Bonuspunkte wenn du es weißt!
> Innnerhalb des Fahrstreifens besteht keine
> Rechtsfahrordnung
Falsch! §7 regelt.
> Drum wird in Fahrschulen auch mit dem satz: Ich fahre in der Mitte meines Fahrstreifens,
> unterrichtet.
Da hast aber - ehrlich xagt - eine beschissene Fahrschule erwischt! Mein Beileid!
> Äusserst rechts müssen soweit ich weiß nur Fahrräder und Moppeds fahren.
Hüstel Welcher §? UL würd ich sagen!
Reini
StVO, §2 erkläert was ein Fahrstreifen ist.
StVO, §7 erklärt dir wo du innerhalb deines Fahrstreifens fahren musst/darfst und erkläert dir welchen Fahrstreifen du wann benutzen darfst/musst.
und du glaubst dass du deine reifen mit slalom-umadum-nudeln auf temperatur halten kann bzw. bringen kann ??!! so a blödsinn !
da kannst fahren bisst kan sprit mehr hast - so wird
a reifen ned warm - zumindest ned des was wir alle
auf den felgen haben.
das taugt maximal zum dreck-runterfahren.
einen reifen muss man wirklich fordern um ihn warm zu kriegen und ned umadumnudeln…
lG
Michi
Servus,
Warum so agressiv?
Ich sagte/schrieb nicht, dass ich da was mächtig warm bekommen/halten möchte. Hab das nur als Beispiel fürs Schlangenlinie fahren genommen.
Wenn ich mitn Käfig fahre, halt ich meine Pneus auch nicht mit herumschlängeln warm. Dazu ist die Kiste auch noch zu breit für einen Fahrstreifen.
Aber zugestehen wirst mir schon, dass ich so fahren will, macht mehr Spass bei unseren 30er Zonen.
Du kannst ja fahren wie Du willst, aber nur grad ist für mich fad.
OK?
Wird der Pneu wenigst net eckert.
Werner
Servus,
Die verlass ich ja nicht - normalerweise wenn man am Bock steht. Von Sitzbankstehen, oder wie der Pfeiffer am hintern Koterer (des kann i net) red ich gar nicht.
Nix für ungut, der Paragraph passt da net genau:-)
Werner
Servus,
Ok, Du fährst halt ganz rechts, vielleicht seh ich Dich mal fahren:-), so rechts als möglich.
Paragraph ??? Ich kenn den auch nicht, darum gefragt hab, wie und wo das geregelt.
Kurve mit einer Hand? Warum nicht. Bin schon a bissl älter, da bin ich noch mit der Moppetten ohne Blinker - nur mit Handzeichen herumgefahren.
Handzeichen geben, geht nur mit einer Hand am Lenker - oder???
Werner, der nicht provozieren will/wollte
dient ja der Verkehrssicherheit, zumindest meistens. Wenn da wer was dagegen hat, hat er keine Ahnung von der Materie, anzeigen lassen und Einspruch machen.
Mich hats schon öfter aus dem Sitz gehoben wegen so einer Scheisss buckeligen Piste. Vor einer Kurve wäre mir dies auch schon ein paarmal beinahe zum Verhängnis worden - kurz bevor ich ich einlenken wollte, hebte es mich aus dem Sitz und…
sponsi
manchmal notwendig bzw zweckhaft, zum Reifenaufwärmen ungeeignet, damits herumnudeln nicht fad wird auch gefährlich.
Wenns dich aufhalten oder anzeigen einfach den passenden Grund, die richtige Ausrede parat haben.
sponsi
Im Thread stehen die richtigen Paragraphen und du schreibst „schad dass es keine kompetenten Antworten gibt“. Das ärgert halt ab und zu ein bisserl.
Ich hab aber auch nie gesagt dass ich ganz rechts fahr, du wolltest nur wissen wie es das Gesetz sieht. Und das sieht es eben so. Weiters hast du geschrieben dass das „eben ein Irrtum ist“, und da wollte ich wissen welcher Paragraph das Gegenteil behaupten würde. Ich bin relativ StVO-fest, ich kenn den nicht.
