ausser bei freier wahl der fahrspur im ortsgebiet…
lg
steve
du darfst auf deinem fahrstreifen nicht fahren wo’s dir passt… ‚das äußerst rechts‘ gilt auch dort… wenn i mi net totalst irre…
serwas
der steve
starkes Beschleunigen und Abbremsen auf Temperatur bringen.
mich auf das posting vom policegirl bezogen. die hat die schlangenlinien mit der rechtsfahrordnung in verbindung gebracht.
zurück an den start - lesen lernen und kontext erkennen
gestern gelesen …
da steht das aber nicht so drinnen. „äußerst rechts“ muss ich nur in bestimmten fällen fahren …
aber egal.
… ist es auch: Die Rechtsfahrordnung (§7) besagt dass man nicht Schlangenlinien fahren darf.
Freie Fahrstreifenwahl nur im Ortsgebiet und nur wenn mind 2 gekennzeichnete
Fahrstreifen vorhanden sind.
Nebeneinanderfahren ist überall möglich wo genug Platz ist und mind 3 Kfz
unterwegs sind auch ohne gekennzeichnete Fahrstreifen.
auskunft vom öamtc
cheers pippo
[url=http://www.kfv.or.at/2002/pdf/02_08_08.pdf]kfv.or.at
und etliche andere Dokumente beziehen sich bei „„Rechtsfahrordnung““ (das Wort kommt in der STVO glaub’ ich so nicht vor) immer auf den Fahrstreifen, rechte und linke Spur etc. …
aber du wirst schon recht haben.
http://www.kfv.or.at/2002/pdf/02_08_08.pdf
Da steht „“…sich so weit wie möglich rechts zu halten"" In der StVO stehts genau. Da steht aber
1.) nicht was genau das bedeutet
2.) dass das für Motrradfahrer auch gilt.
Weiters: „“… dass im Ortsgebiet die freie Fahrstreifenwahl gilt…„“
Ist auch nicht 100% richtig, ein bisserl verwässert.
Warum nimmst nicht die StVO und zitierst daraus? Das wär halt genauer.
> …„„Rechtsfahrordnung““ (das Wort kommt in der
> STVO glaub’ ich so nicht vor)
Nein, das Wort ist - so wie in diesem PDF-File - eine Erfindung. Es heißt in Absatz 1:
„„Der Lenker eines Fahrzeuges hat, sofern sich aus
diesem Bundesgesetz nichts anderes ergibt,
so weit rechts zu fahren““
Im Volksmund: Rechtsfahrordung.
> immer auf den Fahrstreifen, rechte und linke
> Spur etc. …
Das ist die „„Freie Wahl des Fahstreifens““, auch klar beschrieben in Absatz 3a:
„„Im Ortsgebiet darf der Lenker eines Kraftfahrzeuges auf Straßen mit mindestens zwei durch Leit- oder Sperrlinien gekennzeichneten Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung den
Fahrstreifen frei wählen.““
Reini
… Stadtautobahn gibts keine in der StVO.
Aber wenns ums Wort „Rechtsfahrgebot“ geht dann ist es halt StVO §7, Absatz 1 der verbietet Schlangenlinien zu fahren.
Reini
die STVO nicht immer griffbereit herumliegen. und auswendig kann ich sie auch nicht. darum kann ich nicht draus zitieren. ich hoffe, diese entschuldigung gilt auch in deinen gestrengen augen.
aber warum du für dich das recht in anspruch nimmst, festlegen zu dürfen, was der volksmund unter „rechtsfahrordnung“ versteht, ist mir nicht klar. ich und auch alle, die ich dazu befragt habe, verstehen darunter, daß man auf der rechten spur fahren muss wenn mehr als eine spur vorhanden ist. und offensichtlich auch das kfv.
aber wie gesagt - du hast eh recht …
die STVO nicht immer griffbereit herumliegen.
Es ist zwar extreeeeeeem unübersichtlich, aber ich schick sie dir per Mail
Und meine Augen sind garnicht so streng wie es scheint…
Servus,
Na dann fahren wir alle „Vorschriftswidrig“ wenn ma eine Áusfahrt machen und zur Sicherheit „versetzt“ fahren.
Ja, jetzt kommt gleich „zur Sicherheit“. Aber das kann man ja auch wieder anders auslegen und im Gesetz steht ja nix drinnen, wie 2 oder mehr Motorräder fahren müssen/sollen/dürfen …
So weit wie möglich „Rechts“. PUNKT!
Oder fahrt Ihr alle im Gänsemarsch?
Werner, der wieder eine Einnahmequelle für die Wegelagerer erkennt:-)
Wennst Dreck auf den Reifen hast, welzt Du ihn auch von den Reifen, da kann keiner was dagegen haben. Aber die Reifen warm halten…???
Servus,
Ja, da hast recht, es stehen einige Paragraphen drinnen. Nach meiner Meinung, wie geschrieben „meiner“, sind die nicht wirklich anwendbar. Da müsste fast JEDER aufgehalten werden und abkassiert werden.
Es ist für jeden anders zumutbar weit rechts zu fahren. Geht die Sicherheit vor? Mehrere Radln hintereinander. Da fährt man auch zur Sicherheit „versetzt“.
Wie herrlich wäre das am Gürtel führen die Käfige so weit rechts wie … §§§§§.
Dann wär die linkeste Spur FREI zum Durchschlängeln - Das darf man aber, nur so weit rechts als möglich??? Wie geht das
Ich dachte halt da gibts so Verordnungen, wie auf’m Bock muss ma angeklebt sitzen (Verkehrssicherheit), Darf ma net aufstehen usw.
