Messung mit Laserpistole

Hallo, habe da mal ne frage:

Die Polizei hat mich vor kurzem mit der Laserpistole gemessen und zwar hinter mir her. Danach ging ich in einen Laden einkaufen und auf meiner Windschutzscheibe war ein Zettel mit der Aufschrift: Bitte auf den Posten kommen. Als ich am Posten war sagte mir eine nette Polizeidame, dass ich um 30 kmh im Ortsgebiet zu schnell war und entweder ich zahle 35 Euro Strafe oder sie würde mich anzeigen.

Meine Frage: Ist es im Nachhinein erlaubt mit der Behauptung zu kommen ich sei zu schnell gewesen, ohne dass ich das Messergebniss selbst gesehen habe.
Ich hoffe Ullibär oder sonst wer kann mir weiterhelfen.

cu surfost

Hi Surfost83,

sorry, kann dir deine Frage nicht beantworten aber ich hab ende Oktober bei der letzten Ausfahrt ähnliches erlebt. Bin meine Hausstrecke entlang gefahren, hab da ein paar PKW’s überholt, später umgedreht und gleiche Strecke zurück. Ein paar Tage später bekomm ich einen Anruf auf’s Handy von einem Polizisten, der PRIVAT (ausser dienst) unterwegs war (ich hab ihn auch überholt) und mich angezeigt hat. Nicht etwa wegen geschwindigkeitsübertretung, geht im Herbst bei nasser strasse gar nicht :-), sondern vielmehr weil ich beim zurückfahren einen anderen PKW überholt habe und er sich entgegenkommend durch mein Überholmanöver gefährdet gefühlt hat. Im Dienst hat er dann mittels Kennzeichen meine personalien heraus geholt, bei mir angerufen und gemeint: „Wenn Sie einsichtig sind, müssen Sie nur 35€ zahlen, ansonsten gibts eine gröbere anzeige“ => Hab natürlich klein beigegeben, fand ich aber extrem unfair.
Somit bleibt mir nur zu sagen, 35€ wären 2 Tankfüllungen, aber wahrscheinlich hilfts nicht.

Würd mich aber Interessieren wie’s bei dir dann aus geht. Wünsch dir trotzdem noch eine gute Saison07.
Joe

wie die Gesetzteslagen oder Dienstvorschriften der Polizei aussehen, würde man sich viel leichter tun, aber das verschweigt man ja bewusst oder es ist in den Paragraphen so versteckt, dass man sich als normaler Bürger gar keine Hoffnungen macht, dies zu verstehen. Komisch ist nur, dass sich einige Polizisten nicht einmal auskennen bzw. wissen ob sies dürfen oder nicht (habe nämlich bereits zwei bekannte Polizisten gefragt). Einige benehmen sich wirklich als gäbe es nur sie und Gott!!

cu surfost

Bekanntlich hat ein Polizist einen Diensteid geleistet aus welchem hervorgeht, dass er seine Wahrnehmungen stets mit bestem Wissen und Gewissen der Behörde anzeigt. In diesem Fall ist der „normale“ Staatsbürger immer im Nachteil. Die Lasermessung ist korrekt zumal auch ein Nachmessen vorgesehen ist. Sei froh, dass sich die Polizeidame die Mühe gemacht hat und dir mittels einer Verständigung die Möglichkeit gab, die Übertretung mit Organmandat zu erledigen. Sie hätte dich auch ohne dieser Verständigung anzeigen können. Ein Vorzeigen der gemessenen Geschwindigkeit bringt nichts, da weder Kennzeichen noch sonstige für das gemessene Fahrzeug relevanten Daten auf der Laser Pistole zu sehen sind. Hier glaubt die Behörde sowieso dem Polizisten (siehe Diensteid). Ich hoffe, erschöpfende Auskunft erteilt zu haben.
Gruß Reini

Die Gesetzeslagen sollte man als Kraftfahrer kennen und ob Du Dir (bei was auch immer) „leichter tust“ wenns Du die internen Dienstvorschriften kennst weiß ich nicht.