> Handzeichen geben, geht nur mit einer Hand am Lenker - oder???
Geht, aber bei Fahrsicherheitstrainings ist das ein bisserl anders. MAG oder ÖAMTC machen recht gute, da gehts fast um Trial-Einlagen.
Reini
und hat mit der freien fahrstreifenwahl nix zu tun. steht alles im § 7 StVO (Allgemeine Fahrordnung)
die „rechtsfahrordnung“ gilt für alle fahrzeuge. lies nach im § 7.
„§ 7 Abs 1:
Der Lenker hat,…, so weit rechts zu fahren, wie ihm dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Strassenbenützer, ohne eigene Gefährdung und ohne Beschädigung von Sachen möglich ist. …“
wird a keiner was sagen!
da gehts um ständig stehend fahren.
…aber i mach das maximal wenn ma bein fahren fad
im schädel ist aber ned zum aufwärmen…
lG
Michi
kann man ja immer noch sagen, daß man den vielen kleinen weißen mäusen ausgewichen ist, die auf der strasse liefen und deswegen slalom fahren mußtefg
grüße chemo
… können mindestens folgende Paragraphen Anwendung finden:
Allgemeine Fahrordnung
§ 7
(1) Der Lenker eines Fahrzeuges hat, sofern sich aus diesem Bundesgesetz nichts anderes ergibt, so weit rechts zu fahren, wie ihm dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straßenbenützer, ohne eigene Gefährdung und ohne Beschädigung von Sachen möglich ist. Gleise von Schienenfahrzeugen, die an beiden Rändern der Fahrbahn liegen, dürfen jedoch nicht in der Längsrichtung befahren werden, wenn der übrige Teil der Fahrbahn genügend Platz bietet.
(2) Wenn es die Verkehrssicherheit erfordert, insbesondere in unübersichtlichen Kurven, vor Fahrbahnkuppen, bei ungenügender Sicht, beim Überholt werden und bei Gegenverkehr, hat der Lenker eines Fahrzeuges am rechten Fahrbahnrand zu fahren; er darf hierbei aber nicht Personen gefährden oder Sachen beschädigen.
(3) Auf Straßen mit wenigstens zwei Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung darf, wenn es die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs erfordert, der Lenker eines Kraftfahrzeuges neben einem anderen Fahrzeug fahren. Er darf hierbei, außer auf Einbahnstraßen, die Fahrbahnmitte nicht überfahren. Die Lenker nebeneinanderfahrender Fahrzeuge dürfen beim Wechsel des Fahrstreifens den übrigen Verkehr weder gefährden noch behindern.
(3a) Im Ortsgebiet darf der Lenker eines Kraftfahrzeuges auf Straßen mit mindestens zwei durch Leit- oder Sperrlinien gekennzeichneten Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung den Fahrstreifen frei wählen.
(4) Beim Zufahren zum linken Fahrbahnrand und beim Abfahren vom linken Fahrbahnrand dürfen andere Straßenbenützer nicht gefährdet oder behindert werden. Bei starkem Verkehr, auf unübersichtlichen Straßenstellen, auf Vorrangstraßen im Ortsgebiet und auf Fahrbahnen mit Gleisen von Schienenfahrzeugen ist das Zufahren zum linken Fahrbahnrand, außer in Einbahnstraßen, verboten.
(5) Einbahnstraßen dürfen nur in der durch das Hinweiszeichen nach § 53 Abs. 1 Z 10 angezeigten Fahrtrichtung befahren werden. Dies gilt nicht für bestimmte Gruppen von Straßenbenützern, die hievon durch Verordnung ausgenommen werden, und für Radfahrer in solchen Einbahnstraßen, die zugleich Wohnstraßen im Sinne des § 76b sind. Außer in Wohnstraßen sind in diesen Fällen Leit- oder Sperrlinien zur Trennung der entgegen der Einbahnstraße fahrenden Verkehrsteilnehmer vom übrigen Fahrzeugverkehr anzubringen, sofern die Sicherheit oder die Flüssigkeit des Verkehrs dies erfordern.
