Hy Leute,
mich quält da eine Frage:
Es ist mir klar, daß es gegen das Gesetz ist, wenn eine Blechdose mehr PS hat als im Typenschein/Zulassungsschein angegeben. Die Versicherung und Steuer wird genau danach berechnet mit einer sehr engen Abstufung. Ergo: „Ich stehle dem Staat und der Versicherung Geld!“
ABER:
Beim Bike wird die Versicherung und die Steuer ja nach ccm berechnet, also wen kümmerts ob ich da ein paar PS mehr unter der Haube (oder bessergesagt unterm Sitz) habe?!?
Greetz
Genau da liegt nämlich das Problem.
Dein Bike ist für eine bestimmte Leistung zugelassen und nur dafür hast du eine Betriebserlaubnis. Veränderst (erhöhst) du die Leistung erlischt diese Betriebserlaubnis.
…aber wem Schade ich damit?!?
Kriegt man Mehrleistung beim Bike ohne gröbere Probleme typisiert?!?
Greetz
…leider auch nicht so der Experte, aber ich würde mal sagen, dass du damit niemandem schadest, aber das ist nun mal so mit den Gesetzen. Ich habs nicht eingeführt
Typisierung wirst nicht so einfach durchkriegen, weil du sicherlich Einzelabnahme brauchst.
Ich schätz mal, dass du da ein Gutachten brauchst, dass deine Bremsen, der Rahmen,… die Leistung aushalten. Außerdem brauchst du sicherlich ein Abgasgutachten.
Kostet alles und ist mit viel Aufwand verbunden.
wenn du mit einem stufenführerschein auf einer entdrosselten maschine sitzt
kenne ich da ein paar nette herren in seltsamen grünen gewande die das interresiert.
ein 27 ps bike mit 220 sachen ist ja auch etwas seltsam ??
ansonsten hat man immer genau die leistung die im typenschein steht
und die restliche leistung genießt man und schweigt darüber
…danke, danke, danke!
Ich spreche da allerdings nicht von einem Klein-/Leichtmotorrad!
Bei deiner Variante ist das schon eher klar, daß es nicht erlaubt ist weil ja ein „Jungtutter“ mit 18 Jahren und über 100PS unterm Arsch (meistens) eine potentielle Gefahr darstellt!
Greetz
P.S. Ich schweige und genieße
Unter anderem ist das für die Versicherung von Interesse.
Warum?
Ganz einfach: Die Versicherungsanstalt schließt mit dem Zulassungsbesitzer einen Vertrag (Polizze) über die Haftung bei Unfällen mit einem bestimmten Fahrzeug ab. Dieses Fahrzeug ist im Typenschein exakt beschrieben. Wenn nun im Falle eines Schadens (Unfall) festgestellt wird (vom Sachverständigen zB) das das Fahrzeug mit dem der Schaden verursacht wurde nicht das Fahrzeug ist das im Versicherungsvertrag angegeben ist, weil mehr kW, schnellere Bauartgeschwindigkeit, andere Reifen, andere Beleuchtung, andere Bremsen, andere Verkleidung, anderer Lenker, andere Blinker, anderer Schalldämpfer, etc etc …, dann kann sich die Versicherung leistungsfrei erklären.
Dafür sind die Typisierungsverfahren und Eintragungen gedacht. Sonst wäre es ja vollkommen überflüssig, wenn man irgendeinen Umbau in den Typenschein eintragen läßt.
Habe die Ehre
Ully-Bär
sagen, ob nun in AUT nur die Reifendimensionen stimmen müssen, oder ob es schon reicht, dass die Reifen keine Freigabe für die betreffende Maschine haben, damit die Versicherungen sich leistungsfrei erklären können.
Freigaben kosten Geld, weshalb die Firmen viele potentiell passende Reifen erst gar nicht freigeben. Schon gar, wenn meine Maschine schon ein paar Jährchen auf dem Buckel hat…
In letzter Konsequenz hieße es doch, dass auch der Luftdruck den Vorgaben der Firmen entsprechen müsste, damit ich Ansprüche bei der Versicherung anmelden kann. Nur ist das fast ein Ding der Unmöglichkeit, schließlich differieren die Empfehlungen für den Reifendruck oftmals erheblich, wenn du dir die Angaben für dein Motorrad ansiehst und die, die der Reifenhersteller zum konkreten Reifen gibt.
In Österreich besteht keine gesetzliche Verpflichtung für eine Verwendung von den in Reifenfreigaben angeführten Reifen. -
Allerdings, und jetzt kommt der große Haken an der Sache, bestehen für manche Motorräder Beschränkungen von Seiten des Herstellers das nur jene Reifen verwendet werden dürfen die eine besondere Bauart aufweisen. Das wird durch zusätzliche Buchstaben bezeichnet. Damit wird zB ein steiferer Aufbau für besonders starke Motorräder gekennzeichnet. Wenn nun ein Unfall mit einem solchen Motorrad passiert und der Sachverständige stellt fest, das die Reifen nicht der geforderten Bauart entsprechen, könnte man (die Versicherung) unterstellen, das der Unfall mit den vorgeschriebenen Reifen nicht passiert wäre, da zB der Bremsweg kürzer gewesen wäre oä.
