erstes Posting und dann gleich ein starkes. Nicht schlecht.
Pete
zickzack
fahren ;-))
Eine solche Erfolgsbilanz ist mir nicht bekannt -und glaub mir wenn es soetwas zumindest offiziell gibt, ich würde es wissen. Wenn sich natürlich ein Kommandant die Arbeit antut alle Arbeiten seiner Mitarbeiter exakt mitzuschreiben und auszuwerten ist das was anderes. Sicherlich wäre es für ihn kein Problem festzustellen, ob ein Beamter immer nur mit Abmahnungen vorgeht und ein anderer immer Organmandate austeilt oder Anzeigen, das würde einfach auffallen, da ja auch über die Tätigkeiten der Dienststelle jedes Jahr eine Statistik vorgelegt wird. Aber das dürfte bei gleicher Anzahl an Außendienststunden fast nicht vorkommen. Es gibt eben gewisse geringfügige Übertretungen bei denen man abmahnen kann, andere Übertretungen die sich im Organmandatsweg erledigen lassen und bei gewissen Delikten ist eine Anzeige nicht zu verhindern. Ich kann zB (Extrembeispiel) einen alkoholisierten Lenker nicht abmahnen oder bei einem Fall wegen Fahrerflucht ein Organmandat ausstellen. Genauso sind die Höhe der Organmandate fest vorgschrieben. Ein Handeln, wie es hier oft beschrieben wird, kann ich mir als Mann der Praxis nicht vorstellen.
Servus
Ully-Bär
Da Du ja beruflich sicher Zugang zu Gesetzestexten hast, kannst Du gerne einige Passagen nachlesen, wo sehr wohl einfache, unbeschuldene Bürger, auch als Passanten, zur Ausweisleistung aufgefordert werden könne. Hier mal einige Gesetze
Fremdengesetz
Paßgesetz
Meldegesetz
und vor allem Sicherheitspolizeigesetz, da besonders die Absätze über
Identitätsfeststellung im Zusammenhang mit Gefahrenerforschung und Gefahrenabwehr.
Jugendschutzgesetz
Servus
Ully-Bär
es geht mir nur darum festzuhalten, daß es straffrei ist als österreichischer Staatsbürger ohne Ausweis angetroffen zu werden (ohne KFZ natürlich).
siehe auch [url=http://www.gelinkt.at/deinerechte.html]http://www.gelinkt.at/deinerechte.html[/url]
Die Pflicht, sich ausweisen zu können ,besteht nicht in jedem Fall, sondern grundsätzlich nur dann, wenn man in irgendeiner Weise (sei es als Zeuge oder Verdächtiger) von der Polizei in den Zusammenhang mit einem Vergehen gebracht wird, wenn der Verdacht besteht, daß es sich um einen abgängigen minderjährigen handelt und in einigen anderen selteneren Fällen (§35 SPG). Da man also nie wissen kann, ob man in eine angesprochene Situation gelangt, sollte man immer einen Ausweis (mit Lichtbild) bei sich haben. Ein Verlangen der Polizei, sich ohne jeden Grund auszuweisen, braucht allerdings nicht geduldet zu werden.
ja so ähnlich ist es mir auch ergangen.
aber ich stehe erst am Anfang des Verfahrens; doch der Führerschein ist zum Glück nicht in gefahr!! grüße Tom
ich glaube dir diesbezüglich viel, weil du tagtäglich damit zu tun hast. aber handeln gibt es sehrwohl. hab ich selbst schon oft genug erlebt (besonders während meiner studentenzeit in ibk). da heißt es dann:„geben´s mir halt einen 50er (schilling damals noch), dafür verzichten wir auf den zettel“. gab mir keine rechnung, strafzettel etc, steckte das geld in die hosentasche fertig. kannst mir glauben, ist nicht nur einmal passiert.
den rest glaub ich dir natürlich, aber das handeln hab ich selber schon erlebt. zwar nicht immer so wild wie im oberen fall (da bin ich damals mit dem fahrrad bei rot nach rechts abgebogen) aber doch.
schönen tag noch
„koasa“
Es kann möglich sein das Sie dein Kennzeichen mit bekommen. Mitlerweile gibt es ja auch Fotos von hinten.(mein letzter Blitzer).
Und wenn sie dich eus Auto oder so Raus Blitzten kommt es noch drauf an ob ein oder zwei Beamte drin saßen.
