@LKW Fahrer(innen)

aus gegebenem Anlaß:

Ich dachte, es hätte sich herumgesprochen, dem ist aber nicht so - wie die Praxis zeigt.

V o r s i c h t :

Lenkunterbrechungen (vormals Lenkpausen): Teilung in 15 min. Blöcke nicht mehr erlaubt. 45 min oder zwei Teile zu 15 und 30 min, wobei !!! der 30 min Block der zweite Teil sein muß !!! - d.h. zuerst 15, dann 30 min.

tägl Ruhezeiten:

11 Stunden bleibt gleich, aber : Teilung nur mehr in zwei Teile erlaubt - 3 und 9 Stunden (bei Teilung Summe 12 Stunden) wobei !!! der 9 Stunden Block muß der zweite sein !!!.

Ein gutes Nachschlagewerk gibt es im Nezt unter

[url=http://www.wkw.at/docextern/G%C3%BCtertransporteure/FahrerhandbuchNEU190307/Fahrerhandbuch%202007%20(2).pdf]http://www.wkw.at/docextern/Gütertransporteure/FahrerhandbuchNEU190307/Fahrerhandbuch%202007%20(2).pdf[/url]

mfg Michael

da sollst als privater mal den durchblick behalten…

thx, peter

sollst du ja verlieren. und auch möglichst jeder lkw-fahrer.
denn so lassen sich ständig strafen für kleine überschreitungen kassieren (wobei die strafen nicht klein sind), ohne, dass irgendjemand weiss ob die polizei auch richtig gerechnet hat.
also vereinfacht gesagt: jeder angehaltene LKW zahlt. findet der liebe polizist bei der fahrtzeit nichts zu beanstanden, dann sucht er weiter bei der technik.
wenn auch da alles ok ist, dann bleibt immer noch die ladungssicherung.
für die der fahrer nicht verantwortlich ist.
die ist aber immer mangelhaft, und falls nicht, dann rechnet man 2 h rum, dann ist sie mangelhaft.
nach bezahlung der strafe ist sie aber wieder ausreichend, damit der lkw weiterfahren kann.
obwohl sich - ausser, dass strafe bezahlt wurde - nichts geändert hat.
besonders schlimm in der hinsicht sind die deutschen, die bag (bundes-autobahn-gestapo).

Die LKW Fahrer sind in manchen Augen nicht nur der von Dir angeführten Punkte schuldig, sondern obendrein noch gemeingefährlich und unter Vorsatz die anderen Verkehrsteilnehmer gefährdend.

Hab auch so einen Kollegen in der Firma, der so denkt. Nicht mal die obligate Frage, wie er denn denkt, daß sein Buttersemmerl und die Milch aus Tirol am Frühstückstisch in Wien für rel. wenig Geld zustande kommt, läßt ihn zum Nachdenken kommen.

Aber mit den neuen elektronischen Fahrtenschreibern ist ja George Orwell’s Utopie wieder ein Stück nähergerückt - da kann jeder Polizist gleich alles abstrafen, weil der Computer ein schwarzes Punkterl macht, wo normalerweise der Polizist eine besondere Ausbildung/Erfahrung bräuchte.

Und nach unten lässt es sich in jeder Hierarchie am Leichtesten hacken, in Mitteleuropa sind nunmal Motorradfahrer und LKWs ziemlich weit unten in dieser Hierarchie.

Trotzdem, gute Fahrt und „Lieber mit dem LKW - denn ICH will es nicht selber tragen“

Varabär

Zitat:
<<<<<dann bleibt immer noch die ladungssicherung.
für die der fahrer nicht verantwortlich ist. <<<<

meinst aber nicht ernst ?
wer ist denn in der realität sonst haftbar ?



Der altbekannte Slogan „Mit dem LKW, oder wollen Sie es selber tragen“ sollte nicht in Vergessehnheit geraten. Lkw Fahrer sind manchmal „arme Schweine“, manchmal aber auch „Gfraster“ - ich mach seit ca. 20 Jahren hauptsächlich Schwerverkehrskontrollen und glaub schon, mir ein Bild machen zu können. Vor allem weil ich immer versuche, auch die Hintergründe miteinzubeziehen.

Nein zu Deiner Aussage
…„Aber mit den neuen elektronischen Fahrtenschreibern ist ja George Orwell’s Utopie wieder ein Stück nähergerückt - da kann jeder Polizist gleich alles abstrafen, weil der Computer ein schwarzes Punkterl macht, wo normalerweise der Polizist eine besondere Ausbildung/Erfahrung bräuchte.“

Ganz im Gegentiel: Die neuen digitalen Tachographen kann man nur mehr mit technischem Gerät (Laptop, Kartenleser, Auswertesoftware) kontrollieren. Es wären zwar Ausdrucke möglich, die muß der Fahrer aber nicht machen. Es reicht die Herausgabe der Karte und die kann man ohne Equipement nicht kontrollieren. Fakt. Das heißt, daß diese Kontrollen nur mehr von besonders geschulten und ausgerüsteten Beamten durchgeführt werden können. Und solche gibt es nicht sehr viele. Und noch ein wichtiger Punkt: Der Computer berechnet - der Polizist legt aber immer noch fest, welche Punkte bestraft werden und welche nicht.

mfg Michael

das Fahrerhandbuch einmal an - soooooooooo schwer kann man den Durchblick auch nicht haben - man muß sich nur damit beschäftigen. Und sooooo viel hat sich durch die neue Regelung auch nicht geändert.

mfg Michael

das ich kontrolliere (ohne lange herumzurechnen).

