Hallo,
Ich habe voriges Jahr im November ein gebrauchtes Moped zum Preis von 8000.- gekauft (Privat).
Ich fuhr mit dem Hänger von Kärnten nach Oberösterreich um an das Mopperl zu kommen (Preis, Kilometerstand waren super).
Der Käufer meinte das sein Vorbesitzer (ja genau, ich bin der 3. Besitzer :-/ ) lediglich einen „Umfaller“ hatte. Es war auch so nichts zu sehen, ich machte eine Probefahrt und konnte nix bemerken.
Ich konnte es kaum erwarten, das der Schnee endlich weg war und ich das Moped endlich anmelden konnte.
Noch mal schnell 500.- in Service, Batterie und kleine Blinker gesteckt und die Saison kann beginnen.
Nunja, denkste…heute war ich bei einem Bekannten der auch rein Zufällig genau das Moped vertreibt/verkauft wie ich es habe - sprich: er kennt das Moped in- und auswendig. Voller freude wollte ich ihm das Moped zeigen. Er warf einen kurzen Blick darauf, dieser Blick aber war alles andere als begeistert.
Naja, es stellte sich also heraus, das das Moped doch einen etwas größeren Schaden hatte, denn der Rahmen also das Herzstück (Genau beim Lenkkopf) war geschweißt worden. Dies würde jetzt auch einiges anderes erklären, warum zb. ein anderer Kotflügel und Maske montiert war.
Auf alle Fälle kann ich das Moped nie mehr zu einem vernünftigen Preis verkaufen, das größere Problem was ich habe ist aber die Tatsache das ich ein Moped fahre welches definitiv einen Schuß hatte. Sicherheit geht nun mal vor.
Meine Frage nun, kann ich den ganzen Kauf rückgängig machen?? Ist schließlich ein schwerer Schaden welcher nicht mittgeteilt wurde. Kann ich sonst irgendwas verlangen ?
Ich habe übrigens einen Zeugen der beim Kauf dabei war, er kann natürlich bezeugen, das der Schaden nie genannt wurde.
Ich werde auch noch den Erstbesitzer kontaktieren um zu fragen in welchen Zusatand er das Moped verkauft hat.
Gruss, Thyr
…eine Rechtsschutz-Versicherung, oder bist du Mitglied bei einem Verkehrsclub (ÖAMTC oder ARBÖ) ?
Wenn ja, dann erkundige dich in der Rechtsabteilung genauer!
Lies dir den Kaufvertrag genau durch, steht dort…
„Wie gesehen und probegefahren“?
Laß dich auf alle Fälle von einem Profi der Rechtsabteilung beraten, denn wenn es so ist, wie du es sagst, ist das glatter Betrug!
Gruß Harry
hab beides Rechtschutz & ÖAMTC
im Kaufvertrag steht folgendes:
„Die uneingeschränkten Eigentumsrechte des oben beschriebenen FAhrzeuges gehen hiermit unter Ausschluß jeder Gewährleistung für irgendeine bestimmte Beschaffenheit des Kaufgegenstandes auf den Käufer über. Käufer und Verkäufer verzichten ausdrücklich auf das Recht, den Kaufpreis wegen Verletzung der Hälfte über oder unter dem wahren Wert anzufechten.“
Wie stehen meine Chancen ?
Ich geh morgen mal zum Öamtc, mal sehen was die sagen.
Desweiteren werd ich mal den Erstbesitzer kontaktieren.
Wenn der sagt er hat es also Unfallmoped verkauft ist eh alles klar. Wenn er sagt das er es TIP Top verkauft hat, ist auch alles klar
Keine Ahnung, bin kein Rechtsexperte…darum habe ich dir geschrieben, diesen zu kontaktieren und um Hilfe zu bitten!
Weiß nicht ob es klug wäre, wenn du den Verkäufer vorher kontaktierst und auf den betrug aufmerksam machst, lass das lieber den Spezialisten bestimmen…kann sicher nicht schaden, wenn du dich vorher erkundigst!
Er reagiert sicher anders, wenn ihm ein Anwalt des Rechtschutzes schriftlich benachrichtigt!
Warte halt nicht zu lange, ist deine Kohle!!!
Gruß Harry
…kontaktiere ich eh erst später. Ich meinte den Erstbesitzer werde ich vorher mal kontaktieren und Fragen was mit dem Mopperl war bzw. ob was war.
Gruss
Also wenn keine zusätzlichen Vermerke zu dem von dir genannten im Kaufvertrag stehen, hast du sehr gute Chancen!
Bin schon gespannt was die Öamtc Heinis dazu sagen!
…genau so drinnen wie obern. Lediglich die Fahrzeugdaten sind natülich noch dabei.
Gruss,
Ja, dass ist eine gute Idee!
Gute Nacht!
hat keinerlei rechtliche Auswirkung. Ausser man ist zufällig gelernter Zweiradmechaniker.
