das geht doch noch gut aus für dich
gruß
…hier nun der Stand der Dinge:
War heute bei der Rechtsberatung.
Der Hr.Dr. SoUndSo meinte, auch wenn im Vertrag auf Gewährleistung verzichtet steh, muss der VK das Moped zurücknehmen.
Warum ?? Es handelt sich hier um „Anfechtung wegen Irrtums“ Ich muss lediglich belegen das ich in diesem Zustand kein Pickerl bekomm (Was ich kann) und das der Schaden schon bei Übergabe war (Was ich auch kann).
Ich hoffe aber das es soweit nicht kommt und ich mich mit dem VK auch so einigen kann.
so, beim verkauf eines kfz das keine strassenzulassung erlangt (warum auch immer) muss der verkäufer darauf hinweisen (typisch für ringgerät,crosser) - allerdings wenn’s hart auf hart geht kann es sein das du dem verkäufer eine frist geben musst den anstehenden mangel fachgerecht zu beseitigen
gruß
Was willst du eigentlich. Ist das Fahrzeug in Ordnung? wenn ja OK
Ist es nicht in Ordnung . Frage den Händler !
Frage nicht Besserwisser !
sewus ich kenne einen änlichen fall das fahrzeug wies einen versteckten groben mangel auf,mit dem gutachten eines sachverständigen ging es bis zur gerichtsverhandlung,der verkäufer mußte das fahrzeug zurücknehmen bekam dazu noch eine strafe und muste nadürlich den käufer das geld rückerstatten
ganz ein intelligentes posting
du bist echt in einer scheiss lage…
ich glaub da kann man nichts mehr retten!
ausser der typ hat charakter,…aber das glaub ich nicht!!!
lg karin
Erstens haben wir alle etwas dazugelernt. Ich hatte ja den Fall komplett anders eingeschätzt.
Und zweitens drücke ich Dir die Daumen, dass alles schnell und reibungslos über die Bühne geht.
LG
Thomas
also i würd hinfahrn und den trottel mit der maschin daschlagen.aber wennst e einen zeugen hast,kannst das geld eigentlich ohne weiteres retour verlangen
lesen der vollständigkeit halber.
im prinzip hast recht, es gibt a paar möglichkeiten, trotz gewährleistungsausschluss einen vertrag anzufechten.
aber
gewährleistung ist bei privatkäufen im normalfall nicht automatisch ausgeschlossen.
ist ein nachgiebiges recht und kann bei rechtsgeschäften zwischen privatpersonen (nicht von unternehmern, zwingendes recht) ausgeschlossen werden.
wird gewährleistung nicht ausdrücklich ausgeschlossen, haftet auch ein privater.
wenn die gewährleistung nicht ausgeschlossen ist, ist der vertrag sicher leichter anzufechten.
noch was.
früher wurde gern geschrieben, wie besichtigt und probegefahren. das heißt nicht, dass die gewährleistung ausgeschlossen ist.
sagt nur aus, dass man das fahrzeug eben wie besichtigt und probegefahren, also in dem zustand erworben hat, in dem es sich zum zeitpunkt des kaufes gerade befand.
lg
chris
dann glaub ich schon dast recht bekommen wirst… frag auf jeden fall in anwalt
ich hab ma a mercedes pritschn kauft und bin nachträglich auf a paar (schwere) schäden draufkommen. hab erm dann mim anwalt droht … und hab den einkaufstest erstattet bekommen…
lg wurzlinger
Zur Info für alle die es intressiert:
Hab mich mit dem Verkäufer geeinigt:
Der Verkäufer nimmt das Moped zurück.
Für mich war es eine Lehre, in Zukunft wird das Moped wie gehabt über einen Händler gekauft oder eben nur wenn jemand dabei is der sich super auskennt.
Gruss, Thyr
Aber wenn ich behaupte, dass ein Kradl lediglich einen Umfaller hatte, obwohl ich den wer weiss was angestellt hab, dann is des Täuschung. Auch wenn ich den Schaden beheben hab lassen.
Wir hatten auch so nen Fall. Wenn er beweisen kann, dass der Mangel schon beim Verkauf war und der eben verschwiegen wurde, dann kann er auf Wandlung klagen - d.h. es wird der Kauf rückgängig gemacht… Dauerd aber länger das prozessieren…
sicher ist das was dir passiert ist ein Betrug, und ich denke du hast nur 2 Chancen.
Den Verkäufer persönlich zu treffen und Ihn drauf ansprechen und Ihn wenn nötig unter Druck zu setzen, oder zweitens ihn Zivil zu klagen, das kann allerdings teuer werden wenn Du verlierst.
Für die Zukunft, wenn Du schon so viel Geld ausgiebst, dann mach um € 60 einen Ankaufstest bei ÖAMTC oder Arbö, das ist echt eine gute Investition und hätte dir diese Sorgen erspart
lg Ronny
Glück gehabt! häte nicht gedacht dass er das ohne zurück nimmt. Gottseidank
wenns wirklich nachweislich ordentlich geschweißt wurde, und die rahmengeometrie nicht verzogen ist, hätt ich keine bedenken.
es ist aber eh gut ausgegangen… und besser so…
grüße
max
p.s. beim kauf eines moperls schau ich eigentlich immer auf den lenkkopf und such spuren…
würd ich gleich mal mit dem konsumentenschutz auffahren !!!