???
dann bleibt immer noch die ladungssicherung.
für die der fahrer nicht verantwortlich ist.
???

Wer denn sonst ? Die mangelhafte LS wurde zum Vormerkdelikt erhoben - in meinen Augen völlig zu Recht. Ich habe schon viele Vereletzte und leider auch zwei Menschen sterben gesehen, weil es manche Lkw Fahrer nicht für notwendig erachten, ihre Ladung zu sichern.

Die Realität und die Stammtischweisheiten klaffen oft sehr weit auseinander.

mfg Michael

Mach ich auch auf der Straße so. Viele Fahrer sind uninformiert, was man natürlich teilweise auch den „Chefs“ zuschreiben muß, manchen ist es aber völlig egal.
Das Problem ist halt, daß lang Zeit nichts passiert und alles zur Routine wird. Nur wenns bei einem Lkw kracht, dann meistens ordentlich.

lg Michael

…"damit du die schrottbomber aus dem verkehr ziehen kannst "…

sind mir ein ganz besonderes Anliegen !!!

Ein Außenseiter kann sich in den kühnsten Träumen nicht vorstellen, was uns da manchmal unterkommt.

(Von Dir hab ich ein Foto samt Magnum - aber kein Fahndungsfoto ggg)

lg Michael

so oft fahr ich ned mit am „echten“ LKW. meistens bin ich entweder unter 3,5t oder halt etwas überladen (für das hab ich ja hauptsächlich den schein gmacht, dann isses nicht „fahren ohne führerschein“)

oder ich fahr mit blaulicht mim feuerwehr auto und da is eher selten das ich mich um fahrzeiten kümmern muss ;-))

Ist es sowieso nicht !!! Weitverbreitet, aber falsch. Wenn ein 3,5 Tonner überladen ist, bleibt es noch immer ein 3,5 Tonner. D.h. Fsch. Gruppe B, sonst nix. Die Überladung ist eine andere Geschichte.

mfg Michael

danke mal für die info, meinen C schein geb ich aber trotzdem nimma her ;-)) ; ned freiwillig…

also, wenn du lkws kontrollierst und meinst, dass der fahrer für die LS verantwortlich ist, dann wundert mich nix mehr.

schon mal was davon gehört, dass die vorschrift für den internationalen güterverkehr durch cmr geregelt ist ?

da steht auch glasklar drinnen, dass das verladen, stauen und sichern der güter angelegenheit des VERLADERS ist.

natürlich bringt der fahrer zb die gurte an, aber auf anweisung des verladers!! was ja auch so sein muss, denn der fahrer transportiert unter umständen tausende verschiedene güter, wie soll er die physikalischen eigenschaften jedes einzelnen davon kennen ?

auch wenn der fahrer zb. selbst be- oder entladen muss, dann ist er erfüllungsgehilfe, die verantwortung dafür trägt der verlader / entlader…

die deutschen sind den österreichern da um einiges voraus, bei schlecht gesicherter ware gibt es da sofort ein strafvefahren gegen den lademeister, schon mehr als einer hat mit ein paar mal schlecht gesicherter ware seinen führerschein abgegeben.
und dann ändert sich auch schnell was!

nur in good old austria ists halt ein wenig anders, da wählen wir den weg des geringsten widerstandes und reissen dem schwächsten glied in der kette (fahrer) den a… ordentlich auf…


… "schon mal was davon gehört, dass die vorschrift für den internationalen güterverkehr durch cmr geregelt ist ? "…

Nicht nur gehört, sondern schon ein, zwei mal in der Hand gehabt. Das CMR ist ein Vertrag, der die Ansprüche und Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten der Parteien regelt. Nicht mehr und nicht weniger. D.h. wichtig für Schadenersatzansprüche bei beschädigten Waren und natürlich auch um einheitliche Frachtpapiere zu gewährleisten - damit tun sich alle Beteiligten leichter. A b e r : Eine rechtliche Verpflichtung wie etwa durch das KFG oder das FSG kann dadurch nicht averändert weden.


… "auch wenn der fahrer zb. selbst be- oder entladen muss, dann ist er erfüllungsgehilfe, die verantwortung dafür trägt der verlader / entlader "…

Ich empfehele Dir das Lesen des KFG, speziell die §§ 101, 102 und 103 sowie des FSG. Dort steht auch klar und ceutlich - und dort auch rechtsverbindlich - wie die Verpflichtungen des Lenkers und des Zulassungsbeseitzers ausgestaltet sind.