Bei Verkehrskontrollen werden nur die Dimension, Profiltiefe, Geschwindigkeitsindex und der Allgemeinzustand der Bereifung (zB Risse, Beulen) kontrolliert.
Ich habe mir die Reifenfreigaben aus D im Net rausgesucht, ausgedruckt und kaufe nur die dort angeführten Reifen. Damit wurden von Seiten der Reifenfirma und des Motorradherstellers entsprechende Tests durchgeführt und der Reifen hat sich als geeignet herausgestellt.
Habe die Ehre
Ully-Bär
…Leistung des Bikes mit der Leistung von Duracellbatterien zu vergleichen ist nicht schlecht!
gggggggg Na ich wusste schon immer, dass du ein Scherzküberl bist!
Habe vor 2 Jahren eine Gas Gas EC 250
neu erworben.19 kw in der Zulassung.
Haben tut des Ding 55 PS.
Habe an dem Motor nichts gemacht.So wie es Ausgeliefert wurde so Fahre ich.
Husaberg 501 11 kw eingetragen
ca 60 PS.Alles Original???
Wen ich mir die Enduros meiner Kollegen
anschaue könnt ich die Liste weiter und weiter…
Fast alle Marken geben weniger kw an.
Lg Silvano
Das ist ganz eindeutig illegal!
Enduros, insbesondere solche die auch als Wettbewerbsmodelle vorgesehen sind werden vom Hersteller in stark gedrosselter Version typisiert. Das ist die einzige Möglichkeit innerhalb der erlaubten Lärm- und Abgaswerte zu bleiben. Ausgeliefert werden sie dann meist als offene Version. Der Händler kann das damit begründen, das er ja nicht fragen muß ob das Motorrad im Bereich der Zulassung oder als Wettbewerbsfahrzeug eingestezt wird. Das heißt, der Käufer müßte das Fahrzeug entsprechend drosseln lassen bzw als gedrosselte Version bestellen, wenn er im Rahem der Gestze unterwegs sein will. Das Ganze ist sicherlich nicht nur ein versicherungstechnisches Problem sondern das Problem bei den Enduros liegt ja darin, daß dann gerade im sensiblen Naturbereich (abseits der normalen Straßen) die besonders lauten und besonders stinkenden Geräte unterwegs sind. Ob das gut und schlau ist - das sei dahingestellt.
Das Argument von wegen „ich hab nichts verändert“ ist leider nur gut aber wirkungslos, da sich der Lenker des Fahrzeuges vor Inbetriebnahme zu überzeugen hat ob das Fahrzeug den Rechtsvorschriften entspricht etc etc …
CU
Ully-Bär
… Mehrleistung können Fahrwerk, Bremsen, … überfordert sein. Dadurch kann eine Versicherung ein grob fahrlässiges Handel ins Spiel bringen, bei einem Unfall eventuell Regressansprüche stellen.
Reini
auf meinem Radl sind nicht freigegeben.
Weisst du vielleicht, ob und was mir jetzt in Deutschland drohen kann ?
sponsi
Theoretisch kann die Versicherung zwar im Schadensfall die Haftung ausschließen. Dafür müßt des Mopperl aber zuerst aufn Leistungsprüfstand. Das passiert aber bei leichteren Unfällen so gut wie gar ned und bei richtig schweren Unfällen is normalerweis eh nix mehr da, das ma aufn Prüfstand stellen kann!
MfG, Backinblack!!
…wird nach Kubik gerechnet und die motorbezogene Versicherungsstuer nach KW, sprich PS, also ist es nicht wurscht, wieviel PS du unter dem hintern hast, denn du zahlst dann weniger Versicherungsstuer!
oder anders ausgedrückt: Do irrst di oba ! Bei Motorrädern wird auch die Motorsteuer nach ccm berechnet.
lg Peter
…die geht nach PS! Da frage ich aber gleich meinen Vers.berater. Des muas i jetzt aus erster Hand wissen!
…da bin ich natürlich jetzt sprachlos!
Na dann darf ich so viel PS haben wie ich will. HURRA! Dann wird ja keiner geschädigt.
… man fährt auf alle Fälle mit einem Fahrzeug, das so für den Straßenverkehr nicht zugelassen ist.
Ansonsten kann es ja wohl keine steuerlichen oder sonstigen finanziellen Nachteile für irgendjemanden haben.
Ganz im Gegenteil:
- Der Zubehörhandel verdient an Tuningteilen
- Die Werkstätten verdienen an den Ein- und Umbauten
- Die Mineralölfirmen verdienen am höheren Verbrauch
- Die Reifenhändler verdienen am höheren Reifenverschleiß
- Das Finanzamt verdient immer, wenn man Geld ausgibt.
Aus Sicht des Finanzamts müsste jedes Tuning also eigentlich erwünscht sein (wenn nicht sogar gefördert).
LHG, Schlucki