Mängel beim Kauf verschwiegen

Verkäufer von seinem Vorbesitzer net auch übers Ohr gehauen worden ist…

Selbst wenn der Mangel so behoben wurde, dass kein Schaden mehr zurückbleibt, war doch ein Schaden vorhanden. Und der ist verschwiegen worden.

Natürlich muss der Schaden net unbedingt Folge eines Unfalles sein. Vielleicht is er a bissi zu heftig durch ein Schlagloch gefahren o.ä…

sowieso ned Beweisen kann…

den moperl und der schweißnaht hier rein, damit man sich mal ein bild machen kann!

gruß

net muss.

jedenfalls wärs interessant zu wissen wie die Gschicht wirklich ausgeht. I glaub da könne wir alle was lernen.

Hello,

so ins Unreine gesprochen und ohne jegliche Garantie auf Vollständigkeit & Richtigkeit.

Bei Privatkäufen is Gewährleistung im NOrmalfall ausgeschlossen. Gewährleistung heißt: Vertrag abgeschlossen, ERFÜLLT, aber bei Übergabe mangelhaft.

Jetzt würde ich an deiner Stelle so argumentieren: Geschäftsirrtum: es ist ein Vertrag zustande gekommen ABER nie erfüllt worden. Du hast mit ihm Vertrag über: Motorrad xyz… blabla, das durch Umfaller (kleiner Schaden der verkehrstüchtigkeit nicht beinträchtigt). Auch mündlich gültig (muss jetzt net unbedingt auch aufn Papierl stehen- aber Frage der Beweisbarkeit). Bekommen hast aber Motorrad mit wesentlichen Schaden… Rahmen geschweißt…
Verkäufer hat nicht vertragsgemäß erfüllt: Irrtumsrecht sagt bei wesentlichen (hättest es nicht gekäuft wenn du es gewusst hättest) und kommt aus der Sphäre des Käufer bzw hätte wissen müssen und sagen, bzw List? …–) Vertrag fällt weg und Rückstellung der bisherigen Leistungen.

Jetzt hast konkrete Probleme:
Wars wirklich dezidiert Vertragsbestandteil (auch mündlich)?
Wenn ja, weicht der Ist Zustand tatsächlich merkbar ab?
Beweisbarkeit des Ganzen?
Möglichkeit der Rechtsdurchsetzug?
Wirschaftlichkeit der Rechtsdurchsetzung?

(wie gesagt, des ganze unterschreib i net, dass 100% richtig is, owa viellecht a Denkanstoß)

Owa probier anrufen, Rechtsschutzargument und vielleicht kannst so irgendwas erreichen.

lg markus

das Moped wurde mnir lediglich als „„UMfaller““ (womit ich auch leben kann) verkauft. Das war mündlich und ich habe einen Zeugen dafür - wenn ich gewusst hätte das Rahmen usw. gewschweißt wurde, dann hätt ich das Moped garnicht erst gekauft.

Es ist für mich ein schwerer verschwiegener Mangel und meiner Meinung auch Betrug.
Hier ein Bild vom Rahmen (rechts weg ab dem Pfeil und Linie,da wurde geschweißt.) Wenn einer ne Tuono hat, kann er es gerne vergleichen.

[url=http://img57.imageshack.us/img57/4381/dsc004417bb.jpg]http://img57.imageshack.us/img57/4381/dsc004417bb.jpg[/url]

Hier auch noch ein Bild vom Lenkeranschlag, welcher meiner Meinung auch nicht mehr orignal ist (mir kommen diese Beilagscheiben etwas komisch vor):

[url=http://img228.imageshack.us/img228/9474/dsc004448mj.jpg]http://img228.imageshack.us/img228/9474/dsc004448mj.jpg[/url]


Morgen gibts dann die nächsten News :wink:

„…unter Ausschluß jeder Gewährleistung …“ warum unterschreibst sowas?

lg
öarp

Wo steht das?

Immerhin hat er ja eine extrem arge Ausschluss-Klausel unterschrieben…

Wo steht da genau der Gesetzestext?
Wo liegt die Grenze?

Wie soll man so ein Bike überhaupt verkaufen???

„verschwiegen“
Als Privatperson ist man eben nicht qualifiziert den Fahrzeugzustand zu beurteilen.

FryingPan hat Recht. Steht im Bürgerlichen Recht.
Grüße
Harald

nachfragen und eigentlich muss ja die Werkstatt beim Service solche schwerwiegenden Mängel entdecken oder?

Es gibt beim ÖAMTC die Möglichkeit eine Kauf-Überprüfung zu machen, glaub kostet ca. 30 € oder eine Sicherheits-Überprüfung ca. 16€ (basiert auf den Vorgaben der §57a-Überprüfung) wo eventuell solche Mängel im vorhinein festgestellt werden können.
Oder eben bei einer Werkstätte die Maschine kurz durchchecken zu lassen.
Ich denke bei 8000 Euro machen 50 € das Kraut auch nimma fett oder?

LG
Mary

lenkeranschlag kann aber auch vom umfallen sein…

lg
öarp

bist Du als Privarkäufer sicher nicht.
Kann Dir nur den Fall einer guten Bekannten Schildern: Ihre Eltern haben ein Schluchboot mit 2-Takter Außenboarder verkauft. Sie hat als studierte Jusristin den Vertrag gemacht und natürlich extra auf Haftungsauschluß usw geachtet. Der neue Käufer fuhr wie vor Gericht zugegeben 7 Stunden mit dem Außenboarder und hatte dann einen Motorschaden.
Meine Bekannte (bzw ihre Eltern) mußten nach Gerichtsurteil trotz „wasserdichtem“ Vertrag und 7 Stunden Nutzuing des Käufers den halben Verkaufspreis zurückerstatten.
Ich würde auif alle Fälle was probieren. Borallen wenn Du ohnehinn einen Rechtschutz hast. Grüße aus ST.Eiermark.

ist aber auch ein Laie :wink:

Bin schon echt gespannt wie die Sache weitergeht.

Was mich persönlich etwas verwundert ist die Tatsache, dass Leute ohne Fachkenntnis billig privat kaufen wollen. Frei nach dem „der Papa (Anwalt) wirds schon richten“.

Warum hat er keinen „Mechaniker“ zum Kauf mitgenommen? Wo liegt die Grenze? Was mache ich mit einem Unfallmotorrad?

…wenns nur ein umfaller gewäsen wäre.
Der Rahmen kann von nem Umfaller wohl kaum so beschädigt werden, das er gewschweißt werden muss.

Im übrigen kenn ich einen Mechanikermeister, dem hab ich die ganze Geschichte erzählt und er meinte das ich so (zumindest bei ihm) kein Pickerl bekomm.
Er meinte, es gibt in Wien eine Firma welche das offiziell machen (Rahmen schweißen) darf und dafür auch ein Zertifikat ausstellen muss.

weitere Infos folgen :wink:

ich dir da die hoffnung nehmen möchte würde ich sagen da geht nix, meiner meinung nach müsste im kaufvertrag extra eine vereinbarung über schadensfreihet stehen damit du anspruch drauf hast (das selbe gilt für km stand) ,wenn ich das richtig gelesen habe verzichtest du auch auf nachträgliche unterschiede zeitwert/kaufwert und wie bei privatkäufen durchaus üblich (ebay) garantie und rückgabe . eine schweißnaht im lenkeranschlag wird wohl kaum als gravierender mangel durchgehen solange du nicht z.b vom öamtc aus diesem grund keine positive §57 überprüfung bekommst

gruß

Grund kein Pickerl, habs oben weiter schon geschrieben.

wie auch immer, heute abend weiß ich mehr.