…„die deutschen sind den österreichern da um einiges voraus, bei schlecht gesicherter ware gibt es da sofort ein strafvefahren gegen den lademeister, schon mehr als einer hat mit ein paar mal schlecht gesicherter ware seinen führerschein abgegeben.
und dann ändert sich auch schnell was!“…

Guckst Du ins KFG, auch der Verlader ist, wenn ihm eine Verantwrotlichkeit zuerkannt wird nach dem KFG strafbar - so weit sin uns die Deutschen also nicht voraus - nur den Führerschein abgeben muß weger in D noch in Ö irgend eine andre Person als der Lenker - das ist denkunmöglich. Strafe ja, aber Schein weg - nie und nimmer.

Wenn ich abschließend die Strafen in D und in „good old Austria“ vergleich, bist in Ö nicht so schlecht dran - oder ?

mfg Michael

bin mit strafen nur in A konfrontiert, und da auch nur mit dem pkw.

der einzige grund den ich habe mich mit derartigen dingen zu beschäftigen ist, dass ich bei einer spedition arbeite.

also wenn du es auch nicht glauben willst: in D bekommt der verlader, bzw. eben der lagermeister, nicht nur eine strafe sondern auch punkte.
und somit, bei mehreren lkw die er verlädt, und die ware ist nicht ausreichend gesichert, wird ihm auch der schein entzogen, wenn das punktekonto voll ist.
theoretisch könnte ich dir einige namhafte firmen nennen, bei denen sich die ladungssicherung schlagartig verbessert hat, nachdem die lagermeister ihre führerscheine abgeben mussten, oder knapp davor waren, praktisch darf ich das natürlich nicht.

ein sehr, sehr namhaftes unternehmen belädt zb nur mehr trailer mit zertifikat EN12642-XL, falls dir das überhaupt was sagt. nachdem diese erst seit 2005 erhältlich und teurer aus die EN12642-L sind, ist das für die speditionen schon eine richtige herausforderung - unser beitrag zur sicherheit auf der strasse!

und wenn du behauptest, dass die cmr kein gesetz ist, dann erklär mir mal, warum du einen fahrer, der zb von A nach D fährt, aber keinen CMR dabei hat, strafen darfst ?

früher - vor der Novelle 2006 - im Güterverkehrsgesetz gestanden ist. Seit der Novlle muß „„nur““ mehr ein Begleitpapier mitgeführt werden, welches auch das CMR Dokument seinkann (aber nicht muss !!)

Lies einmal eine Aussendung der WK (Seite 2 Mitte):

[url=http://www.dietransporteure.at/fileadmin/download_fachverband/pdf_news/Merkblatt_Gueterbefoerderungsgesetz2006.pdf]http://www.dietransporteure.at/fileadmin/download_fachverband/pdf_news/Merkblatt_Gueterbefoerderungsgesetz2006.pdf[/url]

… zur Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche … !

Ich glaub dir jetzt die Punkteregelung in D einmal, weil ich das Gegenteil nicht verifizieren kann. In Ö. sicher nicht (FSG).

mfg Michael

hinkt da leider sehr stark hinterher.

glaub mir, es stimmt mit D. in F arbeiten sie ebenfalls daran, österreich wird (irgendwann mal) folgen.

falls nicht irgendwann sowieso eine eu-regelung kommt (die bisherige besagt: beachten Sie die CMR und die nationalen Regelungen - genialst, oder ?).

ich hoffe aber, dass die sich irgendwann mal einigen könnten. dann wärs zb. auch möglich, dass du eine ungarische fa. anzeigst, weil der lkw in ungarn für holland geladen wurde, und eben schlecht gesichert wurde.
bald würde kein ladegut mehr verlorengehen, und die unfälle im zusammenhang mit schlecht gesicherter ladung ebenfalls .

denn der fahrer fährt heut mineralwasser, morgen stahl, dann mehl, cornflakes, möbel, schnittholz, steine, dachziegel, plastikgranulat, auto-ersatzteile, dämmstoffe, und, und und - wie soll der nun wirklich wissen, welche ware er genau wie zu sichern hat ??

eine frage an dich als kontrollorgan hätt ich auch noch, denn grade diese sorgt international bei speditionen, frächtern und fahrern immer wieder für heiterkeit.
es passiert öfters, dass:
der lkw angehalten wird - die ladungssicherung als nicht ausreichend erkannt wird - der fahrer muss strafe bezahlen - und kann weiterfahren, ohne, dass an der ladungssicherung was geändert wurde.
wie kann es sein, dass die nicht-ausreichende ladungssicherung nur durch das bezahlen einer strafe ausreichend wurde ??

Abteilung wird dies so gahandhabt: Ist eine Ladung nicht gesichert (oder lächerlich gesichert - damit meine ich zB einen 22 Tonnen Bagger der mi einem Zurrgurt mittig „niedergehalten“ wird) wird der Fahrer beanstadet und darf die Fahrt erst fortsetzen, wenn die Sicherung paßt. In Fällen wo man großartig berechnen müßte („reichen vier Gurten oder müssen es 6 sein“) handeln wir nach dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“.

mfg Michael

hört sich das an. beantwortet aber meine frage leider nicht. :-))