Wenn nur einer drin saß sind deine Chancen größer das ganze von dir abzuwürgen.
Mfg Martin
das gibts die werden sogar in solchen sachen geschult !!
der herr jusstudent g
lg manuela
… der bin ich. hast aber nicht lang gebraucht, um das rauszufinden!
möglicherweise arbeiten wir mal in der gleichen branche??? ;-)))
erstens bin ich von natur aus a kluges köpfchen , zweitens bin ich blond und drittesn sollt ich meinen job können ggggg
babatschi
naja, da ist bei euch in der grünen mark aber noch einiges besser als im osten *g
ich hab einen guten bekannten der den job unter anderen wegen seines postenkomandanten schmiss, mag sein das es keine bundesweite leistungsbeschreibung/forderung in euro gibt aber was so im detail abgeht ist auch nicht schlecht.
sei es kontrollen nach aussendienst von vorgesetzten oder kranke im radarwagen die nachladen des filmes in der freizeit üben auf das ihnen im einsatz keiner durch die lappen geht, seltsame gibt es viele und auf beiden „seiten“, aber was solls - bleib du aufrecht und lass dir den tag von manchen wuchteln und häusern nicht verkrämen
gruß
Ich mag deine Einstellung und hoffe in Zukunft nur mehr auf Uniformierte zu treffen die genauso denken, aber nach dem 10. Mal kann ichs nicht mehr lesen: „Toleranz“ beim nächsten Mal mit einem „l“ schreiben. Tut leid wg. Belehrung.
… ist dooch toll oder tol???
Na egal. Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten. Mit aller Toleranz!!!
Servus
Ully-Bär
Als Angestellter (des Staates) MUSS ein Beamter sich doch an die gesetze halten. und zar möglichst exakt.
Du hättest doch lieber andere (‚liberalere‘) Gesetze?
Dann wende Dich nicht an die Exekutive, die exekutiert diese nur.
Dein Ziel sollte wohl eher die Legislative sein.
Falls Du österreichischer Staatsbürger bist - steht Dir (ausser ev. Altersgrenzen) wenig im Weg.
Viel erfolg beim Einstieg is Parteienleben.
lg
berx
als redlicher finder werd ich ihn mir einrahmen und übers sofa hängen…
lg
refi
die Politik ist mehr oder weniger bereits an den meistbietenden Konzern (siehe Arbeitsplätze) verscherbelt.
Siehe z.b Sempertit, der Contimanager wollt ja nicht einmal mitn Klima reden damals.
Die Damen und Herren würden am liebsten alles outsourcen (privatisieren) , dann könnten sie sich nur noch um ihre parteien und sich selbst kümmern und bräuchten ihrer eigentlichen Arbeit überhaupt nicht mehr nachzugehen.
Da steckt schon System drin kotz.
Hi,
Ok, Ich kenn den baeren nicht, kann ich wahrscheinlich auch damit leben - mein karma gg.
Zu den vorwürfen: ein Beamter … executieren usw.
Ist Euch eigentlich klar, was ich damit meinte?
Die Beamten der Executive haben einen Handlungsspielraum. Um den geht es mir.
Nicht um Grundgesetze wie zu schnell gefahren um XXX km/h.
Ich steh auch nicht auf Rücksichtslosigkeit. JA, wenn ich einen Schas zsamdrah, hab ich mich auch noch nie vor meiner Verantwortung gedrückt.
Aber vor Sturheit kann und will ich nicht meinen Hut ziehen. Und das ist mir schon öfter passiert.
Immerhin hab ich etwas früher ca. 50.000 km im Jahr in A zurückgelegt. Da kommt einem schon so einiges an Erfahrung unter. In Wien ist der Kaisermühlenkiberer leider ALLTAG, nach dem Benehmen der Beamtenjango’s nach zu urteilen.
Die MEISTEN können halt mit der Macht nicht umgehen.
Zu Politik: Ich hab die Schwarzen und Blauen Koffer sicher nicht gewählt - auch nicht ungültig!!!
werner
Wenn man was verbessern kann, warum soll man es dann nicht aufzeigen?
Ich nehm nicht alles wiederspruchslos hin, aber das soll jeder halten wie er will.
Österreicherkrankheit: Raunzen aber nix dagegen tun.
werner