Es wird ja vieles verordnet und immer mehr gelenkt. Der Mensch/Fahrer ist ja nicht mündig selber eine Situation einzuschätzen.
wünsch Dir jedenfalls einen angenehmen Tag
Werner
Servus,
Passiert: Durch eine Ortschaft, verträumte 50 km/h, popschi hat halt schon a bissl wehgetan, ich stell mich in die Rasten.
Berittener Geldeintreiber fährt entgegen und wachelt wie ein Windradl, dass er herumgeigelt und fast vom Bock gefallen wäre, - nur weil ich gestanden bin.
Die Ortschaft ist kurz, kennen viele KK → Gutenstein.
Wahrscheinlich hat er so einen Adrenalinschub beim Radl abfangen gehabt, dass er mir nicht nachgefahren ist. Rumpelstilzchen auf Rädern.
Werner
in der praxis heißt „rechts fahre“ soviel wie: bei markierten Fahrstreifen den für meine Fahrtrichtung geeigneten rechten Fahrstreifen wählen (außer im Ortsgebiet bei freier Wahl):der Fahrstreifen gehört mir. Aufpassen muß ich auf den Sicherheitsabstand am rechten Fahrstreifen zu beweglichen oder unbeweglichen Gegenständen. Z.B. Auto neben Fahrstreifen geparkt ist beweglich, daher 50cm+ Geschwindigkeit in cm, Lichtmast, Brückenpfeiler ist unbeweglich, daher 50cm. Die verbleibende Restbeite des Fahrstreifens kann ich für mich ausnutzen. Pendeln oder „Slalom“ ohne Gefährdung oder Behinderung bleibt mir überlassen, ist auch keine Richtungsänderung (= kein Blinken).
Bei Fahrbahnen ohne Bodenmarkierung oder nur mit Mittellinie (typische Bundes/Landesstraße) habe ich grundsätzlich mit dem Sicherheitsabstand w.o. parallel zum rechten Fahrbahnrand zu fahren.Kein Slalom, kein Pendeln! An einem Gegenstand auf der Fahrbahn in meiner Fahrtrichtung (beweglich/unbeweglich) mit Sicherheitsabstand w.o. vorbeifahren ist eine Änderung meiner Fahrspur = Richtungsänderung = Blinken! Unabhängig davon, ob ich die Fahrbahnhälfte, Leitlinie überfahre.
Eine Hand: zum Lenken eines Fahrzeuges sind grundsätzlich immer beide Hände zu verwenden. Zum Bedienen des Fahrzeuges ist es aber auch notwendig, zeitweise mit einer Hand zu lenken. Z.B. Licht aus/einschalten,… . Wennst beim fahren einmal die Hand am Schenkel hast (du richst da dei Hosn ) is des ok, wannst bei 2 Kilo auf da Süd die Krone am Tank umbladlst, bist fällig.
is leider so,
cwolf
…du mußt immer so weit rechts wie möglich auf deinem Fahrstreifen fahren…
Aber ich persöhnlich hatte noch nie ein Problem deswegen,
Wobei das auf der Freilandstraße wohl sowieso mehr Show als Nutzen bringt…
cu
Kurt
Du wolltest eine „Rechtsexperten“-Meinung. Dem Recht ist es leider so ziemlich schnurz ob der gesunde Menschenverstand was anderes sagt.
So wie das von dir angesprochene „versetzt Fahren“: Ich bin auch der Meinung dass es sicherer ist weil du nicht nur bis zum nächsten, sondern übernächsten Fahrer siehst. Das „Recht“ sagt aber: Wenn dir der Abstand eventuell zu gering erscheint dann halte mehr Abstand, fahr aber brav hinter dem anderen Mopperl, nicht versetzt. SO ist das leider.
> Wie herrlich wäre das am Gürtel führen die
> Käfige so weit rechts wie … §§§§§.
Achtung, verwexle nicht Absatz 1 (Wie weit rechts muss ich auf der Fahrbahn fahren) mit Absatz 3 (Welchen Fahrstreifen darf ich wann benützen) und Absatz 3a (Wann hab ich überhaupt freie Wahl des Fahrstreifens)
Am Gürtel gilt § 7, Absatz 3a: Freie Wahl des Fahrstreifens.
> Dann wär die linkeste Spur FREI zum
> Durchschlängeln
In dem Fall nicht; leider
> - Das darf man aber, nur so weit rechts als
> möglich??? Wie geht das
WAS darf man nur so weit rechts als möglich? Durchschlängeln.
> Es wird ja vieles verordnet und immer mehr
> gelenkt.
Jo; weil der gesunde Menschenverstand nicht auf alle anwendbar ist. Und weil des einen Freiheit beginnen kann wo die des anderen aufhört.
> Der Mensch/Fahrer ist ja nicht mündig selber
> eine Situation einzuschätzen.
Selber kann er das oft; aber in den wenigsten Fällen für ander. Und darum gibt es für fast alles auf der Welt Gesetzte, Verordnungen und Vorschriften.
Dir auch einen schönen Tag, Reini
Ich meinte nicht die „freie Fahrstreifenwahl“ sondern, wenn - ja wenn - die Käfige in der linkesten Spur (dürfens ja) fahren, so wie in §…
dann wäre noch weiter links mehr Platz zum Dürchschlängeln.
Dürchschlängeln - ist lt. Gesetz erlaubt, … Schrittgeschw. Abstand, … usw.
Das verstösst ja schon gegen RECHTS fahren, da beisst sich die § X Katze in den § Y Schwanz
Klar jetzt?
Werner