Pflichten des Kraftfahrzeuglenkers
§ 102
(2) Der Lenker hat den Lenkerplatz in bestimmungsgemäßer Weise einzunehmen. Er hat dafür zu sorgen, dass die Sicht vom Lenkerplatz aus für das sichere Lenken des Fahrzeuges ausreicht und dass die Kennzeichen des von ihm gelenkten Kraftfahrzeuges und eines mit diesem gezogenen Anhängers vollständig sichtbar sind und nicht durch Verschmutzung, Schneebelag, Beschädigung oder Verformung der Kennzeichentafel unlesbar sind. Er hat dafür zu sorgen, dass während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn es die Witterung sonst erfordert, die hintere oder die gemäß § 49 Abs. 6 seitlich angebrachten Kennzeichentafeln beleuchtet sind; dies gilt jedoch nicht bei stillstehendem Fahrzeug, wenn die Straßenbeleuchtung zum Ablesen des Kennzeichens ausreicht, und bei Einsatzübungsfahrten mit Heeresfahrzeugen (§ 99 Abs. 1).
Da steht mal nichts von „GANZ RECHTS FAHREN“, ausser man wird überholt. Da auch nicht 2 fahrzeuge auf einem Fahrstreifen nebeneinander fahren dürfen, steht Dir mit dem Motorrad eine komplette Fahrstreifenbreite zu.
Ganz wichtig ist im §7 der Satz „ohne eigene Gefährdung“, denn da ein Motorrad nicht so schnell ausweichen kann, wie ein Auto, sich erhöhte oder vertiefte Kanaldeckel meistens rechts auf der Fahrbahn befinden und das Überfahren derselben der Fahrsicherheit nicht zuträglich ist, sehe ich es als gegeben an, dass man mit dem Motorrad IN DER MITTE SEINER FAHRSPUR fährt. Damit ist immer die Möglichkeit gegeben sowohl rechts als auch links an einem Hindernis vorbeizufahren, ohne Gefahr zu laufen zu Sturz zu kommen (z.B., wenn man auf das Bankett ausweichen müsste).
Des weiteren halten andere Fahrzeuge beim Überholen nicht den vorgeschriebenen Mindestabstand von einspurigen Fahrzeugen ein (100 cm + 1 cm pro km/h). Um in einem solvhen fall nach rechts ausweichen und den Sicherheitssabstand erhöhen zu können, ist es unumgänglich in der Mitte seiner Fahrspur zu fahren.
Das Fahren von „Schlangenlinien“ ist nicht ausdrücklich verboten, allerdings ist bei jeder Richtungsänderung (auch innerhalb des eigenen Fahrstreifens von rechts nach links zu wechseln gilt als solche) rechtzeitig vorher der Fahrtrichtungsanzeiger zu betätigen. Damit wäre das Schlangenlinien fahren eine wiederholte Richtungsanderung OHNE Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers und somit strafbar.
Ein oder 2 „Schlenkerer“ sind sicher kein Problem, weil „da war ein Stein und danach ein Schlagloch und denn musste ich doch wieder geradeaus fahren“, mehr als das würde ich nicht empfehlen.
Wie andere schon bemerkt haben erwärmt so eine Aktion den Reifen nicht, ist also nicht zweckdienlich.
Das Aufstehen ist sicher nicht verboten, denn es steht nirgends geschrieben, dass man am Motorrad sitzen muss. Allerdings fährt man dann etwas unsicherer (weil nicht geübt) und damit würde man wieder sich und anddere vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig gefährden.
Also: Kurt Popscherl entlasten ist sicher drinnen, kilometerlange Fahrt im Stehen ist nicht zu empfehlen.
LHG, Schlucki
du, weil nach dem gesetz musst du (ausgenommen bei freier wahl der fahrspur) äußerst rechts fahren…
ciao
steveman