Das Fahren von „Schlangenlinien“ ist nicht ausdrücklich verboten, allerdings ist bei jeder Richtungsänderung (auch innerhalb des eigenen Fahrstreifens von rechts nach links zu wechseln gilt als solche) rechtzeitig vorher der Fahrtrichtungsanzeiger zu betätigen. Damit wäre das Schlangenlinien fahren eine wiederholte Richtungsanderung OHNE Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers und somit strafbar
Das stimmt leider nicht ganz.
Wenn ein Verkehrsteilnehmer einen Fahrstreifen nicht verläßt, kann von einer Fahrtrichtungsänderung iSd § 11 Abs 1 nicht gesprochen werden - OGH-…
sponsi
… nie aus. Mir wurde das anno 1996 noch so beigebracht.
LHG, Schlucki
aber praktisch wird keiner was sagen, wennst versetzt fährst.
lg yvonne
kolonnenverkehr (mind. 3 autos in gleicher richtung auf einem fahrstreifen), kann man sich auch den fahrstreifen aussuchen, wenn das noch so ist wie ichs in der fahrschule gelernt habe
in ana schlechtn Fahrschul. i hab des scho im 74´ga jahr so den neichn beibracht. is nämlich alles nix neiches. und zum lenkn hasts: …mindestens eine Hand…
cwolf
… gibt es nicht mehr. Damals hieß es noch „Hauptsache billig“ und das war sie.
Das mit dem Fahrtrichtungsanzeier wurde damit begründet, dass ich mit dem Motorrad ja von ganz rechts nach ganz links auf meiner Spur wechseln kann und das fast einer Richtungsänderung gleichkommt.
Dass eine Hand zum Lenke eines Fahrzeuges ausreicht, habe ich schon gelernt, als ich mit 18 den B-Schein gemacht habe.
LHG, Schlucki
… das jetzt außerhalb vom Ortsgebiet meinst Dann hast leider auch nicht recht. Leider glauben das sehr viele, drum wird u.a. auf Autobahnen auf den linken Spuren herumgestanden obwohl oft die erste Spur frei ist.
Leider, keine Punkte für den Kanditaten!
nachdem ich unbedingt am handelskai meine reifen aufwärmen wollte, wurde ich von einer funkstreife aus dem verkehr gezogen und aufgeklärt!
man hat als einspuriger äußerst rechts zu fahren!
Bußgeld: damals nur 300Ös!
wos sois!
da brezinger