Das ist eindeutig ein schwerer verschwiegener Mangel.
Nach ewigem hin und her prozessieren kannst das Ding zurückgeben. Ausser du findest ein schnelles Gericht.
…schon gesagt, bin ich kein Rechtsexperte und hatte auch noch nie so einen offensichtlichen Betrug erlebt!
Was allerdings „schnelle, oder unkompetente Gerichte“ betrifft, könnte ich Bücher schreiben…
servus, wieso bist ned gleich zu deinem bekannten der „´zufällig“ das selbe moped im programm hat?
ansonsten kannst dem betrüger nur die eier abschneiden, bist an den falschen geraten, normalerweise sagt man sowas. frag deinen bekannten (wenn er ein profi ist) ob dein radln seiner meinung wenigstens halbwegs sicher ist.
ansonsten schreib es ab als anfängerschicksal.
wenns radl ned ok ist würd ich mein leben ned fahrlässig riskieren. mopedfahren ist eh schon gefährlich genug. den typen müsstest in lanwierigen gerichtsverfahren -wo nichts rauskommt- belangen, die zeit kannst besser investieren.
good luck zwara
…im nachhinein is man immer schlauer.
Wie dem auch sei, der Preis war besser und dann noch die wenigen Kilometer.
Könnt mir dafür eh in meinen Arsch beissen.
Montag bin ich mal beim Rechtsberater, mal schaun was die sagen.
bis dann
…mir geantwortet!;0)
Gruß Harry
Hallo Thyr,
die Rechtslage ist relativ einfach:
Wenn Du nachweisen kannst, dass der Verkäufer von den Mängeln gewusst hat, aber die Mängel wissentlich (arglistig) verschwiegen hat, handelt es sich um Betrug. >> Verkäufer muss das Motorrad zurücknehmen.
Wenn Du nicht nachweisen kannst, dass der Verkäufer von den Mängeln gewusst hat, bzw. der Verkäufer wirklich keine Ahnung von den Mängeln hatte, dann hast Du leider Pech gehabt und bleibst wahrscheinlich auf den Schaden sitzen (nur minimale Chance zu Deinem Geld zu kommen (eventuell mit Topanwalt und langen Gerichtsverfahren mit hohen Risiko)).
Viel Glück
Harald
würde jedenfalls das motorrad noch von einem unabhängigen sachverständigen anschauen lassen, um den ev. schweren vorschaden zu dokumentieren. die meinung deines bekannten, der zwar das modell in- und auswendig kennt, nicht aber DEIN motorrad, ist vor gericht so viel wie, verzeih mir, nichts wert. ein ev. rechtsanwalt des verkäufers hakt da mit sicherheit ein. wennst dir so sicher bist, dass da ein schwerer vorschaden vorliegt, dann mach nägel mit köpfen. wenn der sachverständige aber sagt, dass das motorrad doch soweit in ordnung ist, hast ja auch einen positiven abschluß der angelegenheit erwirkt, oder?
metal greets >:-)
mick
wenn es gut geschwißt ist und auch so kein Mangel mit dazukommt, so muss aber zumindest eine Preisminderung drinnen sein. Ich muss ja im Falle eines weiterverkaufes den potentiellen Käufer über den Schaden informieren.
Ich glaube kaum das es einen geben wird der das Moped mit Rahmenschaden nimmt (Zumindest nicht zum normalen aktuellen Listenpreis).
Gruss, Thyr
wirst aber auf Granit beißen, wenn die Gewährleistung (siehe oben) ausgeschlossen ist! Eine noch deutlichere Formulierung als aus diesem KV kenne ich nicht.
Wenn der Rahmen fachmännisch geschweißt wurde, dann gilt der Schaden als behoben.
Ich hoffe natürlich, dass die Sache gut ausgeht, aber Privatkauf ist immer ein Risiko. Mich persönlich haben auch zweimal (1 mal Auto, 1 mal Bike) gute Bekannte übers Ohr gehauen. Aber aus meinen Fehlern habe ich gelernt.
Der Verkäufer hat den Schaden (vermutlich) fachmännisch beheben lassen → Das ist aus meiner Sicht keine Vertuschung oder arglistige Täuschung.
und darum sollte der rahmenschaden auch dokumentiert sein, bzw. die fachgerechte reparartur, soweit das möglich ist. hast du dir den lenkkopf selbst auch angesehen? ich weiß ja nicht, um welches modell es sich handelt, aber schweißnähte gibts in diesem bereich auch so. hast schon recht, gefallen lassen mußt dir sowas nicht, aber abgesichert mußt sein, sonst schlüpft dir der verkäufer am end noch aus.
metal greets >:-)
mick
Auch wenn das von einer Fachwerkstatt professionell repariert und vermessen wurde, ist das zumindest ein wertmindernder Mangel.
Ein verschwiegener Mangel.