Jedenfalls kann ich Dir sagen das die von Dir beschreibene Amtshandlung nicht nur rechtlich korrekt sondern sogar im Sinne des vielbemühten „Bürgerdienstes“ sehr entgegenkommend war. Es ist auch ohne weiteres eine Anzeige möglich und dann wäre die Strafe höher ausgefallen.

Selbstverständlich gibt es viele Anzeigen die auf „die dienstliche Wahrnehmung des Beamten“ beruhen. Sonst gebe es ja zB keine Anzeigen wegen Nichtanhalten bei einer Stoptafel, Überfahren einer Sperrlinie, Halten/Parken im Halte-bzw Parkverbot, sogar Übertretungen des KFG beruhen bei den Beweismitteln meist auf die „dienstliche Wahrnehmung“.

Habe die Ehre
Ully-Bär

Vorgangsweise im 2. Beitrag (Joey)? Ein Organmandat für eine nicht während des Dienstes wahrgenommene Übertretung? Höre ich ehrlich gesagt zum ersten Mal!

greetz,
mikerg

dann sogleich zur dienststelle, dort kannst du dirs noch immer ueberlegen.
Habs bis jetzt immer so gehalten, bei jeglicher art von Anzeigen auf der fahrzeugscheibe.
Bis jetzt nur positive erfahrungen.
So auch in Linz: kurzparkzone -berufsbedingt ganzer tag geparkt - anzeige hinterm wischer. :Es musste Anzeige erstattet werden:.
Sofort zur behoerde mit dem Zettel und wirklich,sehr freundlich die beamtinnen, habe mir die anzeige und sehr viel geld erspart.

g.e.

Der Beamte hat jederzeit die Möglichkeit „sich in Dienst zu stellen“ wenn er meint dies sei notwendig. Er hat dann die gleichen Rechte und Pflichten wie bei jeder anderen Amtshandlung. Ich war nicht dabei (weiß also genauso wenig wie Du über den Vorfall) und kann daher nicht entscheiden wie gefährdend das Überholmanöver war.

Wie gesagt - ob ein „Indienststellen“ notwendig war und sinnvoll kann ich nicht entscheiden, rein rechtlich erscheint es korrekt.

Habe die Ehre
Ully-Bär

auch noch nie gehört, dass ein Kapplständer eine Verkehrsübertretung quasi „privat“ anzeigt - der muss neu bei dem Verein sein - oder!! - das Überholmanöver war wirklich!! lebensgefährtlich - gut - dann gebührts dem eh…

Servus Ully!

Kl. Frage am Rande was mit der Sache nichts zu tun hat - aus interesse: Angenommen ein Polizist beobachtet (fiktiv) in seiner Freizeit einen Raufhandel wo beispielsweise eine Person bereits augenscheinlich verletzt ist.

MUSS oder KANN sich der Beamte in den Dienst stellen?

lg, chris

PS: war am Samstag ganz nett mit Euch!

kläglich versagt weil der Herr Spinektor kan hochkriagt hod!


lg

Pezibär

einen Laser-Jammer investiert, müsstest jetzt nicht einzahlen.
:wink:

so reagiert hat und Du nicht via Anzeige eine weit höhere Strafe zahlen müsstest.

Wenn man schon die STVO etwas ignoriert/ausdehnt, sollte man Mann’s genug sein auch die Folgen zu (er)tragen.

Kalle_B.

doch illegal hrhr

Ciao
Alex

A so a Schas.
:wink:
P.S.:
http://www.blinder.dk

leute die dieses produkt in österreich getestet haben und über die funktionalität (vor allem auf motorrädern?) auskunft geben könnten?

Ciao
Alex

Testbericht aus Chile, und do funzt des Zeig hervorragend.
:wink:

gut zu wissen :slight_smile: danke! :wink:

Ciao
Alex

dass die halterung für das teil eine ABE hat.

lg
öarp

ABE? is des not wos aus der sicherheitsausstattung für 4rädrige KFZ?! hrhr

Ciao
Alex