Lenkerauskunft!

Hallo! Bin vor ca 2 Monaten vom Urlaub auf der Autobahn (mitn Auto) nach Haus gefahren. Jetzt ist ein Brief von der BH gekommen wo sie eine Lenkerauskunft haben wollen. Weiß nur noch das ich wirklich sehr flott unterwegs war.

Mit welcher Strafe muß ich da rechnen, bin zwischen 170-190 km/h gefahren.Führerscheinentzug und hohe Geldstrafe?

Oder wird jetzt immer eine Lenkerauskunft bei Radarmessungen verschickt?

Mfg Luke

das kommt ganz darauf an wie schnell du fahren durftest! Wenn mein schlauer Routenplaner richtig ist, darfst du auf der Autobahn 130 fahren! Und wenn du wirklich 170-190 schnell wahrst würd ich schon denken das die dir de Fleppen wegnehemen! mfG

…„bei einer geschwindigkeitsübertretung auf freilandstrassen u. autbahn über 50km/h“…

Bei den hier genannten Delikten wird bei der ersten Übertretung eine Entziehung von 2 Wochen, bei der ersten Wiederholung von 6 Wochen und bei weiteren gleichartigen Übertretungen von mindestens 3 Monaten ausgesprochen.
Die Strafdrohung beträgt gem § 99 Abs 2c € 72,-- bis € 2.180,–.

wennst eh weißt, daßt so schnell gfahren bist, kannst ja davon ausgehen, daß dir demnächst der erlagschein ins haus flattert. also größere ausgaben, die das konto bis zum überziehungsrahmen ausschöpfen, würd i halt mal keine machen. die strafhöhe wird a net weniger, wennsts 2 wochen vorher schon kennst… :slight_smile:

Ist natürlich abhängig was für eine Geschwindigkeitsbeschränkung galt.

Aber wenn man jetzt mal von 130 ausgeht:
Schlimmstenfalls 190 km/h
Minus 10 km/h Tachoabweichung
Minus 5 % Messtoleranz Radar
---------------------------------------------------
Ergibt: 171 km/h

Ein Führerscheinentzug erfolgt erst ab 50 km/h außerhalb eines Ortsgebietes.
Und selbst wenn mit Laserpistole gemessen wurde, ergibt das ganze 174 km/h.

Bei 171 km/h musst du mit 170€ rechnen. ±

10 % Tachoabweichung??? Gibts nicht!

automatisch bei Geschwindigkeitsübeschreitungen von mehr als 30 km/h. Führerscheinentzug gibts im im Freilandgebiet bei mehr als 50 km/h Überschreitung. Messtoleranz wird abgezogen. Mit Radar gemessen: bis 100 km/h 5 km/h, über 100 km/h 5 %. Mehr nicht!

dass jeder Tacho bei 190 mindestens 10 km/h mehr anzeigt, als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit. Verlassen würd ich mich da nicht drauf.

für die Info. Also wirds ein bisschen teuer und ev. 2 Wochen Schein weg!:slight_smile:

nur mal wissen was so ein Spass kostet um eben finanziell etwas zurück zu treten!
Hab schon zu lang nix mehr einbezahlt.

mfg Luke

messtoleranz wird (wahrscheinlich) abgezogen, aber eine eventulle tachoabweichung sicherlich nicht.

für die Info!

Mfg Luke

Eine Messtoleranz MUSS abgezogen werden, ist gesetzlich vorgeschrieben.
Quelle:
[url=http://www.autobahn-blitzer.at/information/straftoleranz.html]http://www.autobahn-blitzer.at/information/straftoleranz.html[/url]

Vielleicht habe ich mich mit der Tachoabweichung ein wenig unklar ausgedrückt! Wenn dein Tacho 100 km/h anzeigt, fährst du in Wirklichkeit keine 100 km/h, sondern ein paar km/h mehr. Ein Tachometer muss in Europa immer vorgehen (max. 10% + 4 km/h).
Was ich damit meinte: Wenn er 190 km/h am Tacho hatte, wird das Messgerät (Radar,Laser) 180/185 km/h anzeigen.

die behörde will zuerst einmal wissen wer gefahren ist
dann werde rechtliche schritte eingeleitet
wenn du nicht mehr als 180 gefhren bist wo 130 zulässig sind GLAUBE ich nicht das der fs kassiert wird.

gruss

akon

… doch nur dann wenn man entweder beim 1. Bescheid Einspruch einlegt mit der Begründung man ist nicht gefahren oder wenn eben schon fix der Lappen weg ist. Wenn nur normales Radar ist, ist es ihnen wurscht wer gefahren ist, Hauptsache es wird gezahlt.

Asoooo?

Ich bin mir 100% sicher, dass es mehr Tacho’s gibt, die bei diesem Tempo bis zu 10% von der wahren Geschwindigkeit abweichen, als welche, die haargenau funktionieren…wetten?

Wenn er also behauptet, sicher zwischen 170-190 km/h gefahren zu sein, waren es in Wirklichkeit „nur“ 153 - 171 Km/h

Minus der Toleranz von 5% = 145,4 - 162,5 Km/h

15,4 - 32,5 Km/h zu schnell, dass schaut bei erlaubten 130 Km/h schon weit positiver aus und der Führerschein würde ihm bleiben!

war ne Fehlinterpretation von mir, habs weiter unten gepostet. Klaro gibts die Tachoabweichung, bis zu 13 % erlaubt der Gesetzgeber den Herstellern, so viel ich weiß. Aber es ist nicht sichergestellt, dass JEDER Tacho gleich viel abweicht, und manche zeigen ziemlich genau an. Ich hab das vorerst so verstanden, dass von der Behörde 10 % Tachoabweichung abgezogen werden, das wäre nicht richtig.

der BH Neunkirchen wird eine Lenkerauskunft versendet, wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung mehr als 30 km/h beträgt. Darunter gibts Anonymverfügung. Wird die nicht einbezahlt, gibts ebenfalls eine Aufforderung zur Lenkerauskunft.

dass du gefahren bist? könnte es nicht auch die jeti-tant’ gewesen sein?..

lg,
hubert

In Graz und Umgebung ist es auch so, dass Privatfirmen Radarmessungen durchführen und da wird dann bei jeder Überschreitung eine Lenkerauskunft ausgeschrieben. Auch wenn du nur 11 km/h zu schnell warst.